Sitzungsort: | im Feuerwehrgerätehaus, Südhang 23, 24398 Karby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.10 Uhr |
Ausschussvorsitzender Frank Hertwig |
stellv. Ausschussvorsitzender Dieter Jacobsen |
Ausschussmitglied Matthias Stelter |
Ausschussmitglied Helga Thurau |
Ausschussmitglied (w. B.) Arno Henkel |
Ausschussmitglied (w.B.) Wolfgang Lade |
Ausschussmitglied Helmut Schulz (entschuldigt ) |
Ausschussmitglied (w.B.) Otto Nagel (entschuldigt ) |
Bürgermeister Klaus-Dieter Möse |
Gemeindevertreterin Bettina Boysen |
Gemeindevertreter Karlheinz Hauser |
Protokollführerin Anja Schnutz |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Verpflichtung eines wählbaren Bürgers |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
6. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
7. | Beschaffung einer Abgasabsauganlage für das Feuerwehrgerätehaus |
Beschlussvorlage - 22/2016 | |
8. | Linde am Grundstück "Eckernförder Straße 18" |
Beschlussvorlage - 17/2016 | |
8.1 | Anschaffung einer Geschwindigkeitsanzeigetafel |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
10. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Verpflichtung eines wählbaren Bürgers |
Herr Wolfgang Lade wird im Rahmen der Verpflichtungserklärung zum wählbaren Bürger der Gemeinde Karby verpflichtet.
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zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Herr Jürgensen bedauert, dass der auf seinem Grundstück geplante Hausbau seines Sohnes an dem ausgewählten Standort nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass baurechtliche Gründe dafür verantwortlich sind, die nicht in der Verantwortlichkeit der Gemeinde liegen.
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zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 5. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Herr Hertwig beantragt, die Tagesordnung um TOP 8.1 "Anschaffung einer Geschwindigkeitsanzeigetafel" zu erweitern. Der Antrag wird mit 4 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Außerdem wird beschlossen, den TOP 9 "Auftragsvergaben" als nicht öffentlich zu behandeln.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Herr Hertwig gibt einen ausführlichen Bericht ab, der dem Protokoll als Anlage beigefügt ist. Der Ausschuss einigt sich darauf, dass der Tannenbaum dieses Jahr von den Kindergartenkindern geschmückt wird. Voraussetzung ist, dass der Tannenbaumschmuck wetterfest ist und möglichst windbeständig angebracht wird. Der Bürgermeister und Herr Lade werden die Beschilderung zur Erweiterung "Südhang" und "Am Hain" überprüfen und um erforderliche Schilder und Nummerierungszusätze ergänzen
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zu TOP 7. | Beschaffung einer Abgasabsauganlage für das Feuerwehrgerätehaus |
Beschlussvorlage - 22/2016 Da die Feuerwehrfahrzeuge der freiwilligen Feuerwehr Karby-Dörphof einen Dieselmotor und eine Druckluftbremse haben, müssen die Motoren in der Fahrzeughalle einige Zeit laufen, bevor der notwendige Betriebsdruck der Bremsanlagen aufgebaut ist und die Fahrzeuge aus der Halle fahren können. Damit verbunden ist eine Abgasbelastung in der Fahrzeughalle, die die anwesenden Feuerwehrleute gefährdet. Die rechtlichen Grundsätze zum Minimierungsgebot für krebserzeugende Stoffe ergeben sich aus § 2 Abs.1 UVV (Grundsätze der Prävention (GUV-VA1) und § 9 " Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen". Laut der Feuerwehrunfallkasse (HFUK Nord) werden die Anforderungen daraus, in den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 554) konkretisiert. Um die Belastung der Feuerwehrleute von krebserregenden Stoffen so gering wie möglich zu halten, empfiehlt die HFUK Nord dringend die Nachrüstung von Abgasabsauganlagen. Eine explizite Vorschrift für das Vorhandensein solcher Anlagen für Fahrzeughallen in Feuerwehr-Häusern oder Wachen gibt es nicht. "Nach Paragraph 9 der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) in Verbindung mit der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 554 müssen Dieselmotoremissionen in Arbeitsbereichen aber, bei Auftreten von gefährlichen Mengen, abgesaugt werden" Dieselmotoremissionen (DME) sind nachweislich krebserzeugend. Bereits seit 1989 sind DME deshalb in der Gefahrstoffverordnung aufgeführt – und zwar ohne Mengenbeschränkung, das heißt, selbst kleinste Mengen können die Gesundheit schädigen. Unter den Begriff Arbeitsbereiche fallen nach allgemeiner Auffassung auch Feuerwehr-Fahrzeughallen. Insofern besteht im Prinzip doch die rechtliche Verpflichtung für die Kommunen, die Feuerwehr-Gebäude mit Abgasabsauganlagen auszustatten. In einem Info-Blatt der Feuerwehrunfallkasse heißt es: Besonders problematisch wird es, wenn den Aktiven keine separaten Umkleideräume im Feuerwehr-Haus zur Verfügung stehen und die Spinde in der Fahrzeughalle aufgestellt sind. Die an den Rußpartikeln haftenden PNA sind definitiv krebserzeugend. Mit den Dieselabgasen können sie in die Einsatz-und die Privatkleidung eindringen. Über die Haut nehmen die Feuerwehrleute die Stoffe auf. "Gefährliche Mengen von Dieselmotoremissionen sind in der Regel dann anzunehmen, wenn mehr als ein großes Fahrzeug mit Dieselmotor in einem Feuerwehrhaus untergestellt wird". Grundsätzlich gibt es 2 Möglichkeiten der Abgasabsaugung:
Die Variante 2 ist wesentlich günstiger, hat aber den Nachteil, dass die Abgase beim Aus- und Einfahren des Fahrzeugs weiter in die Garage geblasen werden. Bei der Variante 1 gleitet der Schlauch an einer Schiene an der Decke mit bis zum Garagentor und löst sich dort vom Auspuffrohr des Fahrzeugs. Beim Einfahren des Fahrzeugs kann der Absaugschlauch schon vor dem Tor wieder an das Auspuffrohr angekuppelt werden. Zur Möglichkeit 1:
Da es sich bei dem Fahrzeug LF 16-TS um ein Katastrophenschutz-Fahrzeug handelt, wurde am 25.10.2016 eine Anfrage auf Kostenbeteiligung an den Kreis RD-ECK gestellt. Eine Antwort lag bis zur Erstellung dieser Vorlage noch nicht vor.
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Es soll ein Gespräch mit dem Feuerwehrvorstand stattfinden, in dem gemeinsam über die geeignetste Variante der Abgasabsauganlage beraten wird.
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Beschluss: Es wird beschlossen, eine Abgasabsauganlage im FWGH einzubauen.
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zu TOP 8. | Linde am Grundstück "Eckernförder Straße 18" |
Beschlussvorlage - 17/2016 Die Linde am Grundstück "Eckernförder Straße 18" muss in ihrer Gestalt und Größe wohl als ortsbildprägender Baum eingestuft werden. Daher wurde dieser Baum über die vergangenen Jahre auch nie in Frage gestellt. Gleichwohl hat er von Zeit zu Zeit sowohl die Bürgermeister als auch die Verwaltung beschäftigt. Teile der Krone drohten beispielsweise das Dach des Hauses zu beschädigen und die Wurzeln beschädigten die ohnehin sehr schmale Gehwegoberfläche. In 2015 wurde Herr Andresen um eine Beurteilung der Gehwegsituation in Bezug auf die Verkehrssicherheitspflicht gebeten. Ein Sachverständiger wurde im Rahmen der Amtshilfe darum gebeten, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie man die Gehwegoberfläche sowohl baumgerecht als auch verkehrssicher sanieren könne. Dieses sei nach seiner Auffassung nicht möglich, da die Wurzeln des Baumes nicht beschädigt oder angeschnitten werden dürfen. Nunmehr kommen die direkten Anlieger "Eckernförder Straße 18" auf die Gemeinde bzw. die Verwaltung zu und erklären, dass der Baum ihnen Sorge bereitet. Im Rahmen der Bauarbeiten am Haus wurde offenbar, dass die Baumwurzeln sich unter das Haus erstrecken und dort Schaden anrichten. Explizit ist dieses bei der Verlegung der neuen Ringdrainage aufgefallen. Ferner könnte der Gasanschluss vom Netzbetreiber nicht planmäßig hergestellt werden, weil eine Vielzahl von Baumwurzeln im Weg waren. Es musste ein viel längerer Weg gewählt werden, welcher auch Mehrkosten verursacht hat. Daher beantragt der Anlieger bei der Gemeinde eine Fällung des Baumes. Einige der gelieferten Fotos werden mit dieser Vorlag zur Verfügung gestellt. Zwischenzeitlich hat der Bürgermeister einen angebotenen Ortstermin wahrgenommen und erste Ideen des Umgangs entwickelt. Sowohl Anlieger als auch Gemeinde wissen nicht genau, ob der Baum alleinig auf Privatgrund oder Gemeindegrund oder anteilig auf beiden Grundstücken steht. Die Verwaltung hat mit den zur Verfügung stehenden Mitteln aus den digitalen Katasterunterlagen und Orthofotos versucht eine Klärung herbeizuführen. Das Ergebnis ist, dass die Grenze mitten durch den Baum verläuft. Sofern eine 100 %-ige Klärung gewünscht wird, müsste ein Vermesser beauftragt werden. Statt einer teuren, formellen Grenzfeststellung könnte die Grenze auch vor Ort markiert und der Aufwand über Truppstunden abgerechnet werden. Gängigerweise beläuft sich der Aufwand dafür auf 300- 400 €. Da es sich um einen ortsbildprägenden Baum handelt, muss eine Fällung bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) beantragt werden. Ob dieser Antrag Aussicht auf Erfolg hat, ist unklar. Sofern eine Genehmigung erteilt würde, würde üblicherweise eine Ersatzpflanzung mehrerer Bäume, die schon zu einem Hochstamm der Qualität 3xv 16-18 erzogen sind, gefordert. Herr Andresen hat für die Fällung des Baumes ein Angebot von einer Fachfirma eingeholt. Dieses schließt einschließlich der Fräsung der Wurzeln und Wiederherstellung der Gehwegoberfläche mit rund 4.000 €. Für eine Ersatzpflanzung von beispielsweise 2 Linden der beschriebenen Qualität muss einschließlich Pfahlbock etc. mit Kosten von rund 750 - 1.000 € gerechnet werden. In der Summe würden sich also Kosten von rund 5.000 € ergeben.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, einen Fällantrag bei der UNB zu stellen. Sofern eine Fällung genehmigt wird, werden die damit verbundenen Kosten (Fällung, Ersatzpflanzung und Wiederherstellung des Gehweges nach Entfernung des Wurzelwerkes) genehmigt. Eine Vermessung soll nicht durchgeführt werden. Eine Kostenteilung (50 : 50) mit dem Anlieger findet statt. Hierzu muss die schriftliche Zustimmung des Anliegers vor der Stellung des Fällantrages vorliegen.
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Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Arno Henkel |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8.1 | Anschaffung einer Geschwindigkeitsanzeigetafel |
Im Finanzausschuss steht der Kauf einer Geschwindigkeitsanzeigetafel auf der Tagesordnung. Herr Hertwig möchte im Bauausschuss über die Art des Gerätes beraten. Man ist sich einig, dass es flexibel einsetzbar sein muss. Nach ausführlichem Meinungsaustauch wird beschlossen, eine Geschwindigkeitsanzeigetafel anzuschaffen. Einzelheiten (Definition des Gerätes) werden später geklärt.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 10. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe des im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlusses.
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Anja Schnutz | Frank Hertwig |
Protokollführer/in | Ausschussvorsitzende/r |