N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kosel vom 22.02.2018.

Sitzungsort:  im Landgasthof Koseler Hof, Alte Landstraße 2, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.57 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Hartmut Keinberger
Gemeindevertreter Michael Furtner
Gemeindevertreter Hans-Joachim Heide
Gemeindevertreter Wolfgang Kastens
Gemeindevertreter Torsten König
Gemeindevertreter Karl Naeve
Gemeindevertreterin Silke Petersen
2. stellv. Bürgermeisterin Ulrike Rammer
Gemeindevertreterin Margrit Riemer
1. stellv. Bürgermeister Bernhard Wendt
Gemeindevertreter Ingo Wilde

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Bianka König (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Mathias Schütte

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden
7. Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Gemeinde Kosel sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 16/2018
8. Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der FF-Bohnert der Gemeinde Kosel sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 17/2018
9. Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der FF-Bohnert der Gemeinde Kosel sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 18/2018
10. Wahl eines Mitgliedes in den Bau-, Wege und Umweltausschuss
  Beschlussvorlage - 46/2017
11. Wahl eines Mitgliedes in den Tourismusausschuss
  Beschlussvorlage - 13/2018
12. Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden im Tourismusausschuss
  Beschlussvorlage - 14/2018
13. Wahl eines Mitgliedes für die Verbandsversammlung des Schulverbandes Fleckeby
  Beschlussvorlage - 15/2018
14. Vorschlag für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023
  Beschlussvorlage - 1/2018
15. Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Südlich der Alten Landstraße"
Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 47/2017
16. Satzungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Südlich der Alten Landstraße" sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 48/2017
17. Aufstellungsbeschluss für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Sondergebiet Bauunternehmen in Koselfeld"
  Beschlussvorlage - 3/2018
18. Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Sondergebiet Bauunternehmen in Koselfeld"
  Beschlussvorlage - 4/2018
19. Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung
  Beschlussvorlage - 2/2018
20. Erneuerung Heizungsanlage "Alte Schule"
  Beschlussvorlage - 5/2018
21. Erneuerung von 15 Fenstern im Koseler Hof
  Beschlussvorlage - 7/2018
22. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 8/2018
23. Beförderungszuschüsse für Jugendliche und Senioren
  Beschlussvorlage - 10/2018
24. Zuschussantrag der Rendsburger Musikschule e.V.
  Beschlussvorlage - 9/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
28. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass der TOP 29 von der TO genommen werden soll. Die TOP´s 25,26 und 27 sollen im nichtöffentlichen Teil beraten und abgestimmt werden.
Ja.Stimmen                        :11
Nein-Stimmen                        :0
Enthaltungen                        :0

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
Es wird seitens einer Zuhörerin die Frage an die Gemeinde gestellt, ob nunmehr die Straßenausbeitragssatzung abgeschafft wird? Und ob eventuell gezahlte Beiträge erstattungsfähig seien. Der Bürgermeister teilt mit, dass die Gemeinde Kosel gezahlte Beiträge nicht zurückzahlen dürfe. Das geltende Recht sieht diese Möglichkeit nicht vor. Auf Nachfrage teilt er mit, dass es auch keine individuellen Lösungen geben könne.
Die Gemeinde Kosel wird die Satzung wohl aufheben.
Herr Heindl geht kurz auf das Verschieben der Beratung des B-Plan 16 ein. Er erläutert, warum er mehr Hallenplatz benötige. Herr Wittenburg stellt sich kurz als Nachfolger von Herrn Heindl vor und erläutert, warum eine Überplanung des Gebietes notwendig sei.

zu TOP 4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen
Herr König fragt an, wegen des eventuellen Standorts der Deponie in Gammelby. Der Bürgermeister verweist darauf, dass die Standortfrage noch nicht abschließend geklärt sei. Allerdings sei die Gemeinde Kosel dagegen, dass die Deponie an der B 76 angesiedelt wird.

Herr Kastens informiert darüber, dass im Zuge der Verlegung der Breitbandverlegung im Ortsteil Bohnert, die Pflasterung mangelhaft wiederhergestellt wurde. Der Bürgermeister verweist darauf, dass diese Baumaßnahme seitens der Gemeinde noch nicht abgenommen wurde. Er wird sich hierum kümmern.
Herr König fragt an, wegen des Sachstandes der Rekultivierung der Kiesabbauflächen der Fa. Brückner. Der Bürgermeister gibt hierzu Auskunft.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters wird dem Protokoll beigefügt.

Mitteilungen des Bürgermeisters Februar 2018

Am 27.11.17 fand ein Treffen mit einer Mitarbeiterin der Stiftung Naturschutz am Bültsee statt. Es sollen unter anderem Ufergehölze am Bültsee entnommen und der um die Weideflächen verlaufende Außenzaun erneuert werden.

Eine Erweiterung des Wanderweges am südlichen Rand des Naturschutzgebietes wurde nicht in Aussicht gestellt.

Nördlich an den Stiftungsflächen grenzt ein Acker, der durch seine Hanglage in den Bültsee entwässert. Bei Regenereignissen kommt es regelmäßig dazu, das große Mengen an Sedimenten und Nährstoffen in das Schutzgebiet eingeschwemmt werden. Hier soll nun endlich ein Fangegraben angelegt werden. Am 19.02.18 wurde mit den Arbeiten begonnen.

Am 4.1.2018 erfolgte die Feststellung über das Leerbleiben des Sitzes nach dem Rücktritt von Karl Walther wegen Erschöpfung des Listenvorschlages.

Ein in unserem Dorf ansässiges Gartenservice Unternehmen hat für die Pflege der Gemeinde eigenen Fläche an der Kaiser Wilhelm Eiche Arbeitsleistungen in 2017 im Wert von fast 1000,- € gespendet. Dieses soll auch in diesem Jahr erfolgen.

Ich bin mit der Fa. Knoop im Kontakt, die ein App zum Einschalten der Straßenbeleuchtung entwickelt hat.

Am 17.01.18 fand eine Begehung im Missunder Wald mit der unteren Forstbehörde statt. Es ging um die Absperrung an der Wesebyer Steilküste. Diese ist für weitere Jahre genehmigt und die Eigentümer wollen es auch dabei belassen.

Ab Mitte März soll der letzte Abschnitt der B 76 vom Birkenseer Weg bis zur Einfahrt Gammelby erneuert werden. Ich werde darauf dringen, dass der LBV von Anfang an eine Umleitung über Kochendorf ausschildert. Wenn dann die B 76 fertiggestellt ist, können wir mit der die Sanierung der Banketten in der "Alten Landstraße" bis zum Kieswerk Brückner beginnen.

Die Erneuerung der K 83 von Kosel nach Rieseby, kann erst beginnen, wenn die Sanierung der Schmutzwasserkanäle in der Riesebyer Dorfstraße fertiggestellt ist. Dies soll bis Ende 2018 abgeschlossen sein.

Nach vor Beginn der Sommerferien soll nun endlich der Netzausleger in Missunde aufgestellt werden.

Die Fa. BRG Entsorgungsgesellschaft wird die Deponie in Gammelby nicht weiter verfolgen, dafür wird aber geplant eine Deponie an der B 76 Birkensee einzurichten. Entsprechende Anträge wurden an das LLUR gestellt.

Wir haben beim Kreis bezüglich der Überplanung der potentiellen Kiesabbaufläche angefragt. Diese Anfrage wurde zunächst negativ beschieden. Es müsste eine gute Begründung mit Alternativenprüfung und positivem Planungsziel erfolgen, um eine Planung an dieser Stelle überhaupt realisieren zu können. Für die Gemeinde werden wohl Planungskosten i. H. v. ca. 60.000,00 € bis 80.000,00 € entstehen, bevor wir das Geld in die Hand nehmen, gilt es zu überprüfen, ob überhaupt eine gewisse Sicherheit für die Überplanung besteht.




Aus dem Finanzausschuss teilt Frau Riemer mit, dass dieser die Prüfung der Jahresrechnung vorgenommen hat.

Aus dem Kultur- und Partnerschaftsausschuss und Ausschuss für Jugend, Sport und Soziales erfolgen keine Mitteilungen, da diese nicht getagt haben.

Die Tagesordnungspunkte aus der letzten Sitzung vom Bau-, Wege- und Umweltausschuss sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung.


Die CDU-Fraktion teilt mit, dass sie sehr aktiv war und unter anderem die Listen für die kommende Kommunalwahl zusammengestellt hat.

