N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kosel vom 27.11.2013.

Sitzungsort:  im Landgasthof Koseler Hof, Alte Landstraße 2, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.40 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Hartmut Keinberger
Gemeindevertreter Dirk Christiansen
Gemeindevertreter Michael Furtner
Gemeindevertreter Hans-Joachim Heide
Gemeindevertreter Torsten König
Gemeindevertreter Karl Naeve
2. stellv. Bürgermeisterin Ulrike Rammer
Gemeindevertreterin Margrit Riemer
1. stellv. Bürgermeister Winfried Vogt
Gemeindevertreterin Susanne von Redecker
Gemeindevertreter Karl Walther
Gemeindevertreter Bernhard Wendt
Gemeindevertreter Heinz Zimmermann-Stock

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Gast Thomas Hinrichs
Gast Guntram Lauenstein
Gast Herrn Max Triphaus

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden
7. Information über die geplante Erweiterung des Kiesabbaus zwischen der B76 und "Alte Landstraße"
  Beschlussvorlage - 51/2013
8. Wahl des Ausschussvorsitzenden und des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden im Kultur- und Partnerschaftsausschuss
9. Kostenbeteiligung an der Ostsee-Fjord-Schlei GmbH
  Beschlussvorlage - 61/2013
10. Antrag auf Förderung des dänischen Büchereiwesens für das Jahr 2014
  Beschlussvorlage - 36/2013
11. Wartungsvertrag für den Rechen und Sandfang auf der Kläranlage
  Beschlussvorlage - 47/2013
12. Sanierung des Schmutzwasserpumpwerkes "Kosel Au"
  Beschlussvorlage - 48/2013
13. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 39/2013
14. Instandsetzung der Heckpumpe des TLF 8/18 Unimog der Feuerwehr Kosel
  Beschlussvorlage - 53/2013
15. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 49/2013
16. Erlass Haushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 50/2013
17. Anschaffung von "Robin Grün"
  Beschlussvorlage - 43/2013
18. Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1, 1. Änderung "Missunde"
  Beschlussvorlage - 52/2013
19. Erlass einer I. Nachtragssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung
  Beschlussvorlage - 46/2013
20. Baumpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 54/2013
21. Erneuerung des Gehweges "Alte Landstraße" bis Haus-Nr. 20 und Grundstückszufahrten
  Beschlussvorlage - 56/2013
22. Widmungsverfahren für die Straße "Gallbergring"
  Beschlussvorlage - 55/2013
23. Ausbaumaßnahme Gallbergring
Erneuerung der Straßenbeleuchtung
  Beschlussvorlage - 59/2013
24. Antrag auf Bezuschussung der Betreuungsmaßnahme an der dänischen Schule in Rieseby
  Beschlussvorlage - 45/2013
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
30. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Keinberger stellt den Antrag, die Tagesordnung um einen neuen TOP 24 "Antrag auf Bezuschussung der Betreuungsmaßnahme an der dänischen Schule in Rieseby" im öffentlichen Sitzungsteil zu ergänzen.

Weitere Anträge werden nicht gestellt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die heutige Tagesordnung um einen neuen TOP 24 "Antrag auf Bezuschussung der Betreuungsmaßnahme an der dänischen Schule in Rieseby" im öffentlichen Sitzungsteil zu ergänzen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

Herr Goos fragt, ob die Anliegerbeteiligung zur Straßenbeleuchtung im Gallbergring vergessen wurde. Herr Keinberger verweist hierzu auf den TOP 23 der heutigen Tagesordnung, der dieses thematisiert.

Weitere Fragen werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen

Herr Vogt weist auf notwendige Baumpflegemaßnahmen auf einem Privatgrundstück zu Beginn des La-Mézère-Weges hin. Herr Keinberger berichtet über eine erhaltene Information vom Grundstückseigentümer,dass dort in Kürze Baumpflegemaßnahmen durchgeführt werden.

Frau von Redecker fragt an, wann der Missunder Wald für die Öffentlichkeit wieder zugänglich ist. Lt. des anwesenden Eigentümers ist aufgrund der entstandenen Schäden kein Termin nennbar.

Frau von Redecker begrüßt, dass die Veranstaltung am 02.02.2014 als Gedenkveranstaltung stattfindet. Es wäre schön, wenn auch ein dänischer Beitrag im Programm wäre. Herr Zimmermann-Stock wird dies versuchen, aber in der Vergangenheit wurden Anfragen immer negativ beantwortet.

