N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kosel vom 23.11.2017.

Sitzungsort:  im Landgasthof Koseler Hof, Alte Landstraße 2, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Hartmut Keinberger
Gemeindevertreter Hans-Joachim Heide
Gemeindevertreter Wolfgang Kastens
Gemeindevertreterin Bianka König
Gemeindevertreter Torsten König
Gemeindevertreter Karl Naeve
2. stellv. Bürgermeisterin Ulrike Rammer
Gemeindevertreterin Margrit Riemer
1. stellv. Bürgermeister Bernhard Wendt
Gemeindevertreter Ingo Wilde

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Michael Furtner (entschuldigt )
Gemeindevertreterin Silke Petersen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden
7. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018
  Beschlussvorlage - 44/2017
8. Erneuerung der Belüftungseinrichtungen in den beiden SBR-Reaktoren der Kläranlage
  Beschlussvorlage - 43/2017
9. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
Fortschreibung 2017/2018
  Beschlussvorlage - 42/2017
10. Sanierung der Rechenanlage und des Sandfangs auf der Kläranlage Kosel
  Beschlussvorlage - 24/2017
11. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 39/2017
12. Erlass Haushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 40/2017
13. Antrag auf Änderung des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 "Ferienhausgebiet Hülsen" der Gemeinde Kosel
  Beschlussvorlage - 25/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
16. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. Gegen die nicht öffentliche Beratung der TOP 14 und 15 erhebt sich kein Widerspruch.

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
1. Es wird auf die Vekehrssituation Gallbergring / Keesredder hingewiesen. Dort besteht
weiterhin ein schlechter Einblick in den Straßenverkehr
2. Bewuchs von verschiedenen Grundstücken im Gallbergring ragen in die Straßenraum,
wodurch dieser verengt wird
3. Wer die Kosten für die Straßenpflasterarbeiten im Rahmen der Glasfaserkabelverlegung
trägt?
4. Wer trägt die Kosten für die neue Straßenbeleuchtung an der Kreisstraße?

Herr Bürgermeister Keinberger teilt zu den Fragen 1 und 2 mit, dass er diese beiden Angelegenheit an das Ordnungsamt weiterleitet.

Die Kosten für Straßenpflasterarbeiten werden von den Schleswiger Stadtwerken getragen.

Die Versetzung der Straßenbeleuchtung erfolgte aufgrund eines Beschlusses der Gemeindevertretung. Die Kosten werden zu 30 % von den dortigen Anliegern getragen. Die restlichen Kosten verbleiben bei der Gemeinde.

Auf Nachfrage, wieso der Gallbergring im Rahmen des Ausbaus keine neue Straßenbeleuchtung erhalten hat, teilt Herr Keinberger mit, dass dies von den Anliegern nicht gewünscht wurde. Hierzu hat es sogar eine Befragung gegeben.

Herr Voss weist auf die unterschiedliche Beschreibung der nicht öffentlichen Tagesordnungpunkte in der Bekanntmachung der Tagesordnung und zugesendeten Tagesordnung für die Gemeindevertreter hin. Dies ist seiner Auffassung nicht richtig. Es wird zu diesem Thema auf die Auffassung des Amtes hingewiesen.
 

zu TOP 4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen
Herr Bürgermeister Keinberger dankt dem zurückgetretenen Gemeindevertreter Karl Walther für sein Engagement in der Gemeindvertretung und in der Gemeinde Kosel.

Ein Nachrücken der nächsten Listenkandidatin Frau Inga Möbius ist lt. der Kommunalaufsicht nicht möglich, da Frau Möbius nicht ununterbrochen der Partei "Die Grünen" angehört hat. Herr Kastens erklärt, dass er diese Entscheidung überprüfenlassen wird, sobald ihm diese Stellungnahme vorliegt.

Herr Kastens weist auf 3 querliegende Bäume, die den Weg im Missunder Wald beim Waldschlösschen versperren, hin. Der Bürgermeister wird mit Eigentümer des Waldes Kontakt aufnehmen.

Herr Wilde fragt nach dem Sachstand zum "Quartierkonzept". Das Konzept liegt noch nicht vor. Es soll aber in den nächsten Tagen vorgelegt werden. Auf Nachfrage teilt Herr Keinberger mit, dass eine räumliche Ausweitung des Konzeptes z. Zt. nicht geplant ist.

