Die Kirchengemeinde Karby beantragt eine Kostenbeteiligung zum Defizit des Friedhofes in Karby. Gem. Bestattungsgesetz SH §22(2) hat sich die Gemeinde an den Kosten zu beteiligen sofern kein eigener oder in einem Zweckverband vorhandener Friedhof vorgehalten wird und ein sogenannter " Silmutanfriedhof " betrieben wird.
Die Bürgermeister der Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark haben angeregt, dass eine Beratung und Verhandlung über eine Beteiligung am Friedhofsdefizit nur gemeinsam mit der Gemeinde Damp und der Stadt Kappeln erfolgen kann, da sich das Kirchengemeindegebiet auch auf Teile dieser Kommunen erstreckt.