Herr Walther weist auf die Möglichkeit der Renaturierung der Meierei Au hin. Für solche Projekte gibt es auch eine finanzielle Förderung.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters wird als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Aus dem Finanz- und Bauausschuss erfolgt kein Bericht, da die Top der letzten Sitzung Gegenstand der heutigen Sitzung sind.

Der Ausschuss für Jugend-, Sport- und Soziales hat in seiner letzten Sitzung Termine abgestimmt und die bereitgestellten finanziellen Mittel an die einzelnen Institutionen verteilt.
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss hat den Besuch aus La Mézère vorbereitet.
Im Tourismusausschuss wurden die bürgerlichen Mitglieder vereidigt und über eine Kostenbeteiligung an der Ostseefjord-Schlei GmbH beraten.

Am 02.02.2014 findet eine Gedenkveranstaltung "150 Jahre Deutsch-Dänischer Krieg "statt
Am 09.08.2014 wird ein Jugend- und Sportfest veranstaltet

Die Fraktion der Grünen informiert über geführte Gespräche zur Gründung eines Schlei-Informations-Zentrums, wo alle Informationen zur Schlei gesammelt werden.   


zu TOP 7. Information über die geplante Erweiterung des Kiesabbaus zwischen der B76 und "Alte Landstraße"
Beschlussvorlage - 51/2013

Am 25.09.2013 hat ein Gespräch mit Herrn Keinberger (Bürgermeister), Herrn Vogt (Bauausschussvorsitzender), Herrn Hinrichs (Landschaftsplaner Büro Springer), Herrn Dr. Lauenstein (Geschäftsführer Peter Glindemann), Herrn Jordan (Verwaltung) und Frau Brücker (Verwaltung) im Amt Schlei Ostsee stattgefunden. Herr Hinrichs und Herr Dr. Lauenstein erläuterten, wie der Kiesabbau der Firma Glindemann in den nächsten 30 Jahren geplant ist. Herr Hinrichs erklärte anhand bereits durchgeführter Gutachten die Möglichkeiten und Hindernisse bezüglich des Kiesabbaus. Herr Keinberger und Herr Vogt baten darum, dass das Vorhaben noch einmal direkt in der Gemeinde vorgestellt werden solle. Auf Anraten von Herrn Jordan sollte die Gemeinde überlegen, ob sie das geplante Projekt in einer Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Planes) darstellt.


Herr Heinrich vom Planungsbüro Springer informiert im Auftrag der Firma Glindemann über den geplanten Kiesabbau an der B 76 mit den zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen.
Herr Keinberger verweist auf die Notwendigkeit einer F-Plan-Änderung aufgrund der Maßnahme. Herr Walther gibt zu bedenken, dass die Maßnahme auch negative Auswirkungen für die Umwelt haben könnte. Frau von Redecker sieht die Maßnahme kritisch. Es werden große Bäume gefällt, aber es werden nur kleine neue Bäume gepflanzt. Des Weiteren hält sie den dort lebenden Moorfrosch weiterhin für gefährdet.

Ein Beschluss ist in dieser Angelegenheit nicht zu fassen, da dieser TOP nur zum Informationsaustausch vorgesehen ist.


Beschluss:

zu TOP 8. Wahl des Ausschussvorsitzenden und des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden im Kultur- und Partnerschaftsausschuss

Der Vorsitzende des Ausschusses ist zur Zeit Herr Keinberger. Dieser möchte aufgrund seines Bürgermeisteramts den Vorsitz abgegeben. Als neuer Vorsitzender wird Herr Bernhard Wendt und als stellvertr. Vorsitzender Herr Heinz Zimmermann-Stock vorgeschlagen. Weitere Vorschläge erfolgen nicht.

Beschluss:
Es wird beschlossen, Herrn Berndhard Wendt zum Vorsitzenden und Herrn Heinz Zimmermann-Stock zum stellvertr. Vorsitzenden des Kultur- und Partnerschaftsausschusses zu wählen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Kostenbeteiligung an der Ostsee-Fjord-Schlei GmbH
Beschlussvorlage - 61/2013

Die touristische Vermarktung der Region erfolgt durch die Ostseefjord-Schlei GmbH. Nunmehr wird über eine Kostenbeteiligung der Gemeinde Kosel erneut beraten.


Herr Max Triphaus stellt die Ostseefjord-Schlei GmbH und ihre Dienstleistungen sowie das Angebot für die Gemeinde Kosel vor. Herr Keinberger beantragt die Annahme des Angebotes mit einer Kostenbeteiligung für 2014 in Höhe von 2.500,- €. Danach wird die touristische Vermarktung durch die Stadt Schleswig für die ganzen Kommunen neu ausgeschrieben. Auf Nachfrage von Herrn Zimmermann-Stock teilt Herr Keinberger mit, dass die Gemeinde Kosel nicht selbst beitritt, sondern durch das Amt vertreten wird. Herr Keinberger stellt die Notwendigkeit der touristischen Vernetzung und die gemeinsame Nutzung von Vorteilen der Gemeinden dar. Herr Zimmermann-Stock befürwortet eine touristische Vermarktung durch Eckernförde und stellt den Antrag, eine Einwohnerversammlung zum Thema der touristischen der Gemeinde Kosel durchzuführen.

Somit liegen zwei Anträge zur Abstimmung vor. Der Antrag von Herrn Keinberger ist der weitergehendere Antrag, somit wird über diesen zuerst abgestimmt.

Beschluss:
Die Gemeinde Ksoel beteiligt sich gem. vorliegendem Angebot mit 2.500,- € für 2014 an der Ostseefjord-Schlei GmbH.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass sich die Gemeinde Kosel mit einem jährlichen Betrag von ca. 2.500,- € an den Kosten der Ostsee-Fjord-Schlei GmbH zum 01.01.2014 beteiligt. 


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :4
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Antrag auf Förderung des dänischen Büchereiwesens für das Jahr 2014
Beschlussvorlage - 36/2013

Der dänische Büchereiverein bittet mit Schreiben vom 02.08.2013 um Förderung des dänischen Büchereiwesens für das Jahr 2014.

Die Gemeindevertretung Kosel hat in ihrer Sitzung am 05.03.2009 einen Grundsatzbeschluss gefasst, dem dänischen Büchereiwesen in der Legislaturperiode 2008 - 2013 keine Zuschüsse zu gewähren.

Nunmehr ist neu über die Bezuschussung des dänischen Büchereiwesens im Jahr 2014 zu beraten.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem dänischen Büchereiwesen keinen Zuschuss zu gewähren.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Wartungsvertrag für den Rechen und Sandfang auf der Kläranlage
Beschlussvorlage - 47/2013

Schon im Januar 2013 wurde durch den Betreiber der Kläranlage der Abschluss eines Wartungsvertrages angeregt. In den Gremien der Gemeinde wurde im Februar 2013 beraten und die GV hat zunächst beschlossen, eine Entscheidung zu vertagen.
Nun ist eine neue Beratung erwünscht. Die zur Verfügung gestellte Stellungnahme der Schleswag-Abwasser AG zeigt die Argumente auf. Der jährliche Aufwand beläuft sich auf 1.227,49 €. Sollten Ersatzteile benötigt werden, so kommen diese Kosten natürlich dazu.


Beschluss:

Es wird beschlossen, einen Wartungsvertrag für den Rechen nebst Sandfang abzuschließen. Die jährlichen Kosten des Wartungsvertrages in Höhe von rund 1.250 € werden anerkannt und aus dem Unterhaltungshaushalt bestritten.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Sanierung des Schmutzwasserpumpwerkes "Kosel Au"
Beschlussvorlage - 48/2013

Schon Ende 2012 hat die Gemeinde Kosel in den Vermögenshaushalt 2013 eine Summe von 20.000 € für die Sanierung der Pumpstation "Kosel Au" eingestellt. Die Notwendigkeit wurde schon damals erkannt und bei einem Ortstermin mit dem neuen Bürgermeister und Bauausschussvorsitzenden erneut festgestellt.
Die Umsetzung steht daher allerdings noch aus. Es wurden über eine Preisanfrage drei Kostenangebote von Fachfirmen eingeholt. Die Bieter gaben Preise von 21.336,70 €, 20.857,13 € und 19.814,69 € ab. Es wird empfohlen, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Auftrag für die Sanierung der Pumpstation "Kosel Au" an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die erforderlichen Mittel sind bereits im Vermögenshaushalt bereit gestellt.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 39/2013

Die derzeit gültige Hundesteuersatzung wurde 1994 erlassen und zwischenzeitlich durch mehrere Nachtragssatzungen geändert. Gemäß § 2 des Kommunalabgabengesetzes hat eine entsprechende Satzung eine Gültigkeitsdauer von 20 Jahren, Änderungen durch Nachtragssatzungen bleiben bei der Berechnung der Frist unberücksichtigt.
Somit verliert die Hundesteuersatzung der Gemeinde Kosel mit Ablauf des Jahres 2013 ihre Gültigkeit.

Der beigefügte Entwurf einer neuen Hundesteuersatzung entspricht der aktuellen Rechtslage und enthält die gleichen Steuersätze, Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände wie bisher.
Lediglich die Regelung, nach der jeder 4. und weitere Hund noch höher als der dritte Hund besteuert wird, wurde gestrichen, da dieser Fall in der Praxis sozusagen nicht vorkommt - wer mehr als 3 Hunde hält, ist in der Regel Züchter und zahlt die sog. Zwingersteuer.


Frau Riemer berichtet, dass die bisherige Hundesteuersatzung 20 Jahre alt ist und eine neue zu erlassen ist. In der neuen Satzung wurden notwendige Anpassungen vorgenommen.


Beschluss:

Die Neufassung der Hundesteuersatzung wird zum 01.01.2014 erlassen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Instandsetzung der Heckpumpe des TLF 8/18 Unimog der Feuerwehr Kosel
Beschlussvorlage - 53/2013

Der Gemeinde Kosel liegt ein Kostenvoranschlag der Firma Albert Ziegler Feuerschutz GmbH für die Reparatur der Heckpumpe des TLF 8/18 Unimog vor. Gemäß Rücksprache mit dem Wehrführer der Feuerwehr Kosel, Herrn Wolfmüller, ist die Reparatur längst überfällig (Kostenvoranschlag vom 06.09.2012).


Ein neu eingeholtes Angebot beläuft sich auf 5.922,- €. Es wird noch mal auf die Dringlichkeit der Reparatur hingewiesen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, eine Reparatur aufgrund des Angebotes der Firma Ziegler vom 15.11.2013 mit einer Angebotssume von 5.922,- €, zu beauftragen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 49/2013

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kosel mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 137.900,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.514.700,- € auf nunmehr 1.652.600,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 116.500,- € vermindert und damit gegenüber bisher 837.000,- € auf nunmehr 720.500,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Frau Riemer stellt den Nachtrag 2013 vor und erläutert einzelne Veränderungen gegenüber dem Haushalt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung genehmigt den Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Erlass Haushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 50/2013

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Frau Riemer trägt die Eckdaten des Haushaltes 2014 vor. Hinsichtlich der anfallenden Ausbaubeiträge informiert sie, dass diese über 10 Jahre gestundet werden können. Dies ist nach dem Gesetz der maximale Stundungszeitraum.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2017 werden beschlossen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     1.689.600 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     1.689.600 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     282.600 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     282.600 EUR
    festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                     0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     422.400 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        1,46 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     300 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     300 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     320 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach §82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500 EUR.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Anschaffung von "Robin Grün"
Beschlussvorlage - 43/2013

Straßen birgen oft eine große Gefahr für Kinder. Das neue Warnsignalmännchen "Achtung Robin Grün" leuchtet schon von weitem den Verkehrsteilnehmern entgegen und animiert die Autofahrer langsamer und aufmerksamer zu fahren sowie rechtzeitig zu bremsen. Die auffällige Warnpuppe lässt sich einfach in unsicheren Verkehrsbereichen aufstellen. Robin Grün ist daher ein leuchtendes Beispiel für Verkehrssicherheit. Die Signalpuppe ist 80 cm groß und hält eine 1 m hohe "Pass auf"-Fahne in der Hand. Sie ist in grüner Signalfarbe erhältlich. Robin wiegt ca. 2,5 kg, ist einfach aufstellbar, sehr robust und wetterbeständig.

In der Gemeinde Kosel ist geplant, 2 „Robin Grün“-Puppen für den Ortskern Kosel selbst und jeweils eine für die Bereiche in Missunde, Weseby und Bohnert zu bestellen. Die Puppen sollen insbesondere dort zur Verfügung gestellt werden, wo sich Eltern bereits vermehrt über Raser beklagt haben. Damit soll die Verkehrssicherheit erhöht werden.