Herr Naeve sieht Handlungsbedarf hinsichtlich der Verkehrssituation im Gallbergring / Keesredder. Die Angelegenheit war auch Thema in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung und die BA-Vorsitzende war vor Ort und hat sich ein Überblick über die dortige Situation gemacht. 

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden
Bürgermeister Keinberger gibt folgenden Mitteilungen:

Am 05.10.2017 auf einer Veranstaltung der SH-Netz AG in Gammelby, wurden die Schleswiger Stadtwerke sehr gelobt. Es kommt kaum zu Störungen. Das hätten sie (Netz AG) schon ganz anders erlebt.

Die Straßenlaternen im unteren Schwansenweg sind jetzt auf die Fußwegseite verlegt und erneuert. Die vorhandenen LED Birnen der alten Laternen wurden in die Laternen in der Alten Landstraße eingebaut.

Unsere Gemeinde ist jetzt beim BUND als bienenfreundliche Gemeinde angemeldet. Die gemeindeeigenen Flächen sollen als blühende Flächen für Insekten besonders für Bienen bepflanzt werden. Des Weiteren werden wir auch an der Aktion: Pestizidfreie Kommunen teilnehmen.

Die B76 wird gerade grundhaft erneuert, das sorgt natürlich für Probleme durch den Umleitungsverkehr. Seit Anfang der Baubesprechungen habe ich darauf gedrungen, wenn der 1. Bauabschnitt von L 253 bis Abzweigung Kochendorf K 57 fertiggestellt ist, soll die Umleitung über Kochendorf ausgeschildert werden, dieses ist allerdings erst 2 Wochen später erfolgt. Trotzdem fahren leider viel zu viele Fahrzeuge durch die "Alte Landstraße", obwohl diese nur für Anlieger frei ist. Die erste Reparatur der Banketten ist für die Gemeinde kostengünstig gewesen. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr LBV.SH sieht sich nicht in der Pflicht, sich an den Kosten zu beteiligen. Die Umleitung über Rieseby und jetzt auch Kochendorf ist ausgeschildert, mehr könnten sie nicht machen. Mitte Dezember soll der 2. Bauabschnitt aber fertig sein. Dann geht es im nächsten Jahr weiter vom Birkenseher Weg bis nach Gammelby. Wenn dann auch dieser Abschnitt fertig ist, soll dann die K 87 von Kosel nach Rieseby erneuert werden.

Die Banketten in der Kaiserstr. nach Buburg und Königsburg sind abgeschoben.

Die landwirtschaftlichen Wege werden zurzeit ausgebessert.

Die morschen Bäume am Kastanienhof in Bohnert sind dem Amt gemeldet.

Die Beschwerden über zu hohe Geschwindigkeit der Fahrzeuge in der Straße Breekstücken und Rewerkoppel häufen sich. Diesen Punkt sollten wir beim nächsten Termin im BWU-Ausschuss beraten.

Während der Maisernte fuhren die Erntefahrzeuge langsam durch das Dorf. Die Fahrer von den Lohnunternehmen und Gut Windeby waren angewiesen, nicht schneller als 30 Km/h durch Kosel zu fahren.

Es gibt in diesem Jahr 6 neue Weihnachtssterne 4 in Kosel und 2 in Missunde.

Am 9.11.17 wurde die Abschnittsführungsstelle der Feuerwehren des Amtes Schlei Ostsee vorgestellt. Hier soll mit Festnetzleitungen versucht werden, im Extremfall, wie beim Sturm Christian, die Führung der Feuerwehren aufrecht zu halten. Von den Eckernförder Stadtwerken wird dazu ein Stromgenerator zur Verfügung gestellt. Damit unsere FFW Kosel auch für einen längeren Stromausfall gerüstet ist, planen wir eine Stromeinspeisung in der Alten Schule.

8.12.17 Glasfaser-Licht-an-Fest um 17:00 Uhr


Die Tagesordnungspunkte der letzten Aussschusssitzungen vom Finanz- und Bau-, Wege- und Umweltausschuss sowie des Ausschusses für Jugend, Sport und Soziales sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung.

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss und der Tourismusausschuss haben nicht getagt.


Aus den Fraktionen erfolgen keine Mitteilungen.



zu TOP 7. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018
Beschlussvorlage - 44/2017
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl am 06. Mai 2018 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand und das Wahllokal vorschlägt.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, für jeden Wahlbezirk mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu benennen. Zusätzlich sollten noch 2 Personen je Wahlvorstand als Reserve benannt werden.

Eine Auflistung der Wahlvorstände zur Kommunalwahl 2013 ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Beschluss:
Es wird folgendes Wahllokal für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen:

Wahlbezirk 1 Kosel: Wahllokal: Kyffhäuser Vereinsheim

Wahlbezirk 2 Bohnert: Wahllokal: FWGH Bohnert

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand (Wahlbezirk 1 Kosel) zur Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen:

  1) Wahlvorsteher/in:             Rudolf Scherbening            

  2) stellv. Wahlvorsteher/in:             Helge Otto

  3) Schriftführer/in:                         Lisa Sander            

  4) stellv. Schriftführer/in:             Niklas Nielsen

  5) Beisitzer/in:                         Thore Tyborski                                    

  6) Beisitzer/in:                         Fena Ebel                        
            
  7) Beisitzer/in:                         Frauke Wohlert-Rübenach                                    

  8) Beisitzer/in:                         Petra Jänke                                     

  9) Beisitzer/in:                        Günther Meinshausen                        (Reserve)

10) Beisitzer/in:                        Hans-Jürgen Stilke                        (Reserve)


Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand (Wahlbezirk 2 Bohnert) zur Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen:

  1) Wahlvorsteher/in:             Bernd Jacobsen            

  2) stellv. Wahlvorsteher/in:             Fabian Hasert            

  3) Schriftführer/in:                         Carola Bevensee            

  4) stellv. Schriftführer/in:             Kristian Herold

  5) Beisitzer/in:                         Merle Riemer            

  6) Beisitzer/in:                         Mark Naeve            
            
  7) Beisitzer/in:                         Michael Baumgart                        

  8) Beisitzer/in:                         Kerstin Dahl            

  9) Beisitzer/in:                        Birgitt Weidemann                         (Reserve)

10) Beisitzer/in:                        Dominik Mantey                         (Reserve)

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erneuerung der Belüftungseinrichtungen in den beiden SBR-Reaktoren der Kläranlage
Beschlussvorlage - 43/2017

In der Gemeindevertretung am 21.09.2016 wurden einige Maßnahmen am Entwässerungssystem der Gemeinde Kosel beschlossen, die zum Teil auch bereits umgesetzt wurden. Ein wesentlicher Teil des Beschlusses war auch die Erneuerung der Belüftungseinrichtungen in einem der beiden SBR-Reaktoren.

Die Abarbeitung dieses Punktes war für diesen Herbst vorgesehen. Bei der tiefergehenden Planung der Maßnahme hat sich herausgestellt, dass es sinnvoll wäre, die Erneuerung der Belüftungseinrichtungen gleich in beiden Reaktoren durchzuführen und somit auch die entsprechende Preisanfrage und die Beauftragung bei einer Firma, dem wirtschaftlichsten Bieter, durchzuführen. Somit wurden die Berechnungen des erforderlichen Sauerstoffeintrags und die sich ergebenden Massen nebst der notwendigen Nebenarbeiten unter den gegebenen Randbedingungen detailliert aufgestellt und zu einer qualifizierten Preisanfrage zusammengetragen. Die Angebotsfrist endete am heutigen 09.11.2017. Da die Angebotspreise der 5 Anbieter von rund 27.000 € bis rund 72.000 € variieren und die Prüfung der Angebotsinhalte und die Wertung hinsichtlich der Gesamtwirtschaftlichkeit noch aussteht, wird hinsichtlich der Mittelbereitstellung folgendes empfohlen:

Da die Maßnahme nunmehr so oder so in 2018 abgerechnet wird und die diesjährig bereit gestellten Mittel mit derMaßgabe, dass die Gemeindevertretung der Empfehlung folgen kann, nicht ausreichen werden, wird eine Übertragung des Restes aus der vorhandenen Haushaltsstelle 2017 nach 2018 und zusätzlich eine entsprechende Aufstockung um 37.000 € empfohlen.

