N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kosel vom 15.02.2012.

Sitzungsort:  im Landgasthof Koseler Hof, Alte Landstraße 2, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.05 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Heinz Zimmermann-Stock
Gemeindevertreter Dirk Christiansen
Gemeindevertreter Michael Furtner
Gemeindevertreter Hans-Joachim Heide
Gemeindevertreter Wolfgang Kastens
Gemeindevertreter Hartmut Keinberger
Gemeindevertreter Torsten König
Gemeindevertreter Robert Metzler
Gemeindevertreter Karl Naeve
1. stellv. Bürgermeisterin Ulrike Rammer
Gemeindevertreterin Margrit Riemer
Gemeindevertreter Winfried Vogt
2. stellv. Bürgermeister Friedrich-Wilhelm Voß

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Protokollführerin Bianka König
AVors./Anlagen beifügen Egon Bülow
Ausschussvorsitzender Ingo Wilde
13 Bürger
Frau Ridderbusch von der EZ
Herr Krüger von den Kieler Nachrichten

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden
7. Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Gemeinde Kosel sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 7/2012
8. Verabschiedung des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Bohnert
  Beschlussvorlage - 4/2012
9. Zustimmung zur Wahl des stellv. Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Bohnert sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 6/2012
10. Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Bohnert sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 5/2012
11. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012
  Beschlussvorlage - 26/2011
12. Neubesetzung Kuratorium Kindergarten
13. Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Finanzierung der Kindertageseinrichtung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kosel in Kosel
  Beschlussvorlage - 1/2012
14. Bodenbeläge im Koseler Hof
  Beschlussvorlage - 3/2012
15. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 2/2012
16. Vorstellung Ergebnis Fragebogenauswertung "Seniorengerechtes Wohnen in Kosel"
17. Sachstand Planungen Wander-/Fuß-/Radweg Kosel - Missunde
18. Wanderweg parallel zur L 179 von Kosel nach Missunde
  Beschlussvorlage - 10/2012
19. Unterstützung der Seniorenarbeit in der Gemeinde Kosel
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
21. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, die Presse, Herrn Stöcks vom Amt Schlei-Ostsee, die Vertreter der Feuerwehren Kosel und Bohnert sowie die anwesenden Bürgerinnen und Bürger.
Die Gemeindevertretung ist mit 13 Mitgliedern anwesend und damit beschlussfähig. Er stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister bittet um Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes. Er beruft sich auf die Dringlichkeit dieser Sache, da es um den Wander/Radweg von Kosel nach Missunde geht.
Beschluss:
Die Tagesordnung wird um den beantragten weiteren Tagesordnungspunkt erweitert. Dieser steht auf TOP 18. Alle weiteren verschieben sich um eine weitere Ziffer.
Weitere Änderungsanträge zur Tagesordnung liegen nicht vor.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

Es liegen keine Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner vor.


zu TOP 4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen

GV Kastens fragt an, ob die Verwaltung etwas von der neu gebauten Garage im Missunder Wald weiß und wer diesen Antrag genehmigt hat. Der Bürgermeister verspricht, dass durch das Amt prüfen zu lassen. GV Voß erklärt, dass es bereits geprüft wurde. Er hat beim Amt nachgefragt und in Erfahrung gebracht, dass alles in Ordnung ist. GV Kastens gibt weitere Erklärungen ab. Das Häuschen liegt direkt im Wald. Es gab bereits eine anonyme Anzeige. Der Bürgermeister verspricht, dass es nochmals überprüft wird. GV Keinberger erklärt, dass es bereits aufgrund einer anonymen Anzeige nochmals vom Amt geprüft wurde. GV Voß erklärt, dass dort auch eine Straße in die Böschung gebaut wird. Der Bürgermeister verspricht nochmals eine Überprüfung.
GV Furtner bittet um Überprüfung einer Maissilage von 2008 ohne Bodenplatte am Schmiederedder. Auch das wird der Bürgermeister überprüfen lassen.
Es liegen keine weiteren Anregungen und Fragen vor.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur letzten Sitzungsniederschrift wurden nichtgestellt. Sie wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.


zu TOP 6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden

Der Bürgermeister erstattet seinen Bericht gemäß der Anlage zum Protokoll.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, GV Keinberger, erstattet eine Mitteilung und dankt der früheren Gemeindevertretung für den Kauf des Koseler Hofes, wenn man den Verlauf in Eckernförde – Lindenhof sieht. Sein Dank gilt auch den Wirtsleuten.
Der Fraktionsvorsitzende der Freien Wählergemeinschaft, GV Christiansen, erstattet keinen Bericht. GV Riemer als Vorsitzende des Finanzausschusses erstattet ihren Bericht.
Herr Bülow erstattet keinen Bericht.
GV Christiansen erstattet einen kurzen Bericht aus dem Arbeitskreis des Partnerschaftsausschusses.
GV Heide erstattet einen kurzen Bericht über den Reittourismus. Es gab aber keine Sitzung des Ausschusses.
Der Ausschuss über die Jahresrechnung hat getagt. GV Furtner erklärt, dass dieses unter TOP 15 verhandelt wird.
Der Sozialausschuss hat getagt, GV Naeve erstattet seinen Bericht.
Die übrigen Ausschüsse haben nicht getagt.


zu TOP 7. Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Gemeinde Kosel sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 7/2012

Die Freiwilligen Feuerwehren Kosel und Bohnert haben auf ihrer gemeinsamen Mitgliederversammlung Herrn Matthias Kühne zum stellv. Gemeindewehrführer gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Der Bürgermeister berichtet. Herr Kühne stellt sich vor. Er istseit1984 in der Feuerwehr.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Matthias Kühne zumstellv. Gemeindewehrführer der Gemeinde Kosel zu.

Der Bürgermeister nimmt die Ernennung mit Wirkung von Herrn Matthias Kühne zum stellv. Gemeindewehrführer vor.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Verabschiedung des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Bohnert
Beschlussvorlage - 4/2012

Mit Schreiben vom 19.01.2012 teilt Herr Manfred Hansen mit, dass er sein Amt als Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bohnert zum 11.04.2012 niederlegt. Das Schreiben vom 19.01.2012 ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Nach Vorgabe des Landesbeamtengesetzes ist Herr Manfred Hansen mit einer Entlassungsurkunde mit Wirkung zum 11.04.2012 aus dem Ehrenamt als Ortswehrführer zu entlassen.


Der Bürgermeister berichtet.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Entlassung von Herrn Manfred Hansenaus seinem Amt als Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bohnert zu.

Der Bürgermeister übergibt Herrn Hansen im Rahmen der Entlassung die Entlassungsurkunde.
Herr Hansen bedankt sich für das Geschenk und die netten und herzlichen Worte.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Zustimmung zur Wahl des stellv. Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Bohnert sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 6/2012

Die Freiwillige Feuerwehr Bohnert hat auf ihrer Mitgliederversammlungam 11.02.2012 Herrn Jens Reinhold zum stellv. Ortswehrführer gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Der Bürgermeister berichtet. Jens Reinhold stellt sich vor. Seit 1995 in der Koseler Feuerwehr, dann übergesiedelt 2010 in die Feuerwehr Bohnert.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Jens Reinhold zum stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bohnert zu.

Der Bürgermeister nimmt die Ernennung von Herrn Jens Reinhold zum stellv. Ortswehrführer vor.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Bohnert sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 5/2012

Die Freiwillige Feuerwehr Bohnert hat auf ihrer Mitgliederversammlungam 11.02.2012 Herrn Matthias Kühne zum Ortswehrführer gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Der Bürgermeister berichtet.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Matthias Kühne zumOrtswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bohnert zu.

Der Bürgermeister nimmt die Ernennung mit Wirkung zum 11.04.2012 von Herrn Matthias Kühne zum Ortswehrführer vor.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012
Beschlussvorlage - 26/2011

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 06. Mai 2012 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012.


Der Bürgermeister berichtet. Das Feuerwehrgerätehaus in Bohnertund Koseler Hof in Kosel sind wieder die Wahllokale.