Herr Keinberger erläutert kurz die Anschaffung und teilt auf Nachfrage mit, dass eine Befestigung durch Erdnägel erfolgt.


Beschluss:

Die Gemeinde Kosel beschließt insgesamt 5 "Robin Grün"-Puppen zum Preis von je 60,00 € zu bestellen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1, 1. Änderung "Missunde"
Beschlussvorlage - 52/2013

Der Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 1 "Missunde" ist nicht mehr anzuwenden, da er fehlerhaft ist. Die 1. Änderung zu diesem B-Plan bezieht sich auf drei weitere Grundstücke und kann als selbstständige Änderung angesehen werden, da sie einen eigenen abschließenden Regelungsrahmen durch sämtliche notwendige Festsetzungen schafft. Sie ist damit weiterhin anwendbar. Für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Vorhabens bedeutet dies, dass die Gemeinde im Falle der Grundstücke, welche in den Bereich des B-Plans Nr. 1 fallen, nach allgemeinem Baurecht zu entscheiden hat und für die drei Grundstücke, welche in den Bereich der 1. Änderung fallen, nach den Festsetzungen des B-Planes entscheiden muss.

Die 1. Änderung zum B-Plan Nr. 1 sieht eine maximal bebaubare Grundfläche (GR) für die Wochenendhäuser von 60 qm vor.
In den Grundsätzen des neuen LEP (Landesentwicklungsplanes) aus dem Jahr 2010 findet sich die Regelung, dass Wochenendhausgebiete das Landschaftsbild so wenig wie möglich beeinträchtigen sollen. Die bebaubare Grundfläche (GR) von Wochenendhäusern soll 70 qm nicht überschreiten.

Das bedeutet, bezogen auf das Gebiet "Am Granberg", dass bei allen Grundstücken, die nicht im Bereich der 1. Änderung liegen, 70 qm bebaut werden dürfen. Bei den drei Grundstücken, welche von der 1. Änderung erfasst sind, dürfen jedoch die 60 qm nicht überschritten werden, da der Bebauungsplan geltendes Recht ist.

Um allen Grundstückseigentümern eine einheitliche Größe zur Bebauung zu ermöglichen, müsste die Gemeinde Kosel eine Befreiung erteilen.


Herr Christiansen hält es für fraglich, bei der Entscheidung Bezug zu nehmen auf einen fehlerhaften B-Plan. Aufgrund einer Entscheidung des Kreises ist die 1. Änderung des B-Planes, welche die 3 Grundstücke erfasst, als eigenständig anzusehen und wird daher weiter angewendet. Der LEP beinhaltet aber eine Größe von 70 m² für Ferienhäuser. Folglich muss auch für diese die neuere Regelung von 70 m² Anwendung finden.


Beschluss:

Die Gemeinde Kosel erteilt eine Befreiung von der Festsetzung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 1 "Missunde" bezüglich der Fesetsetzung max. 60 qm GR. Die zulässige GR von 70 qm, wie sie sich auch in den Grundsätzen zum LEP findet, soll auch für diese Grundstücke angewandt werden.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. Erlass einer I. Nachtragssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung
Beschlussvorlage - 46/2013

In der Sitzung am 27.02.2013 wurde der Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung ohne Straßenverzeichnis beschlossen. Ein deklaratorisches Verzeichnis der Straßen, Wege und Plätze, die unter § 4 Abs. 1 der Satzung fallen, sollte erarbeitet werden.

Daher bedarf es einer I.Nachtragssatzung, die § 4 Abs. 4 wieder aufnimmt und auf das Straßenverzeichnis als Anlage hinweist.

Bei der Gelegenheit werden aus Rechtssicherheitsgründen weitere Änderungen eingearbeitet:
Artikel 1
Für verkehrsberuhigende Maßnahmen im Fahrbahnbereich jedes Straßentyps bemisst sich der Anliegeranteil nach dem höchsten in der Satzung festgesetzten Anliegeranteil, also 60 %. Dies wurde bei der Beschlussfassung am 27.02.2013 übersehen und jetzt korrigiert.
Die Ergänzug der Wörter "überwiegend" und "insbesondere" in Ziffer 5 Buchstabe a stellt in Bezug auf Wirtschaftswege sicher, dass nicht nur Wirtschaftswege nach der Definition des Straßen- und Wegegesetzes, sondern auch übrige Wirtschaftswege vom Satzungsinhalt abgedeckt sind.
Artikel 2
§ 4 Abs.4 wird eingefügt.
Die Zuordnung der Straßen und Wege zu einem Straßentyp nach § 4 Abs.1 der Satzung erfolgt nach rein rechtlichen Gesichtspunkten und entzieht sich einer politischen Beurteilung.
Ein Straßenverzeichnis kann nur feststellenden Charakter haben und ist erst nach Durchführung einer Ausbaumaßnahme abschließend überprüfbar. Deswegen kann auch keinerlei Anspruch auf Zuordnung zu einem Straßentyp aus dem Inhalt des Verzeichnisses hergeleitet werden.
Hinweis der Verwaltung:
Fachleute, Kommentatoren, Richter empfehlen deshalb, einer Satzung kein Straßenverzeichnis anzuhängen.
Der beigefügte interne Teil des Straßenverzeichnisses gibt einen Überblick über die Straßen und Wege im Privateigentum bzw. in anderer Baulastträgerschaft, dieser wird nicht Anlage zur Satzung.
Artikel 3
Eine Regelung zur Tiefenbegrenzung bei möglicher Hinterbebauung fehlte bisher.
Artikel 4
Da nur ganze Vollgeschosse berechnet werden können, entfällt das "Runden auf die erste Ziffer nach dem Komma".
Die Höhe nach Ziffer 2 Buchstabe c wird aus Beitragsgerechtigkeitsgründen auf 2,8 m angehoben, da die Gebäudehöhe auch die Geschossdecken einschließt.

Da aufgrund der Satzung bisher keine Beitragsveranlagung erfolgte, kann die Nachtragssatzung rückwirkend in Kraft treten.


Frau Riemer stellt die I. Nachtragssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung vor. Diese ist notwendig geworden, da die Gemeindevertretung die Aufnahme eines Straßenverzeichnissses als Anlage zur Satzung beschlossen hat.


Beschluss:

Die I. Nachtragssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung (mit Hinweis auf das Straßenverzeichnis) wird beschlossen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 20. Baumpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 54/2013

Im Gemeindegebiet befinden sich mehrere gemeindliche Bäume, die einer Unterhaltung bedürfen. Hierüber wurde bereits im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.08.2013 berichtet. Der Bau-, Wege- und Umweltausschuss soll sich mit der weiteren Umsetzung der Maßnahme beschäftigen.

Durch Bürgermeister Keinberger wurden bereits verschiedene Kostenangebote eingeholt. Die Bäume wurden sich vor Ort angesehen und die notwendigen Maßnahmen erörtert. Neben der Beseitigung von Totholz ist auch die Beseitigung einer abgängigen Kastanie und die Sicherung von Bäumen durch Seiltechnik vorgesehen. Die Kosten für die Baumpflegemaßnahmen in den Bereichen Ehrenmal Bohnert, Ehrenmal Missunde, Dorfeiche Missunde und Voßkuhl würden bei ca. 6.500,00 EURO liegen.


Frau von Redecker verweist bei den geplanten Baumpflegemaßnahmen auf die einzuhaltende rechtliche Vorgehensweise.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die notwendigen Baumpflegemaßnahmen in den Bereichen Ehrenmal Bohnert, Ehrenmal Missunde, Dorfeiche Missunde und Voßkuhl umzusetzen. Die Kosten in Höhe von ca. 6.500,00 EURO werden anerkannt und sofern notwendig über den Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu erteilen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 21. Erneuerung des Gehweges "Alte Landstraße" bis Haus-Nr. 20 und Grundstückszufahrten
Beschlussvorlage - 56/2013

Bei einer örtlichen Begutachtung des Gehwegbestandes an der Alten Landstraße in Kosel wurde der Gedanke gehegt, die asphaltierte Gehwegfläche vom Koseler Hof bis zum neuen Baugebiet auszupflastern. Zudem sollen vier auf der gegenüberliegenden Seite befindliche Zufahrten, die sich auf gemeindeeigenem Grund befinden, durch Pflastersteine befestigt werden. Die Kosten, die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind, werden auf ca. 30.000,00 € geschätzt. Diese Kosten sind nach der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Kosel auf die Anlieger umzulegen.


Herr Keinberger verweist auf den schlechten Zustand des Gehweges. Für die notwendigen Arbeiten liegt ein Angebot von 24.000,- € vor. Vielleicht liegen Kosten auch letzendlich bei 30.000,- €. Bürgermeister Keinberger schlägt vor, zu der Maßnahme eine Anliegerversammlung durchzuführen. In der Veranstaltung sollen dann alle Punkte, die mit der Maßnahme zusammenhängen, beraten werden. Danach geht die Angelegenheit wieder zur Beratung in den Bauausschusss und in die Gemeindevertretung. 


Beschluss:

Es wird beschlossen, hierzu eine Anliegerversammlung durchzuführen und dananch die Angelegenheit wieder in den gemeindlich Gremien zu beraten.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.
nur bei folgendem TOP abwesend: Herr Torsten König

zu TOP 22. Widmungsverfahren für die Straße "Gallbergring"
Beschlussvorlage - 55/2013

Für den Ausbau der Straße "Gallbergring" sollen von den Anliegern Beiträge nach der Straßenausbaubeitragssatzung erhoben werden. Dafür ist die Widmung der Straße Voraussetzung. Da Widmungsunterlagen nicht vorhanden und die Widmungstheorie schwierig nachweisbar ist, soll aus Gründen der Rechtssicherheit die Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.


Beschluss:

Folgende Straßen im Eigentum der Gemeinde Kosel werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Nr.
Bezeichnung
Gemarkung
Flur
Flurstück
1
Gallbergring
Kosel
5
90/72, 90/21, 90/22, 90/30
2
Stichweg Gallbergring zu den Grundstücken Nr. 13 und 13 a
Kosel
5
90/26
3
Verbindungsweg zwischen Gallbergring und Schwansenweg
Kosel
5
90/58

Die Einstufung der unter der Nr. 1 und Nr. 2 aufgeführten Straßen erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 a StrWG als Ortsstraßen.

Die Einstufung der unter der Nr. 3 aufgeführten Straße erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG als beschränkt öffentliche Straße. Die Benutzung wird auf den Fußgänger- und Radwegverkehr beschränkt.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.
nur bei folgendem TOP abwesend: Herr Torsten König

zu TOP 23. Ausbaumaßnahme Gallbergring
Erneuerung der Straßenbeleuchtung
Beschlussvorlage - 59/2013

Die Ausbauplanung der Gemeinde für die Erneuerung des Gallbergrings beinhaltet auch, die vorhandenen 6 Straßenlaternen durch 14 neue zu ersetzen und zu erweitern. Die Kosten hierfür betragen ca. 20.000 €.
Will die Gemeinde von dieser Planung abweichen, ist hierzu ein Beschluss erforderlich, der das Ausbauprogramm ändert.


Beschluss:

Es wird beschlossen, gem. der Empfehlung aus dem Bauausschuss zu der Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Galbergring eine Anliegerversammlung durchzuführen. Sollte in der Anliegerversammlung mehrheitlich für eine Erneuerung der Straßenbeleuchtung votiert werden, dann werden 14 neue Lampen gesetzt.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 24. Antrag auf Bezuschussung der Betreuungsmaßnahme an der dänischen Schule in Rieseby
Beschlussvorlage - 45/2013

Seit dem Schuljahr 2002/2003 betreibt die dänische Schule in Rieseby eine Betreuungsmaßnahme nach dem Unterricht.

Auch im Schuljahr 2013/2014 wird an der Schule in Rieseby eine tägliche Betreuung nach dem Unterricht angeboten. Zurzeit werden hier 19 Kinder in der Zeit von 11.00 Uhr bis 14.30 Uhr betreut.

Aus der Gemeinde Kosel nehmen 3 Kinder an der Betreuungsmaßnahme teil. Daher beantragt die dänische Schule im Sinne der Gleichstellung einen angemessenen Zuschuss.


Herr Walther plädiert aufgrund der Gleichberechtigung zur anderen unterstützten Maßnahmen, auch diese zu bezuschussen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, der dänischen Schule keinen Zuschuss für das Schuljahr 2013/2014 zu gewähren.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 30. Bekanntgaben

Die Öffentlichkeit ist nicht mehr zugegen, daher erfolgen keine Bekanntmachungen.



Hartmut Keinberger  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Verwaltung