N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kosel vom 25.05.2011.

Sitzungsort:  im Landgasthaus Koseler Hof, Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.10 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Heinz Zimmermann-Stock
Gemeindevertreter Dirk Christiansen
Gemeindevertreter Michael Furtner
Gemeindevertreter Hans-Joachim Heide
Gemeindevertreter Wolfgang Kastens
Gemeindevertreter Hartmut Keinberger
Gemeindevertreter Torsten König
Gemeindevertreter Karl Naeve
1. stellv. Bürgermeisterin Ulrike Rammer
Gemeindevertreterin Margrit Riemer
Gemeindevertreter Winfried Vogt
2. stellv. Bürgermeister Friedrich-Wilhelm Voß

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Robert Metzler (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
LVB Gunnar Bock
Verwaltung Rebecca Kühne
Protokollführerin Bianka König
AVors. Egon Bülow
Frau Haulsen von der Eckernförder Zeitung
Herr Sieg von der Kieler Nachrichten


8 Bürger

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden
7. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2010, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2010 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 2/2011
8. Hundeübungsplatz
  Beschlussvorlage - 10/2011
9. Mitgliedschaft SDW (Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Kreisverband RD-ECK e. V.)
10. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf Energiesparleuchten
  Beschlussvorlage - 9/2011
11. Erlass einer Straßenbeitragssatzung
  Beschlussvorlage - 4/2011
12. Aufhebung des Schulverbandes Rieseby-Kosel
  Beschlussvorlage - 5/2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
16. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, die Presse, Herrn Bock und Frau Kühne vom Amt Schlei-Ostsee sowie die anwesenden Bürgerinnen und Bürger.
Die Gemeindevertretung ist mit 12 Mitgliedern anwesend und damit beschlussfähig.
GV Voß rügt die Ordnungsmäßigkeit, da es zwei verschiedene Tagesordnungen gibt für den Nichtöffentlichen Teil.
Der Bürgermeister gibt weitere Erklärungen dazu ab.
Die Anregung des Fraktionsvorsitzenden der freien Wählergemeinschaft Christiansen, beim nächsten Mal im Sinne des Einspruchs von GV Voß die Tagesordnung zu formulieren wird vom Bürgermeister angenommen. Dieses steht auch im Konsens mit dem Fraktionsvorsitzenden der CDU Keinberger.
Er stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest. GV Voß rügt nochmals die Ordnungsmäßigkeit der Ladung. Er erhält seinen Einspruch gegen die Ordnungsmäßigkeit aufrecht.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Weitere Änderungsanträge zur Tagesordnung liegen nicht vor.


zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

Es liegen keine Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner vor.


zu TOP 4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen
GV Keinberger fragt nach dem Stand bei den Geschwindigkeitsbegrenzungen in Schoolbek. Der Bürgermeister erklärt, dass Herr Scheller einen Antrag beim Kreis gestellt hat. Der Antrag läuft.
GV Kastens bittet um Sachstand bei der Bio-Gasanlage Bohnert. Als Ausgleichsmaßnahme sollte der Betreiber die Drainage zurücknehmen und ein neues Feuchtbiotop anlegen. Nach Rücksprache mit Tobias Hansen steht dieser dem ganzen aufgeschlossen gegenüber. Er fragte aber an, wie man das rechtlich machen muss. Er muss einen Antrag stellen, in dem dieser Anregung auf Änderung stattgegeben wird. GV Kastens regt an, dieses zu unterstützen.
Der Bürgermeister gibt zu bedenken, dass man diese Umwandlung dann auch mit allen Bohnertern besprechen muss. Man sollte diesen Antrag bzw. die Anregung in einen Ausschuss geben. Es ist sonst ein Handeln über die Köpfe der Bohnerter Bürger hinweg. GV Kastens gibt zu bedenken, dass die Zeit drängt, da die Ausgleichsmaßnahmen bis Ende November vollzogen sein müssen. GV Riemer erklärt, dass man dann eventuell einen Dorfteich hat, der ziemlich Hochwasser führen kann und man nicht weiß, wie dann die Versicherungslage liegt, wenn etwas passiert. Die Sach- und Rechtslage wurde nochmals eingehend erörtert. Der Bürgermeister meint, es sollte keine Entscheidung getroffen werden, wenn sie nicht vorher auf der Tagesordnung gestanden hat, man könnte diese Angelegenheit als TOP in einer neuen Sitzung aufstellen. Er meint, man müsste einen Ausschuss bilden. Herr Bock erklärt, dass der Eigentümer den Antrag zu stellen hätte. Vielleicht wird die Unterstützung der Gemeinde gar nicht mehr benötigt. GV Naeve erklärt, dass an dieser Wiese noch einiges mehr dranhängt und das man das bedenken sollte.
Die Gemeindevertretung regt an, dem Vorschlag von Herrn Bock zu folgen und Herrn Hansen das Wohlwollen zu signalisieren. Eine Abstimmung wird nicht erfolgen. Es kommt dann mit auf die nächste Tagesordnung.

GV Heide fragt an, warum gegenüber dem Koseler Hof nur ein eingeschränktes Halteverbot erstellt wurde. Es sollte ein absolutes Halteverbot dorthin kommen. Das wird berichtigt.

Es liegen keine weiteren Anregungen und Fragen vor.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. Sie wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.


zu TOP 6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden
Der Bürgermeister erstattet seinen Bericht gemäß der Anlage zum Protokoll.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, GV Keinberger, erstattet seinen Bericht.
Der Fraktionsvorsitzende der Freien Wählergemeinschaft, GV Christiansen, erstattet keinen Bericht.
GV Riemer erklärt, dass die Themen des Finanzausschusses alle auf der Tagesordnung stehen.
GV Christiansen erstattet einen kurzen Bericht über die Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschuss.
Herr Bülow erstattet seinen Bericht über die Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses, wichtige Punkte sind auf der Tagesordnung.
Die übrigen Ausschüsse haben nicht getagt.

zu TOP 7. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2010, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2010 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 2/2011

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Kosel zu prüfen. Die Aufgabe übernimmt der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2010.


GV Furtner gibt Erklärungen zu diesem Tagesordnungspunkt ab und bittet um Genehmigung.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Kosel wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2010 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Hundeübungsplatz
Beschlussvorlage - 10/2011

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Einrichtung eines Hundeübungsplatzes/Hundespielwiese für die Gemeinde Kosel

Zunächst ist grundsätzlich auszuführen, dass es sich bei der vorstehenden Einrichtung um eine genehmigungspflichtige bauliche Anlage im Sinne der Landesbauordnung handelt. Für die Zulässigkeit müssen gesetzliche Anforderungen erfüllt werden.
Die planungsrechtliche Beurteilung ist primär von Bedeutung. Hier ist zwischen dem Innenbereich und dem Außenbereich zu differenzieren. Zum Innenbereich zählen die Ortslagen Kosel, Bohnert, Missunde und Weseby.

Grundsätzlich ist eine derartige Einrichtung im Innenbereich zulässig. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass unter dem bauordnungsrechtlichen Aspekt die Immissionsträchtigkeit, die zwangsläufig von einem Hundeübungsplatz- bzw. Spielwiese ausgeht, geprüft werden muss. Dies ist im Regelfall im Hinblick auf die Gebietsverträglichkeit (Wohnen und Erholung) durch ein von der Bauaufsichtsbehörde gefordertes Schallgutachten zu belegen, dessen Kostentragung mit einer Summe im mittleren vierstelligen Bereich auch zu klären wäre.

In Ermangelung ausreichender Abstandsflächen zur vorhandenen Wohnbebauung, ist im Innenbereich die Zulässigkeit einer derartigen Einrichtung allerdings von vornherein in Frage zu stellen.

Für die Außenbereichsbeurteilung im Umland der genannten Ortslagen ist anzumerken, das nach den einschlägigen Rechtsvorschriften nur priviligierte Vorhaben (Landwirtschaft) zulässig sind. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht entgegen stehen.

