Sitzungsort: | im Landgasthaus "Koseler Hof", Kosel |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.00 Uhr |
Bürgermeister Hartmut Keinberger |
Gemeindevertreter Michael Furtner |
Gemeindevertreter Hans-Joachim Heide |
Gemeindevertreter Wolfgang Kastens |
Gemeindevertreter Torsten König |
Gemeindevertreter Karl Naeve |
2. stellv. Bürgermeisterin Ulrike Rammer |
Gemeindevertreterin Margrit Riemer |
1. stellv. Bürgermeister Winfried Vogt |
Gemeindevertreter Karl Walther |
Gemeindevertreter Bernhard Wendt |
Gemeindevertreter Ingo Wilde |
Gemeindevertreter Heinz Zimmermann-Stock (entschuldigt ) |
Amtsdirektor/Protokollführer Gunnar Bock |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner |
4. | Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen |
5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
6. | Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden |
7. | Ergänzende Bezuschussung des Kindergartens |
Beschlussvorlage - 58/2014 | |
8. | Raumlufttechnische Anlagen der Küche und Spülküche des Koseler Hofes sowie Dach über Spülküche |
Beschlussvorlage - 56/2014 | |
9. | Zuschuss für das dänische Büchereiwesen für das Jahr 2015 |
Beschlussvorlage - 53/2014 | |
10. | Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Kosel sowie Ernennung |
Beschlussvorlage - 55/2014 | |
11. | Bebauungsplan Nr. 15 Gemeinde Kosel "Rewerkoppel - zwischen Schwansenweg und nördlich Breekstücken" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 60/2014 | |
12. | Oberflächenentwässerung der Straße "Kehlkar" im Ortsteil Hülsen |
Beschlussvorlage - 66/2014 | |
13. | Bootsliegeplätze in Weseby |
Beschlussvorlage - 70/2014 | |
14. | Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung |
Beschlussvorlage - 67/2014 | |
15. | Antrag auf Bezuschussung der Betreuungsmaßnahmen an den dänischen Schulen in Ascheffel und Rieseby |
Beschlussvorlage - 68/2014 | |
16. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 |
Beschlussvorlage - 64/2014 | |
17. | Erlass Haushaltssatzung 2015 |
Beschlussvorlage - 65/2014 | |
18. | Anschaffung einer Wärmebildkamera für die Feuerwehren der Gemeinde |
19. | Resolution gegen die Stadtregionalbahn Kiel |
Nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
26. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Bürgermeister bittet um Aufnahme der Tagesordnungspunkte 18. "Anschaffung einer Wärmebildkamera für die Feuerwehren der Gemeinde" und 19. "Resolution gegen die Stadtregionalbahn Kiel". |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :2 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Der Bürgermeister bittet um Zustimmung zur nicht öffentlichen Behandlung der Tagesordnungspunkte 20 bis 25. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner |
Entsprechende Fragestellungen von Einwohnern werden wie folgt vom Bürgermeister beantwortet:
Schließlich wird die Gemeindevertretung um eine Begründung zur Erhöhung der Zweitwohnungssteuer zum entsprechenden TOP gebeten. |
zu TOP 4. | Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen |
GV Naeve´s Frage nach der Sichtbehinderung durch ein Schild im Bereich des Kastanienhofes in Bohnert wird vom Bauausschussvorsitzenden dahin gehend beantwortet, dass der Eigentümer ihm mitgeteilt habe, dass er sich kümmern würde. Die Frage nach einem Knickrückschnitt in dem Bereich wird vom Bauausschussvorsitzenden geprüft. |
zu TOP 5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
GV Riemer teilt mit, dass es sich beim Beschluss Nr. 1 zum TOP 13 der vergangenen Sitzung der Gemeindevertretung um die Planung der Ausweisung eines Mischgebietes (nicht um ein Wohngebiet) handeln würde. |
zu TOP 6. | Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden |
Der Bürgermeister berichtet folgendes:
Für die Unterbringung der zugewiesenen Personen nutzt das Amt Schlei-Ostsee bisher die eigenen Unterkünfte im Appeljord in Fleckeby. Dort stehen insgesamt 6 Wohnungen zur Verfügung. Weiterhin wurden inzwischen 9 Wohnungen angemietet. Im Zuge dieser Entwicklung erfolgte die Anmietung des ehemaligen Hotel´s "Alte Dorfschmiede" in Damp. In diesem Gebäude können bis zu 25 Personen untergebracht werden Weiterhin hat das Amt Schlei-Ostsee das ehemalige Alten- und Pflegeheim "Ostseeblick" in Höxmark, Gemeinde Brodersby angemietet. In diesem Gebäude können bis zu 50 Personen untergebracht werden. Größere Einheiten sollen es nicht werden.
-die sich in einem Jahr mindestens 150 Stunden, also durchschnittlich 3 Stunden pro Woche, ehrenamtlich engagiert haben. -die für ihre Tätigkeit kein Geld erhalten, also kein Honorar, kein Gehalt, keine Übergangspauschale oder sonstige geldwerte Vorteile (eine Erstattung von Auslagen, wie z.B. Fahrtkosten ist unschädlich) |
zu TOP 7. | Ergänzende Bezuschussung des Kindergartens |
Beschlussvorlage - 58/2014 Der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Finanzierung der Kindertageseinrichtung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kosel sieht vor, dass die Elterngebühren mindestens 30% der Betriebskosten der Kindertagesstätte decken sollen. Soweit dieser Prozentsatz nicht erreicht wird, trägt die Kirchengemeinde den Differenzbetrag. Die Kirchenkreisverwaltung hat errechnet, dass zur Erreichung des 30%igen Anteils eine Gebührenerhöhung für eine tägliche 6stündige Betreuung von monatlich 129,00 € auf 169,00 € nötig wäre. In einer Besprechung der Kirchengemeinde mit der politischen Gemeinde wurde im Ergebnis folgendes vorgeschlagen:
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Beschluss:
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Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Raumlufttechnische Anlagen der Küche und Spülküche des Koseler Hofes sowie Dach über Spülküche |
Beschlussvorlage - 56/2014 Am 10.09.2014 wurde in der GV beschlossen, dass ein Fachplaner für technische Gebäudeausrüstung (TGA-Planer) eingeschaltet wird. Dieses ist unterdessen mit der Beauftragung von Herrn Dipl.-Ing. Georg Schröder erfolgt. Ohne die ganze Küchensituation in Zweifel zu ziehen, wäre ein in sich begrenztes Maßnahmenpaket sinnvoll. In der Beschlussvorlage 40/2014 zu dem o.g. Beschluss hatte Herr Andresen den Fokus auf die Situation in der Spülküche gelenkt. Während eines Ortstermins am 29.09.2014 mit Herrn Schröder und Herrn Spack stellte sich heraus, dass neben den Belangen in der Spülküche auch jene in der Küche Berücksichtigung finden sollten. Den zur Verfügung gestellten Unterlagen kann das Ergebnis der Ortstermine entnommen werden. Die aus den Überlegungen hervorgehenden Schätzkosten können wie folgt umrissen werden:
Herr Schröder wird zur Bauausschusssitzung am 13.11.2014 erscheinen und die Maßnahmen zu 1. und 2. erläutern. In Absprache mit Herrn Spack sowie auch dem Bürgermeister wurden die bereits beschlossenen Erneuerungen der Bäder auf das kommende Frühjahr verschoben. Der Grund dafür ist, dass das Dach und die Lüftung der Spülküche baulich in einem engen Zusammenhang mit einem der betroffenen Bäder stehen. Ferner bat Herr Spack darum, nur einmal eine Bauendreinigung vornehmen zu müssen. Für die Badsanierungen sind über den Haushalt und Nachtragshaushalt 2014 bereits Mittel in Höhe von 23.500 € bereit gestellt und werden in das Jahr 2015 übertragen. *) Die Spülmaschine besitzt zwar eine Kondensationsfunktion des zwangsläufig beim Spülen entstehenden Wasserdampfes, aber trotzdem entweicht seitlich ein gewisser Anteil an Wasserdampf. Dieser schlägt sich besonders im Winter an den kalten Außenwänden und der Decke nieder. Daher ist die Installation einer Abluft zu empfehlen. |
Beschluss: Es wird beschlossen, dem vorgestellten Maßnahmepaket 1-3 zuzustimmen und dieses im Frühjahr 2015 umzusetzen. Die geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 50.000 € werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden über den Vermögenshaushalt 2015 bereit gestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, notwendige Aufträge zu erteilen. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Zuschuss für das dänische Büchereiwesen für das Jahr 2015 |
Beschlussvorlage - 53/2014 Der dänische Büchereiverein bittet mit Schreiben vom 15.08.2014 um Förderung des dänischen Büchereiwesens für das Jahr 2015. Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 05.03.2009 einen Grundsatzbeschluss gefasst, dem dänischen Büchereiwesen in der Legislaturperiode 2008 - 2013 keine Zuschüsse zu gewähren. Im Jahr 2014 wurde ebenfalls der Beschluss gefasst, keinen Zuschuss zu gewähren. Nunmehr ist über die Bezuschussung des dänischen Büchereiwesens im Jahr 2015 zu beraten. |
Beschluss: Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, dem dänischen Büchereiwesen keinen Zuschuss zu gewähren. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :2 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Kosel sowie Ernennung |
Beschlussvorlage - 55/2014 Die Freiwillige Feuerwehr Kosel hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 30.09.2014 Herrn Marco Wolfmüller zum Gemeindewehrführer gewählt. Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt. |
Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Marco Wolfmüller zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Kosel zu. Der Bürgermeister ernennt Herrn Marco Wolfmüller zum Gemeindewehrführer. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Bebauungsplan Nr. 15 Gemeinde Kosel "Rewerkoppel - zwischen Schwansenweg und nördlich Breekstücken" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 60/2014 In der letzten Gemeindevertretersitzung hat die Gemeinde Kosel den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 15 für den Bereich "Rewerkoppel - zwischen Schwansenweg und nördlich Breekstücken" gefasst. Mit der Aufstellung eines Planentwurfes wurde das Planungsbüro Springer in Busdorf beauftragt. Es handelt sich um ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB). Somit konnte von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgesehen werden (Hierzu wird auf den Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 21.05.2014 verwiesen). In einem Eröterungstermin zwischen dem Planer, der Gemeinde und der Verwaltung am 29.10.2014 wurden die wesentlichen Inhalte der Planung besprochen. |
Geringfügige Änderungen werden vom Bürgermeister vorgetragen. GV Walther schlägt vor, im Baufeld 2 die GRZ von 0,4 auf 0,3 zu reduzieren. GV Kastens stellt den entsprechenden Änderungsantrag, der mit 2 Ja und 7 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt wird. |
Beschluss:
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Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Oberflächenentwässerung der Straße "Kehlkar" im Ortsteil Hülsen |
Beschlussvorlage - 66/2014 im Ortsteil Hülsen in der Gemeinde Kosel befindet sich die Erschließungsstraße Kehlkahr. Die asphaltierte Straße ist nach Norden zum Wendehammer hin stark abschüssig. In der nordöstlichen Ecke des Wendehammers befinden sich zwei Straßenabläufe. Anliegender Lageplan 1 zeigt die Situation. Diese Straßenabläufe entwässern wahrscheinlich über das Flurstück 7/24 oder auch 7 /25 in das nördlich unterhalb liegende Feuchtgebiet (Flurstück 82). Da es in der Vergangenheit bisweilen Probleme mit dieser Niederschlagswasserableitung gegeben hat, möchte die Gemeinde nunmehr die Gelegenheit einer Lösung dieser Probleme nutzen. Die Eigentümerin des Flurstücks 7/24 möchte ein Haus errichten und muss in diesem Zusammenhang die Schmutzwasserbeseitigung organisieren. Das von der Bauherrin eingeschaltete Architektenbüro aus Eckernförde hat zur Erarbeitung eines alternativen Lösungsvorschlages zu einer Kleinkläranlage, Kontakt zur Firma DAT gesucht. Die dem Amt bekannte Firma DAT hat ein Konzept erdacht. Dieses sieht vor, vom Wendehammer der Straße Kehlkahr an der westlichen Grenze des Flurstückes 7/24 eine Freigefälleschmutzwasserleitung bis an die nordöstliche Ecke selbigen Flurstückes zu verlegen. Diese Leitung soll neben dem Schmutzwasser des neu geplanten Hauses möglicherweise auch später mal einen Teil des Schmutzwassers der übrigen Grundstücke der Erschließung Kehrkahr abführen. Am Ende der Freigefälleleitung ist eine Pumpstation geplant, die das Schmutzwasser dann über eine zu bauende Druckrohrleitung in die bereits vorhandene Druckentwässerung der Flurstücke 77 bis 80 pumpt. Da der Ortsteil Hülsen im Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde eine dezentrale Abwasserbeseitigung vorsieht, handelt es sich bei der Druckentwässerungsanlage vom Ortsteil Hülsen bis zur Kläranlage Kosel um ein privates und daher nicht kommunales System. Die Gelegenheit zur Regelung der Straßenentwässerung besteht jetzt darin, über das zu bebauende Flurstück 7/24 vor Baubeginn eine Niederschlagswasserleitung parallel mit dem privaten Schmutzsystem zu verlegen und diese über eine Baulast öffentlich rechtlich zu sichern. Mit der Grundeigentümerin, vertreten durch den Architekten, wurde über die beschriebene Niederschlags- und Schmutzwasserleitungsführung gesprochen. Sie wäre bereit dazu, eine kommunale Niederschlagswasserleitung zu dulden und eine Baulasterklärung zu unterzeichnen. Eine entsprechende schriftliche Erklärung wird derzeit gerade eingeholt. Die Gemeinde müsste allerdings dulden, dass das auf dem Flurstück 7/24 anfallende Niederschlagswasser ebenfalls durch diese Rohrleitung entwässert. Nördlich des Flurstückes 7/24 würde die Niederschlagswasserleitung über das Flurstück 82 verlegt. Auch hier wäre der weitere Eigentümer bereit, eine Baulast zu geben. Somit ließe sich die Straßenentwässerung "Kehlkahr" für die Zukunft ordnen und eine direkte Einleitung in das Feuchtgebiet für die Zukunft unterbinden. Allerdings ist die wasserrechtliche Genehmigung der Einleitung an der mit E im Lageplan 1 gekennzeichneten Stelle erforderlich. Ob die Niederschlagswasserleitung allein oder gepaart mit einer privaten Schmutzwasserleitung in einem Rohrgraben verlegt wird, ist im Grunde von keiner rechtlichen Bedeutung, da das gemeindliche Interesse hier lediglich die Niederschlagsentwässerung der Straße Kehlkahr betrifft. Diese Genehmigung liegt unterdessen bereits vor. Ferner liegt eine naturschutzrechtliche Genehmigung vor, dass entlang des geschützten Biotopes überhaupt ein Rohrgraben erstellt werden darf. Um die Kosten der dargestellten Lösung zu ermitteln, hat Herr Andresen, die Firma DAT gebeten, ein Angebot zu unterbreiten. Dieses sollte von der Planung, über die Kommunikation mit der privaten Bauherrin und dem Architekten bis hin zur Bauleistung und Bauleitung alles beinhalten. Die Bauleistung besteht aus:
Die Firma DAT hat einen fachkundigen, leistungsfähigen und zuverlässigen Tiefbauer der Region für die nicht ganz simplen Arbeiten vorgesehen. Die Kosten belaufen sich für die Gemeinde in der Summe auf rund 23.000 € 25.000 €. Eine Refinanzierung über Gebühren ist zunächst nicht möglich, der Aufwand muss aus dem allgemeinen Haushalt bestritten werden. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die (letzte "günstige") Gelegenheit zur Regelung der Oberflächenentwässerung im Kehlkar zu nutzen. Die Kosten in Höhe von rund 25.000 € werden anerkannt. Im Haushalt 2015 werden die erforderlichen Mittel bereit gestellt. Der Bürgermeister ist ermächtigt, erforderliche Aufträge zu erteilen. Dies gilt vorbehaltlich der Eintragung einer entsprechenden Baulast. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Bootsliegeplätze in Weseby |
Beschlussvorlage - 70/2014 Die Gemeinde Kosel verpachtet Bootsliegeplätze in Weseby. Die jährlichen Kosten belaufen sich aktuell auf 50 €. Es wird überlegt die jährlichen Kosten um 25 € auf 75 € zu erhöhen. |
Beschluss: Die jährlichen Kosten werden um 25 € auf 75 € erhöht. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung |
Beschlussvorlage - 67/2014 Es wird beabsichtigt, die Zweitwohnungssteuer auf 12 v. H. zu erhöhen. Bei einer Erhöhung auf 11 von Hundert werden die zusätzlichen Einnahmen auf ca. 8.000 € geschätzt. Bei einer Erhöhung auf 12 von Hundert werden die zusätzlichen Einnahmen auf ca. 24.000 € geschätzt. Die 1. Nachtragssatzung ist seit dem 01.01.2010 in Kraft. In dieser wurde ein Maßstab von 10 von Hundert festgesetzt. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die Zweitwohnungssteuer auf 11 von Hundert des Maßstabes des § 4 GO zu erhöhen und eine entsprechende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kosel zu erlassen. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 15. | Antrag auf Bezuschussung der Betreuungsmaßnahmen an den dänischen Schulen in Ascheffel und Rieseby |
Beschlussvorlage - 68/2014 Seit dem Schuljahr 2002/2003 betreibt die dänische Schule in Rieseby eine Betreuungsmaßnahme nach dem Unterricht. Auch im Schuljahr 2014/2015 wird an den Schulen in Ascheffel und Rieseby eine tägliche Betreuung nach dem Unterricht angeboten. Zurzeit werden 31 bzw. 22 Kinder betreut. Aus der Gemeinde Kosel nehmen 5 Kinder an der Betreuungsmaßnahme teil. Daher beantragt die dänische Schule im Sinne der Gleichstellung einen angemessenen Zuschuss. |
Beschluss: Es wird beschlossen, der dänischen Schule keinen Zuschuss für das Schuljahr 2014/2015 zu gewähren. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :2 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 16. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 |
Beschlussvorlage - 64/2014 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kosel mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 136.200,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.689.600,- € auf nunmehr 1.825.800,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 145.800,- € erhöht und damit gegenüber bisher 282.600,- € auf nunmehr 428.400,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Beschluss: Die Gemeindevertretung genehmigt den Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 17. | Erlass Haushaltssatzung 2015 |
Beschlussvorlage - 65/2014 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
§ 2 Es werden festgesetzt :
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1,48 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach §82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500 EUR. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 18. | Anschaffung einer Wärmebildkamera für die Feuerwehren der Gemeinde |
Der Bürgermeister berichtet, dass die Anschaffung einer Wärmebildkamera für die Feuerwehren der Gemeinde nach Abzug eines evt. Zuschusses aus der Feuerschutzsteuer ca. 3.200,00 € kosten würde, wenn sich einige Gemeinden im Amt zusammenschließen. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wird beschlossen, unter den genannten Bedingungen eine Wärmebildkamera anzuschaffen. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 19. | Resolution gegen die Stadtregionalbahn Kiel |
Der Bürgermeister erläutert die vorliegende Resolution gegen die Stadtregionalbahn Kiel. GV Kastens fühlt sich bisher nicht ausreichend informiert; der Antrag wurde zu kurzfristig vorgelegt. Nachdem sich GV Wendt der Auffassung anschließt, schlägt der Bürgermeister vor, den TOP zu vertagen. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird zurückgestellt. |
Nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 26. | Bekanntgaben |
Bekanntgaben sind nicht zu machen, da keine "Öffentlichkeit" mehr zugegen ist. |
Gunnar Bock | Hartmut Keinberger |
Protokollführer | Bürgermeister |