N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Karby vom 31.10.2012.

Sitzungsort:  im Gasthaus Nüser, Eckernförder Straße 46, 24398 Karby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.40 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Karlheinz Hauser
wählbarer Bürgerin Silke Hein
Ausschussmitglied Dieter Jacobsen
wählbarer Bürger Oliver Jensen
Ausschussmitglied Rainer Lange
Ausschussmitglied Klaus-Dieter Möse
wählbarer Bürger Otto Nagel
Ausschussmitglied Hans-Werner Pohl

Abwesend sind:
stellv. Auschussvorsitzender Matthias Stelter (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Thomas Becker
Gemeindevertreterin Bettina Boysen
Gemeindevertreter Frank Hertwig
Gemeindevertreterin Helga Thurau
Protokollführer/in Anja Schnutz

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Änderung des Kaufpreises für ein unbebautes Grundstück im "Südhang"
  Beschlussvorlage - 14/2012
7. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Karby Süd - westlich Südhang"
Beratung über mögliche Änderung des B-Planes hinsichtlich eines barrierearmen Wohnens
  Beschlussvorlage - 15/2012
8. Umsetzung des Trafos der SH-Netz AG von einem privaten auf ein Gemeindegrundstück
  Beschlussvorlage - 17/2012
9. Anschaffung eines Kasten-/Walzenstreuers für den Winterdienst als Anbaugerät am Gemeindetraktor
  Beschlussvorlage - 16/2012
10. Fortführung von Pflasterbefestigungen an der K 63 / Eckernförder Straße im Bereich der Grundstücke Nr. 45, 48 und 50 als Ersatz der Feldsteinbefestigungen
  Beschlussvorlage - 18/2012
11. Antrag auf ein Halte- und Parkverbot in der Rosenstraße
12. Antrag auf eine Geschwindigkeitsmessung
13. Einbuchungsverfahren für eine Wegefläche in der Gemeinde Karby
  Beschlussvorlage - 19/2012
14. Schutzabweiser für eine Lampe am Feuerwehrgerätehaus

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit


Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde


Frau Thurau regt an, sich in der Eckernförder Straße gegenüber dem Grundstück Hein für die Aufstellung eines Halteverbotsschildes einzusetzen. Häufig parken dort im Kurvenbereich Fahrzeuge. Herr Hauser sagt zu, die Problematik bei den Anlieger anzusprechen und darum zu bitten, nur zum Be- und Entladen dort zu stehen.

Herr Schröder reicht zwei Anträge ein. Bei dem einen geht es um ein Park- und Halteverbot in der Rosenstraße, bei dem anderen um eine Geschwindigkeitsmessung in der Ortsdurchfahrt Karby (vom Kreisel kommend in Richtung Schönhagen).


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung


Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung


Es wird beschlossen die Tagesordnung um folgende Punkte zu erweitern:

Top 11: Antrag auf ein Halte- und Parkverbot in der Rosenstraße
TOP 12: Antrag auf Durchführung einer Geschwindigkeitsmessung
TOP 13: Einbuchungsverfahren für eine Wegefläche in der Gemeinde Karby
TOP 14: Schutzabweiser für eine Lampe am Feuerwehrgerätehaus

Der Antrag von Herrn Möse, beim Verkauf des Kläranlagengrundstücks einen Hinweis auf die vorhandene, verfüllte Kläranlage zu geben, wird unter TOP 6 mit behandelt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden


Herr Hauser berichtet über folgende Punkte:
  • Schäden durch Rissbildung in der Eckernförder Straße - Westerfelder Weg wurden behoben
  • vorhandener Längsriss in der Teerdecke Eckernförder Straße - Eingang Südhang, soll durch Herr Eggers begutachtet werden
  • keine Änderung der Stellungnahme zum Thema Windkraft
  • Streukästen


zu TOP 6. Änderung des Kaufpreises für ein unbebautes Grundstück im "Südhang"
Beschlussvorlage - 14/2012

Im Bereich der 1. Änderung des B-Planes Nr. 2 „Karby Süd - Um den Wendehammer“ bietet die Gemeinde Karby das Flurstück 8/68 (ehem. Kläranlagengrundstück) zum Kauf an. Als Kaufpreis wurden 65,00 €/m² zuzüglich des Anschlussbeitrages für Schmutz- und Regenwasser festgelegt.

Um das Kaufinteresse an dem Grundstück zu erhöhen, soll der Kaufpreis auf 55,00 €/m² gesenkt werden. Dieser Preis entspricht auch dem Bodenrichtwert für Bauland, den der Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Gemeinde Karby ermittelt hat.



Auf dem Grundstück befindet sich eine 4-Kammer-Kläranlage, die nicht ordnungsgemäß verfüllt wurde. Herr Möse beantragt, die Käufer darauf hinzuweisen und einen solchen Passus in den Kaufvertrag mit aufzunehmen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Der Kaufpreis für das Flurstück 8/68 (ehem. Kläranlagengrundstück im „Südhang“) wird auf 55,00 €/m² festgelegt. Der Abwasserbeitrag für die Schmutz- und Regenwasserbeseitigung ist zusätzlich zu zahlen. Ein evtl. Käufer wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein ehemaliges Kläranlagengrundstück handelt. Die alte 4-Kammer-Kläranlage ist noch vorhanden und wurde nur verfüllt. Über das Füllmaterial ist nichts bekannt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Karby Süd - westlich Südhang"
Beratung über mögliche Änderung des B-Planes hinsichtlich eines barrierearmen Wohnens
Beschlussvorlage - 15/2012

Die 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 3 „Karby Süd - südwestlich Südhang“ weist 9 Grundstücke mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0.25 und 2 Grundstücke mit einer GRZ von 0,30 aus. Die Erschließung hat bisher noch nicht begonnen mangels Nachfrage.

Die Gemeinde möchte nun darüber beraten, ob es evtl. sinnvoll ist, ein größeres Areal für ein altengerechtes Wohnen durch eine entsprechende Ausweisung im B-Plan zu ermöglichen. Bisher waren die 2 Grundstücke mit einer GRZ von 0,30 für ein solches Vorhaben angedacht.

Dies würde bedeuten, dass die GRZ von 0,25 in einem Teilbereich erhöht werden könnte (z. B. von 0.25 auf 0,30). Auch kann überlegt werden, ob zusätzlich eine Baugrenzenerweiterung dem Vorhaben dienlich ist.


Die Ausschussmitglieder einigen sich darauf, dass ein Gespräch mit der Henrici GbR vereinbart werden soll, an dem der Bürgermeister, der Bauausschussvorsitzende und der Bauamtsleiter des Amtes teilnehmen sollen.


Beschluss:

Es besteht innerhalb der Gemeindevertretung darüber Einigkeit, dass seitens der Gemeinde Bereitschaft besteht, über Änderung der Festsetzungen im B-Plan, ein Gespräch zu führen.   


zu TOP 8. Umsetzung des Trafos der SH-Netz AG von einem privaten auf ein Gemeindegrundstück
Beschlussvorlage - 17/2012

Der Trafo der e-on Hanse / SH-Netz AG für einen Teil der Ortschaft Karby steht auf dem Grundstück der Eckernförder Straße Nr. 28. Von dort soll der Trafo auf ein öffentliches Grundstück verlegt werden. Anlässlich dieses Themas hat am 08.10.2012 eine Besprechung vor Ort stattgefunden. Das Ergebnis kann anliegendem Protokoll der e-on vom 10.10.2012 entnommen werden.

Mittels dieser Vorlage und des Tagesordnungspunktes sollen die Gemeindevertreter über das Vorhaben in Kenntnis gesetzt werden. Ferner soll beraten werden, ob das im Lageplan orange markierte Stück Gehweg auf Kosten der Gemeinde gepflastert werden soll. Der gelb markierte Bereich besitzt heute schon eine Pflasteroberfläche und wird als solche auch von der e-on wieder hergestellt. Der rot markierte Bereich besitzt heute eine Asphaltoberfläche und würde von der e-on nach den Kabelarbeiten als Pflasteroberfläche hergestellt.
Nun könnte man aus ästhetischen und Symmetrie- Gründen überlegen, ob im orange gekennzeichneten Bereich auf Kosten der Gemeinde der Asphalt entfernt und Pflaster eingebaut werden solle. Die Kosten dafür dürften sich, auch wenn es nur eine kleine Fläche ist, zwischen 750 € und 1.000 € bewegen.



Auf Beschluss des Finanzausschusses hat der Bürgermeister mit der SH Netz AG verhandelt. Sie ist nicht bereit, die Kosten für die Pflasterung des orange gekennzeichneten Bereichs zu übernehmen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Planungen des Stromversorgers / Netzbetreibers zuzustimmen. Ferner wird beschlossen, den im Lageplan markierten Bereich nicht auf Kosten der Gemeinde zu pflastern.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Anschaffung eines Kasten-/Walzenstreuers für den Winterdienst als Anbaugerät am Gemeindetraktor
Beschlussvorlage - 16/2012

Herr Bürgermeister Becker bat Herrn Andresen darum, Kosten für die Beschaffung eines Kasten-Walzenstreuers für den Kommunalschlepper dazustellen.
Ein 1,20 m breites Gerät, welches in der Heckhydraulik des Schleppers befestigt und deren Dosierwalze über einen Ölmotor angetrieben wird kostet rund 3.000 €.
Sofern ein Beschluss für die Anschaffung gefasst wird, würden Angebote eingeholt. Der Kauf eines gebrauchten Gerätes scheitert nach Auffassung von Herrn Andresen schon am Angebot gebrauchter Geräte. Sollte doch eines verfügbar werden, so ist der Zustand kritisch zu prüfen.


Nach ausführlicher Diskussion stellen Herr Möse und Herr Pohl jeweils einen Antrag zur Abstimmung.

Antrag von Herrn Pohl: Es wird beschlossen, einen Kasten-Walzenstreuer für den Winterdienst anzuschaffen, sobald der Gemeindearbeiter den Führerschein hat. Die Kosten von rund 3.000 € werden anerkannt. Mittel werden in den Vermögenshaushalt 2013 eingestellt.



Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen: 5
Enthaltungen: 0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung zum Antrag von Herrn Möse aus:


Beschluss:

Es wird beschlossen, einen Kasten-Walzenstreuers für den Winterdienst anzuschaffen, sobald der Gemeindearbeiter den Führerschein hat. Die Kosten von rund 3.000,- € werden anerkannt. Mittel werden in den Vermögenshaushalt 2013 eingestellt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Fortführung von Pflasterbefestigungen an der K 63 / Eckernförder Straße im Bereich der Grundstücke Nr. 45, 48 und 50 als Ersatz der Feldsteinbefestigungen
Beschlussvorlage - 18/2012

Zwischen den Grundstücken der Eckernförder Straße 46, 48, und 50 und der asphaltierten Kreisstraße sind Feldsteine als Befestigung des befahrbaren Seitenstreifens verbaut. Leider kommt es in diesem Bereich immer wieder mal vor, dass einzelne Steine herausgefahren werden. Da die Steine eher rund als eckig sind, ist die Dauerhaftigkeit einer Reparatur meist relativ begrenzt.

Ob eine mehrere tausend Euro teure Maßnahme mit Entfernung der Steine und Ersatz durch Straßenbaupflastersteine eine vertretbare Lösung wäre, möge die Gemeinde beraten. Jedenfalls handelt es sich um einen Bestandteil der Kreisstraße, so dass beim Straßenbaulastträger die Genehmigung einer Veränderung zu beantragen wäre. Sicherlich dürften im Falle einer Genehmigung die Kosten einer Maßnahme zu Lasten der Gemeinde gehen sowie die Baulast der neuen Befestigung des Seitenstreifens möglicherweise vom Kreis RD-Eck auf die Gemeinde übergehen.

Einer der Anlieger hat Herrn Andresen zu Beginn des Jahres 2012 angekündigt, dass er seine straßenseitige Fassade sanieren wolle. Seither hat Herr Andresen keine weiteren Planungen mehr vernommen. Möglicherweise wird er zur Sanierung das Fundament der Giebelwand freilegen. Im Zuge dieser Maßnahme wäre ggf. ein Tausch der Befestigung des Seitenstreifens sinnvoll.



Die Angelegenheit wird ausgiebig erörtert. Man kommt zu dem Ergebnis, dass sich der Bürgermeister mit Herrn Sachau vom Kreis in Verbindung setzt, um die losen Steine des Seitenstreifens entfernen und die Löcher mit Beton ausgießen zu lassen. Das soll auf der gesamten Strecke von dem Grundstück Eckernförder Straße 46 bis zum Grundstück Eckernförder Straße 64 erfolgen.


Beschluss:

keiner


zu TOP 11. Antrag auf ein Halte- und Parkverbot in der Rosenstraße


Herr Schröder hat den Antrag gestellt, auf der rechten Seite der Rosenstraße vom Grundstück Sasse mindestens bis zum Grundstück Bernd Koch ein absolutes Halte- und Parkverbot einzurichten. Die dort parkenden Friedhofsbesucher verengen die Straße und schränken die Sicht ein. Dadurch wird die Strecke sehr unübersichtlich und die Unfallgefahr erhöht sich.

Es wird angedacht, dass vorhandene eingeschränkte Halteverbotsschild ca. 10 m vorzuziehen.


zu TOP 12. Antrag auf eine Geschwindigkeitsmessung


Herr Schröder hat beantragt, eine Geschwindigkeitsmessung in der Ortsdurchfahrt Karby vom Kreisel kommend in Richtung Schönhagen durchzuführen. In diesem Bereich wird die Geschwindigkeit von 50 km/h häufig deutlich überschritten und er fühlt sich auf seinem Grundstück nicht sicher.

Alle sind sich darüber einig, während der Saison in Höhe der Rosenstraße 13 eine Geschwindigkeitsmessung vornehmen zu lassen. Es wird vor Ort geprüft, wo die Anlage aufgestellt werden kann und eine notwendige Genehmigung wird eingeholt. Außerdem soll beantragt werden, auf der K 63 vom Kreisel bis zum Ortsschild „Karby“ eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h zu erreichen, wenn das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung diesen Antrag untermauert.


zu TOP 13. Einbuchungsverfahren für eine Wegefläche in der Gemeinde Karby
Beschlussvorlage - 19/2012

Im Rahmen der Prüfung eines Bauantrages wurde festgestellt, dass der „Lindenweg“ (Flurstücke 15/10 und 15/11, Flur 2, Gemarkung Karby) keinem Grundeigentümer zuzuordnen ist. Nach Rücksprache mit dem Grundbuchamt beim Amtsgericht Eckernförde besteht für das Flurstück 15/10 bereits seit 1991 ein Eigentumsverzicht im Sinne von § 928 BGB. Danach kann das Eigentum an einem Grundstück dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer den Verzicht dem Grundbuchamt gegenüber erklärt und der Verzicht in das Grundbuch eingetragen wird. Das Recht zur Aneignung des aufgegebenen Grundstücks steht dem Fiskus des Landes zu, in dem das Grundstück liegt. Der Fiskus erwirbt das Eigentum dadurch, dass er sich als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lässt. Dies ist bisher jedoch noch nicht geschehen. Für das Flurstück 15/11 besteht noch kein Verzicht des Landes, dieser könnte jedoch bei Bedarf angefragt werden, sodass auch dieses Flurstück von einem Dritten übernommen werden kann.

Diese Flächen dienen als Erschließungsstraße für die dort angrenzenden Grundstücke und wird nach vorliegenden Kenntnissen jeher durch die Gemeinde unterhalten. Ebenso wird dort bei Bedarf Winterdienst geleistet.

Um eine klare Rechtslage für diese Fläche zu schaffen, sollte darüber beraten werden, ob die o. g. Flurstücke über ein formelles Einbuchungsverfahren beim Amtsgericht Eckernförde in das Eigentum der Gemeinde Karby übertragen werden sollen. Die Kosten für ein solches Einbuchungsverfahren betragen ca. 300,00 EURO. Nach erfolgter Einbuchung in ein Grundbuch der Gemeinde Karby übernimmt diese das Eigentum und die vollständige Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht als zuständiger Straßenbaulastträger.

Sofern die Gemeinde zu dem Ergebnis gelangt, dass der Weg nicht in das Eigentum der Gemeinde eingebucht werden soll, muss festgehalten werden, dass die über diesen Weg erschlossenen Grundstücke nicht öffentlich-rechtlich erschlossen sind. Die Anlieger würden zum Erlangen einer Baugenehmigung die Eintragung eines entsprechenden Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes in das Baulastenverzeichnis des Kreises Rendsburg-Eckernförde benötigen.

Abschließend erfolgt der Hinweis, dass das Grundbuchamt des Amtsgerichts Eckernförde darauf hingewiesen hat, dass im Grundbuch derzeit noch für eine Baugesellschaft aus Sterup eine Sicherungshypothek von ca. 440,00 EURO eingetragen ist. Zur Frage, ob die Sicherungshypothek im Rahmen des Einbuchungsverfahrens gelöscht werden kann, konnte bisher noch keine Klärung herbeigeführt werden. Die Klärung dauert derzeit noch an.



Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass der „Lindenweg“ ins Eigentum der Gemeinde übergehen soll. Die erforderliche Löschungsbewilligung für die Sicherungshypothek ist einzuholen. Falls erforderlich, wird der offen stehende Betrag von ca. 440,00 EUR durch die Gemeinde Karby beglichen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Sofern sichergestellt werden kann, dass eine lastenfreie Übernahme der Grundstücke möglich ist, soll die Einbuchung der Flurstücke 15/10 und 15/11, Flur 2, Gemarkung Karby, (Wegeparzelle „Lindenweg“) in den Grundbesitz der Gemeinde Karby erfolgen. Hiermit soll das Notariat Küter, Eckernförde, beauftragt werden.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Schutzabweiser für eine Lampe am Feuerwehrgerätehaus


Der Bürgermeister gibt bekannt, dass für die Lampe am Feuerwehrgerätehaus mit Bordmitteln ein Schutzabweiser hergestellt wird.



Karlheinz Hauser  Anja Schnutz 
Ausschussvorsitzende/r  Protokollführer/in