N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kosel vom 21.09.2016.

Sitzungsort:  im Landgasthof Koseler Hof, Alte Landstraße 2, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.14 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Hartmut Keinberger
Gemeindevertreter Michael Furtner
Gemeindevertreter Hans-Joachim Heide
Gemeindevertreter Wolfgang Kastens
Gemeindevertreterin Bianka König
Gemeindevertreter Torsten König
Gemeindevertreter Karl Naeve
Gemeindevertreterin Silke Petersen
2. stellv. Bürgermeisterin Ulrike Rammer
Gemeindevertreterin Margrit Riemer
Gemeindevertreter Karl Walther
1. stellv. Bürgermeister Bernhard Wendt
Gemeindevertreter Ingo Wilde

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden
7. Anschaffung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln
  Beschlussvorlage - 51/2016
8. 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 "Feriengebiet Hof Hülsen"
Entwurf des Durchführungsvertrages
  Beschlussvorlage - 39/2016
9. 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 "Feriengebiet Hof Hülsen" der Gemeinde Kosel
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 40/2016
10. Anschaffung von Weihnachtsbeleuchtung
  Beschlussvorlage - 52/2016
11. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung
  Beschlussvorlage - 48/2016
12. Erneuerung von Fenstern im Koseler Hof
  Beschlussvorlage - 34/2016
13. Defizitbeteiligung an den Friedhöfen der Kirchengemeinde Kosel
  Beschlussvorlage - 35/2016
14. Verkehrssicherungspflicht von gemeindlichen Bäumen
  Beschlussvorlage - 36/2016
15. Erneuerung einer Spundwand im Bereich des Schleiufers in Missunde
  Beschlussvorlage - 37/2016
16. Sanierung der Saallüftung im Kosler Hof
  Beschlussvorlage - 41/2016
17. Stellplatzausweisung in der Straße "Breekstücken"
  Beschlussvorlage - 43/2016
18. Maßnahmen auf der Kläranlage Kosel 2017
  Beschlussvorlage - 46/2016
19. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 47/2016
20. Anschluss an die Fahrbüchereiversorung im Kreis Rendsburg-Eckernförde
  Beschlussvorlage - 49/2016
21. Druck und Verkauf von Gemeindechroniken
  Beschlussvorlage - 50/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
26. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Herr Bürgermeister Keinberger stellt den Antrag, den TOP 21 als neuen TOP 7 vorzuziehen. Ansonsten bleibt die Reihenfolge der TOP unverändert.
Des Weiteren stellt er den Antrag die TOP 22 - 25 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten.

Beiden Anträgen wird einstimmig zugestimmt.

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
Herr Gädke aus Bohnert stellt kurz die aktuelle Verkehrssituation in Bohnert dar. Durch verschiedene Maßnahmen wurde versucht, die Durchfahrtsgeschwindigkeit zu reduzieren. Leider trat durch die Maßnahmen nicht der gewünschte Erfolg ein. Um die Verkehrsteilnehmer auf ihre zu hohe Geschwindigkeit aufmerksam zu machen, wurde von den Einwohner Bohnerts vorgeschlagen, 2 Geschwindigkeitsanzeigetafeln aufzustellen. Für eine würden die Einwohner von Bohnert die Anschaffungskosten sowie die Wartungskosten für beide Geräte tragen. Es wäre schön, wenn die Stromversorgung über die jeweilige Straßenlaterne, an der die Tafel montiert werden soll, erfolgen könne.
Herr Gädke bittet die Gemeindevertretung, den Vorschlag der Einwohner von Bohnert bei der Entscheidung zu diesem TOP zu berücksichtigen.

Es wird auf die Verkehrssituation Galbergring-Keesredder hingewiesen. Dort wächst eine Hecke in den öffentlichen Verkehrsraum, wodurch es zu gefährlichen Situationen kommt. Des Weiteren wird dort auch nicht die Bordsteinkannte gepflegt, wie es eigentlich sein sollte. Das dortige Straßenbild sieht nicht mehr schön aus.
Herr Bürgermeister Keinberger teilt mit, dass dort ein Ortstermin mit dem Ordnungsamt und der Polizei stattgefunden hat, bei dem keine Gesetzesverstöße festgestellt werden konnten.

Es wird gebeten, ob an der Badestelle Bültsee Gehölzpflege durchgeführt werden kann. Herr Keinberger informiert darüber, dass hier lediglich ein Beschnitt an den dortigen Büschern erfolgen wird.  

Auf Nachfrage zu den Bauschuttablagerung auf einem Grundstück in Koselfeld verweist Herr Keinberger auf die Aussage vom Ordnungsamt, dass dort keine rechtswidrigen Ablagerungen vorhanden sind.

zu TOP 4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen
Es werden keine Anfragen gemacht.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Herr Keinberger weist daraufhin, dass im Beschlusstext zu TOP 8 die Standorte Weseby und Missunde für den Netzausleger, die vorher im Protokoll genannt wurden, nicht aufgeführt sind.  

zu TOP 6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters wird dem Protokoll beigefügt. Dieser ist bei dem Punkt "Quartierkonzept" diesbezüglich zu ergänzen, dass Herr Karl Walther als 4. Mitglied in der Lenkungsgruppe mitarbeiten wird. Dadurch sind alle Fraktion in dieser vertreten.

Frau Riemer teilt als Finanzausschussvorsitzende mit, dass der der Ausschuss am 12.09.2016 getagt hat, und alle TOP auf der heutigen Tagesordnung stehen.

Frau Petersen teilt als Bauausschussvorsitzende mit, dass der Ausschuss am 06.09.2016 getagt hat, und alle TOP auf der heutigen Tagesordnung stehen.