Dass eine Erneuerung der Belüfter dringend erforderlich ist, hat der Ausfall eines Belüftungsstranges und eine damit einhergehende, minderwertige Abwasserreinigung im Sommer diesen Jahres jäh aufgezeigt. Derzeit behilft man sich mit einem Provisorium.    


Beschluss:

Es wird beschlossen, wie im Sachverhalt zu verfahren. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Aufträge zu erteilen. Der zu übertragene Haushaltsrest wird um 37.000 € aufgestockt.    


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
Fortschreibung 2017/2018
Beschlussvorlage - 42/2017
Im Jahr 2012/13 wurden die Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR) und somit zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen aufgefordert. Gem. § 47 d (1) S. 2 BImSchG stellen die Gemeinden auf der Grundlage von sog. Lärmkarten Lärmaktionspläne auf. Diese sind für sämtliche Hauptverkehrsstraßen, die im Sinne der Richtlinie Bundes-, Landes- oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr behaftet sind, aufzustellen. In der Gemeinde Kosel wäre das die Bundesstraße 76 (B 76).

Die Lärmaktionspläne sind laut Umgebungslärmrichtlinie alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die Lärmkarten der zweiten Stufe aus dem Jahr 2012 wurden daher überprüft und überarbeitet. Auf deren Grundlage ist gem. § 47 d Abs. 5 BImSchG die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Kosel von der Verwaltung des Amtes Schlei-Ostsee in der hier vorliegenden Fassung erarbeitet worden. Da keine relevanten Lärmbelästigungen auf Grundlage der Lärmkartierung von 2012 und der Entwürfe von 2017 festgestellt wurden, werden keine weiteren Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre geplant.

Eine zentrale Bedeutung bei der Aktionsplanung hat die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit. Durch die Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und Auswirkungen geregelt werden. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde (LLUR) gestellt. Die Lärmaktionspläne müssen dabei die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen.    

Die Öffentlichkeit ist im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne anzuhören. Sie erhält dadurch rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Aktualisierung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken. Änderungen und Bedenken werden dann nach einem entsprechenden Abwägungsverfahren in den Planentwurf zur Aufstellung des endgültigen Lärmaktionsplanes eingearbeitet. Inwieweit die Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit berücksichtigt wurden, wird nach einem endgültigen Beschluss der Gemeindevertretung über den Lärmaktionsplan 2017/2018 durch Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Fortschreibung ist gemäß Fristsetzung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) bis zum 18.07.2018 abzuschließen.    

Beschluss:
  1. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2017/2018 für die Gemeinde Kosel wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf ist öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind zu beteiligen.       

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Sanierung der Rechenanlage und des Sandfangs auf der Kläranlage Kosel
Beschlussvorlage - 24/2017
Die Rechenanlage nebst Sandfang wurde im Frühjahr diesen Jahres durch eine Fachfirma auf "Herz und Nieren" überprüft. Es sollte durch die Prüfung vermieden werden, dass das über 100.000 € teure Gerät zu sehr auf Verschleiß gefahren wird und eines Tages ein Totalschaden droht. Die Prüfung hat ergeben, dass die Sandaustragsschnecke nebst deren Lagerungen, die Siebkorbreinigungsbürste und die Gerinneauskleidungsbürste zur Substanderhaltung der übrigen Gerätebestandteile erneuert werden müssen. Die Kosten werden sich auf rund 12.500 € belaufen. Die Schleswag-Abwasser wird bei der Maßnahme Hilfestellung geben.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die präventive Reparatur zu Beginn des Jahres 2018 durchzuführen. Erforderliche Mittel werden über den Haushalt 2018 bereit gestellt.  

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 39/2017
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kosel mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 78.600,-€ erhöht und damit gegenüber bisher 1.921.800,- € auf nunmehr 2.000.400,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 54.500,- € erhöht und damit gegenüber bisher 360.700,- € auf nunmehr 415.200,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.    

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den -plan 2017.    

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass Haushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 40/2017
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.   

Herr Bürgermeister Keinberger trägt die Eckdaten des Haushaltes 2018 sowie den Rücklagen- und Schuldenstand vor.

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     1.955.800 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     1.955.800 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     242.200 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     242.200 EUR
    festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                     0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     488.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        1,78 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     300 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     300 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     320 v. H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach §82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500 EUR.    

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Antrag auf Änderung des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 "Ferienhausgebiet Hülsen" der Gemeinde Kosel
Beschlussvorlage - 25/2017
Im November 2017 ist der Vorhabenträger des Ferienhausgebiets Hülsen an die Gemeinde Kosel herangetreten und hat bekanntgegeben, dass die Betriebsführung innerhalb der Familie zum Ende des Jahres 2017 aus gesundheitlichen Gründen übergeben werden soll. Zur ordnungsgemäßen Betriebsübergabe wird durch den Vorhabenträger der Wunsch geäußert, den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 "Ferienhausgebiet Hülsen" der Gemeinde Kosel vom 05.11.2008 zu ändern. Ziel der Änderung ist dabei im Wesentlichen, die Neuregelung der Durchführungsfristen (§ 5).

Im Rahmen der Gemeindevertretung vom 21.05.2014 wurde bereits schon einmal über eine Verlängerung der Durchführungsfristen beraten. Im Ergebnis wurde mehrheitlich beschlossen, die Frist für die Baufertigstellung bis zum 31.12.2018 zu verlängern.

Durch den Vorhabenträger wurde nunmehr erläutert, dass der Wunsch besteht, die Durchführungsfristen für die verbleibenden Ferienhäuser aufzuheben. Die meisten Ferienhäuser sind fertiggestellt und in der gewerblichen Vermietung. Die restlichen Ferienhäuser sollen sukzessive nach und nach errichtet werden. Der Bau wird dabei vom konkreten Bedarf abhängig gemacht. Aufgrund der modularen Bauweise ist nur mit geringen Belastungen während der jeweiligen Bauzeit zu rechnen, so dass eine Beeinträchtigungder bestehenden Ferienhausnutzungen als gering bewertet wird.

Für das geplante Zentralgebäude wurde dargelegt, dass dieses in den nächsten Jahren errichtet werden soll. Hier wird eine Verlängerung der Durchführungsfristen bis zum 31.12.2025 gewünscht.

Zur rechtssicheren Vorbereitung der 1. Änderung des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 "Ferienhausgebiet Hülsen" der Gemeinde Kosel vom 05.11.2008 wurde die Kanzlei Wegner, Stähr & Partner, Kiel, Rechtsanwalt Arno Witt, beauftragt. Ein entsprechender Vertragsentwurf wurde erarbeitet und wird der Gemeindevertretung zur Beratung vorgelegt. Sofern dem Antrag des Vorhabenträgers zugestimmt wird, bedarf der Vertrag sodann der notariellen Beurkundung. Es wird empfohlen, diese durch die Fördekanzlei Kretzschmar, Gahbler, Bach in Eckernförde durchführen zu lassen. 
Herr Kastens erinnert hierzu auf seine damalige kritische Meinung zu diesem Projekt. Durch die Änderung des Durchführungsvertrag erfolgt eine verlangsamte Bebauung. Die sieht er als positiv für dortigen Bereich. Die Flächen, die zunächst weiterhin nicht bebaut werden, sollten im Sinne einer bienen- und schmetterlingsfreundlich Ökologie bewirtschaftete werden.
Herr Keinberger teilt mit, dass dies schon mit dem Vorhabenträgen so abgestimmt wurde und ein Verkauf der Häuser nicht beabsichtigt ist.
Frau Hinrichs berichtet, dass sich viele Bedanken zu diesem Vorhaben bei der Umsetzung relativiert haben.  
Herr Wendt sieht eine nochmalige Verlängerung des Durchführungszeitraums als kritisch, weil dadurch das Vorhabenende noch weiter hinausgezögert wird.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Entwurf der Kanzlei Wegner, Stähr & Partner, Kiel, zur 1. Änderung des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 "Ferienhausgebiet Hülsen" der Gemeinde Kosel mit folgenden Änderungen zuzustimmen:

1. Für die vorübergehend freibleibenden Flächen wird eine nach ökologischen Gesichtspunkten bienen- und schmetterlingsfreundliche Gestaltung vorgegeben.

Die notarielle Beurkundung soll durch die Fördekanzlei Kretzschmar, Gahbler, Bach in Eckernförde erfolgen. Die Kosten für die Vertragsänderung sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Die zuständigen Behörden sind über die Änderung des Durchführungsvertrages entsprechend in Kenntnis zu setzen. 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 16. Bekanntgaben


Hartmut Keinberger  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer