N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Karby vom 16.11.2016.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Südhang 23, 24398 Karby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Hans-Werner Pohl
Ausschussmitglied Bettina Boysen
stellv. Ausschussvorsitzender Karlheinz Hauser
Ausschussmitglied Klaus-Dieter Möse
Ausschussmitglied Helga Thurau
Ausschussmitglied (w. B.) Maik Asser
Ausschussmitglied (w. B.) Arno Henkel
Ausschussmitglied (w.B.) Alexandra Rebecca Nolte

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Helmut Schulz (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Frank Hertwig
Gemeindevertreter Dieter Jacobsen
Amtsdirektor Gunnar Bock
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung
  Beschlussvorlage - 15/2016
5. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
  Beschlussvorlage - 16/2016
6. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2016
  Beschlussvorlage - 18/2016
7. Antrag des Schützenvereins Nordschwansen-Dörphof auf einmalige Bezuschussung einer elektronischen Schießanlage
  Beschlussvorlage - 23/2016
8. Monatlicher finanzieller Zuschuss für Karbyer Eltern zu den Kosten der Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Karby in Karby, Pezzettino und Sternschnuppe (Antrag der KWK-Fraktion)
  Beschlussvorlage - 25/2016
9. Kauf einer Geschwindigkeitsanzeigetafel
  Beschlussvorlage - 27/2016
10. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 28/2016
11. Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" -Grundsatzbeschluss
  Beschlussvorlage - 29/2016
12. Erlass Haushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 19/2016
Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgabe

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es wird beantragt, die Tagesordnung um den Punkt: "Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" zu erweitern.

Von der KWK wird bemängelt, dass die Thematik "Dorfchronik (Antrag Thomas Becker)" nicht auf der Tagesordnung steht.
Man kommt überein, auf der nächsten Gemeindevertretersitzung hierzu eine Arbeitsgruppe einzurichten.

Ferner vermisst die KWK das Thema "Straßenausbaubeitragssatzung" auf der Tagesordnung.
Man kommt überein, sich im nächsten Jahr mit der Angelegenheit zu befassen.

Vor Eintritt in die weitere Tagesordnung, erläutert Gemeindewehrführer Günter Haupt, dass das ZS-Fahrzeug gegenwärtig wegen technischer Mängel nicht einsatzbereit ist. Im Januar steht zudem die nächste TÜV-Abnahme an. Um die Einsatzbereitschaft wieder herzustellen, rechnet er mit Kosten in Höhe von ca. 5.000 €.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung
Beschlussvorlage - 15/2016
Nach § 34 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein regelt die Gemeindevertretung ihre inneren Angelegenheit, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung, soweit hierzu keine gesetzlichen Regelungen vorliegen. Die Geschäftsordnung der Gemeinde Karby ist 25 Jahre alt. Hierauf hat auch generell das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Kreises im Rahmen seiner letzen Prüfung hingewiesen. Daher ist eine neue Geschäftsordnung zu beschließen. Die Amtsverwaltung hat hierzu eine Mustergeschäftsordnung erarbeitet.
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die vorliegende Geschäftsordnung wird beschlossen.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
Beschlussvorlage - 16/2016
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 hat sich die Systematik der Umsatzbesteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) umfassend geändert. Gemäß § 2b UStG ist die Unternehmereigenschaft nicht mehr an das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art gebunden. Betätigen sich jPdöR auf privatrechtlicher Grundlage sind sie nach der neuen Rechtslage unter gewissen Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig.
Die neue Regelung gilt grundsätzlich ab dem 01.01.2017. Auf Antrag an die Finanzverwaltung kann jedoch die bisherige Regelung in einem Übergangszeitraum bis längstens 31.12.2020 weitergenutzt werden. Dieser Antrag ist bis zum 31.12.2016 zu stellen. Die Entscheidung darüber, ob der Antrag gestellt wird, obliegt der Gemeindevertretung.

In der Übergangzeit werden weitere Ausführungsanweisungen des Bundesministerium für Finanzen zur Klärung der Sach- und Rechtslage erwartet. Die Verwaltung wird dann im Einzelfall prüfen, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
 
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die Gemeinde erklärt gemäß § 27 Abs. 22 UStG (Umsatzsteuergesetz) bis zum 31.12.2016 gegenüber der Finanzverwaltung die weitere Anwendung der bisherigen umsatzsteuerlichen Regelungen bis längstens 31.12.2020.
    

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2016
Beschlussvorlage - 18/2016
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2016 und ein Nachtragshaushaltsplan 2016 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.  

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 werden beschlossen.  


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Antrag des Schützenvereins Nordschwansen-Dörphof auf einmalige Bezuschussung einer elektronischen Schießanlage
Beschlussvorlage - 23/2016
Der Schützenverein Nordschwansen-Dörphof plant für das Jahr 2017 die Anschaffung einer elektronischen Trefferanzeige und Trefferauswertung für 6 Luftgewehr- und Luftpistolenstände auf der Schießanlage im Schützenheim in Karby.

Mit der Anlage kann der Verein weiterhin wettkampforientiert auf Kreisebene aktiv teilnehmen. Auch für die Jugendarbeit wäre dieser Schritt eine deutliche Bereicherung. Für das zukunftsorientierte Projekt benötigt der Schützenverein finanzielle Hilfe.

Bereits Anfang des Jahres hat der Schützenverein einen Antrag gestellt. Nunmehr wurde ein Finanzierungsplan vorgelegt.

Dieser liegt nun vor und wird mit dem Antrag der Vorlage beigefügt.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, dem Schützenverein Nordschwansen-Dörphof für eine elektronische Trefferauswertung einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000,- € zu gewähren.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Monatlicher finanzieller Zuschuss für Karbyer Eltern zu den Kosten der Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Karby in Karby, Pezzettino und Sternschnuppe (Antrag der KWK-Fraktion)
Beschlussvorlage - 25/2016
Die Kommunale Wählergemeinschaft Karby (KWK) beantragt für jedes Karbyer Kindergartenkind einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 50 €.
Begründet wird der Antrag durch die KWK mit einer unverhältnismäßigen Erhöhung der Gebühren und einer moderaten Entlastung der Eltern.

Der Kirchengemeinderat hat eine neue Gebührensatzung beschlossen und die Gebühren erhöht.

Die Zahlung soll zunächst auf das Hauhaltsjahr 2017 befristet werden.

Der Antrag beinhaltet die Kinder ab dem 3. Lebensjahr sowie die Kinder unter dem 3. Lebensjahr (Krippenkinder) und die Hortkinder.

Der Antrag der KWK ist der Vorlage beigefügt.

Die Verwaltung hat die Belastung der Gemeinde Karby mit ca. 20.000 € errechnet.
Der KWK-Antrag wird von herrn Hauser erläutert.
Amtsdirektor Bock erklärt die rechtlichen Bedenken.
Er behält sich vor, einer Bezuschussung von Hortkindern bis zur Gemeindevertretersitzung eventuell zu widersprechen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Die Gemeinde Karby beschließt, einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 50,00 EUR pro Kind und Monat für die Hortbetreuung der Grundschüler aus der Gemeinde Karby in den Ev.-Luth. Kindergärten "Pezzettino" und "Sternschnuppe" an die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Karby zu zahlen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Kauf einer Geschwindigkeitsanzeigetafel
Beschlussvorlage - 27/2016
Im Rahmen der Geschwindigkeitsreduzierung im Straßenverkehr ist es geplant, eine Geschwindigkeitsanzeigetafel zu kaufen. In verschiedenen Gemeinden im Amtsbereich sind die Geschwindigkeitsanzeigetafeln der Firma WAVETEC im Einsatz.