Hierzu zählen insbesondere naturschutzrechtliche Belange. Die in Frage kommenden Bereiche liegen in den Landschaftsschutzgebieten „Schwansener Schleilandschaft“ und „Hüttener Vorland“ (siehe Übersichtskarten).
Die Untere Naturschutzbehörde hat in einer Stellungnahme deutlich gemacht, dass derartige Einrichtungen im Landschaftsschutzgebiet grundsätzlich nicht zulässig sind. Ein Genehmigungsantrag hätte damit keinen Erfolg. Nach Darlegung der Sach- und Rechtslage ist eine Umsetzung unter den genannten Bedingungen kaum möglich.

Ebenso wäre die Frage der Trägerschaft mit den nachfolgenden Unterhaltungskosten zu klären. In unserer Region werden derartige Einrichtungen in der Regel von Vereinen oder Betrieben (z. B. Hundeschulen) betrieben und nicht als kommunale Einrichtungen.


Der Bürgermeister berichtet.
Der Bauausschuss hat sich damit befasst und sich beraten lassen.
Die Sach- und Rechtslage wurde eingehend erörtert.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, keinen Hundeübungsplatz einzurichten gemäß der Beschlussvorlage 10/2011.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Mitgliedschaft SDW (Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Kreisverband RD-ECK e. V.)

Der Bürgermeister berichtet. Der Mitgliedsbeitrag beträgt hierfür 51,00 Euro/Jahr.
Die Gemeindevertretung beschließt, die Kündigung zurückzunehmen und in der Schutzgemeinschaft zu verbleiben.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf Energiesparleuchten
Beschlussvorlage - 9/2011

In der Bauausschusssitzung am 10.05.2011 wurde beraten, wie die Straßenbeleuchtung auf energiesparende Leuchtmittel umgerüstet werden könnte. Abschließend wurde die Verwaltung gebeten, auf Basis des Beratungsergebnisses eine Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung zu verfassen.
Die Erneuerung sämtlicher Leuchtenköpfe auf Basis der Musterleuchten der Stadtwerke Eckernförde soll aus Kostengründen weder im Contract noch in eigener Regie weiter verfolgt werden. Wie mit den Musterleuchten der Stadtwerke verfahren werden soll, wird der Bürgermeister regeln.

Die Anzahl der Laternen in der Gemeinde Kosel wurde im vergangenen Jahr mit rund 150 Stück ermittelt. An dieser Stelle sei im Übrigen auf die umfangreiche Beschlussvorlage 16/2010 (beraten in der GV am 01.09.2010) verwiesen.

Herr Andresen hat den örtlichen Elektriker gebeten, ein Angebot für die Umrüstung zu unterbreiten.

Dabei wurde der Stundenaufwand für die Umrüstung auf Basis der Erfahrung aus anderen Gemeinden abgeschätzt. Dieser wurde mit i.M. 18 Minuten pro Laterne (2 Mann, brutto also 36 Min) angenommen. Daraus ergeben sich bei 150 Laternen, die umgerüstet werden können, einschließlich Materiallierferungen und Steigergestellung Angebotskosten von rund 6.800 € (Auftrag würde zum Nachweis erteilt).

Als Einheitspreise wurden auch die Kosten für Ersatzleuchten angefragt. Demnach würden folgende netto-Kosten abgerechnet:
  • 1 Stück Kofferleuchte                                                135,38 €
  • 1 Stück Pilzleuchte                                                181,17 €

Während der Umrüstungsarbeiten können evtl. defekte und abgängige Leuchtenköpfe bzw. kaputte Gläser aufgenommen werden. Für die Reparatur bzw. Erneuerung kann die Fachfirma ein Angebot unterbreiten, über das dann ggf. in einer der kommenden Sitzungsrunden beraten werden könnte.

Einsparpotential:
Bei einem Energieverbrauch von rund 26.000 kwh (Mittel der letzten drei Jahre - siehe Anlage) ist ein Einsparpotential von rund 15.000 kwh zu erwarten. Damit dürften jährlich rund 3.000 € Stromkosten eingespart werden. Der Verwaltungshaushalt 2011 sieht bei den Betriebskosten Ausgaben von 5.200 € vor. Unter Annahme des o.g. Potentials und derzeitiger Strompreise ergeben sich fortan jährliche Betriebskosten von rund 2.200 €. Die Umrüstung hätte sich nach rund 2 Jahren amortisiert.

