N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kosel vom 25.11.2015.

Sitzungsort:  im Landgasthof Koseler Hof, Alte Landstraße 2, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.47 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Hartmut Keinberger
Gemeindevertreter Michael Furtner
Gemeindevertreter Hans-Joachim Heide
Gemeindevertreter Wolfgang Kastens
Gemeindevertreter Torsten König
Gemeindevertreter Karl Naeve
2. stellv. Bürgermeisterin Ulrike Rammer
Gemeindevertreterin Margrit Riemer
1. stellv. Bürgermeister Winfried Vogt
Gemeindevertreter Karl Walther
Gemeindevertreter Bernhard Wendt
Gemeindevertreter Ingo Wilde
Gemeindevertreter Heinz Zimmermann-Stock

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor/Protokollführer Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden
7. Anschaffung eines Kompaktschleppers
  Beschlussvorlage - 53/2015
8. Erneuerung des Prozessleitsystems (PLS) der Kläranlage Kosel
  Beschlussvorlage - 46/2015
9. Antrag auf Verlegung des Wanderweges Hülsen - Bohnertfeld
  Beschlussvorlage - 47/2015
10. Antrag zur Anschaffung einer Basketballanlage in Bohnert
11. Geschwindigkeitsbegrenzung Voßkuhl/Kosel auf 30 km/h sowie Ornumer Weg, Schoolbek, Wesebyer Weg und Waldweg auf 60 km/h
12. Festlegung des Focus bzgl. erforderlicher Kanalsanierungen in Bezug auf das bereits vorgelegte Sanierungskonzept
  Beschlussvorlage - 44/2015
13. Umwidmung einer Fläche am Kollsee zum Ökokonto
14. Anbau eines Holzschuppens an das Feuerwehrgerätehaus
  Beschlussvorlage - 45/2015
15. Einrichtung eines Halteverbotes am Feuerwehrgerätehaus Bohnert
16. Anschaffung eines neuen Schaukastens
  Beschlussvorlage - 51/2015
17. 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kosel
  Beschlussvorlage - 43/2015
18. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 48/2015
19. Erlass Haushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 52/2015
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
23. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Bürgermeister Keinberger bittet um Streichung des Wortes "Info" beim TOP 13. Er bittet, den TOP 15 "Projekt Netzausleger" zu ersetzen durch "Einrichtung eines Halteverbotes am Feuerwehrgerätehaus Bohnert" und schließlich bittet er um Ergänzung des TOP "Grundstücksangelegenheit" als TOP 22. Die Tagesordnungspunkte 20, 21 und 22 werden nicht öffentlich behandelt.
Die einzelnen Abstimmungen erfolgen mit jeweils 13 Ja-Stimmen einstimmig.

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
Es werden keine Fragen gestellt.

zu TOP 4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen
GV Walther teilt mit, dass die Schadenspotentialanalyse am 18.01.2016, 19.30 Uhr, im Koseler Hof vorgestellt wird.
GV Riemer´s Hinweis auf einen abgängigen Baum am Schleiufer in Bohnertfeld, wird vom Bauausschussvorsitzenden aufgenommen.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Die Abstimmung zu TOP 19 der letzten Sitzung erfolgte mit 12 Ja-Stimmen, was nicht protokolliert wurde. Weitere Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden

Bericht des Bürgermeisters Nov 2015

07.10.2015 Teilnahme an der 7. Klima- und Energiekonferenz in Kronshagen

08.10.2015 Teilnahme am Fortgeschrittenen Workshop Breitband in Rendswühren

09.11.2015 fand eine Beratung durch Treurat und Partner statt.
Thema: erfolgreiche Wärmeplanung im Quartier.
Hier geht es von der Initiative bis zur Umsetzung der technischen Wärmenetzplanung. Dieses wird uns in den nächsten Sitzungen beschäftigen. Ebenso habe ich den Gasleitungsplan der SH Netz AG für die Gemeinde erhalten. Wenn wir durch die Breitbandversorgung schon die Straßen oder Gehwege aufbrechen sollten wir auch über die Wärme- oder Gasversorgung nachdenken. Vielleicht sind ja einige Dinge machbar.