Die Anzeigetafeln können fest montiert werden ( z.B. an einer Straßenlaterne mit Stromversorgung über die Straßenbeleuchtung) oder mit Wechselhaltern an verschiedenen Standorten aufgehängt werden (mit Stromversorgung über Straßenlampen oder Solarmodulen).

Das Komplettpaket mit Solarbetrieb und Pufferakku kostet incl. Mwst. 2.378,81 €

Das Komplettpaket für Straßenlampenbetrieb und Akku kostet incl. Mwst. 2.318,12 €

 
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, eine Geschwindigkeitsanzeigetafel anzuschaffen. Einzelheiten (Definition des Gerätes) sollen später geklärt werden. In den Haushalt 2017 werden hierfür 2.500 € eingestellt.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 28/2016
Im Rahmen der Abschlüsse der Wegenutzungsverträge im Jahre 2010 wurden den Gemeinden angeboten, sich an der Schleswig-Holstein Netz AG als Netzbetreiber in Form von Aktienerwerb zu beteiligen.
Die Schleswig-Holstein Netz AG hat den Gemeinden, nach Ablauf der Haltefrist für die Aktien von 5 Jahren, ein neues Angebot zum Erwerb für Aktien unterbreitet. Der Preis pro Aktie beläuft sich auf 4.695,24 €.
Die Haltefrist von 5 Jahren käme auch bei einem Aktienkauf in 2017 zum Tragen. Das urprüngliche Angebot würde dann aber nur noch eine Haltefrist von 4 Jahren haben. Aus diesem Grund erhalten die Aktionäre, die im Jahre 2017 Aktien kaufen, ein Sonderkündigungsrecht nach 4 Jahren. Der Aktienerwerb müsste zum 01.04.2016 erfolgen (Angebotsabgabe bis zum 15.03.2017). Weitere Kauftermine, wie in 2016, gibt es in 2017 nicht.
Die Gemeinde Karby könnte 47 Aktien zu einem Preis 220.676,28 € und optional weitere 47 Aktien (Kaufpreis 441.352,56 €) erwerben. Die Mindestabnahme beträgt 22 Aktien für 103.295,28 €. Die Garantiedividende beträgt nach Abzug der Unternehmenssteuer 152,11 € pro Aktie. Von dieser Summe sind noch Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag abzuziehen. Somit verbleibt eine Dividende von 128,03 € je Aktie, welches einer Verzinsung von 2,73 % entsprechen würde.
Die Finanzierung des Aktienerwerbs durch ein Kommunaldarlehen wäre möglich. Bei der Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 600.000,- € bei der Investitionsbank Schl.-Holst., mit 5 Jahren Tilgungsfreiheit, werden 0,18 % Zinsen berechnet. Die Konditionen basieren auf einer Anfrage vom 15.10.2016.       
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, sich nicht an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" -Grundsatzbeschluss
Beschlussvorlage - 29/2016
Regionale Erweiterungsflächen für vorhandene Gewerbebetriebe beziehungsweise Entwicklungsflächen für neue Betriebe wurden bisher im Gewerbegebiet Sandbek in Kappeln vorgehalten. Durch eine in den vergangenen Jahren kontinuierlich steigende Nachfrage nach Gewerbeflächen sind so gut wie alle Flächen verkauft. Ab 2017 kann der regionale Bedarf nach Gewerbeflächen nicht mehr gedeckt werden.

Deshalb streben die Städte Arnis und Kappeln und die Gemeinden Dörphof, Grödersby, Karby, Oersberg, Rabel, Rabenkirchen-Faulück, Stoltebüll, Thumby und Winnemark eine interkommunale Zusammenarbeit zur Ausweisung, Erschließung und zum Verkauf von Gewerbeflächen des interkommunalen Gewerbegebietes Nordschwansen an. Ziel ist es, die regionale Wirtschaftskraft und den eigenen Standortfaktor durch die Bereitstellung von Gewerbeflächen zu stärken. Hierfür soll ein Zweckverband gegründet werden.

Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter der beteiligten Kommunen wurden im Rahmen von Informationsveranstaltungen über das geplante interkommunale Gewerbegebiet informiert.

Das Gewerbegebiet soll in 2 Bauabschnetten erschlossen werden. Die Schätzkosten des ersten Bauabschnettes belaufen sich auf 5.249.096,29 €. Für das Projekt wurden Fördermittel in Aussicht gestellt. Neben den Fördermitteln wird das Projekt kreditfinanziert, Zinslasten und Tilgungsraten sollen durch die erwarteten Grundstücksverkäufe bedient werden. Die Fördermittel sind mit der Auflage verbunden, dass 10% der förderfähigen Kosten nicht durch Grundstücksverkäufe refinanziert werden dürfen. Diese 10% sollen von den Mitgliedsgemeinden (241.211,22 € für den ersten Bauabschnitt) als Stammeinlage erbracht werden.

Der Anteil jeder Mitgliedsgemeinde berechnet sich nach einer in der Verbandssatzung festgelegten prozentualen Quote. Dieser Quotenschlüssel wurde im Rahmen der Vorplanung durch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der beteiligten Kommunen festgelegt.

Die Gemeinde Karby soll einen Anteil an der Stammeinlage in Höhe von 5%, dies entspricht 12.060,56 € für den ersten Bauabschnitt, tragen.

Rechtlich ist es erforderlich, dass die Beschlüsse in zwei Stufen gefasst werden. Im Rahmen dieses Beschlusses soll die verbindliche Bereitschaft erklärt werden, Mitglied des noch zu gründenden Zweckverbandes zu werden. Zusätzlich sollen die Mittel für den ersten Bauabschnitt zur Verfügung gestellt werden. Die Entwürfe des für die Verbandsgründung erforderlichen öffentlich-rechtlichen Vertrages sowie der Verbandssatzung sind als Anlage beigefügt, aber noch nicht Bestandteil des Beschlusses. Erst wenn sämtliche Mitgliedsgemeinden ihre Bereitschaft, Mitglied im Zweckverband zu werden, erklärt haben, werden in einem zweiten Schritt (und mit gesonderten Beschlussvorlagen) Vertrag und Satzung abschließend beschlossen.
Der Sachverhalt wird von Amtsdirektor Bock ausführlich erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die Gemeinde Karby beschließt, Mitglied im noch zu gründenden Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" zu werden. Gegen den Anteil der Gemeinde Karby an der zu erbringenden Stammeinlage gemäß dem als Anlage beigefügten Verteilungsschlüssel bestehen keine Bedenken. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 12.060,56 € werdem im Haushalt 2017 zur Verfügung gestellt.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass Haushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 19/2016
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.  

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2017 wird von Herrn Erichsen erläutert.

Folgende Änderungen werden vorgenommen:
  • Für das Fällen einer Linde wird der Ansatz der Unterhaltung der Gemeindestraßen um 2.000 € erhöht.
  • Wegen des TÜV`s des ZS-Fahrzeuges der Feuerwehr wird der Ansatz der Fahrzeughaltung um 5.000 € erhöht.
  • Für den Erwerb einer Abgassauganlage im Feuerwehrgerätehaus werden 7.500 € in den Vermögenshaushalt eingestellt.
  • Als Stammeinlage in den Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Kappeln" werden 12.100 € in den Vermögenshaushalt eingestellt.

Hierdurch beträgt die Rücklagenentnahme 700 € (eine Zuführung zur Rücklage findet nicht statt)..
Der Stand der Rücklage wird voraussichtlich am 31.12.2017 insgesamt 48.000 € betragen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017, das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2020 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      629.000,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      629.000,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      78.700,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      78.700,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      70.000,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      1,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330%
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          330%
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR.


§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan.  


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 15. Bekanntgabe
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 


Ulrich Erichsen  Hans-Werner Pohl 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende/r