Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Karby

Beschlussvorlage
24/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Michael Eggers   
 
08.09.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 21.09.2015 
Gemeindevertretung 12.10.2015 

Betreff:
Erneuerung des Straßenbeleuchtungskabels "Am Ring"

Sachverhalt:

Nachdem die Neuverlegung des Straßenbeleuchtungskabels abgeschlossen und alle Laternen aufgelegt wurden, stellte man fest, dass im Stromversorgungs-Zuleitungskabel ein neuer, bisher noch nicht festgestellter Kabelfehler existiert. Dieses Stromversorgungskabel der Straßenbeleuchtung verläuft von der "Brodersbyer Straße" kommend diagonal über das Privatgrundstück "Am Ring 41" in den Ring. Da der örtliche Elektriker aus Kabelschäden der Vergangenheit um die mangelhafte Qualität dieses Kabels und deren Verlegung wusste, hat er den Bürgermeister und die Verwaltung informiert und angeregt, eine neue Kabelverbindung über öffentlichen Grund entlang der Straße hin zur Bushaltestelle zu schaffen. Ein Nachtragsangebot der beauftragten Baufirma schließt bei einer Bruttosumme von 8.541,67 €. Als Grundlage für die Preisermittlung gilt das ursprünglich abgegebene Angebot.

Weiterhin wurde, aufgrund eines Übertragungsfehlers seitens der Verwaltung, die Flächengröße des Gehweges mengenmäßig nicht ausreichend erfasst. Deshalb gab es eine deutliche Mengenüberschreitung, die sich auf die vorab geschätzte Ausführungssumme auswirkt. Zudem gab es witterungsbedingte Stundenlohneinsätze, die ebenfalls zu Buche schlagen. Die Schlussrechnung der beauftragten Baufirma liegt der Bauamtsverwaltung noch nicht vor. Die ungeprüfte Bruttoendsumme wurde seitens der Baufirma jedoch vorab auf 45.500,00 € deklariert. Die Differenz zur ursprünglichen Schätzsumme von 38.000,00 € beträgt somit 7.500,00 €.

Schlussendlich ergibt sich daraus ein zusätzlich zu schulternder Kostenaufwand von rund 16.000,00 €.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die erweiterte Baumaßnahme umzusetzen. Die hierzu erforderlichen Kosten werden anerkannt und im Nachtragshaushalt bereitgestellt.



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Michael Eggers
-Verwaltung-