Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Karby

Beschlussvorlage
15/2011
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Rene Kinza   
 
22.09.2011

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 31.10.2011 
Gemeindevertretung 07.11.2011 

Betreff:
Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten

Sachverhalt:

Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken, bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden.

Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die Satzung gem. anliegedem Satzungsmuster zu erlassen.
§ 3 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Pro Veranstaltung dürfen maximal 4 Plakatträger aufgestellt oder angebracht werden. Als „pro Veranstaltung“ gelten alle Aktionen, die auf dem Werbeplakat aufgeführt werden. Werden mehrere Veranstaltungen auf einem Plakat beworben, so dürfen auch nur 4 Plakatträger aufgestellt werden.

§ 3 Absatz 12 erhält folgende Fassung:
Aus Gründen der Gemeindebildgestaltung bleiben die nachfolgend genannten Bereiche/Anlagen/Einrichtungen von Plakatierungen ausgeschlossen:
  • Wartehäuschen und Verteilerkästen,
  • bis 15 m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen,
  • bis 5 m vor und hinter Fußgängerüberwegen.



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Rene Kinza
-Verwaltung-

Anlagen:
Anlage: Mustersatzung über das Anbringen bzw. Aufstellen von Plakaten, Großwerbetafeln und Straßenüberspannungen (Plakatierungsrichtlinien)