11.11.2015 19 BürgermeisterInnen aus dem Amt Schlei-Ostsee und der Stadt Kappeln haben
den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Gründung eines Breitbandzweckverbandes zum 01. Januar 2016 unterzeichnet. Die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung soll am 13.01.2016 erfolgen.

Baugebiet Rewerkoppel: am 21.10.15 erfolgte die Abnahme der Baustraße. 2 Grundstücke sind nun verkauft, für die barrierefreie Wohnlage liegt die Baugenehmigung vor. Leider sind die Ausschreibungen dafür noch nicht erfolgt. Dieses soll in der nächste Woche geschehen.

Die Medien-Information des Landes Schleswig-Holstein vom 04.11.2015 mit dem Titel " Ausbau der Windenergie kommt zügig voran" hat für Wirbel gesorgt. Die dargestellten orangen Bereiche sind Flächen in denen Windenergienutzung möglich ist, wenn Abwägungskriterien nicht entgegenstehen. Die Karten sind nicht rechtsverbindlich und werden sich noch ändern. Von jetzt ca. 7% der Flächen bleiben höchsten ca. 2 % übrig.

Flüchtlinge: in Kosel sind 11 und in Missunde sind 6 unbegleitet Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren sind im Heilpädagogikum untergebracht. Die Flüchtlinge in Kosel haben bis auf einen eine/n Lotsin/Lotsen. Die VHS führt jetzt auch deutsche Sprachkurse in der Alten Schule in Kosel durch.
Zum Koseler Willkommenskreis gehören fast 50 Personen. Dieser Kreis trifft sich alle 3 Wochen. Der Kreis wird von Marx Harder, Wolfgang Kastens und Bernd Jacobsen geleitet. Jeden Freitag findet um 15.00 Uhr in der Alten Schule einen Willkommenskaffee für die Flüchtlinge statt.
Die 2 minderjährigen Jugendlichen aus dem Gallbergring sind in der Berufsschule in Eckernförde eingeschult. Bernd Jacobsen hat für beide die Vormundschaft übernommen.
Im Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee sollen insgesamt 357 Flüchtlinge untergebracht werden. Bis heute, habe ich noch keine Kenntnis das weitere Flüchtlinge nach in Kosel kommen.
Im Amtsgebiet werden drei Gebäude für je 24 Bewohner nach dem Kieler Model errichtet. Ein
Standtort ist Fleckeby, die weiteren sind noch nicht festgelegt. Die Gesamtkosten ca. 1,7 Mio. € werden dem Amt Zinsfrei auf 10 Jahre zur Verfügung gestellt.

Ein Bürger aus Bohnert hat angefragt, ob die Lampen in der Dorfstraße bereits schon um 4:30 Uhr statt um 5:00 Uhr zu aktivieren sind, da er zu dieser Uhrzeit morgens das Haus verlassen würde. Ich bat den Bürger darum, einen Bewegungsmelder an seiner Garage zu installieren, da leider nicht für jeden einzelnen Bürger die Lampen vorher angeschaltet werden können.

Im Keesredder, erste Einfahrt zum Gallbergring von vor L 253 kommend, wird ein
Verkehrsspiegel aufgestellt. Die Verwaltung hatte bei der Begehung festgestellt, dass dieser Spiegel notwendig ist.

Die bestellten Geschwindigkeitsmesstafeln für die Gemeinde sind geliefert worden.
Aufstellungsort: eine Tafel am Schwansenweg, Einfahrt Breekstücken, auf dem Gemeindegrundstück, die andere Messtafel soll von Bohnert kommend vor der Au -auch auf Gemeindegrundstück- platziert werden. Hier wurde ein neuer Mast aufgestellt, der aber schon 2-mal verbogen und vom Gemeindearbeiter wieder gerichtet wurde. 

Kriegsgrab in Missunde ist jetzt geschütztes Kulturdenkmal im Sinne des § 2 des Denkmalschutzgesetzes. Instandsetzungen und/oder Veränderungen bedürfen jetzt einer denkmalrechtlichen Genehmigung.

Die neue Weihnachtsbeleuchtung wird jetzt aufgehängt. Es sind 5 Sterne mit LED Beleuchtung. Hier gilt mein Dank an Hans-Joachim Heide, der die entsprechende Internetseite gefunden hat.

Je ein Stern kommt in die Ortsteile Bohnert, Missunde und Weseby, 2 Sterne kommen nach Kosel.

Für diese Gemeindevertretersitzung zu spät kam der Antrag auf Aufstellung einer Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Kosel für den Bereich "Feriengebiet Hof Hülsen" Errichtung einer Steinmole in Marina Hülsen. Auf der GV am 20.05.15 hatten wir den vorliegenden Entwurf der geplanten Steinmole wohlwollend zur Kenntnis genommen. Dieses Verfahren, das die Gemeinde nur zustimmen muss, reicht nicht aus. Jetzt müssen die Bauleitplanung und der Aufstellungsbeschluss in der nächsten GV gefasst werden. Der Antragsteller trägt die Kosten

Für die Schilfinsel in Missunde sind Ersatzgelder in Höhe von 1.500,- € in Aussicht gestellt.
Begründung: Ziel ist die Schaffung einer größeren Schilffläche in der Lagune des Missunder Noores. Ebenso soll ein arrondierender Naturverband geschaffen werden.

Ab jetzt werden die defekten Birnen der Straßenlaternen in der Gemeinde durch LED-Birnen ersetzt. Diese sind etwas teurer sollen aber nach Aussage der Fa. Reimer länger halten und noch weniger Strom verbrauchen.

Die Ausschussvorsitzenden berichten von der Arbeit ihrer Ausschüsse. 

zu TOP 7. Anschaffung eines Kompaktschleppers
Beschlussvorlage - 53/2015
Der Schlepper der Gemeinde Kosel ist abgängig. Für die Gemeinde soll ein neuer Kompaktschlepper angeschafft werden, dessen Kosten auf ca. 40.000 € geschätzt werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen einen Kompaktschlepper zu erwerben. Die erforderlichen Kosten in Höhe von 40.000,00 € werden im Haushalt 2016 aufgenommen.   

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erneuerung des Prozessleitsystems (PLS) der Kläranlage Kosel
Beschlussvorlage - 46/2015
Die Schleswag Abwasser GmbH (SAWG) hat mitgeteilt, dass das Prozessleitsystem (PLS) der Kläranlage Kosel nicht mehr vollständig in Betrieb ist. Die Ganglinien des PLS werden nur noch teilweise übermittelt, ganze Teile werden nicht mehr dargestellt, d. h. die für die Einstellung der Zyklen dringend benötigten Messwerte fehlen. Teilweise wird die Anlage nur nach Erfahrungswerten gefahren. Das PLS ist immer noch in der Version installiert, die mit der Erstellung der Kläranlage eingebaut wurde. Hinsichtlich der von der unteren Wasserbehörde geforderten Aufzeichnungen (Betriebstagebuch gem. SüVO) werden auch nicht mehr alle benötigten Werte aus dem PLS geliefert. Aus Sicht der SAWG ist aus diesem Grund eine Erneuerung der Software bei gleichzeitiger Ertüchtigung der Hardware unbedingt erforderlich. Für die Maßnahme werden Kosten in Höhe von 5.000 € veranschlagt.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, das PLS, wie im Sachverhalt dargestellt, zu erneuern. Die Gesamtkosten in Höhe von 5.000 € werden anerkannt und im Vermögenshaushalt 2016 bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.   

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Antrag auf Verlegung des Wanderweges Hülsen - Bohnertfeld
Beschlussvorlage - 47/2015
Bereits im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.05.2014 wurde durch Bürgermeister Keinberger die Situation zum Wanderweg von Hülsen nach Bohnertfeld geschildert. Ziel war und ist die mögliche Verlegung des Wanderweges. Mit Schreiben vom 21.10.2015 ist nunmehr der aktuelle Grundstückseigentümer an die Gemeinde herangetreten und bittet um Verlegung des Wanderweges. Aktuell verläuft der Wanderweg, von Bohnertfeld kommend, auf einem gemeindeeigenen Flurstück, welches ca. 60 m vor Hülsen endet. Von dort ist die Fortführung des Wanderweges über privatrechtliche Verträge bis zur Gemeindestraße gesichert. Gewünscht ist die Verlegung des Wanderweges an einem im südlichen Bereich befindlichen Knick. Die neue Wegeführung würde ca. 390 m betreffen.

Ziel ist die Beratung über die Grundsatzentscheidung der Umlegung sowie den damit verbundenen Aufwendungen. Sollte sich dem Antrag positiv gegenüber gestellt werden, müssten weitere Konkretisierungen zur nachhaltigen rechtlichen Sicherung des Wanderweges und den anfallenden Kosten erfolgen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Antrag auf Umverlegung des Wanderweges zu unterstützen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, in dieser Angelegenheit mit dem Grundstückseigentümer weiterführende Abstimmungsgespräche zu führen. Ebenso hat eine Prüfung der nachhaltigen rechtlichen Sicherung des Wanderweges und eine Kostenschätzung zu erfolgen. Der Grundeigentümer übernimmt die gesamten Kosten. 

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Antrag zur Anschaffung einer Basketballanlage in Bohnert
Der Bürgermeister berichtet, dass der Jugend- und Sportausschuss empfiehlt, von der Anschaffung einer Basketballanlage abzusehen.
Von der Anschaffung wird abgesehen.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Geschwindigkeitsbegrenzung Voßkuhl/Kosel auf 30 km/h sowie Ornumer Weg, Schoolbek, Wesebyer Weg und Waldweg auf 60 km/h
Der Bürgeremeister teilt seine Verkehrsbeobachtungen auf den genannten Straßen mit.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Voßkuhl auf 30 km/h sowie im Ornumer Weg, im Schoolbek, im Wesebyer Weg und im Waldweg auf 60 km/h soll bei der Verkehrsaufsicht beantragt werden.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Festlegung des Focus bzgl. erforderlicher Kanalsanierungen in Bezug auf das bereits vorgelegte Sanierungskonzept
Beschlussvorlage - 44/2015
Nach Vorlage des generellen Sanierungskonzeptes im vergangen Jahr wurde nunmehr hinsichtlich der weiteren Planungsschritte zur Sanierung des Kanalsystems in der Gemeinde Kosel im Bauausschuss beraten, auf welche Bereiche sich zunächst konzentriert werden soll.

Generell ist zu empfehlen, Sanierungsabschnitte zu definieren. Dabei können lokale Abschnitte oder aber nach Sanierungsverfahren unterschiedene Abschnitte gebildet werden.

Die Art der Vorgehensweise bei den Sanierungen kann sich je nach Auswahl sehr unterschiedlich auf die Gebühren auswirken. Daher muss genau überlegt werden, welcher Schaden mit welchem Verfahren optimalerweise saniert wird. Den verschiedenen Bauweisen werden unterschiedliche Stand- und damit einhergehend Abschreibungszeiten zugeschrieben. Die Zeiten werden durch Ingenieure, Kommunalpolitiker und Verwaltungen individuell sehr unterschiedlich bewertet. Beispiel:
  1. Offene Kanalerneuerung                        50 Jahre
  2. Geschlossenen Kanalsanierung            30 Jahre
Jeglicher Aufwand für kleinräumige Reparaturen wird sofort nach Entstehung gebührenwirksam. Daher ist es zu empfehlen, plötzliche Reparaturen zu vermeiden und stattdessen planmäßige Sanierungen zu betreiben.

Bisher wurde in der Gemeinde Kosel lediglich der Zustand des Schmutzwassersystems aufgenommen. Da es nicht zu empfehlen ist, in Unkenntnis des Zustandes der Regenwasserkanäle die oft parallel verlaufenden Schmutzwasserkanäle zu sanieren, wird empfohlen, zunächst den Zustand des Regenwassersystems aufzunehmen. Der mit der Reinigung und Inspektion der Regenwasserkanäle verbundene Aufwand einschließlich des Aufwandes für die Verarbeitung der gewonnenen Daten zur Vervollständigung des Kanalkatasters wurde durch Herrn Flach mit rund 90.000 € geschätzt.

Die Gebührenstruktur und die Abwasserbeseitungssatzung der Gemeinde Kosel sieht keine Erhebung von Gebühren im Regenwasserbereich vor. Daher gibt es auch keine Rücklage, aus der ein Aufwand für die Aufnahme des Zustands der Regenwasserkanäle bzw. auch kein Sanierungsaufwand bestritten werden könnte. Da im Regenwassersystem erfahrungsgemäß infolge des oft höheren Altes gegenüber dem Schmutzwassersystem wesentlich mehr Schäden zu verzeichnen sind, muss davon ausgegangen werden, dass in den kommenden Jahren Sanierungen betrieben werden müssen. Um dann nicht in Hektik und Aktionismus verfallen zu müssen, wird empfohlen jetzt die Einführung einer Gebühr zu beginnen. Dazu sind verschiedene Verfahrensschritte erforderlich. Zunächst ist die Kenntnis vom Vermögen, für deren Erhaltung und Pflege sowie Betrieb Gebühren verlangt werden müssen, von Nöten. Dazu ist die Vervollständigung des Katasters unabdingbar. Ferner bedarf es neben der Aufnahme der versiegelten Flächen als fundamentale Basis für die Gebührenkalkulation eine Vermögensbewertung, die auf Grundlage des Katasters und der Zustandsbewertung erstellt werden kann. Diese Ingenieurleistung wurde durch Herrn Flach mit einem Preis von rund 9.500 € angeboten.
Neben der Anpassung der Abwassersatzung(en) bedarf es auch der Neufassung des Abwasserbeseitungskonzeptes.

Sofern die Gemeinde den genannten Argumenten folgen kann, so bieten die Finanz- und Bauabteilung des Amtes eine gesonderte Informationsveranstaltung mit der Erklärung der einzelnen, relativ komplexen Verfahrensschritte an. Diese Veranstaltung könnte im Februar 2016 stattfinden.

Zur Info:
Die Sonderrücklage Abwasser im Bereich SW der Gemeinde Kosel verfügt über keinen nennenswerten Betrag.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, das Thema "Einführung einer Regenwassergebühr" anzugehen. Die angebotene Informationsveranstaltung wird zu Beginn des kommenden Jahres stattfinden. Auf eine partielle Sanierung im Schmutzwassersystem wird zunächst verzichtet.  

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Umwidmung einer Fläche am Kollsee zum Ökokonto
Es wird beschlossen, bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde die Einrichtung eines Ökokontos auf dem Flurstück 99/2 Flur 5, Gemarkung Kosel zu beantragen und einen Fachplaner zu beauftragen. Nach der Genehmigung durch den Kreis RD-Eck soll die Vermarktung durch die Fa. Ecodots, Bredstedt erfolgen.
Mit dem Pächter der Fläche, Herrn Klaus-Jörg Brunckert, Gammelby, soll der Bürgermeister weitere Gespräche führen.

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Anbau eines Holzschuppens an das Feuerwehrgerätehaus
Beschlussvorlage - 45/2015
Beim Bürgermeister der Gemeinde Kosel wurde ein Angebot für den Anbau an das Feuerwehrgerätehaus i. H. v. 8.000,00 € abgegeben. Es soll beraten werden, ob diese Maßnahme durchgeführt werden soll.   

Beschluss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt mit der Feuerwehr, bezüglich eines Anbaus bis zu 10.000,00 €, in Verhandlungen zu treten. Der Gesamtbetrag in Höhe von 10.000,00 € wird im Haushalt 2016 aufgenommen.    

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Einrichtung eines Halteverbotes am Feuerwehrgerätehaus Bohnert
GV Naeve berichtet vom Wunsch der Feuerwehr Bohnert, die Stellflächen am Feuerwehrgerätehaus mit einem Parkverbot zu versehen, damit diese bei Einsätzen und sonstigen Veranstaltungen im Gerätehaus zur Verfügung stehen. Nach kurzer Erörterung wird beschlossen, ein nicht amtliches Schild aufzustellen, welches auf das Freihalten für die genannten Zwecke hinweist.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Anschaffung eines neuen Schaukastens
Beschlussvorlage - 51/2015
Die Gemeinde plant die Anschaffung eines neuen Schaukastens. Es soll auch beraten werden, ob der Standort Koseler Hof beibehalten wird oder ein neuer Standort am Dorfladen in Frage kommt.
Herr Andresen, Techniker beim Amt Schlei-Ostsee, hat bereits im März 2015 für die Gemeinde Windeby die Kosten ermittelt.

Technische Daten:
- Ausrichtung quer
- Maße: DIN A0, Breite außen 1330 mm, Höhe außen 1080 mm, Tiefe 65 mm
- Rückwand magnetisch
- Pfosten Rundrohr Durchmesser 80 mm (wahlweise pulverbeschichtet Tannengrün RAL 6009)
- Kosten für Kasten ALU incl. 2 Pfosten zum Einbetonieren: 1220,00 € pro Stück
- Kosten wie vor, jedoch mit zusätzlicher Pulverbeschichtung Tannengrün RAL 6009:1450,00€ pro Stück

Sinnvolles Zubehör: Magnete 10 Stk. pro Packung : 17,61 € 

Beschluss:
Es wird beschlossen einen neuen Schaukasten zu erwerben. Die Gesamtkosten in Höhe von 1.500,00 € werden im Haushalt 2016 aufgenommen.    

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kosel
Beschlussvorlage - 43/2015
Bei der Berechnung der Zweitwohnungssteuer gilt als Mietwert die Jahresrohmiete, die vom Finanzamt ermittelt wird. Diese basiert auf den letzten Hauptfeststellungszeitpunkt 01. Januar 1964. Um für die Zweitwohnungssteuer einen gerechten Maßstab zu haben, wurde die Jahresrohmiete nach dem Preisindex der Lebenshaltungskosten durch das Statistische Landesamt Schleswig-Holstein aller privaten Haushalte im früheren Bundesgebiet hochgerechnet. Hiermit erreichte man eine annähernd aktuelle Jahresrohmiete.

Da dieser Preisindex durch hinzukommen der neuen Bundesländer nicht mehr fortgeschrieben wird, wurde seinerzeit empfohlen, den Hochrechnungsfaktor in den Satzungen auf den Stand Oktober 1998 festzuschreiben.

Nunmehr erfolgt wieder durch das Statistische Bundesamt eine Ermittlung eines Preisindexes der Lebenshaltungskosten für das gesamte neue Bundesgebiet ab Januar 1995.

Durch die Rechtsprechung wird nunmehr nicht beanstandet, dass die Berechnung des Hochrechnungsfaktors in zwei Schritten erfolgt. Von 1964 bis 1995 nach den Ermittlungen des Statistischen Landesamtes und von 1995 bis zum Oktober des Vorjahres nach den Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes.

Es kann also wieder zu einer jährlichen Berechnung des Hochrechnungsfaktors zurückgekehrt und dieses in der Satzung dementsprechend abgebildet werden.

Eine Änderung des Steuersatzes soll nicht erfolgen.

Die Mehreinnahmen werden sich durch diese Änderung auf ca. 24.000 € belaufen.   

Beschluss:
Die 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kosel wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Eine Erhöhung des Steuersatzes erfolgt nicht.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 48/2015
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kosel mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 63.500,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.737.000,- € auf nunmehr 1.800.500,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 163.900,- € erhöht und damit gegenüber bisher 232.500,- € auf nunmehr 396.400,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.   

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den -plan 2015. 

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. Erlass Haushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 52/2015
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.   

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 werden beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     1.829.700 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     1.829.700 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     695.000 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     695.000 EUR
    festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                     250.000 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     457.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        1,52 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     300 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     300 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     320 v. H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach §82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500 EUR.    

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 23. Bekanntgaben
Öffentlichkeit ist nicht mehr zugegen. Bekanntgaben erübrigen sich daher.


Gunnar Bock  Hartmut Keinberger 
Protokollführer  Bürgermeister