Für den Ausschuss Jugend, Sport und Soziales berichtet Frau Rammer über die am 28.08.2016 stattgefundene Gemeindekinderfahrt nach Tolk. Das Angebot wurde gut angenommen und wird nächstes Jahr wiederholt.

Herr Wendt informiert als Vorsitzender des Kultur- und Partnerschaftsausschuss, dass am 24.07. die Veranstaltung "Unter dem Himmel von Bohnert" bei gutem Wetter stattgefunden hat. Aus der Partnergemeinde La Meziere waren im Sommer 68 Personen zu Besuch. Der Gegenbesuch wird vom 29.07. - 04.08.2017 erfolgen.

Herr Heide teilt mit, dass der Tourismusausschuss nicht getagt hat, aber die Beschilderung der Wanderwege abgeschlossen ist.

Aus den Fraktionen erfolgen keine Mitteilungen.

zu TOP 7. Anschaffung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln
Beschlussvorlage - 51/2016
Die Gemeinde Kosel hat im Jahr 2015 2 Geschwindigkeitsanzeigetafeln für den Ortsteil Kosel erworben. Die Kosten beliefen sich auf 2.378,81 € incl. MwSt.. Nun hat ein Bohnerter Bürger angeregt ebenfalls für den Ortsteil Bohnert 2 Geschwindigkeitsanzeigetafeln zu erwerben. Er würde für eine weitere Geschwindigkeitsanzeigetafel Spenden sammeln.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Spenden an die Amtskasse Schlei-Ostsee zum Kassenzeichen 13/63700.36800 überweisen werden müssten. Eine Spendenbescheinigung würde erst ab 200,00 € ausgestellt werden.  
Herr Walther schlägt vor, das Angebot von den Einwohnern aus Bohnert anzunehmen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, zwei Geschwindigkeitsanzeigetafeln zu erwerben. Dabei wird das Angebot der Einwohner von Bohnert angenommen, dass diese die Anschaffungskosten für eine Tafel übernehmen. Des Weiteren wird das Angebot angenommen, dass diese auch die Wartungskosten für beide Tafeln übernehmen. Die Gemeinde Kosel stellt die Stromversorgung über die jeweilige Straßenlaterne, an der die Tafel montiert werden soll, zur Verfügung. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 "Feriengebiet Hof Hülsen"
Entwurf des Durchführungsvertrages
Beschlussvorlage - 39/2016
Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (B-Plan) genutzt. Dieses Instrument des § 12 Baugesetzbuch (BauGB) verbindet Elemente eines B-Planes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag).
Der von der Gemeinde erarbeitete und mit dem Vorhabenträger abzustimmende Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen B-Planes.

Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen B-Plan muss vor dem Satzungsbeschluss unterzeichnet werden (§ 12 (3) BauGB).

Ziel der Beratung soll die inhaltliche Konkretisierung des Vertragsentwurfes für das Gebiet der 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 "Feriengebiet Hof Hülsen" sein.    

Beschluss:
Dem vorliegenden Entwurf des Durchführungsvertrages wird zugestimmt.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :4

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 "Feriengebiet Hof Hülsen" der Gemeinde Kosel
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 40/2016
In der Gemeindevertretersitzung vom 24.02.2016 hat die Gemeinde Kosel den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 für den Bereich "Feriengebiet Hof Hülsen" gefasst. Mit der Aufstellung eines Planentwurfes wurde das Planungsbüro Springer, Busdorf, beauftragt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung erfolgte zwischenzeitlich. Ebenso erfolgte am25.07.2016 die frühzeitigeBürgerbeteiligung. Die vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen wurden ausgewertet und die Planungen in den erforderlichen Bereichen angepasst bzw. konkretisiert.

Der aktuelle Planentwurf wird zur Beratung vorgelegt. 
Herr Walther spricht sich gegen die Errichtung der Mole aus. Er hätte sich in dieser Angelegenheit die Durchführung eines Abstimmungsgespräches mit allen Beteiligten gewünscht. 

Beschluss:
  1. Der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 für den Bereich "Feriengebiet Hof Hülsen" und die Begründung werden gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen / zu beteiligen.     

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Anschaffung von Weihnachtsbeleuchtung
Beschlussvorlage - 52/2016
Die Gemeinde Kosel hat im Jahr 2015 Weihnachtsbeleuchtung für die Straßenlaterne erworben. Die Kosten für die Mastbeleuchtung pro Laterne lagen bei 412,93 €. Der Bürgermeister wurde bereits vermehrt von Bürgern angesprochen, ob ein privater Erwerb mit anschließender Anschluss- und Betriebskostenübernahme durch die Gemeinde Kosel möglich wäre.

Aus Sicht der Verwaltung wäre es möglich, nach Erhalt einer Spende in Höhe von 412,93 €, Weihnachtsbeleuchtung zu erwerben und sich mindestens 8 Jahre um Anschluss-, Betriebs- und Unterhaltungskosten zu kümmern.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, die vorhandene Weihnachtsbeleuchtung auszuweiten. Nach Erhalt einer Spende in Höhe von 450,00 € erwirbt die Gemeinde die Weihnachtsbeleuchtung und kümmert sich mindestens 8 Jahre um Anschluss-, Betriebs- und Unterhaltungskosten.  

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung
Beschlussvorlage - 48/2016
Nach § 34 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein regelt die Gemeindevertretung ihre inneren Angelegenheit, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung, soweit hierzu keine gesetzlichen Regelungen vorliegen. Die Geschäftsordnung der Gemeinde Kosel ist erst 6 Jahre alt, muss aber aufgrund von Gesetzesänderungen neu angepasst werden. Daher ist eine neue Geschäftsordnung zu beschließen. Die Amtsverwaltung hat hierzu eine neue Geschäftsordnung erarbeitet.  
Herr Kastens erläutert kurz die Aufgabe einer Geschäftsordnung für den Ablauf von Sitzungen der Gemeindevertretung. In einem Gesprächung mit dem Amtsdirektor hat er verschiedene Punkte besprochen. Er geht dabei auf Änderungen gegenüber der bisherigen Geschäftsordnung sowie auf einzelne Punkte, die von der aktuellen Geschäftsordnung in die neue übernommen werden sollen, ein. 

Beschluss:
Die vorliegende Geschäftsordnung wird mit den erarbeiteten Änderung beschlossen.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erneuerung von Fenstern im Koseler Hof
Beschlussvorlage - 34/2016
Der Bürgermeister regt an, in 2017 aus energetischen Gründen Teile der Fenster des Koseler Hofs zu erneuern. Die Kosten für die Erneuerung von 15 Fenstern einschließlich der Verkleidung der Laibungen mit antifungizit eingestellten Calciumsilikatplatten und den anschließend erforderlichen Malerarbeiten werden geschätzt auf rund 32.500 €. Diese Summe ist eine erste grobe Schätzung. Da es sich um einen "historischen" Altbau handelt, sind besonders Belange der Bauphysik zu bedenken und berücksichtigen. Dieses erfolgt bei der weiteren Ausführungsplanung.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Fenstersanierung in 2017 durchzuführen. Der Vermögenshaushalt wird mit 32.500 € ausgestattet. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Planungen weiter voranzutreiben, eine Preisanfrage bei fachkundigen Tischlern zu veranlassen und die Sanierung in Absprache mit dem Gastwirt zu terminieren und durchführen zu lassen. Die Ausführung soll wie folgt erfolgen:
  • Holzfenster (Materialien aus zertifiziertem Anbau)
  • nach außen öffnend
  • Fenstereinteilung und Optik wie Bestand
  • oberes Fensterelement feststehend   

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Defizitbeteiligung an den Friedhöfen der Kirchengemeinde Kosel
Beschlussvorlage - 35/2016
Vertreter der Kirchengemeinde Kosel und die Bürgermeister der Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Kosel sowie Vertreter der jeweiligen Verwaltung haben die finanzielle Situation des Friedhofsgebührenhaushaltes erstmalig am 27.08.2015 und zuletzt am 05.07.2016 erörtert. Beim letzten Termin wurde der Entwurf für einen Vertrag über die Finanzierung und Unterhaltung der Friedhöfe von der Kirchenkreisverwaltung vorgelegt und die politischen Gemeinden wurden um Beratung und Beschlussfassung dieses Vertragsentwurfes gebeten.

Situationsdarstellung:
Der Betrieb der Friedhöfe der Kirchengemeinde Kosel weist seit 2010 jährliche Defizite aus. Die Vertreter der Kirchengemeinde haben in den Gesprächen deutlich gemacht, dass es ihnen nicht um einen Ausgleich der Defizite gehen würde, die bis einschließlich 2014 angefallen seien. Folglich sieht auch der Vertragsentwurf einen Defizitausgleich erst ab dem 01.01.2015 vor. Das festgestellte Defizit des Jahres 2015 beträgt 15.596,41 €, das Defizit 2016 nach der Haushaltsplanung 29.600,00 €. Die Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Kosel sollen sich das jeweilig festgestellte Defizit lt. Entwurf nach Einwohnerzahlen aufteilen, so dass Fleckeby 49%, Güby 14%, Hummelfeld 6% und Kosel 31% tragen würden.

Rechtliche Beurteilung:
Nach § 20 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestattG) haben die Gemeinden grundsätzlich sicherzustellen, dass der örtliche Bedarf an Friedhöfen gedeckt ist. Nach § 20 Abs. 2 BestattG können auch anerkannte Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigene (kirchliche) Friedhöfe betreiben. Soweit nur die Kirche einen Friedhof unterhält, ist sie verpflichtet, auch Nichtangehörigen der Konfession die Bestattung zu ermöglichen. In diesen Fällen haben sich die betroffenen Gemeinden nach § 22 Abs. 2 BestattG an den Kosten des Friedhofes zu beteiligen, die nicht durch Gebühren gedeckt werden können. Diese Situation war bereits im Jahr 2010 eingetreten.

Die Beteiligungspflicht der Gemeinde bedeutet nicht, dass sie das Defizit des kirchlichen Friedhofes komplett übernehmen muss. Da ein konfessioneller Träger seinen Friedhof auch im eigenen Interesse errichtet und betreibt, kommt in aller Regel nur ein anteiliger Deckungsbeitrag der Gemeinde in Betracht. Der Gesetzgeber hat jedoch bewusst keine Beteiligungsquote festgelegt. Er geht der nichtamtlichen Begründung zufolge davon aus, dass sich die Beteiligten auf einen gemeindlichen Beitrag verständigen.

Es ist auch nicht möglich, dass die Trägerschaft des Friedhofes durch einseitige Erklärung (hier der Kirchengemeinde) auf eine oder mehr Gemeinden übertragen wird. Die Kirchengemeinde hat die Aufgabe ursprünglich freiwillig als öffentlich-rechtliche Institution übernommen und ist für die auf dem Friedhof beerdigten Menschen verantwortlich; der Friedhof ist für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gewidmet. Eine Entwidmung darf daher nach § 21 Abs. 2 BestattG nur erfolgen, wenn alle Ruhezeiten abgelaufen sind. Eine beabsichtigte Schließung eines kirchlichen Friedhofes wäre den betroffenen Gemeinden mindestens 2 Jahre vorher anzuzeigen.
Ziel der Beratungen sollte eine faire Defizitbeteiligung sein. 
Herr Bürgermeister Keinberger erläutert kurz den Sachverhlt und verweist auf die Notwendigkeit der Beschlussvorlage zu entsprechen, da die anderen 3 betroffenen Gemeinden dieser Vorlage schon zu gestimmt haben.
Innerhalb der Gemeindevertretung wird über eine Defizitbeteiligung kontrovers diskutiert.

Aus der Gemeindevertretung erfolgen 2 Vorschläge:

1.
Sich an der Defizitbeteiligung gem. Vorlage (Übernahmen von 50 % des Defizits) zu beteiligen

2.
Sich mit 31 % an 33,333 % des laufenden Defizits des Friedhofsgebührenhaushaltes der Kirchengemeinde Kosel zu beteiligen, soweit die anderen Gemeinde ihren Prozentanteil ebenfalls tragen.

Über Vorschlag 1 wird zuerst abgestimmt, da dieser der weitergehendere ist.

Beschluss:
Die Gemeinde Kosel beteiligt sich ab 01.01.2015 grundsätzlich mit 31% an der Hälfte des laufenden Defizits des Friedhofsgebührenhaushaltes der Kirchengemeinde Kosel, soweit sich die Gemeinden Fleckeby mit 49%, Güby mit 14% und Hummelfeld mit 6% ebenfalls an dieser Hälfte beteiligen. Die verbleibende Hälfte ist von der Kirchengemeinde zu tragen.
Die Kirchengemeinde erhält die hälftige Beteiligung, soweit sich diese im Rahmen des Haushaltes bewegt und diesem nicht innerhalb von 2 Monaten nach Eingang bei der Amtsverwaltung widersprochen wurde. Über diesen Beschluss wird alle 2 Jahre erneut beraten und entschieden

Der vorliegende Vertragsentwurf wird nicht beschlossen. 

Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :11
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

Die Gemeinde Kosel beteiligt sich ab 01.01.2015 grundsätzlich mit 31% an 33,333 % des laufenden Defizits des Friedhofsgebührenhaushaltes der Kirchengemeinde Kosel, soweit sich die Gemeinden Fleckeby mit 49%, Güby mit 14% und Hummelfeld mit 6% ebenfalls an diesem Anteil beteiligen. Das verbleibende Defizit ist von der Kirchengemeinde zu tragen.
Die Kirchengemeinde erhält die anteilige Beteiligung, soweit sich diese im Rahmen des Haushaltes bewegt und diesem nicht innerhalb von 2 Monaten nach Eingang bei der Amtsverwaltung widersprochen wurde. Über diesen Beschluss wird alle 2 Jahre erneut beraten und entschieden

Der vorliegende Vertragsentwurf wird nicht beschlossen. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 14. Verkehrssicherungspflicht von gemeindlichen Bäumen
Beschlussvorlage - 36/2016
Durch Bürgermeister Keinberger wurde angeregt, nachhaltige Regelungen zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht für gemeindliche Bäume zu treffen. Dies wäre z. B. durch Vergabe eines Vertrages an ein Unternehmen denkbar.

Grundsätzlich ist zur Verkehrssicherungspflicht anzuführen, dass die Bäume zweimal im Jahr betrachtet werden sollten. Einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand. Diese Sichtkontrolle ist zu dokumentieren und kann durch geschultes Personal (z. B. Gemeindearbeiter) erfolgen. Sofern bei der Sichtkontrolle eine mangelnde Vitalität oder aber Totholzbildung festgestellt werden sollte, wären notwendige Pflege- / Fällmaßnahmen zu veranlassen. Sollte widererwartend dennoch ein Ast herausbrechen oder ein Baum umstürzen, wäre grundsätzlich der Versicherungsschutz über den kommunalen Versicherungsgeber, dem KSA, gegeben.
Sofern die personellen Ressourcen hierfür nicht ausreichend sind, sollte eine Prüfung durch Dritte erfolgen. Dabei sollten verschiedene Angebote eingeholt werden.

Grundsätzlich ist bei diesem Thema Klarheit über den gemeindlichen Baumbestand herzustellen. Dies ist notwendig, damit auch nur die Bäume geprüft werden die öffentlich sind und keine Kosten fü Bäume anfallen, die tatsächlich privat sind.

Die Kosten für die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht sind vom allgemeinen Vitalitätszustand der Bäume abhängig und können aktuell nicht beziffert werden.   

Beschluss:
Zur nachhaltigen Regelung der Verkehrssicherungspflicht für gemeindliche Bäume soll wie folgt verfahren werden:

Die Gemeindearbeiter sollen fachlich geschult werden und künftig die Überprüfung sicherstellen und dokumentieren.  

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Erneuerung einer Spundwand im Bereich des Schleiufers in Missunde
Beschlussvorlage - 37/2016
Herr Heuchert stellt nach einem anberaumten Ortstermin in Missunde mit dem Bürgermeister der Gemeinde Kosel, Herrn Keinberger und dem Unterzeichner, folgenden Antrag:

Sehr geehrter Herr Keinberger, sehr geehrter Herr Eggers,

anbei erhalten Sie, wie besprochen, ein Angebot für die Ausführung einer Kunststoff-Spundwand als Uferbefestigung im Bereich des Schleiufers 9/10 in Missunde. Dem Angebot beigefügt sind Info-Broschüren über die angebotenen, alternativen Systeme. 

Nach technischer Rücksprache mit dem Anbieter stelle ich den Antrag, das System "Duolock" als Uferbefestigung auf ca. 30lfdm einzubauen, um der Ufererosion Einhalt zu gebieten. Aus meiner Sicht erfüllt das System sehr gut die Anforderungen an Umweltverträglichkeit, Dichtigkeit, und Auswahl des passenden technischen Verfahrens unter den gegebenen Bedingungen. Wie besprochen steht das Angebot der Familie Heuchert als direktem Anlieger, sich an den Kosten der Uferbefestigung zu beteiligen, sofern Sie unserer Empfehlung folgen. In Anbetracht der Angebotshöhe können wir uns vorstellen, etwa ein Viertel der Kosten zu tragen. 

