N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Karby vom 25.10.2011.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Südhang 23, 24398 Karby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.05 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Karlheinz Hauser
wählbarer Bürgerin Silke Hein
Ausschussmitglied Dieter Jacobsen
Ausschussmitglied Rainer Lange
Ausschussmitglied Klaus-Dieter Möse
wählbarer Bürger Otto Nagel
Ausschussmitglied Hans-Werner Pohl
stellv. Auschussvorsitzender Matthias Stelter

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Oliver Jensen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Thomas Becker
Gemeindevertreterin Bettina Boysen
Gemeindevertreter Frank Hertwig
Gemeindevertreterin Helga Thurau
Protokollführerin Jutta Blaase

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung eines wählbaren Bürgers
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
6. Bericht des Ausschussvorsitzenden
7. Bestätigung einer Eilentscheidung zur Sanierung der Eckernförder Straße / des Westerfelder Weges
  Beschlussvorlage - 14/2011
8. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
  Beschlussvorlage - 12/2011
9. Beseitigung eines Teils des Absperrgitters am Tunnel - Krähenberger Seite
  Beschlussvorlage - 20/2011
10. Anschaffung eines Kommunaltraktors
  Beschlussvorlage - 19/2011
11. Beteiligung an der Aktion "Freiwillig 30 km/h" zur Schonung der Wirtschaftswege
  Beschlussvorlage - 22/2011
12. Versetzung einer Straßenlaterne
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
14. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
15. Anfragen und Bekanntgaben

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.
Der Bürgermeister erklärt, dass die nächste Gemeindevertretersitzung ebenfalls im Feuerwehrgerätehaus stattfinden wird.


zu TOP 2. Verpflichtung eines wählbaren Bürgers

Der wählbare Bürger, Herr Otto Nagel, wird durch den Bauausschussvorsitzenden verpflichtet.


zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Es wird von Anliegern die Frage gestellt, ob die große Linde am Parkplatz (Eckernförder Straße 20) geköpft oder heruntergeschnitten werden könne.
Herr Hauser erklärt, dass wie folgt vorgegangen werden kann (nach Rücksprache Bauamt):
Gespräche mit Grundstückseigentümern führen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Es handelt sich hier - wie auch bei der Kastanie (Eckernförder Straße 22) um ortsbildprägende Bäume.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Möse stellt den Antrag, folgenden TOP aufzunehmen „Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten“.

Beschluss:
Der Punkt „Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten“ wird in die Tagesordnung aufgenommen.


Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :4
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 6. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Herr Pohl kommt zur Sitzung dazu.

Der Bauausschussvorsitzende berichtet über folgende Punkte:
  • Baugebiet am Hain 
  • Sanierung Eckernförder Straße
  • Kreisverkehr
  • Instandsetzung Gehweg-Teilpflasterung Eckernförder Straße
  • Kanalkataster
  • Baugrundstück Südhang


zu TOP 7. Bestätigung einer Eilentscheidung zur Sanierung der Eckernförder Straße / des Westerfelder Weges
Beschlussvorlage - 14/2011

Die Gemeindevertretung hat am 11.04.2011 beschlossen, die Sanierung der Eckernförder Straße (Erneuerung der Verschleißdecke) zu einer Angebotssumme in Höhe von 86.742,06 € zu vergeben. Außerdem wurde eine Risssanierung auf den verbleibenden 132 m zwischen dem Sanierungsbeginn und dem Kreisverkehr an der K 62 für 1.904,00 € vergeben.

Im Rahmen eines Ortstermins am 10. Juni 2011 wurde die Sinnhaftigkeit der Deckensanierung des gesamten Bereiches erörtert. Die Kosten für den zusätzlichen Abschnitt wurden auf ca. 11.800,00 € beziffert, wobei sich bei der Baustelleneinweisung vor Ort beim Hauptauftrag Minderkosten von 12.930,00 € ergaben. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um Minderkosten bei der Straßenentwässerung (7.420,00 € brutto), beim Titel „Pflaster, Platten, Borde“ (3.180,00 € brutto) und beim Verzicht auf einen Mittelstreifen (2.330,00 € brutto). Außerdem konnten die Kosten der Risssanierung von 1.900,00 € eingespart werden.

Die beratenden Ingenieure haben dem Bürgermeister (auch aufgrund der Neuerstellung des Kreisverkehrs) aus fachlicher Sicht geraten, den „Zwischenabschnitt“ ebenfalls mit einer Verschleißschicht zu versehen, um über einen längeren Zeitraum Kosten für regelmäßige Flickarbeiten zu sparen, die die aktuell anfallenden Kosten insgesamt übersteigen würden. Im Wissen, dass die bewilligten Gesamtkosten nicht gestiegen sind und man sich im Rahmen des Haushaltsansatzes bewegen würde, hat der Bürgermeister sodann entsprechend entschieden, wobei seine Stellvertreter einbezogen waren und die Entscheidung mittragen. Auch die Amtsverwaltung hat dem Bürgermeister geraten, diese Eilentscheidung vorzunehmen, da der Baubeginn unmittelbar bevorstand.