Aus den Fraktionen der FWK und "Die Grünen" erfolgen keine Mitteilungen.

zu TOP 7. Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Gemeinde Kosel sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 16/2018
Die Freiwilligen Feuerwehren Kosel und Bohnert haben auf ihrer Mitgliederversammlung am 12.01.2018 Herrn Matthias Kühne zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.
Der Bürgermeister berichtet über die durchgeführte Wahl. Leider ist Herr Kühne nicht anwesend, so dass die GV lediglich der Wahl zustimmen kann. Eine Ernennung erfolgt später.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Matthias Kühne zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Gemeinde Kosel zu.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der FF-Bohnert der Gemeinde Kosel sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 17/2018
Die Freiwillige Feuerwehr Bohnert hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 10.02.2018 Herrn Matthias Kühne zum Ortswehrführer gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt. 
Der Bürgermeister berichtet über die durchgeführte Wahl. Leider ist Herr Kühne nicht anwesend, so dass die GV lediglich der Wahl zustimmen kann. Eine Ernennung erfolgt später.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Matthias Kühne zum Ortswehrführer der FF-Bohnert der Gemeinde Kosel zu.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der FF-Bohnert der Gemeinde Kosel sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 18/2018
Die Freiwillige Feuerwehr Bohnert hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 10.02.2018 Herrn Tobias Hansen zum stellvertretenden Ortswehrführer gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.  
Der Bürgermeister berichtet über die durchgeführte Wahl. Leider ist Herr Hansen nicht anwesend, so dass die GV lediglich der Wahl zustimmen kann. Eine Ernennung erfolgt später.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Tobias Hansen zum stellvertretenden Ortswehrführer der FF-Bohnert der Gemeinde Kosel zu.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Wahl eines Mitgliedes in den Bau-, Wege und Umweltausschuss
Beschlussvorlage - 46/2017
Durch die Mandatsniederlegung von Herrn Karl Walther am 12.11.2017 ist ein Mitglied in den Bau-, Wege und Umweltausschuss zu wählen.    
Der Bürgermeister teilt mit, dass durch die Mandatsniederlegung von Herrn Walther ein Mitglied nachgewählt werden muss. Vorgeschlagen wird Herr Kastens.

Beschluss:
Herr Kastens wird als Mitglied in den Bau-, Wege und Umweltausschuss gewählt.    

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Wahl eines Mitgliedes in den Tourismusausschuss
Beschlussvorlage - 13/2018
Durch die Mandatsniederlegung von Herrn Karl Walther am 12.11.2017 ist ein Mitglied in den Tourismusausschuss zu wählen.    
Der Bürgermeister teilt mit, dass durch die Mandatsniederlegung von Herrn Walther ein Mitglied nachgewählt werden muss. Vorgeschlagen wird Herr Kastens.

Beschluss:
Herr Kastens wird als Mitglied in den Tourismusausschuss gewählt.    

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden im Tourismusausschuss
Beschlussvorlage - 14/2018
Durch die Mandatsniederlegung von Herrn Karl Walther am 12.11.2017 ist ein stellvertretender Vorsitzender im Tourismusausschuss zu wählen.    
Der Bürgermeister teilt mit, dass durch die Mandatsniederlegung von Herrn Walther ein Mitglied nachgewählt werden muss. Vorgeschlagen wird Herr Kastens.

Beschluss:
Herr Kastens wird als stellvertretende/r Vorsitzende/r im Tourismusausschuss gewählt.    

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Wahl eines Mitgliedes für die Verbandsversammlung des Schulverbandes Fleckeby
Beschlussvorlage - 15/2018
Durch die Mandatsniederlegung von Herrn Karl Walther am 12.11.2017 ist ein Mitglied für die Verbandsversammlung des Schulverbandes Fleckeby zu wählen.    
Der Bürgermeister teilt mit, dass durch die Mandatsniederlegung von Herrn Walther ein Mitglied nachgewählt werden muss. Vorgeschlagen wird Herr Kastens.

Beschluss:
Herr Kastens wird als Mitglied für die Verbandsversammlung des Schulverbandes Fleckeby gewählt.    

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Vorschlag für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023
Beschlussvorlage - 1/2018
Im Jahr 2018 steht die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 an. Gegenüber den vorherigen Geschäftsjahren hat sich das Verfahren zur Wahl der Schöffen nicht geändert. Die Präsidentin des Landgerichts Kiel hat gemäß § 36 Absatz 4 Gerichtsverfassungsgesetz bestimmt, dass aus der Gemeinde Kosel eine Person vorzuschlagen ist.

