Im Feuerwehrgerätehaus wurde vor kurzem eingebrochen. Dabei wurden zwei Fenster beschädigt. Der Schaden wurde durch eine Tischlerei bewertet und als Totalschaden eingestuft. Die Fenster müssten danach ausgetauscht werden.
Hierüber wurde die Versicherung entsprechend informiert. Die Versicherung hat daraufhin einen eigenen Gutachter mit der Schadensbewertung beauftragt. Dieser vertritt die Auffassung, dass der Schaden repariert werden kann und ein vollständiger Austausch nicht notwendig wird. Dieses Ergebnis ist die Entscheidungsgrundlage für die Versicherung.
Es gilt nunmehr darüber zu beraten, wie weiter verfahren werden soll. Dabei kommen folgende zwei Lösungen in Betracht: