N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Karby vom 16.11.2015.

Sitzungsort:  im Gasthaus Nüser, Eckernförder Straße 46, 24398 Karby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.43 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussmitglied Bettina Boysen
stellv. Ausschussvorsitzender Karlheinz Hauser
Ausschussmitglied Helga Thurau
Ausschussmitglied (w. B.) Maik Asser
Ausschussmitglied (w. B.) Arno Henkel
Ausschussmitglied (w.B.) Alexandra Rebecca Nolte
Ausschussmitglied (w. B.) Tanja Thurau

Abwesend sind:
Ausschussvorsitzender Hans-Werner Pohl (entschuldigt )
Ausschussmitglied Helmut Schulz (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Klaus-Dieter Möse
Gemeindevertreter Frank Hertwig
Gemeindevertreter Dieter Jacobsen
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2015
  Beschlussvorlage - 32/2015
5. 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Karby
  Beschlussvorlage - 28/2015
6. Rissbildsanierung auf Gemeindestraßen
  Beschlussvorlage - 21/2015
7. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016
  Beschlussvorlage - 15/2015
8. Erlass Haushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 33/2015
9. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V. Kappeln
Nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
11. Bekanntgabe

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Sitzung wird von dem stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Karl-Heinz Hauser eröffnet. Er stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

Vor Eintritt in die Tagesordnung wird den Terroropfern von Paris und dem verstorbenen Altbundeskanzler Helmut Schmidt in einer Schweigeminute gedacht.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es wird beantragt, den Punkt "Grundstückangelegenheiten" unter Ausschluss der Öffentlichkeit in die Tagesordnung aufzunehmen.
Ferner wird beantragt, den Punkt "Zuschussantrag Frauenzimmer e. V. Kappeln" im öffentlichen Teil in die Tagesordnung aufzunehmen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2015
Beschlussvorlage - 32/2015
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2015 und ein Nachtragshaushaltsplan 2015 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan. 
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2015 wird von Herrn Erichsen erläutert.

Der Zuschuss an die VHS in Höhe von 153 € (Pauschalbetrag) wurde aus dem Haushaltstitel "Zuschüsse an Vereine und Verbände" im Einzelplan 4 gezahlt.
Von der Plakatwerbung Nord hat die Gemeinde Karby für den Plakatanschlag 29,40 € erhalten. Dieser ist im Haushaltstitel "Mieten und Pachten" im Einzelplan 8 verbucht.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 werden beschlossen. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Karby
Beschlussvorlage - 28/2015
Bei der Berechnung der Zweitwohnungssteuer gilt als Mietwert die Jahresrohmiete, die vom Finanzamt ermittelt wird. Diese basiert auf den letzten Hauptfeststellungszeitpunkt 01. Januar 1964. Um für die Zweitwohnungssteuer einen gerechten Maßstab zu haben, wurde die Jahresrohmiete nach dem Preisindex der Lebenshaltungskosten durch das Statistische Landesamt Schleswig-Holstein aller privaten Haushalte im früheren Bundesgebiet hochgerechnet. Hiermit erreichte man eine annähernd aktuelle Jahresrohmiete.

Da dieser Preisindex durch hinzukommen der neuen Bundesländer nicht mehr fortgeschrieben wird, wurde seinerzeit empfohlen, den Hochrechnungsfaktor in den Satzungen auf den Stand Oktober 1998 festzuschreiben.

Nunmehr erfolgt wieder durch das Statistische Bundesamt eine Ermittlung eines Preisindexes der Lebenshaltungskosten für das gesamte neue Bundesgebiet ab Januar 1995.

Durch die Rechtsprechung wird nunmehr nicht beanstandet, dass die Berechnung des Hochrechnungsfaktors in zwei Schritten erfolgt. Von 1964 bis 1995 nach den Ermittlungen des Statistischen Landesamtes und von 1995 bis zum Oktober des Vorjahres nach den Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes.

Es kann also wieder zu einer jährlichen Berechnung des Hochrechnungsfaktors zurückgekehrt und dieses in der Satzung dementsprechend abgebildet werden.

Der vorgelegte Satzungsentwurf berücksichtigt dieses.

Die Mehreinnahmen werden sich durch diese Änderung auf ca. 1.000 € belaufen. 
Der Sachverhalt wird von Herrn Erichsen erläutert.
In der Gemeinde Karby gibt es 30 Zweitwohnungssteuerfälle.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Karby wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Rissbildsanierung auf Gemeindestraßen
Beschlussvorlage - 21/2015
Im Zuge der Straßenunterhaltung besteht Bedarf, die vorhandenen Rissbilder in der Asphaltoberfläche der gemeindlichen Straßen zu sanieren. Hierbei ist die Firma NAS Norddeutsche Asphaltsanierung bereits in Dörphof, Damp und Eckernförde vor Kurzem erfolgreich tätig gewesen. Aufgrund einer Anfrage von Herrn Eggers bei der Firma NAS wurde seitens der Unternehmung eine für die Gemeinde kostenlose Probesanierung angeboten. So könnte sich jeder Gemeindevertreter von der Qualität der Arbeitsausführung überzeugen. Ein Termin kann kurzfristig mit der Unternehmung abgestimmt werden. Bei einer eventuellen Beauftragung empfiehlt die Bauamtsverwaltung ein preisliches Limit zu vereinbaren, da die Sanierungsstrecke nicht ausreichend bekannt ist. Im Folgenden sind die Nettoeinheitspreise für den lfm aufgeführt, um eine Einschätzung für die Kosten vornehmen zu können:

Einheit     Bezeichnung                        Einzelpreis netto

lfm            10 cm Verguss-Breite            2,35€

lfm            15 cm Verguss-Breite            2,90€

lfm            20 cm Verguss-Breite            3,90€

lfm            30 cm Verguss-Breite            5,40€

lfm            50 cm Verguss-Breite            8,60€

Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. in Höhe von 19%.
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, für diese Maßnahme 10.000 € in den Haushalt einzustellen. Die Details sollen im nächsten Bauausschuss besprochen werden.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016
Beschlussvorlage - 15/2015
Die Hundesteuersatzung (mit allen Nachtragssatzungen) der Gemeinde Karby verliert am 31.12.2015 gemäß § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) nach 20 Jahren ihre Gültigkeit. Daher ist zum 01.01.2016 eine neue Hundesteuersatzung zu erlassen.

Inhaltlich wurde die Satzung entsprechend der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung
überarbeitet.
Auf Besonderheiten wird im folgenden hingewiesen (in der Satzung kursiv gedruckt):

§ 6 Abs. 1 Buchstabe d und Abs.2:
Aufgrund des ab 01.01.2016 gültigen Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) kann die Gemeinde die Hundesteuer für Hunde ermäßigen, deren Halter/innen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 HundeG abgelegt haben.
Es steht - wie bei den weiteren Ermäßigungen auch - im Ermessen der Gemeinde, ob sie mit einer Steuerermäßigung um die Hälfte der Jahressteuer einen Anreiz für den Erwerb der Sachkunde für das Halten von Hunden schaffen will.
Welche finanziellen Auswirkungen eine entsprechende Ermäßigung hätte, ist schwer einschätzbar, da eine Prognose über die Zahl abzulegender Sachkundeprüfungen nicht möglich ist.

§ 11 Abs. 2:
Grundsätzlich wird die Hundesteuer in Vierteljahresraten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fallig. Das führt bei Hundehaltern, die nicht gleichzeitig Grundbesitzabgaben zahlen, zu niedrigen Einzelfälligkeiten, die bei Nichtzahlung erheblichen Verwaltungsaufwand in Hinblick auf Mahnungen und Vollstreckungen verursachen.
Deswegen enthält der Entwurf der Satzung in § 11 Abs. 2 das Fälligwerden der Hundesteuer in einem Jahresbetrag am 15.05. Dadurch würden die Mahn- und Vollstreckungsgebühren für den säumigen Steuerzahler und der Aufwand für die Verwaltung gleichzeitig reduziert. 
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung vom 04.08.2015 mit folgenden Änderungen beschlossen:

§ 4 (Steuersatz) Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Für gefährliche Hunde (§5) beträgt die Steuer jeweils das 4-fache des unter Absatz 1 genannten Betrages. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 33/2015
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. 
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Kalenderjahr 2016 wird von Herrn Erichsen erläutert.

Folgende Änderungen werden empfohlen:
  • Ansatz Kreisumlage = 159.300 € statt 169.600 € (errechnet mit 33%)
  • Zuführung zum Vermögenshaushalt = 38.100 €
  • Entnahme Rücklage = 18.500 €

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016, das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      584.100,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      584.100,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      62.100,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      62.100,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      1,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330%
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          330%
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR.


§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V. Kappeln
Bürgermeister Möse berichtet, dass ein Antrag von Frauenzimmer e. V. Kappeln auf Bezuschussung vorliegt. Der Antrag wird dem Protokoll beigefügt.

Der Ausschuss beschließt, weitere Informationen einzuholen.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.

Nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 11. Bekanntgabe
Da keine Öffentlichkeit anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 

Bürgermeister Möse berichtet über die Kläranlage Revkuhl, den Flüchtlingshelferkreis, die Flüchtlingsunterbringung und ein anstehendes Bürgermeistergespräch zum Thema Windkraft.


Ulrich Erichsen  Karlheinz Hauser 
Protokollführer  stellv. Ausschussvorsitzende/r