N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Karby vom 15.11.2017.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Südhang 23, 24398 Karby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.35 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussmitglied Bettina Boysen
stellv. Ausschussvorsitzender Karlheinz Hauser
Ausschussmitglied Klaus-Dieter Möse
Ausschussmitglied Helga Thurau
Ausschussmitglied (w. B.) Arno Henkel
Ausschussmitglied (w.B.) Alexandra Rebecca Nolte

Abwesend sind:
Ausschussvorsitzender Hans-Werner Pohl (entschuldigt )
Ausschussmitglied Helmut Schulz (entschuldigt )
Ausschussmitglied (w. B.) Maik Asser (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Frank Hertwig
Gemeindevertreter Matthias Stelter
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen"
  Beschlussvorlage - 25/2017
5. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2017
  Beschlussvorlage - 32/2017
6. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
  Beschlussvorlage - 34/2017
7. Erlass Haushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 33/2017

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der stellv. Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen"
Beschlussvorlage - 25/2017

Vorbemerkung

In vielen der teilnehmenden Kommunen wurde bereits über den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" beraten.

Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein in seiner Funktion als Genehmigungsbehörde ist es rechtlich erforderlich, den Vertrag in formellen Punkten anzupassen. Die Vertragsanpassung führt leider dazu, dass Beschlüsse, die bereits in den teilnehmenden Kommunen gefasst worden sind, wiederholt werden müssen.

Folgende Änderungen wurden in den Vertrag eingearbeitet:

 
Alt
Neu
§ 1 Abs. 2
Der Zweckverband führt den Namen "Zweckverband interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" (ZGN). Er hat seinen Sitz in Kappeln.
Der Zweckverband führt den Namen "Zweckverband interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" (ZGN). Er hat seinen Sitz in Kappeln. Das Gebiet des Zweckverbandes umfasst das Gebiet der Vertragsparteien.
§ 6 Abs. 1
(…) Er tritt am 01.11.2017 mit vorheriger Genehmigung durch den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein in Kraft.
(…) Er tritt am 01.03.2018 mit vorheriger Genehmigung durch den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein in Kraft.
Anlage 1, Seite 1, Rubrum
(…) und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig- Holstein (…)
(…) und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (…)
Anlage 1, Seite 8, § 20 Abs. 1
Die Verbandssatzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Die Verbandssatzung tritt am (Tag der konstituierenden Sitzung) in Kraft.


Gründung des Zweckverbandes

Regionale Erweiterungsflächen für vorhandene Gewerbebetriebe beziehungsweise Entwicklungsflächen für neue Betriebe wurden bisher im Gewerbegebiet Sandbek in Kappeln vorgehalten. In dem Gewerbegebiet stehen keine freien Flächen mehr zur Verfügung.

Deshalb streben die Städte Arnis und Kappeln und die Gemeinden Dörphof, Grödersby, Karby, Oersberg, Rabel, Rabenkirchen-Faulück, Stoltebüll, Thumby und Winnemark eine interkommunale Zusammenarbeit zur Ausweisung, Erschließung und zum Verkauf von Gewerbeflächen des interkommunalen Gewerbegebietes Nordschwansen an. Ziel ist es, die regionale Wirtschaftskraft und den eigenen Standortfaktor durch die Bereitstellung von Gewerbeflächen zu stärken.

Für die Planung, Erschließung und Verwaltung des Gewerbegebietes soll ein Zweckverband gegründet werden.

Alle teilnehmenden Kommunen haben bereits entsprechende Grundsatzbeschlüsse gefasst. Im Rahmen dieser Grundsatzbeschlüsse wurde die Bereitschaft erklärt, Mitglied im noch zu gründenden Zweckverband zu werden und erforderliche Mittel für die zu erbringende Stammeinlage in den Haushalten zur Verfügung zu stellen.

Für die Gründung des Zweckverbandes ist es erforderlich, dass die Mitgliedsgemeinden den als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag beschließen. Die Verbandssatzung ist Gegenstand des Vertrages und diesem als Anlage 1 beigefügt.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Karby beschließt den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" gemäß Anlage.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2017
Beschlussvorlage - 32/2017
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2017 und ein Nachtragshaushaltsplan 2017 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.   

Der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes und der 1. Nachtragshaushaltssatzung wird von Herrn Hauser erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 werden beschlossen.   


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
Beschlussvorlage - 34/2017
Der Seeadlerschutz Schlei e.V. beantragt eine Bezuschussung in Höhe von 250,00 € für die Anschaffung von Adlerpräparaten zu Schulungszwecken sowie für die Aufstellung von Informationstafeln über das Seeadlervorkommen in unserer Region. Informationen zu diesem Antrag sind den Anlagen zu entnehmen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen einen Zuschuss in Höhe von 250,00 € zu gewähren.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass Haushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 33/2017
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.   

Der Haushaltsentwurf 2018 und die Haushaltssatzung 2018 werden von Herrn Hauser erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018, das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      663.300,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      663.300,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      54.000,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      54.000,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      0,56Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330%
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          330%
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR.


§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan.  


Des Weiteren wird dem Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr 2018 über das Sondervermögen Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Karby-Dörphof zugestimmt.   


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Ulrich Erichsen  Karlheinz Hauser 
Protokollführer  stellv. Ausschussvorsitzende/r