Die Besetzung der Wahlvorstände lautet wie folgt:

Für Kosel:
1. Wahlvorsteher Hartmut Keinberger
2. stellvertr. Wahlvorsteher Bernd Wendt
3. Schriftführer Ulrike Rammer
4. stellvertr. Schriftführer Michael Furtner
5. Beisitzer Egon Bülow
6. Beisitzer Torsten König
7. Beisitzer Winfried Vogt
8. Beisitzer Ingo Wilde

Reserve: Robert Metzler, Imke Mecklenburg, Michael Schlör

Für Bohnert:
1. Wahlvorsteher Friedrich Büßen
2. stellvertr. Wahlvorsteher Margrit Riemer
3. Schriftführer Dr. Manfred Burkert
4. stellvertr. Schriftführer Wolfgang Kastens
5. Beisitzer Gerhard Hasert
6. Beisitzer Bernd Jacobsen
7. Beisitzer Jutta Kreuziger
8. Beisitzer Ingrid Hammes

Reserve: Manfred Hansen, Klaus-Heinrich Delfs, Heinz Zimmermann-Stock


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Besetzung der Wahlvorstände sowie der Standorte der Wahllokale für die Landtagswahl am 06.05.20112.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Neubesetzung Kuratorium Kindergarten
Der Bürgermeister berichtet. Es liegt eine neue Satzung vor. Der frühere Ausschuss heißt jetzt Kuratorium. Die Finanzausschussvorsitzende und der Bürgermeister sollten nach Empfehlung des Finanzausschusses im Kuratorium dabei sein. Frau Mecklenburg und Herr Wilde sind damit nicht mehr im Ausschuss, sondern nur noch im Beirat.
Beschluss:
Es wird beschlossen, die Finanzausschussvorsitzende und den Bürgermeister im Kuratorium zu etablieren. 

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Finanzierung der Kindertageseinrichtung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kosel in Kosel
Beschlussvorlage - 1/2012

Der vorliegende Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Finanzierung der Kindertageseinrichtung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kosel in Kosel wurde vom Bürgermeister und von der Finanzausschussvorsitzenden unter Beteiligung des Leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes mit den Vertretern der Kirchengemeinde Kosel vorverhandelt. Die einzelnen Ergebnisse können der Zusammenstellung der Kostenbeteiligung sowie dem Vertrag selbst entnommen werden.


Der Bürgermeister berichtet. Es gab 2 Sitzungen im Amt mit den Kirchenvertretern aus Kreis und Gemeinde. Er erteilt GV Riemer das Wort. Sie erstattet einen kurzen Bericht und erläutert auch die Zahlen. Es gibt ein festes Budget.


Beschluss:

Der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag über die Finanzierung der Kindertageseinrichtung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kosel in Kosel wird beschlossen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Bodenbeläge im Koseler Hof
Beschlussvorlage - 3/2012

Die Gemeinde Kosel hat 10.000 € für die Erneuerung von Bodenbelägen im Koseler Hof in den Haushalt 2012 eingestellt (Haushaltsstelle 13.84040.93500 „Erwerb eines Teppichs für den Koseler Hof“).
Zwischenzeitlich hat sich der Pächter konkrete Gedanken gemacht, welche Art Bodenbeläge er favorisiert. Im Gartenzimmer wünscht er wegen der leichteren Pflege in Bezug auf die offene Nutzung zur Terrasse einen Fliesenbelag. Im Treppenaufgang, in den Fluren zu den Gästezimmern und in den Gästezimmern wäre nach wie vor ein Gastro-Teppich angebracht.
Dem Amt liegt jeweils ein Angebot über die Teppich- und die Fliesenarbeiten vor. Der Bürgermeister hatte den Pächter um Einholung dieser Angebote gebeten. Der Pächter hat diese am 26.01.2012 bei Herrn Andresen abgegeben.

1. Teppicharbeiten
In der Summe sind es 12 Räume mit einer Gesamtfläche von rund 95 m² zzgl. der Treppe, die mit Teppich versehen sind und auch wieder mit Teppich versehen werden sollen. Der vorhandene Teppich ist auf einer Schaumunterlage verklebt. Beim Aufnehmen des vorhandenen Teppichs stellt sich heraus, ob die Schaumunterlage liegen bleibt oder sich löst. Abhängig davon ergibt sich die Erfordernis einer neuen Unterlage. Die neue Ware hat Hotelqualität. Sowohl die Beläge der Tritt- als auch die Beläge der Setzstufen der Treppe sind zu erneuern.
Unterm Strich ergeben sich im günstigen Fall (Schaumunterlage kann wiederverwendet werden, d.h. bleibt liegen) Kosten von 6.150 €. Im ungüstigen Fall (Schaumunterlage kann nicht wiederverwendet werden, d.h. löst sich komplett oder teilweise) muss die Schaumunterlage durch eine Renovierungsunterlage ersetzt werden. Dann summieren sich die Kosten auf insgesamt 8.550 €.
Der Hohe Preis pro Quadratmeter bei beiden Optionen ergibt sich nicht zuletzt aus der hohen Anzahl der kleinen Räume und der aufwendig zu beklebenden Treppe.
Die Lieferzeit des Teppichbodens beträgt ca. 14 Tage nach Auftragserteilung.
2. Fliesenarbeiten
Das Gartenzimmer grenzt an die Terrasse und soll daher fortan einen Fliesenbelag erhalten. D.h., hier ist der Teppich auszubauen und der Untergrund für die Aufnahme von Fliesen vorzubereiten. Da derzeit Möbel im Raum stehen, ist schwer absehbar, ob der Boden noch mit Ausgleichsmasse gespachtelt und egalisiert werden muss. Dieses Erfordernis ist auch abhängig von der gewählten Fliese. Auch hier kann man ebenso wie beim Teppichbelag vom günstigen und ungünstigen Fall ausgehen. Ohne das Fliesenmaterial würden die Kosten im günstigen Fall bei rund 2.600 € und im ungünstigen Fall bei rund 3.100 € liegen. Der Pächter favorisiert eine Fliese in Holzdielenoptik. Verschiedene Varianten wurden zu Preisen von 26,95 €/m² bis 45,95 €/m² angeboten. Daher kommt für das Fliesenmaterial eine Summe von 780 € - 1.330 € zu den o.g. Kosten hinzu. Alle Fliesen genügen den Ansprüchen der Rutschhemmklassen R9 oder gar R10. Dieses ist erforderlich, da nicht zuletzt die Vorschriften des Arbeitsschutzes für das Servicepersonal einschlägig sind.
Die Lieferzeit des Fliesenmaterials beträgt ca. 14 - 20 Tage nach Auftragserteilung.

Kosten insgesamt:
  • jeweils günstige Voraussetzungen mit den preiswertesten Fliesen:       9.530 €
  • jeweils ungünstige Voraussetzungen mit den preiswertesten Fliesen:      12.430 €

Fazit: Die in den Haushalt eingestellten Mittel werden im günstigen Fall gerade mal ausreichen. Die Beratung im Gremium muss zur Klarstellung für den Pächter, den Bürgermeister und die Verwaltung ergeben, wie verfahren werden soll.

Die Durchführung der Maßnahmen würde der Pächter im laufenden Betrieb organisieren, da eine Umsetzung in der Woche ab dem 06.02.2012 nicht mehr realistisch ist. In der Woche ab dem 06.02.2012 wird der Pächter schließen und u.a. die Küche samt der Dunstabzugshaube umbauen.
Bei der Auswahl des Teppichbodens und der Fliesen stellt sich die Frage, ob die Gemeinde als Eigentümerin hinsichtlich der Farbgebung und der Qualität Einfluss nehmen möchte.


Auch jetzt berichtet der Bürgermeister wiederum und erteilt GV Keinberger das Wort. Dieser erläutert die Gespräche mit den Pächtern.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die bereitgestellten Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 € für die im Sachverhalt aufgeführten Bodenbelagsarbeiten zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich werden für einen ggf. darüber hinaus gehenden Aufwand 2.400 € im Nachtrag 2012 eingestellt.
Folgende Personen des Gemeinderats werden die Materialauswahl begleiten: Ulrike Rammer, Hartmut Keinberger und Winfried Vogt


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 2/2012

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Kosel zu prüfen. Die Aufgabe übernimmt der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2011.


Der Bürgermeister erteilt GV Furtner das Wort. Dieser erläutertdiesen Tagesordnungspunkt. Es wurde geprüft. Es gab keine Beanstandungen. Er verliest die Beschlussempfehlung.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Kosel wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2011 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Vorstellung Ergebnis Fragebogenauswertung "Seniorengerechtes Wohnen in Kosel"

Der Bürgermeister berichtet und erteilt GV Keinberger das Wort. Dieser erläutert die Tabelle, die dem Protokoll beiliegt. Bürgermeister Zimmermann-Stock würde gern eine Arbeitsgruppe bilden, die den weiteren Ausbau, Kosten, Standort usw. ausarbeiten. Der Bedarf dafür ist stark vorhanden.
Die Arbeitsgruppe wird aus folgenden Personen bestehen:
Christiansen, Keinberger, Zimmermann-Stock und Vogt
Ergebnisse des Arbeitskreises werden dann per Akklamation bekannt gegeben.


zu TOP 17. Sachstand Planungen Wander-/Fuß-/Radweg Kosel - Missunde

Der Bürgermeister erläutert den Sachstand der Planungen.


zu TOP 18. Wanderweg parallel zur L 179 von Kosel nach Missunde
Beschlussvorlage - 10/2012

Bereits im Jahr 1988 wurde beim Land offiziell beantragt, einen Radwegentlang der L 179 von Kosel nach Missunde zu bauen. Der Bau dieses Radweges wurde seitdem wiederholt abgelehnt. Nunmehr hat die Gemeinde darüber beraten, anstelle eines Radweges als verkehrliche Einrichtung der Landesstraße einen Wanderweg als selbständige Wegeverbindung der Gemeinde zu errichten. Das Planungsbüro Springer hat die Gesamtkosten für einen Wanderweg, der in herkömmlicher Form von Firmen hergestellt wird (ohne Grundstückserwerb) auf 340.000,00 € geschätzt. Ein Kostenüberschlag für die Herstellung eines Wanderweges in Eigenleistung hat Kosten in Höhe von 170.000,00 € ergeben, wobei verschiedene Kosten (bspw. Grundstückserwerb) hierbei nicht berücksichtigt wurden.

Auf Grundlage dieser Daten haben verschiedene Gespräche stattgefunden. U. a. wurden mit dem Wirtschafts-, dem Landwirtschaftsministerium und der Aktiv-Region Schlei-Ostsee die Förderungsmöglichkeiten erörtert, wobei als wesentliche Relevanz eine Förderung durch die Aktiv-Region erkannt wurde. Hierbei handelt es sich um EU-Mittel, mit denen die förderfähigen Netto-Kosten mit 55% gefördert werden können, wobei die Höchstförderung derzeit bei 50.000,00 € festgesetzt ist. Förderfähige Kosten sind Bau- und Planungskosten. Nicht förderungsfähige Kosten sind sämtliche Kosten, die mit dem Grunderwerb zusammenhängen sowie Eigenleistungen. Für eine Projektbewilligung ist eine entsprechende Vorplanung mit einer Kostenberechnung sowie die Grundstückssicherung zu Gunsten der Gemeinde vorzulegen.

Folglich ergeben sich auf Grundlage der vorliegenden Kostenschätzung, die sämtliche Arbeiten in Eigenleistung vorsieht, folgende Möglichkeiten:


I. Bau mit Wegeaufbau und Fördermitteln:
                                                                        
Laut Kostenüberschlag                        170.000,00 €
            ./. Vermessung            26.000,00 €
            ./. Notar                        1.000,00 €
            ./. Ausgleichsfläche            16.200,00 €
                                                126.800,00 €
Förderung hierauf (Höchstbetrag)                        50.000,00 €
verbleiben                                                76.800,00 €
            + Vermessung                        26.000,00 €
            + Notar                                    1.000,00 €
            + Ausgleichsfläche                        16.200,00 €
            + Planung/Bauleitung                        10.000,00 €
            + Grundstückserwerb                         40.000,00 €

Kosten für die Gemeinde                        170.000,00 €



II. Bau ohne Wegeaufbau aber mit Fördermittel

Material Einzäunung                        13.500,00 €
Planung/Bauleitung                        14.000,00 €
                                    27.500,00 €
Förderung hierauf (55% vom Netto)            12.500,00 €
verbleiben                                                15.000,00 €
            + Vermessung                        26.000,00 €
            + Notar                                    1.000,00 €
            + Ausgleich Knick                        5.000,00 €
            + Grundstückserwerb                        40.000,00 €

Kosten für die Gemeinde                        87.000,00 €


III. Bau ohne Wegeaufbau und ohne Fördermittel

Material Einzäunung                        13.500,00 €
Planung/Bauleitung                        4.000,00 €
                                    17.500,00 €
            + Vermessung                        26.000,00 €
            + Notar                                    1.000,00 €
            + Ausgleich Knick                        5.000,00 €
            + Grundstückserwerb                        40.000,00 €

Kosten für die Gemeinde                        89.500,00 €


IV. Nur Erwerb (Sicherung) der Wegetrasse

Vermessung                        26.000,00 €
Notar                                    1.000,00 €
Grundstückserwerb                        40.000,00 €

Kosten für die Gemeinde            67.000,00 €


V. Bau ohne Wegeaufbau, ohne Förderung und ohne Erwerb, sondern mit Miete

Material Einzäunung                        13.500,00 €
Planung/Bauleitung                        4.000,00 €
Ausgleich Knick                        5.000,00 €

Kosten für die Gemeinde            22.500,00 €
zzgl. jährlicher Miete für die Fläche 2.000,00 €


Zusammenfassende Bewertung

Die im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden Kosten in Höhe von rund 70.000,00 € sind nicht förderfähig und verbleiben bei einem Erwerb der Flächen in jedem Fall bei der Gemeinde. Allein die Baukosten sind förderfähig, wobei ein Förderantrag eine Projektplanung und eine EU-gerechte Verfahrensbegleitung erfordert, deren Aufwand sich nur lohnt, wenn sich auch die Investition und damit die Fördersumme lohnt. Die II. Alternative macht insofern keinen Sinn. Das einfordern von Fördermitteln erfordert jedoch stets einen Eigenanteil der Gemeinde, so dass sich auch die gemeindlichen Kosten über den Grundstückserwerb entsprechend erhöhen würden (Alternative I.). Die III. Alternative stellt (neben der II.) die billigste Variante dar, soweit ein Grundstückserwerb zwingend erforderlich erscheint. Die IV. Alternative sichert lediglich die Wegetrasse eigentumsrechtlich. Die V. Alternative stellt sich als Möglichkeit dar, wenn die (Anfangs-)investition niedrig gehalten werden soll. Der Pachtzins ersetzt sodann die Grundstückserwerbskosten; Vermessungs-, Grundbuchs- und Notarkosten fallen jedoch nicht an. Damit verbunden ist allerdings eine mangelnde dauerhafte eigentumsrechtliche Sicherung des Wanderweges.

Die Ermittlung der vorstehenden Daten entspricht dem derzeitigen Anfangsstand der Planung. Die Kosten wurden geschätzt und bei einer Wegeerstellung bildet die Durchführung der Arbeiten in Eigenleistung die Grundlage.


Der TOP wurde eingehend erörtert. Es gibt 5 Alternativen. Der Bürgermeister erläutert diese Alternativen. GV Keinberger gibt für die Fraktion die Varianten 1 oder 3 ab, allerdings wird in der CDU-Fraktion die Variante 3 bevorzugt. GV Christiansen erklärt, dass sich in der FWG auch für Variante 3 ausgesprochen wurde.
GV Kastens erklärt, dass nur 1 und 3 in Frage kommen. Er spricht sich für Variante 1 aus. Variante 3 wäre nur eine halbe Sache. Er gibt weitere Erklärungen zu seiner Entscheidung ab. GV Riemer gibt weitere Erklärungen zu den Kosten ab. Die Sachlage wurde nochmals eingehend erörtert. Auch der Bürgermeister spricht sich für Variante 3 aus. GV Furtner spricht sich erst einmal für den Kauf aus. GV Kastens ist weiterhin für Alternative I, der Bürgermeister für Alternative III. Es werden von GV Kastens und Bürgermeister Zimmermann-Stock die jeweiligen Anträge hierzu gestellt.

Beschluss:
Der Wanderweg soll gebaut werden
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen
:12
:0
:1

Die Angelegenheit wird angenommen.

Beschluss:
Bau nach Alternative I: 
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen
:1
:11
:1

Antrag abgelehnt


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Bau des Wander/Radweges von Koselnach Missunde nach der Alternative III.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. Unterstützung der Seniorenarbeit in der Gemeinde Kosel

GV Naeve berichtet. Es sollen alle Senioren mit 6,00 € für jeweils 2 Fahrten im Jahr pro Person bezuschusst werden.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Seniorenarbeit für jeweils 2 Fahrten im Jahr mit jeweils 6,00 € für jeden Senior in der Gemeinde bezuschusst wird.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 21. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Wiederherstellung der Öffentlichkeit um 22:00 Uhr

GV Rammer übergibt den Sitzungsvorsitz wieder an den Bürgermeister.

Die Öffentlichkeit wurde von den Beschlussfassungen unterrichtet. Weitere Mitteilungen erfolgen über die Presse.

Ende der Sitzung: 22:05 Uhr

Der Bürgermeister dankt für die Zusammenarbeit.



Heinz Zimmermann-Stock  Bianka König 
Bürgermeister  Protokollführerin