Beteiligung des Bauhofs:
Inwiefern möglicherweise der Bauhof Hilfestellung geben könnte, so dass der Elektriker statt zwei Monteure nur einen einsetzten muss, möge bitte die Gemeindevertretung selbst entscheiden. Dabei ist zu bedenken, dass der Bauhof auch Kosten erzeugt. Ferner muss die Arbeitsauslastung und Überstunden- sowie Urlaubslage bei der Entscheidung Berücksichtigung finden. Sollte der Elektriker nur einen Monteur einsetzen müssen, so würden sich die Umrüstungskosten auf rund 4.700 € zzgl. Bauhofkosten reduzieren.
Hinweis:
Lichtdisigner, Leuchtenhersteller und andere Fachleute erachten diese Lösung mit Installation von Kompaktleuchtstoffmitteln als dilettantisch. Die Leuchten haben in Lumen gemessen tatsächlich eine geringere Helligkeit,allerdings scheint das menschliche Auge das Licht der Kompekleuchtstoffmittel heller zu beurteilen, als es tatsächlich ist. In keiner Gemeinde, in der bereits die Umrüstung erfolgte, gab es Probleme.            

Der Bürgermeister berichtet. Die Sach- und Rechtslage wurde eingehend erörtert. GV Christiansen möchte nochmals darüber diskutieren und heute den Beschluss vertagen.
GV Furtner bittet GV Christiansen, sich um Zahlen zu kümmern. Er wird ihn unterstützen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf Energiesparleuchten unter Mithilfe durch den Gemeindearbeiter.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass einer Straßenbeitragssatzung
Beschlussvorlage - 4/2011

Die Verpflichtung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung wurde an verschiedenen Stellen erörtert. Sie ergibt sich grundsätzlich aus § 76 der Gemeindeordnung. Ein Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 30.10.2009 weist ausdrücklich auf die Erhebungspflicht von Straßenausbaubeiträgen hin. Danach stellt der Verzicht auf den Erlass einer Beitragssatzung eine Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht dar, der eine entsprechende Bestrafung des Bürgermeisters sowie der Mitglieder der Selbstverwaltung (Gemeindevertreter/innen) nach sich ziehen kann.
So hat das OLG Naumburg mit Urteil vom 18.07.2007, AZ.: 2Ss 188/07, entschieden, dass sich Mitglieder eines Gemeinderates wegen Untreue (§ 266 BGB) strafbar machen können, wenn sie eine vom Gesetzgeber angeordnete Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen dadurch verletzen, dass sie die Durchführung einer beitragsfähigen Straßenbaumaßnahme beschließen, ohne zuvor die für eine Beitragserhebung erforderliche Beitragssatzung zu erlassen.

Die Gemeindevertretung hat zuletzt beschlossen, die Angelegenheit zurückzustellen. Die durch diesen Erlass hervorgerufene weitere Beratung und Diskussion in Schleswig-Holstein sollte abgewartet werden. Bisher hat sich keine Änderung ergeben, vielmehr wiederholte das Innenministerium die mitgeteilte Rechtslage des Öfteren und hat auch die Landräte als Kommunalaufsichtsbehörde hierauf hingewiesen.

Zuletzt gab es eine Initiative des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, das Kommunalabgabengesetz dahin gehend zu ändern, dass auch die Erhebung von sogenannten „wiederkehrenden Beiträgen“ ermöglicht wird. Auf die Berücksichtigung dieser Überlegung zielt auch ein Schreiben von Koseler Bürgern hin.

Der Bürgermeister schlägt in diesem Zusammenhang folgendes vor:
“Um das Anliegen der KoselerInteressengemeinschaft Gallbergring hinsichtlich der Deckung der Herstellungs-, Ausbau- und Umbaukosten für den Gallberging aufzunehmen, wird der GV empfohlen, zu beschließen, bevor der erarbeitete Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung für die Gemeinde Kosel endgültig verabschiedet wird, den Innenminister zu bitten, die vom Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag als alternative Wahlmöglichkeit der Straßenausbaufinanzierung vorgeschlagene Kostenregelung durch „Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge“ für die Gemeinde Kosel als Wahlmöglichkeit zu ermöglichen. 