Diese Eilentscheidung unterliegt nunmehr der Bestätigung durch die Gemeinevertretung.


Herr Möse beklagt, dass keine Vorab-Information stattgefunden hat. Dem widerspricht der Bauausschussvorsitzende.


Beschluss:

Die vorstehend beschriebene Eilentscheidung wird bestätigt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
Beschlussvorlage - 12/2011

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Für das Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ist der Geltungsbereich des Planungsraumes III, bestehend aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie den Städten Kiel und Neumünster, maßgebend.

In der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.11.2011 haben die Gemeinden die Möglichkeit ihre Stellungnahme abzugeben. Dabei handelt es sich nach § 28 Nr. 5 Gemeindeordnung um eine der Gemeindevertretung vorbehaltene Aufgabe.

Einleitend kann mitgeteilt werden, dass der Entwurf des Regionalplans für das Gebiet des Amtes Schlei-Ostsee keine Eignungsflächen für Windkraft vorsieht. Die Halbinsel Schwansen ist wegen der vor allem für den Vogelschutz erforderlichen Freihaltezonen entlang der Schlei sowie entlang der Ostseeküste als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Der verbleibende küstenfernere Bereich wird dominiert durch ein Landschaftsschutzgebiet und Biotopverbundstrukturen. Als Kulturlandschaft stellt das Gebiet insgesamt eine Einheit dar, die auch unter landschaftspflegerischen Aspekten von Windkraftanlagen freigehalten werden soll.

Die Halbinsel Schwansen ist bereits seit der letzten Fortschreibung im Jahre 2000 als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Im Rahmen des bisherigen Verfahrens wurde versucht hiervon Ausnahmen/Befreiungen zu erlangen. Die vorgetragenen Argumente haben im jetzigen Entwurf keine Berücksichtigung gefunden.

Neben der Halbinsel Schwansen sind weitere Teile des Amtsgebietes als charakteristischer Landschaftsraum eingestuft worden. Hierzu gehört der Küstenraum Eckernförde über den Dänischen Wohld und die Probstei bis Hohwacht in einer Tiefe von drei bis vier Kilometern.

Das die charakteristischen Landschafträume frei von Windkraftanlagen bleiben sollen, wurde überdies durch Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22.03.2011 (Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen) zum Ausdruck gebracht. Danach sind in den Regionalplänen ausgewiesene charakteristische Landschaftsräume Ausschlussgebiete für Windkraft.

Bereits mit Beschluss vom 23.03.2009 ist die Gemeindevertretung Karby zu dem Ergebnis gelangt, dass sich aufgrund der vielfach vorhandenen Ausschlussgebiete im Gemeindegebiet offenkundig keine Eignungsflächen aufdrängen. Eine Meldung von Eignungsflächen im Rahmen der Entwicklung des Kreiskonzeptes erfolgte daher nicht.

Wie dem vorliegenden Entwurf entnommen werden kann, haben sich die Rahmenbedingungen noch weiter verschärft. Das Gemeindegebiet Karby ist vollflächig als charakteristischer Landschaftsraum dargestellt und stellt somit Ausschlussgebiet dar.

Eine Beeinträchtigung des Gemeindegebiets durch evtl. Eignungsflächen in den Nachbargemeinden ist nicht zu erwarten. In der Entwurfsfassung des Regionalplans sind in den Nachbargemeinden ebenfalls keine Eignungsflächen vorhanden.

Durch die Verwaltung wird auf ein weiteres Abstimmungsgespräch mit dem Kreis RD-ECK am 15.09.2011 hingewiesen. Ergänzend zum vorstehenden Sachverhalt wurde durch den Kreis RD-ECK angeregt, über eine mögliche Stellungnahme zum erstmalig kartographisch dargestellten charakteristischen Landschaftsraum zu beraten. Dieser könnte ggf. für künftige Planvorhaben, z. B. Ausbau der Stromnetze, nachteilige Folgen haben.


Herr Becker berichtet über das Abstimmungsgespräch mit dem Kreis.


Beschluss:

Die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird mit Bedenken zur Kenntnis genommen. Es wird erklärt, dass die Gemeinde Karby der Etablierung von Windkraft grundsätzlich positiv gegenüber steht; lediglich über keine geeigneten Potentialflächen verfügt.