Bevor ich diese Auswahl begründe, noch kurz eine Beschreibung des Vorhabens: 
Bei Befürwortung des Vorhabens und Genehmigung der Mittel würde die Ausführung noch im Herbst 2016 (Oktober/November) durchgeführt werden. Ein Kettenbagger würde bis zum asphaltierten Bereich des Schleiufers transportiert werden und von dort aus selbstständig das Schleiufer hochfahren. Eine Mindest-Durchfahrtsbreite muss noch abgestimmt werden. Es ist damit zu rechnen, dass die Arbeiten mehr als eine Tagesleistung der Kolonne sein werden (2-3 Mann plus Baggerfahrer), ein zweiter Arbeitstag wird voraussichtlich benötigt. Bei der "Duolock"-Variante wird die Grasnarbe abgezogen, die Spundwände mittels vorlaufender Stahl-Mutterbohle einvibriert. Die Spundwände werden bis unmittelbar unter alter GOK verlegt, der Oberboden dann wieder angefüllt. Die Lage der neuen Spundwand ist unmittelbar hinter der bestehenden Holzpfahlwand, d.h. landseitig geplant. Für den Geländesprung von ca. 1m werden 3m lange Spundwandbohlen gewählt. 

Zu den Anforderungen von oben:
-Umweltverträglichkeit: Im Gegensatz zu Stahl-Spundbohlen tragen die Kunststoff-Spundwände keine Stoffe in den Boden oder das Wasser ein und sind insofern zu präferieren. Da die Lage direkt landseitig der bestehenden Holzpfahlwand festgelegt wird und die alte Wand bestehen bleibt, wird keine Veränderung der Strömungsverhältnisse im Wasser hervorgerufen und außerdem keine optische Veränderung herbeigeführt. Grundsätzlich denkbar, aber eine schlechte Lösung und deshalb aus unserer Sicht unmittelbar zu verwerfen ist ein Steinwall, der jedoch ins Wasser gebaut werden müsste, die von uns am Steg genutzten Bootsliege- und Badeplätze am Strand vernichtet und abermals die Strömungsverhältnisse ändert. 

Dichtigkeit: Vorrangiges Ziel ist der Stopp der Ufererosion. Dieses Ziel wird nachhaltig erreicht, besser als bei einer Sanierung der Holzpfahlwand. Wenn keine Maßnahme zur Befestigung durchgeführt wird, ist damit zu rechnen, dass kurz- bis mittelfristig (2-5 Jahre) sowohl der Wanderweg in den Wald als auch die Zuwegung zu den Ferienhäusern Schleiufer 9/10 erheblich erschwert würde bzw. unmöglich wird. Sollte der Durchbruch der Landzunge Kielfot erfolgen, würde der Angriff auf das Ufer durch Wellenschlag erheblich verstärkt und damit die Erosion erheblich beschleunigt werden. Es ist aus meiner Sicht sinnvoll, hier proaktiv eine Maßnahme vorzunehmen. Mein eigenes Interesse will ich nicht verhehlen: Unsere Familie hat seit einem halben Jahrhundert die Grundstücke Schleiufer 9/10 von der Gemeinde gepachtet, mittlerweile kommen wir in der vierten Generation jeden Sommer nach Missunde. Wir haben ein großes Interesse daran, dass dieser Ort auch noch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten Heimat für die Familie sein kann. 

Auswahl des technischen Verfahrens: Die "Duolock" Spundwände werden mittels einer vorauslaufenden Mutterbohle einvibriert. Ein Graben ist nicht notwendig, die Voraussetzung sind jedoch Bodenverhältnisse, die das Einvibrieren zulassen. Bei der alternativen "Prolock" Spundwand muss zunächst ein Graben bis UK Spundwand ausgehoben werden, in den die Spundwand dann hineingestellt wird. Der Graben wird anschließend verfüllt und verdichtet, durch das Loch in der Spundwand wird ein Stahlrohr gerammt. Es liegt nach meiner Kenntnis ein sandiger, sehr durchlässiger Boden vor. Um eine Unterspülung der Spundwand zu vermeiden, müsste der Graben für die "Prolock"-Spundwand bis deutlich unterhalb der Wasserlinie (Bauchgefühl: 50cm) ausgehoben werden. Meine Befürchtung ist, dass sofort das anstehende Wasser in den Graben einströmen würde und die Grabenwände einstürzen würden. Die Standsicherheit der bestehenden Holzpfahlwand, die ja gerade erhalten werden soll, wäre u.U. gefährdet, weil nicht klar ist, wie tief die Holzpfähle eingerammt sind. 

Dadurch, dass eine Kunststoff-Spundwand errichtet würde, deren vorrangiges Ziel die Dichtigkeit ist, könnte aus meiner Sicht auf einen statischen Nachweis verzichtet werden, da die bestehende (und unzweifelhaft standsichere, auch bei Erddruck aus PKW-Belastung) Holzpfahlwand, die direkt am Geländesprung steht, ja bestehen bleibt und die statischen Aufgaben weiterhin übernehmen könnte. 

Gern höre ich von Ihnen über die weiteren Schritte und Termine. Wie bereits angekündigt, könnte ich mir vorstellen, bei einer entsprechenden Sitzung, sofern sie öffentlich ist, zugegen zu sein. Fragen technischer Art leite ich gern weiter. 

Freundliche Grüße
Jan Heuchert 

Die zuständige Behörde des Kreises Rendsburg Eckernförde stuft die angedachte Maßnahme in Missunde als Ersatzbau ein. Dieser Ersatzbau ist ohne Genehmigung möglich. Unabhängig davon ist natürlich immer der Artenschutz, die Brut- und Setzzeiten usw., zu berücksichtigen. Es gilt nun innerhalb der Sitzung zu beraten, ob dem Antrag entsprochen wird.  
Herr Keinberger erläutert kurz den Sachverhalt und beiden Alternativen die hier möglich sind. Er teilt mit, das in der kommenden Woche ein Termin mit der unteren Küstenschutzbehörde vor Ort stattfindet. Dort soll geklärt werden, welche der beiden Alternativen in Betracht kommt.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, für eine Entscheidung den Termin mit der unteren Küstenschutzbehörde abzuwarten. Danach soll über die Angelegenheit erneut beraten werden. 

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Sanierung der Saallüftung im Kosler Hof
Beschlussvorlage - 41/2016
Bei Feierlichkeiten im Saal des Koseler Hofes wird es häufig sehr warm. Sobald die Fenster geöffnet werden oder die alte Lüftung in Betrieb genommen wird, beklagen sich die Gäste über Zuglufterscheinungen. Diese sind derart heftig, dass Kerzenflammen so stark flackern, dass extrem Wachs an ihnen heruntertropft. In Summe mindert dieses erheblich das Wohlbefinden der Gäste, so dass sich diese beim Gastwirt beklagen. Dieser wiederum wendet sich an die Gemeinde als Vermieterin und bittet um Verbesserung der Situation. Daher hat Herr Bürgermeister Keinberger Herrn Andresen gebeten, einen Vorschlag zu unterbreiten. Aufgrund der guten Erfahrung mit dem haustechnischen Ingenieur Dipl.-Ing. Georg Schröder in Bezug auf die Sanierung der Küchenheizung und –lüftung empfiehlt Herr Andresen, durch diesen ein Sanierungskonzept erarbeiten zu lassen. Leider ist es infolge der Urlaubszeit erst möglich, am 07.09.2016 einen Ortstermin durchzuführen, so dass zur Bauausschusssitzung am 06.09.2016 noch keine Erkenntnisse vorgetragen werden können. Es wird angestrebt, zur Gemeindevertretersitzung am 21.09.2016 ein Konzept vorzulegen.
Ein möglicher Beschlusstext wird mit dieser Vorlage ohne die Kostenangabe geliefert.  

Beschluss:
Die Angelegenheit wird zur Beratung auf das Jahr 2017 verschoben.  

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Stellplatzausweisung in der Straße "Breekstücken"
Beschlussvorlage - 43/2016
Bei der Erstellung der Gebäude in der Straße "Breekstücken" Nr. 1 a-c, 3 a-f, 5 a-g, 7 a-d und 9 a-d in den Jahren 1997 - 1999 wurden seinerzeit pro Wohneinheit ein Stellplatz, teilweise als Gemeinschaftsstellplätze, errichtet. Die mit Einfamilienhäusern bebauten Grundstücke 2-14 weisen ihre notwendigen Stellplätze jeweils auf ihrem Grundstück nach. Öffentliche Parkplätze sind gemäß B-Plan Nr.9 "Rewer am Schwansenweg" am Rande des Wendehammers bzw. längs des verkehrsberuhigten Bereiches für den entsprechenden Bedarf im Geltungsbereich ausgewiesen.
Mittlerweile sind die Ansprüche der Bewohner gestiegen, so dass meist mindestens zwei Pkw pro Wohneinheit vorhanden sind. Es gibt jedoch keine weitere Abstellmöglichkeit für diese zusätzlichen Kraftfahrzeuge. Die Folge ist das Parken im verkehrsberuhigten Bereich. Dies ist jedoch laut Straßenverkehrsordnung nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen zulässig. Nach Aussage des Bürgermeisters ist die Polizei bereits mehrfach in der Straße "Breekstücken" vorstellig geworden und hat entsprechend Strafmandate für das "wilde" Parken verteilt. Zudem birgt diese Situation ein gehöriges Gefahrenpotential.

Um die Situation zu entspannen, schlägt der Bürgermeister vor, dass die Bewohner einen Teilbereich der Grünfläche im Einmündungsbereich Schwansenweg/Breekstücken vorübergehend als Stellplatzfläche nutzen. Dies wurde bereits beim Ausbau der Straße "Am Gallbergring" durchgeführt. Dies ist jedoch nur für einen kurzen Zeitraum zu tolerieren.

Langfristig bedarf es einer rechtsverbindlichen Lösung des Problems:
  • Variante A : Aus städtebaulicher Sicht scheint die angesprochene Grünfläche der einzig mögliche Bereich zu sein, um Stellplätze unterzubringen. Dieser ist gemäß B-Plan als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Das Abstellen von Fahrzeugen ist hier nicht zulässig. Wenn dort ein Teilbereich als Stellplatzfläche ausgewiesen werden soll, muss dieser an anderer Stelle der Gemeinde oder finanziell ausgeglichen werden. Zudem ist mit dieser Ausweisung nicht garantiert, dass die Hauseigentümer dort ihre Fahrzeuge abstellen. Meist ist der Weg zu weit, und es wird erneut direkt am Grundstück geparkt.
  • Variante B: Die Straßenverkehrsfläche ist jetzt als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt. Dieser könnte als Anliegerstraße ausgewiesen werden, so dass ein Parken am Straßenrand möglich ist. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass für den Ver- und Entsorgungsverkehr stets eine freie Durchfahrtmöglichkeit gewährleistet sein muss.

Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro Springer in Busdorf wäre für beide Varianten eine B-Plan Änderung erforderlich. Die Planungskosten für die B-Plan Änderung sowie die Herstellungskosten wären nicht unerheblich. Der/die Eigentümer der Straße Breekstücken 1-9 können für die anfallenden Kosten nicht herangezogen werden.

Bevor bzw. ob sich die Gemeinde für eine der beiden Varianten entscheidet, sollte vorab im Rahmen eines Ortsbesichtigung geprüft werden, ob eine Unterbringung von zusätzlichen Stellpätzen südlich der Häusergruppen 1, 3 und 5 möglich sind. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass sich die Gemeinde insoweit eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 9 Breekstücken erteilt, als das die im Ortstermin vom 14.9.2016 zusätzlich festgelegten Stellplätze, gekennzeichnet und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. Im Bereich der in die derzeitige Verkehrsfläche hineinragenden Stellplätze, vor den Häusern 6 - 8, ist eine deutliche Markierung, z. B. durch einen Poller, vorgesehen.
Die zusätzlichen Parkplätze im Bereich des Wendehammers, sind erst nach der Vollendung der Erschließung Rewerkoppel realisierbar.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Maßnahmen auf der Kläranlage Kosel 2017
Beschlussvorlage - 46/2016
Erneuerung von Fenstern und einer Tür des Betriebsgebäudes der Kläranlage Kosel:
Die Holzfenster und die Holztür sind in einem entweder stark sanierungsbedürftigen oder gar abgängigen Zustand. Beim großen Fenster ist die Außenscheibe der Termopenverglasung kaputt (vor Jahren schon vermutlich Steinschlag durch Rasenmäher). Nicht zuletzt aus energetischen Gründen ist eine Erneuerung in Form eines Ersatzes durch Kunststoffelemente zu empfehlen, schließlich befindet sich im Gebäude neben der E-Technik auch EDV-Technik.
Die Kosten für die Erneuerung der Elemente einschließlich des Anarbeitungsaufwandes werden grob geschätzt auf 4.000 €.

Belüfter in einem der beiden Reaktoren:
Die Belüftungseinrichtungen der Reaktoren unterliegen einem normalen Verschleiß und bedürfen einer zyklischen Erneuerung. Die Belüftung hat zwei Funktionen zu erfüllen. Zum Einen soll dem zu reinigenden Abwasser Sauerstoff zugeführt werden, damit die aeroben Prozesse bestmöglich funktionieren. Dazu bedarf es eines möglichst feinen Blasenbildes. Zum Anderen soll das Abwasser in Bewegung versetzt werden, damit stets gewährleistet ist, dass Abwasser und verarbeitende Bakterien auch zueinander gelangen. Dieses wird natürlich vornehmlich durch die Rührwerke gewährleistet, doch durch die Belüftung auch zusätzlich unterstützt. Je verschlissener die Belüfter sind, desto schlechter wird das Blasenbild und desto mehr Laufzeiten haben die Kompressoren.
Daher wird nunmehr nicht zuletzt auch aus energetischen Gründen angeregt, in dem 2017 außer Betrieb befindlichen Reaktor eine Erneuerung der Belüfter vorzunehmen. Hierfür sollten geschätzt rund 14.000 € bereit gestellt werden.

Schönungsteich II
In der äußersten Ecke der Kläranlage befindet sich der zweite Schönungsteich. Da dieser noch mal als Havarieteich dienen kann, wird angeregt diesem in 2017 etwas Pflege zukommen zu lassen. Zu dieser Pflege könnte auch das Auf-den-Stock-Setzen der Knicks gezählt werden. Das in die Schönungsteiche fallende Laub sorgt zunehmend auch für Probleme in den Teichen. Zersetzungsprozesse unter Abschluss von Sauerstoff führen zu Faulgasbildung. Die vom Teichgrund aufsteigenden Gasblasen binden Schlamm an sich und sorgen für eine Verschlechterung der Ablaufwerte. Das an sich sehr saubere Wasser, das aus dem technischen Teil der Kläranlage abgegeben wird, wird in den Schönungsteichen (bzw. in dem z.Zt. in Betrieb befindlichen Teich) quasi in seiner Reinheit wieder verschlechtert.
Aus diesem Grund werden die oben gemachten Anregungen gegeben. Zudem sollte der Teich II ausgebaggert werden und das entnommene Material zum Ausbluten an der Böschung gelagert werden.
Sollte der GV jemand bekannt sein, der das Auf-den-Stock-Setzen der Knicks günstig erledigen würde, so bittet Herr Andresen um Mitteilung.

Für diese Maßnahmen sollten 7.500 € bereitgestellt werden.

Richten von Wegebefestigungen
Hierfür sollten pauschal 1.000 € bereitgestellt werden.

Erneuerung der Steuerung der Pumpstation Wallholzredder
Die Steuerung ist marode und sollte zur Erhaltung der Betriebssicherheit erneuert werden. Die Kosten mögen auf 3.500 € geschätzt werden.

In der Summe werden also Maßnahmen mit einem geschätzten Gesamtaufwand von rund 30.000 € angeregt.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, die beschriebenen Maßnahmen im Haushaltsjahr 2017 umzusetzen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 30.000 € werden im Vermögenshaushalt 2017 bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderlichenfalls Preisanfragen zu veranlassen und Aufträge zu erteilen.    

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 47/2016
Im Rahmen der Abschlüsse der Wegenutzungsverträge im Jahre 2010 wurden den Gemeinden angeboten, sich an der Schleswig-Holstein Netz AG als Netzbetreiber in Form von Aktienerwerb zu beteiligen.
Die Schleswig-Holstein Netz AG hat den Gemeinden, nach Ablauf der Haltefrist für die Aktien von 5 Jahren, ein neues Angebot zum Erwerb für Aktien unterbreitet. Der Preis pro Aktie beläuft sich auf 4.695,24 €.
Die Gemeinde Kosel könnte maximal 133 Aktien zu einem Preis von 624.466,92 € erwerben. Die Mindestabnahme beträgt 22 Aktien für 103.295,28 €. Es besteht auch die Möglichkeit, ein optionales Kontingent von 266 Aktien für 1.248.933,84 € zu erwerben. Die Garantiedividende beträgt nach Abzug der Unternehmenssteuer 152,11 € pro Aktie. Von dieser Summe sind noch Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag abzuziehen. Somit verbleibt eine Dividende von 128,03 € je Aktie, welches einer Verzinsung von 2,73 % entsprechen würde.

Die Finanzierung des Aktienerwerbs durch ein Kommunaldarlehen wäre möglich. Bei der Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 400.000,- € bei der Investitionsbank Schl.-Holst., mit 5 Jahren Tilgungsfreiheit, werden 0,2 % Zinsen berechnet. Die Konditionen basieren auf einer Anfrage vom 01.08.2016.   
Herr Bürgermeister Keinberger stellt kurz die Vorteile bei einer Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG dar.

Innerhalb der Gemeindevertretung werden Pro- und Contra-Argumente hinsichtlich einer Beteiligung ausgetauscht.

Beschluss:
Die Angelegenheit wird zur nächsten Sitzung vertagt. 

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 20. Anschluss an die Fahrbüchereiversorung im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Beschlussvorlage - 49/2016
Die Gemeinde Kosel könnte durch den Abschluss eines Büchereivertrages mit dem Büchereiverein Schleswig-Holstein e.V. und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde an die Fahrbüchereiversorgung im Kreis angeschlossen werden.
Nach Abschluss solch eines Vertrages könnte die Gemeinde nach einem festen, jährlichen anzupassenden Fahrplan, von der Fahrbücherei betreut werden.

Analog zu den Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee, die schon einen Vertrag mit dem Büchereiverein und dem Kreis geschlossen haben, könnten sich die Kosten und Finanzierung durch die Gemeinde Kosel wie folgt darstellen:

1. Die Kosten für die Fahrbücherei werden vom Büchereiverein, dem Kreis und der Gemeinde gemeinsam getragen. Die Etatverwaltung erfolgt durch die Büchereizentrale.

2. Die für den Betrieb der Fahrbücherei notwendigen Mittel, die nach Abzug aller sonstigen Einnahmen verbleiben, werden in folgenden Anteilen geleistet: vom Verein 35 %, vom Kreis 24,5 % und von der Gemeinde 40,5 % der Kosten. Der Anteil der einzelnen Gemeinden ergibt sich aus dem Verhältnis der Einwohner zu den insgesamt von der Fahrbücherei versorgten Einwohnern.

3. Der Kostenanteil der Gemeinde ist zum 01.07. eines jeden Jahres fällig und wird vom Büchereiverein direkt erhoben.

4. Als Einwohnerzahlen gelten die vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Zahlen vom 31.12. des Jahres, das der Aufstellung des Haushaltsplanes vorangeht bzw. die davor zuletzt per 31.12. veröffentlichten Zahlen.

Zur Kündigung:
Der Vertrag wird analog zu den anderen Gemeinden auch auf unbestimmte Dauer geschlossen, Er kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich gegenüber den anderen Vertragspartnern auszusprechen.

Kosten für die Gemeinde Kosel:
Der Büchereiverein hat im Juli diesen Jahres den Gemeinden den voraussichtlichen Zuschuss für 2017 mitgeteilt, damit dieser im Haushalt eingeplant werden kann. Eine analoge Berechnung würde für die Gemeinde Kosel folgenden Anteil ergeben:
Der Kopfsatz pro Einwohner beträgt 2,16 € (Anteil am ungedeckten Haushaltsvolumen durch versorgte Einwohner). Für die Gemeinde Kosel mit 1.378 Einwohner würde dies einen Beitrag von 2.976,48 € pro Jahr ergeben.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, keinen Vertrag abzuschließen. 

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 21. Druck und Verkauf von Gemeindechroniken
Beschlussvorlage - 50/2016
Die Gemeinde Kosel beabsichtigt die erstellte Dorfchronik in Druck zu geben. Es wurde folgendes Angebot bei der Firma "BoD" eingeholt:
1 – 24   Expl.        =   46,05 EUR
25 – 49 Expl.        =   32,99 EUR
50 -  99 Expl.        =   30,97 EUR
100 – 199 Expl.    =   28,48 EUR
200 – Expl.           =   26,00 EUR

Eine telefonische Nachfrage der Verwaltung hat ergeben, dass eine weitere Preisreduzierung pro Chronik erst bei 1.000 Stück erfolgt. Aus diesem Grund wird empfohlen 300 - 400 Chroniken zu erwerben. Auf Grund der hohen Portokosten (14,90 € / 20 Stück) wird empfohlen die Chroniken aus Norderstedt abzuholen.

Die Chroniken sollen zu hohen Geburtstagen und ab Goldener Hochzeit verschenkt werden. Zudem sollen die Chroniken verkauft werden. Beim Verkaufspreis wird über einen Betrag von 30,00 € nachgedacht.   

Beschluss:
Es wird beschlossen maximal 400 Chroniken zu erwerben. Die Gesamtkosten in Höhe von 10.400,00 € werden über den Nachtrag 2016 bereitgestellt. Der Verkaufspreis wird auf 30,00 € festgesetzt.   

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 26. Bekanntgaben
Herr Bürgermeister Keinberger stellt die Öffentlichkeit wieder her und informiert über die gefassten Beschlüsse.


Hartmut Keinberger  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer