N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kosel vom 29.11.2012.

Sitzungsort:  im Landgasthof Koseler Hof, Alte Landstraße 2, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.15 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Heinz Zimmermann-Stock
Gemeindevertreter Dirk Christiansen
Gemeindevertreter Michael Furtner
Gemeindevertreter Hans-Joachim Heide
Gemeindevertreter Wolfgang Kastens
Gemeindevertreter Hartmut Keinberger
Gemeindevertreter Torsten König
Gemeindevertreter Robert Metzler
1. stellv. Bürgermeisterin Ulrike Rammer
Gemeindevertreterin Margrit Riemer
Gemeindevertreter Winfried Vogt
2. stellv. Bürgermeister Friedrich-Wilhelm Voß

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Karl Naeve (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Protokollführerin Bianka König
AVors./Anlagen beifügen Egon Bülow
Ausschussvorsitzender Ingo Wilde
Frau Johann, Kieler Nachrichten
5 Bürger

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden
7. Wahl eines Mitglieds für die Verbandsversammlung des Schulverbandes Fleckeby
  Beschlussvorlage - 33/2012
8. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013
  Beschlussvorlage - 32/2012
9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 30/2012
10. Erlass Haushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 31/2012
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
13. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, die Presse, Herrn Stöcks vom Amt Schlei-Ostsee sowie die anwesenden Bürgerinnen und Bürger.
Die Gemeindevertretung ist mit 12 Mitgliedern anwesend und damit beschlussfähig. Er stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Bürgermeister beantragt, die Tagesordnungspunkte 11 + 12 in dem nichtöffentlichen Teil zu verhandeln. Dagegen erhebt niemand Widerspruch.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Tagesordnungspunkte 11 + 12 im nichtöffentlichen Teil zu verhandeln.

Weitere Änderungsanträge zur Tagesordnung liegen nicht vor.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

Herr Pittelkow fragt nach dem Gullideckel am Gallbergring 10. Dieser sollte schon vor 2 Jahren ausgewechselt werden. Ebenso fehlt immer noch die Markierung des Fahrradweges. Der Bürgermeister will nochmals mit dem Gemeindearbeiter Herrn Ebel versuchen, Abhilfe zu schaffen. Bis zum endgültigen Ausbau des Gallbergrings werden noch Flickarbeiten erledigt werden. Herr Pittelkow erklärt, dass bei der alten Pumpenstation Gullideckel liegen, die passen würden und die man gegebenenfalls mit dem austauschen könnte, der bei Gallbergring 10 liegt und nicht passt. GV Vogt gibt weitere Erklärungen ab. Der Bürgermeister erklärt, dass es geprüft wird.
In Bezug auf die fehlenden Markierungen beim Fahrradweg gibt der Bürgermeister weitere Erklärungen ab. Es handelt sich hierbei nicht um einen richtigen Fahrradweg. Es kann nicht einfach die eine Seite mit der anderen Seite durch eine weiße Linie verbunden werden. Herr Pittelkow gibt zu bedenken, dass es diese Markierung schon einmal gegeben hat. Herr Link erklärt, dass der Kreis das bereits überprüft. Die Schilder werden dann wahrscheinlich auch entfernt werden.

Es liegen keine weiteren Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner vor.


zu TOP 4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen

GV Vogt spricht nochmals das Licht auf dem Dorfanger an. Man sollte es wirklich abends ausschalten. Es wäre eine Möglichkeit, die Hunde vom Dorfanger fernzuhalten. Es ist mit den Hunden nicht besser geworden. Man kann die Wege sowieso nicht erkennen. Als Anlieger wird man auch noch bepöbelt, wenn man etwas sagt. Der Bürgermeister erklärt, dass, wenn man die Leute kennt, man ihm den Namen nennen soll und er wird dann mit den jeweiligen Leuten sprechen. Es muss wohl doch ein richtiges Verbotsschild her. GV Keinberger ist der Meinung, dass man nicht so viele Schilder aufstellen sollte. Er ist der Meinung, dass man sich die Nummernschilder aufschreiben soll. GV Heide erklärt, dass, wenn jemand einen Hund in der Gemeinde anmeldet, man Infobroschüren mit herausgeben muss.
GV Keinberger erklärt weiter, dass es bereits einen Beschluss vom 5.3.2009 gibt, in dem beschlossen wurde, dass das Licht auf dem Dorfanger ausgeschaltet wird.