Zur Ziffer 5.7.2 „Charakteristische Landschaftsräume gemäß Ziffer 3.5.2 Abs. 10 LEP“ wird folgende Stellungnahme abgegeben:
“Die Gemeinde Karby stimmt der Teilfortschreibung des Regionalplans insoweit zu, dass in der Gemeinde keine Eignungsflächen für Windenergie ausgewiesen werden. Der Einstufung als „charakteristischen Landschaftsraum" steht sie jedoch skeptisch gegenüber. Es wird um eine Darstellung der rechtlichen Auswirkungen auf zukünftige Planungsvorhaben der Gemeinde gebeten. Weiterhin wird sich vorbehalten, gegebenenfalls Widerspruch gegen eine solche Einstufung einzulegen.“


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Beseitigung eines Teils des Absperrgitters am Tunnel - Krähenberger Seite
Beschlussvorlage - 20/2011

Es gibt eine Anregung von Anwohnern in Krähenberg, das Absperrgitter zum Tunnel auf der Krähenberger Seite so zu ändern, dass auch Fahrräder mit Anhänger und Rollstuhlfahrer dort hindurch kommen. Man hat bemerkt, dass einige von diesen an der Stelle umkehren und über den Kreisverkehr fahren müssen, weil sie das Gitter nicht passieren können.
Die Anwohner und der Gemeindearbeiter haben diese Fälle beobachtet.

Eine Begehung vor Ort hat ergeben, dass es am kostengünstigsten wäre (Kosten 0 €), eins der beiden Absperrgitter komplett in Höhe der Erdoberfläche abzuschneiden und die dann frei werdende Öffnung mit einem Findling auf dem Grünstreifen so einzuengen, so dass eine Durchfahrtsbreite von ca. 1,50 m für den Verkehr übrig bleibt.

Die andere Alternative, einen Teil des Gitters abzutrennen, sollte verworfen werden, weil dann Rohre übrig bleiben, die verschlossen (verschweißt und konserviert) werden müssten. Es entstehen hierbei  Kosten. Im Übrigen werden relativ scharfe Kanten erzeugt, die Verletzungsgefahren hervorrufen könnten.


Es wird darauf hingewiesen, dass der Findling so fest liegen sollte, dass er nicht weggerollt werden kann.


Beschluss:

Eins der beiden Absperrgitter soll in Höhe der Erdoberfläche abgeschnitten und die dann frei werdende Öffnung mit einem Findling auf dem Grünstreifen eingeengt werden, so dass eine Durchfahrtsbreite von ca. 1,50 m für den Verkehr übrig bleibt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Anschaffung eines Kommunaltraktors
Beschlussvorlage - 19/2011

Der jetzige Hauptrasenmäher, ein AS-2-Takt-Mäher, 53 cm Schnittbreite, 6 PS, 4,4 KW (3 Jahre alt)hat einen massiven Motorschaden. Wegen zu geringer Kompression ist er nur noch im kalten Zustand zu starten, arbeitet dann aber einwandfrei. Dieser Zustand muss demnächst repariert werden, Kosten dafür belaufen sich auf ca. 1200 Euro.
Rasenflächen in Karby
[qm]
Spielplatz
2500
Südhang, Eingang
800
Tunnel
500
Krähenberg
500
Buswendeplatz
600
Am Ring
500
Weg bei Schrebergärten
500
An der Kirche
500
Alter Bahndamm
700
Karlberger Kirchensteig
1500
P  am Sportplatz, Ecken
100
Brodersbyer Straße
300
 
9000


Kostenrahmen: ca. 25.000 €

Gründe: Die vorhandenen Rasenmäher (2 Stück, 1.Privatgartengerät, 45 cm Schnittbreite und 2. AS 2-Takt-Mäher wie oben beschrieben, 53 cm Schnittbreite) sind durch die zahlreichen und großen Flächen (9000 qm), die gepflegt werden müssen überlastet und fallen häufig aus, Winterdienst könnte mit dem Kommunaltraktor, mit Schneeschild und Streukasten besser geleistet werden, Straßen und Plätze könnten mit einem angeschlossenen rotierenden Besen von Schmutz und Schnee in kürzerer Zeit gereinigt werden (Hinterlassenschaft von Erntefahrzeugen, Streugutreste usw). Durch Ausrüstung des Gemeindearbeiters mit effektivem Gerät, wäre er in der Lage, selbst in kurzer Arbeitszeit das erforderliche tägliche Pensum zu schaffen, auch wenn durch ungünstige Witterung der Einsatz noch behindert wird.
Es entstehen Zusatzkosten für den Erwerb eines Führerscheins in Höhe von ca. 400 €.
In die vorhandene Garage passt das Fahrzeug wegen der Höhe von 2,36 m nicht.