Begründung:
„Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge“ sind speziell für die Gemeinde Kosel mit ihren vier Schleidörfern Bohnert, Kosel, Missunde und Weseby
  1. gerechter, weil Anlieger bislang ausgebauter Straßen keine Straßenausbaubeiträge gezahlt haben. Nun bei Einführung würden Koseler Bürgerinnen und Bürger in eine Zweiklassengesellschaft geteilt. Die einen haben unentgeltlich ihre neue Straße bekommen, die anderen müssen nun zahlen.
  2. sozialer, weil durch eine jährliche Belastung von „Abgaben besonderer Art“ wie wiederkehrende Straßenausbaubeiträge alle Anlieger gleichsam betroffen sind.
  3. politisch durchsetzbarer, weil die Beiträge nicht durch einmalige in Abständen von 20 bis 30 Jahren hohe Summen zwischen 10 und 20 Tausend Euro zu begleichen sind, sondern weniger spürbar durch jährliche Kleinbeiträge.
  4. innovativer, weil sie einen kontinuierlichen, gleichartigen Ausbau der Gemeindestraßen ermöglichen.
Zu beachten wäre, dass die Höhe der Wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge wie bei einer Straßenausbausatzung gestaffelten Beitragsbemessungen unterliegen müssten.“

Der Satzungsentwurf und der Vorschlag des Bürgermeisters werden insgesamt ausführlich erörtert. Einigkeit besteht, dass der Satzungsentwurf als inhaltliche Grundlage anzuerkennen ist und lediglich das Straßenverzeichnis von der Gemeinde überarbeitet werden muss. Die Verwaltung klärt noch, ob die Möglichkeit der Verrentung (§11) Sinn macht.



Der Bürgermeister berichtet. Die Sach- und Rechtslage wurde eingehend erörtert. Es soll eine neue Vorlage ausgearbeitet werden. Eine Entscheidung über Erhebungen soll eventuell wieder in die Hände der Gemeinden gelegt werden.
Der Bürgermeister erteilt Herrn Bock das Wort. Dieser gibt weitere Erklärungen ab.
GV Kastens erklärt, dass man eine solche Satzung nach geltendem Recht erlassen muss und nicht warten kann.
Frau Kühne erläutert die bisher erstellte Straßenbeitragssatzung.
GV Voß ist der Meinung, dass auch auf das Straßen- und Wegegesetz diese Anwendung umgesetzt werden muss in dieser Satzung.
GV Furtner ist der Meinung, dass man nicht nach Grundstücksgrößen veranlagen sollte, sondern nach Wohneinheiten. Er fragt an, ob noch Änderungen möglich sind. Der Bürgermeister erklärt, dass Änderungen immer noch möglich sind. Wir bestimmen die Satzung. Das Amt gibt nur Empfehlungen nach geltendem Recht an die Gemeindevertretung.
Die Sach- und Rechtslage wurde nochmals eingehend erörtert.
Der Bürgermeister verliest seinen Vorschlag.


Beschluss:

Der Finanzausschuss beschließt, den Satzungsentwurf inhaltlich als Grundlage anzuerkennen und der Gemeindevertretung folgende Alternativen zur Beschlussfassung vorzulegen:
a) Die vorliegende Satzung über die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Kosel wird beschlossen.
b) Die vorliegende Satzung über die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Kosel wird beschlossen. Evt. beitragspflichtige Maßnahmen werden bis zur Beantwortung des Schreibens des Gemeindetages vom 10.03.2011 bzw. des ergänzenden Schreibens der Gemeinde Kosel an das Innenministerium zurückgestellt.
c) Die vorliegende Satzung über die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Kosel wird noch nicht beschlossen. Evt. beitragspflichtige Maßnahmen werden bis zur Beantwortung des Schreibens des Gemeindetages vom 10.03.2011 bzw. des ergänzenden Schreibens der Gemeinde Kosel an das Innenministerium zurückgestellt.

Die Gemeindevertretung beschließt, der Empfehlung c) des Finanzausschusses zu folgen.
Es wird an das Innenministerium geschrieben.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Aufhebung des Schulverbandes Rieseby-Kosel
Beschlussvorlage - 5/2011

Die Gemeinde hat der Aufhebung des Schulverbandes Rieseby-Kosel am 01.12.2010 grundsätzlich zugestimmt. Nunmehr liegt der diesbezügliche öffentlich-rechtliche Vertragsentwurf vor.

Hinsichtlich der Vermögensauseinandersetzung kann es viele Ansätze geben. Es wurden verschiedene Möglichkeiten überlegt. Im Ergebnis wird folgendes festgehalten: Bei einem monatlichen Mietzins von 5,00 € ließen sich theoretisch jährlich 60,00 € Mieteinnahmen je m² erzielen. Bei einem kalkulatorischen Zinssatz von 5% und einer Abschreibung von 2% ergebe sich ein Kapitalwert von 857,14 € (60,00 € : 7%). Die Gemeinde Kosel hat sich in den vergangenen 10 Jahren durchschnittlich mit 5,18% an der Schulverbandsumlage beteiligt, so dass sich ein Wert von 44,40 € (857,14 € * 5,18%) ergeben würde. Da eine schulisch/soziale Nutzung der Gemeinde Rieseby keinen "unmittelbaren finanziellen Ertragswert" einbringt, sondern vielmehr ein sinnvolles Angebot der Gemeinde Rieseby über die Gemeindegrenzen hinweg darstellen würde, ergibt sich für die Gemeinde kein Sinn, den Schulverband aufzulösen, wenn hiermit eine finanzielle Ausgleichsverpflichtung einhergeht und die Gemeinde zusätzlich künftige Unterhaltungsverpflichtungen alleine tragen müsste. Andererseits muss sich die Gemeinde Kosel einen (abgestuften) Vermögensanspruch sichern, soweit die Schulräume anderweitig genutzt werden. Es wird daher vorgeschlagen, den vorstehenden Betrag, mit einem jährlichen Abgang von 2,22 € (1/20), als Ausgleichsbetrag festzulegen. Dieser Vorschlag erscheint vielleicht ungewöhnlich; er soll jedoch versuchen, eine Lösung zu finden. Diese würde scheitern, wenn Rieseby verpflichtet wäre, einen sofortigen „Wertausgleich“ zu zahlen und genauso kann Kosel nicht das "Risiko" eingehen, dass die Riesebyer Schule kurzfristig einer "gewinnorientierten" Verwertung zugeführt wird, die allein der Gemeinde Rieseby zu Gute kommen würde.

Folgendes Beispiel soll die Berechnung verdeutlichen:

Die Gemeinde Rieseby nutzt das Schulgebäude ab 2012 außerschulisch auf 100 m² für einen Kindergarten: Rieseby muss 4.440,00 € (44,40 € * 100 m²) an Kosel zahlen. Bei einer Nutzung ab 2014 wären es 3.996,00 € ((44,40 € - 4,44 €) * 100 m²)

Diese Regelung soll für räumlich getrennte Bereiche gelten; d. h., Gemeinschaftsbereich, wie Flure und Toiletten bleiben unberücksichtigt.

Hinsichtlich der Sporthallennutzung wird die Gemeinde Rieseby schriftlich erklären, dass der TSV Kosel ein dauerhaftes Nutzungsrecht an 2 Abendstunden / Woche erhält.

Der Bürgermeister berichtet.
Er erteilt Herrn Bock das Wort. Dieser erläutert die Aufstellung der Vermögensauseinandersetzung. Es liegt eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor.
Die Sach- und Rechtslage wurde eingehend erörtert.

Beschluss:

Der Aufhebung des Schulverbandes Rieseby-Kosel zum 01.01.2012 wird zugestimmt. Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird beschlossen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 16. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Die Öffentlichkeit war nicht vorhanden. Weitere Mitteilungen erfolgen über die Presse.

Dank des Bürgermeisters an alle Anwesenden.



Heinz Zimmermann-Stock  Bianka König 
Bürgermeister  Protokollführerin 



Dateianlagen:
Mitteilungen Bürgermeisters GV 25