Weitere Anregungen und Anträge liegen nicht vor.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur letzten Sitzungsniederschrift wurden nicht gestellt. Sie wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.


zu TOP 6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden

Der Bürgermeister erstattet seinen Bericht gemäß der Anlage zum Protokoll.
GV Riemer als Vorsitzende des Finanzausschusses erstattet jetzt keinen Bericht.
Alle Punkte werden heute noch verhandelt und stehen auf der Tagesordnung.
Herr Wilde erstattet einen kurzen Bericht über die letzte Sitzung und die Ortsbegehung auf dem Dorfanger. Missstände dort sind beseitigt worden.
GV Riemer erstattet einen kurzen Bericht von der Sitzung des Schulverbandes.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, GV Keinberger, erstattet keinen Bericht.
Der Fraktionsvorsitzende des FWK, GV Christiansen, erstattet keinen Bericht.
Die übrigen Ausschüsse haben nicht getagt.


zu TOP 7. Wahl eines Mitglieds für die Verbandsversammlung des Schulverbandes Fleckeby
Beschlussvorlage - 33/2012

Durch die Mandatsniederlegung von Frau Heinke Marquardt ist ein Mitglied für die Verbandsversammlung des Schulverbandes Fleckeby zu wählen.


Der Bürgermeister berichtet. Die Sache wurde eingehend erörtert. Frau Bianka König wird vorgeschlagen und hat zugestimmt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung wählt Frau Bianka König als Vertreterin der Gemeinde Kosel in die Verbandsversammlung des Schulverbandes Fleckeby.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013
Beschlussvorlage - 32/2012

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl am 26. Mai 2013 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand und das Wahllokal vorschlägt.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, für jeden Wahlbezirk mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu benennen. Zusätzlich sollten noch 2 Personen je Wahlvorstand als Reserve benannt werden.

Eine Auflistung der Wahlvorstände zur Kommunalwahl 2008 ist der Vorlage als Anlage beigefügt.


Der Bürgermeister berichtet. Die Sache wurde erörtert.


Beschluss:

Es wird folgendes Wahllokal für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013 vorgeschlagen:

Wahlbezirk 1 Kosel: Wahllokal: Koseler Hof

Wahlbezirk 2 Bohnert: Wahllokal: Feuerwehrhaus Bohnert

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand (Wahlbezirk 1 Kosel) zur Kommunalwahl am 26. Mai 2013 vorgeschlagen:

  1) Wahlvorsteher/in:             Rudolf Scherbening            

  2) stellv. Wahlvorsteher/in:             Heinz Suhr            

  3) Schriftführer/in:                         Lisa Greve            

  4) stellv. Schriftführer/in:             Hans-Jürgen Rübenach

  5) Beisitzer/in:                         Arnd Theet                        

  6) Beisitzer/in:                         Christiane Zimmermann-Stock            
            
  7) Beisitzer/in:                         Karen Suhr                        

  8) Beisitzer/in:                         Mark Wosian                        

  9) Beisitzer/in:                        (Reserve)

10) Beisitzer/in:                        (Reserve)


Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand (Wahlbezirk 2 Bohnert) zur Kommunalwahl am 26. Mai 2013 vorgeschlagen:

  1) Wahlvorsteher/in:             Claus-Heinrich Delfs            

  2) stellv. Wahlvorsteher/in:             Herbert Gäde            

  3) Schriftführer/in:                         Peter Stuber            

  4) stellv. Schriftführer/in:             Dr. Manfred Burkert

  5) Beisitzer/in:                         Dr. Hartmut Tiedtke            

  6) Beisitzer/in:                         Jutta Kreuziger            
            
  7) Beisitzer/in:                         Merle Riemer                        

  8) Beisitzer/in:                         Walter Bebensee            

  9) Beisitzer/in:                        (Reserve)

10) Beisitzer/in:                        (Reserve)


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 30/2012

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kosel mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 85.200,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.457.700,- € auf nunmehr 1.542.900,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 300,- € vermindert und damit gegenüber bisher 154.400,- € auf nunmehr 154.100,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Der Bürgermeister und GV Riemer geben zur Nachtragshaushaltssatzung weitere Erklärungen ab.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung genehmigt den Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass Haushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 31/2012

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Der Bürgermeister berichtet über den Sachverhalt. Er erteilt GV Riemer das Wort. Diese gibt zur Haushaltssatzung 2013 weitere Erklärungen ab.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2016 werden beschlossen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     1.514.700 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     1.514.700 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     837.000 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     837.000 EUR
    festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                     204.700 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     378.600 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        1 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     300 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     300 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     320 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500 EUR.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 13. Bekanntgaben

Die Öffentlichkeit wurde von den Beschlussfassungen unterrichtet.

Ende der Sitzung: 21:20 Uhr

Der Bürgermeister dankt für die Zusammenarbeit und wünscht eine gesegnete Adventszeit, frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.



Bianka König  Heinz Zimmermann-Stock 
Protokollführerin  Bürgermeister