Bei der großen Rasenfläche der Gemeinde und der geringen Arbeitszeit des Gemeindearbeiters von 3 Stunden am Tag bieten sich folgende Alternativen an:
  • Neugerät Traktor mit Kabine, Räumschild und Frontmähwerk:                         25.800 €
  • Neugerät Traktor ohne Kabine, Räumschild und Frontmähwerk:             20.000 €
  • Vorführgerät Traktor (Preis nach Angebot)
  • Gebrauchtgerät Traktor (Preis nach Marktlage)
  • Aufsitzmäher mit Zwischenachsmähwerk und Schneeräumschild:             10.700 €
    • Durch Fachleute als ungeeignet eingestuft!


Die Angelegenheit wird ausgiebig diskutiert. Überlegungen treten auf:
- evtl. mit Nachbargemeinden 1 Gerät teilen
- evtl. Dienstleister hinzuziehen für das Schneeräumen
- evtl. Kauf eines 4-Takters (wie auf Kläranlage in Revkuhl vorhanden)


Auch der Vorschlag, ein Neugerät Traktor ohne Kabine, Räumschild und Frontmähwerk zum Preis von ca. 20.000 EUR anzuschaffen wird mit 2 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen abgelehnt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, einen neuen Kommunaltraktor mit Kabine, Räumschild und Frontmähwerk, Garage, Führerschein und Versicherung im Kostenrahmen von ca. 27.000 € anzuschaffen. Hierzu wird eine Arbeitsgruppe zur Auswahl des geeigneten Gerätes gebildet. Die Arbeitsgruppe besteht aus Herrn Hertwig, Herrn Jacobsen, Herrn Möse und Herrn Becker. Die Arbeitsgruppe wird ermächtigt, Kostenangebote einzuholen und den Auftrag an den günstigsten Bieter zu vergeben. 


Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :5
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 11. Beteiligung an der Aktion "Freiwillig 30 km/h" zur Schonung der Wirtschaftswege
Beschlussvorlage - 22/2011

Der Landesverband der Lohnunternehmer und der Bauernverband Schleswig-Holstein sind Initiatoren der freiwilligen Aktion „30 km/h auf unseren Feldwegen“. Vor dem Hintergrund knapper Haushaltsmittel der Gemeinden als Straßenbaulastträger beim Erhalt und zur Instandsetzung vieler Feld- und Waldwege sowie zunehmender Beschwerden aus der Bevölkerung soll erreicht werden, dass die Geschwindigkeit auf den Feldwegen freiwillig auf 30 km/h reduziert wird, weil mit zunehmender Geschwindigkeit die Straßenbelastung auf den Unterbau der Feldwege überproportional zunimmt. (s. Schreiben Wirtschaftsministerium v. 31.08.2011 und SHGT v. 28.09.2011)

Bei einer erfolgreichen Beteiligung der Nutzer können einschneidende Maßnahmen wie Gewichtsbeschränkungen oder Geschwindigkeitsreduzierungen zum Schutz der Wege vermieden und die Haltbarkeit verlängert werden.

Die Nutzer der Wirtschaftswege sollen durch eine nichtamtliche Beschilderung auf eine verhaltene Fahrweise hingewiesen werden. Die Éntscheidung über das Aufstellen von Schildern obliegt den Gemeinden.


Herr Hauser begrüßt und erläutert diese Aktion. Für die Gemeinde Karby ist sie jedoch nicht relevant, es sei denn, mit der Gemeinde Winnemark zusammen könnte der Marienthaler Weg beschildert werden.


Beschluss:

Die Gemeinde schließt sich der Aktion an. Für den Marienthaler Weg soll, bei einer Teilnahme der Gemeinde Winnemark an der Aktion, ein Schild angeschafft und aufgestellt werden.



Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Versetzung einer Straßenlaterne

Der Ausschussvorsitzende stellt die Frage, warum der GV-Beschluss vom 11.04.2011 zur Versetzung einer Laterne nicht umgesetzt worden ist.

Der Bürgermeister erläutert, dass die Grundlage für den Beschluss entfallen sei. Es muss ein Vertrag mit dem Anlieger sowie eine grundbuchliche Absicherung herbeigeführt werden.

Lt. Herrn Hauser liegt eine schriftliche Einverständniserklärung des Anliegers zur Umsetzung der Laterne vor. Die Angelegenheit wird noch kurz diskutiert. Der seinerzeit gefasste Beschluss ist umzusetzen.


II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 14. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 


zu TOP 15. Anfragen und Bekanntgaben

Herr Möse erklärt, dass die Sanierung der Eckernförder Straße eine gute Maßnahme war, eine Bereicherung für das Dorf.
Herr Lange lobt die Fa. Joost, Schuby, für ihren rücksichtsvollen Umgang mit der Maisernte.
Herr Becker erzählt, dass es in Karlberg eine Sitzblockade von Anwohnern wegen der Maisernte gegeben hat.



Karlheinz Hauser  Jutta Blaase 
Ausschussvorsitzende/r  Protokollführer/in