Die Vorschlagsliste wird von der Gemeindevertretung aufgestellt. Für die Aufnahme in die Liste ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Zahl der anwesenden, mindestens aber der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Soweit sich Personen selbst bewerben, kann davon ausgegangen werden, dass sie im Falle ihrer Wahl das Amt annehmen. Wenn die Bewerber aber von Dritten vorgeschlagen werden, sollte die Annahme des Amtes im Vorhinein erklärt werden.

Frau Sabine Jessen, geb. 17.10.1963 in Ostercappeln, wohnhaft Ostring 3, 24354 Kosel, Rentnerin, hat sich darum beworben, in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufgenommen zu werden.


Der Bürgermeister informiert darüber, dass es zwei Bewerberinnen für die Wahl zum Schöffen gibt.
Es haben sich Frau Sabine Jessen und Frau Bianca König beworben.
Es weist darauf hin, dass aufgrund der gesetzlichen Vorgaben heute Abend mindestens 7 Ja-Stimmen zustande kommen müssen.
Anschließend geht er auf die eingegangenen Bewerbungen ein und läßt zuerst über Frau Sabine Jessen abstimmen.

Ja-Stimmen                        : 3
Nein-Stimmen                        : 6
Enthaltungen                        : 2

Damit wird Frau Jessen nicht vorgeschlagen.

Anschließend wird über Frau Bianca König abgestimmt.


Ja-Stimmen                        : 8
Nein-Stimmen                        : 3
Enthaltungen                        : 0

Somit wird Frau König seitens der Gemeinde Kosel als Schöffin vorgeschlagen.


Beschluss:
Als Schöffe/Schöffin für die Amtsperiode 2019 bis 2023 wird Frau Bianca König vorgeschlagen.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Südlich der Alten Landstraße"
Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 47/2017
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Kosel und die Begründung haben in der Zeit vom 09.11.2017 bis zum 11.12.2017 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 12.10.2017 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Bürgermeister Keinberger verweist auf die Vorlage.

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplan Nr. 12 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.)

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Satzungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Südlich der Alten Landstraße" sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 48/2017
Siehe Beschlussvorlage 47/2017.
Bürgermeister Keinberger verweist auf die Vorlage.

Beschluss:
Der Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Südlich der Alten Landstraße" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Südlich der Alten Landstraße" durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Südlich der Alten Landstraße" in Kraft.

Der Satzungsbeschluss ist erst nach Unterzeichnung der erforderlichen Erschließungsverträge bekannt zu machen.

Der Bürgermeister wird beauftragt den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Aufstellungsbeschluss für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Sondergebiet Bauunternehmen in Koselfeld"
Beschlussvorlage - 3/2018
Ein Vorhabenträger ist an die Gemeinde, mit dem Wunsch auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes herangetreten. Die Fläche soll als Gewerbefläche überplant werden und den betrieblichen Standort des Betriebes sicherzustellen.
Derzeit ist die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft im gültigen Flächennutzungsplan dargestellt. Somit ist neben der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ebenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Gemeindevertreter Kastens teilt der Gemeindevertretung mit, dass er keine Notwendigkeit für einen Aufstellungsbeschluss erkennen kann. Seiner Meinung nach, sollte dieser abgelehnt werden.
Er fragt an, ob denn ein B-Plan überhaupt notwendig sei und verweist hier auf § 34 BauGB.
Der Bürgermeister erwiedert, dass es lediglich darum geht, ob das betreffende Gebiet umgewandelt werden soll oder nicht.
Weiterhin gibt er aber zu bedenken, dass er nicht weiß, ob eine Erweiterung des Betriebsgeländes mit einer Halle von 800m² überhaupt möglich sei. Dieses müsste zusammen mit dem Kreis geklärt werden.

Um 20.12 Uhr verlässt GV König die Sitzung.

Herr Heide teilt mit, dass er mehr Informationen gewünscht hätte.
Nach kurzer Diskussion stellt Herr Kastens den Antrag, den Aufstellungsbeschluss für die 19. Änderung des F-Planes der Gemeinde Kosel abzulehnen.
Hierüber lässt der Bürgermeister abstimmen.

Ja-Stimmen                        : 2
Nein-Stimmen                        : 7
Enthaltungen                        : 1

Damit ist der Antrag abgelehnt.

Anschließend lässt der Bürgermeister gemäß Vorlage abstimmen.

Ja-Stimmen                        : 8
Nein-Stimmen                        : 0
Enthaltungen                        : 2


Somit wird die Angelegenheit zurückgestellt und wird zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2018 zur Beratung gestellt werden.

Beschluss:
Die Angelegenheit soll zurückgestellt werden und erneut im zweiten oder dritten Quartal 2018 zur Beratung gestellt werden.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.
ab hier abwesend: Herr Torsten König

zu TOP 18. Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Sondergebiet Bauunternehmen in Koselfeld"
Beschlussvorlage - 4/2018
Siehe Beschlussvorlage 3/2018.
Der Tagesordnungspunkt entfällt.

Beschluss:
Die Angelegenheit soll zurückgestellt werden und erneut im zweiten oder dritten Quartal 2018 zur Beratung gestellt werden.

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 19. Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung
Beschlussvorlage - 2/2018
Mit Gesetz vom 04.01.2018 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag die Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge aufgehoben und deren Erhebung in das Ermessen der Gemeinden gestellt.
Mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVOBl.) am 25.01. 2018 ist die Gesetzesänderung am 26.01.2018 in Kraft getreten.
§ 76 Gemeindeordnung (GO) Abs.2 Satz 2 lautet nun:
"Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Sinne der §§ 8 und 8a des Kommunalabgabengesetzes besteht nicht."

Daher kann die Gemeinde Kosel nun eine Satzung über die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung beschließen. 
Der Bürgermeister geht auf den Sachverhalt ein. Nunmehr kann die Gemeinde Kosel eine Satzung über die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung beschließen.
Herr Kastens bemängelt, dass die Vorlage seiner Meinung nach nicht aussagekräftig genug sei. Er hätte sich gewünscht, dass hier die Auswirkungen genauer herausgearbeitet worden wären.
Herr Kastens wünscht sich zu diesem Thema weiterhin eine Einwohnerversammlung, um die Bürger zu informieren.
Herr Wilde teilt mit, dass die Gemeinde Kosel immer eine gute Haushaltslage hatte. Dieses wird sich in naher Zukunft auch nicht ändern. Aus diesem Grund sei er für die Abschaffung der Satzung.
Nach kurzer, intensiver Diskussion wird beschlossen, die Straßenausbaubeitragssatzung aufzuheben.


Beschluss:
Die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen (Aufhebungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.      

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 20. Erneuerung Heizungsanlage "Alte Schule"
Beschlussvorlage - 5/2018
Es wird darüber nachgedacht, die Wärmeversorgung der ehemaligen Schule, der Feuerwehr, des Vereinsheims und des Geräteschuppens vom Bauhof zu erneuern. Hierzu haben die Schleswiger Stadtwerke ein Grobkonzept erarbeitet, um eine zukünftige effiziente und umweltfreundliche Wärmeversorgung zu gewährleisten. Innerhalb der Sitzung gilt es nun zu beraten, ob die Angelegenheit weiter verfolgt oder verworfen werden soll. 
Bürgermeister Keinberger geht kurz auf den Sachverhalt ein und geht kurz auf das Konzept der Stadtwerke ein.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Vorhaben zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, weitere Erkundigungen einzuholen. Das durch die Stadtwerke Schleswig erarbeitete Grobkonzept soll innerhalb einer der nächsten Ausschusssitzungen von einem Mitarbeiter der Stadtwerke Schleswig vorgestellt und erläutert werden. 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 21. Erneuerung von 15 Fenstern im Koseler Hof
Beschlussvorlage - 7/2018
In dem Haushaltsjahr 2017 wurden bereits 32.500,00 € für die Erneuerung von 9 Fenstern im Koseler Hof bereitgestellt. Eine Übertragung der Mittel erfolgte über die Jahresrechnung 2017 in das Haushaltsjahr 2018. Die Kosten wurden seinerzeit vorläufig geschätzt. Nach Auswertung der abgegebenen Angebote muss jedoch mit einem zusätzlichen monetären Aufwand von ca. 12.500,00 € gerechnet werden.  
Bürgermeister Keinberger weist die Gemeindevertretung darauf hin, dass die Vorlage geändert werden müsse.
Richtig sei, dass 9 Fenster im Koseler Hof erneuert werden müssen. Nicht 15 Fenster. Er bittet dieses in der Vorlage zu ändern.
Der Betrag von 12.500,-- € sei jedoch korrekt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den zusätzlich erforderlichen Betrag von 12.500,00 € zur Erneuerung der Fenster im Koseler Hof über den Nachtragshaushalt 2018 bereitzustellen. 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 22. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 8/2018
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Kosel zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2017.       
Frau Riemer hebt die gute Finanzlage der Gemeinde Kosel hervor. Ebenso verweist sie auf die gute Rücklage der Gemeinde hin.
Bezüglich der Prüfung Jahresrechnung bittet sie um Zustimmung.

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Kosel wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2017 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.       

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 23. Beförderungszuschüsse für Jugendliche und Senioren
Beschlussvorlage - 10/2018
Es besteht die Überlegung die Beförderung von Jugendlichen und Senioren nach Eckernförde zu bezuschussen. Über das ob und wie soll sich der Finanzausschuss Gedanken machen.

Die Gemeinde Barkelsby bezuschusst bereits die Beförderung nach Eckernförde. Die nachfolgenden Beschlüsse sind aus dem Protokoll der Gemeinde Barkelsby und sollen lediglich dem Gedankenanstoß gelten:

Jugendliche:
Es wird beschlossen, eine Förderung von Taxifahrten von Eckernförde nach Barkelsby für Jugendliche einzuführen. Dazu werden folgende Regeln festgelegt:
1. Der Personalausweis oder Schülerausweis der Person, die den entsprechenden Gutschein in Anspruch nehmen möchte, muss vorliegen.
2. Der Gutschein muss von dem/der Bürgermeister/in unterschrieben sein.
3. Das Siegel der Gemeinde muss auf dem Gutschein vorhanden sein.
4. Der Gutschein gilt nur für Taxiunternehmen in Eckernförde.
5. Durch den Gutschein werden 5,- € von der Gemeinde übernommen.
6. Der Gutschein ist nicht übertragbar!
7. Jede Person mit gültigem Schülerausweis kann sich einmal im Quartal 3 Gutscheine bei der Familie Greis besorgen.

Senioren:
Es wird beschlossen, die Förderung von Taxifahrten für ältere Mitbürger ab dem 65. Lebensjahr nach folgenden Regeln ab dem 01.01.2018 vorzunehmen:
1. Der Personalausweis der Person, die den entsprechenden Gutschein in Anspruch nehmen möchte, muss vorliegen.
2. Der Gutschein muss von dem/der Bürgermeister/in unterschrieben sein.
3. Das Siegel der Gemeinde muss auf dem Gutschein vorhanden sein.
4. Der Gutschein gilt nur für Taxiunternehmen in Eckernförde.
5. Durch den Gutschein werden 5 € von der Gemeinde übernommen.
6. Der Gutschein ist nicht übertragbar.
7. Jede Person mit gültigem Personalausweis kann sich einmal im Quartal 3 Gutscheine bei dem/bei der Bürgermeister/in abholen.  
Bürgermeister Keinberger trägt kurz den Sachverhalt vor. Seiner Meinung nach sollte hierüber der Ausschuss für Jugend, Sport und Soziales beraten.


Beschluss:
Die Angelegenheit wird in den Ausschuss für Jugend, Sport und Soziales vertagt. 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 24. Zuschussantrag der Rendsburger Musikschule e.V.
Beschlussvorlage - 9/2018
Der Gemeinde liegt ein Antrag der Rendsburger Musikschule e.V. auf Bezuschussung vor. Der komplette Vorgang liegt der Vorlage bei. 
Bürgermeister Keinberger erläutert den Antrag der Rendsburger Musikschule e.V. Er schlägt vor, dass der Antrag zurück verwiesen wird an den Ausschuss für Jugend, Sport und Soziales.
Herr Kastens ist der Auffassung, dass die Rendsburger Musikschule e.V. gefördert werden sollte. Anschließend erläutert er warum er dieser Auffassung sei.
Nach kurzer Aussprache stellt Herr Kastens den Antrag die Rendsburger Musikschule e.V. finanziell seitens der Gemeinde Kosel zu unterstützen.


Abstimmung:

Ja-Stimmen                        : 3
Nein-Stimmen                        : 6
Enthaltungen                        : 1


Damit ist der Antrag von Herrn Kastens abgelehnt.             

Der Bürgermeister läßt anschließend gemäß der Vorlage abstimmen.




Beschluss:
Es wird beschlossen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.000 € jährlich zu zahlen. Dieser soll jährlich zum 01.01.2018 gezahlt werden.              

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 28. Bekanntgaben
Herr Bürgermeister Keinberger informiert die Öffentlichkeit über die im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschlüsse.


Mathias Schütte  Hartmut Keinberger 
Protokollführer  Bürgermeister