N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Kosel vom 10.05.2011.

Sitzungsort:  in der alten Schule, Kosel, Schwansenweg 4
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.25 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvors. (w.B.) Egon Bülow
wählbarer Bürger Claus-Heinrich Delfs
Ausschussmitglied Hans-Joachim Heide
stimmloses Mitglied Wolfgang Kastens
Ausschussmitglied Hartmut Keinberger
stellv. Ausschussvorsitzender Torsten König
Ausschussmitglied Winfried Vogt
Ausschussmitglied Friedrich-Wilhelm Voß

Abwesend sind:
stimmloses Mitglied Robert Metzler (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Heinz Zimmermann-Stock
Gemeindevertreter Michael Furtner
Protokollführer Jan Andresen
Gast  Flach

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Berichte des Ausschussvorsitzenden und des Bürgermeisters
5. Mitteilungen und Anfragen
6. Beginn der Aufstellung des Kanalkatasters
Vorstellung des ausführenden Ingenieurbüros
  Beschlussvorlage - 3/2011
7. Erweiterung der Zone 30 in der Alten Landstraße
8. Einrichtung eines Halteverbotes Schwansenweg/Alte Landstraße
9. Regelungen zum künftigen Winterdienst
10. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf Energiesparleuchtmittel
11. Einrichtung eines Hundeübungsplatzes
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
14. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Die Tagesordnung wird um einen übergeordneten Punkt 13 „Bauanträge“ mit den Unterpunkten 13.1. „Gemeindliches Einvernehmen Lundshof 17“ und 13.2. „Gemeindliches Einvernehmen Zur Fähre 6“ erweitert.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Berichte des Ausschussvorsitzenden und des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtet:
  • Die IG-Gallbergring hat einen Vorschlag an die Gemeinde unterbreitet, statt der einmaligen Ausbaubeiträge wiederkehrende Beiträge einzuführen. Dieses wird wohl bereits in 6 Bundesländern praktiziert. Herr Bürgermeister Zimmermann-Stock zitiert aus dem Protokoll zur Finanzausschusssitzung vom 27.04.2011:
“Der Bürgermeister schlägt in diesem Zusammenhang folgendes vor:
Um das Anliegen der Koseler Interessengemeinschaft Gallbergring hinsichtlich der Deckung der Herstellungs-, Ausbau- und Umbaukosten für den Gallberging aufzunehmen, wird der GV empfohlen, zu beschließen, bevor der erarbeitete Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung für die Gemeinde Kosel endgültig verabschiedet wird, den Innenminister zu bitten, die vom Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag als alternative Wahlmöglichkeit der Straßenausbaufinanzierung vorgeschlagene Kostenregelung durch „Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge“ für die Gemeinde Kosel als Wahlmöglichkeit zu ermöglichen.“ 
Um also Klarheit zu gewinnen, ob eine Satzung mit der Festlegung von wiederkehrenden Beiträgen in SH möglich wäre, müsste die Antwort des Ministeriums abgewartet werden.
Nach Erörterung des Themas kommt man zu dem Ergebnis, dass zunächst die Stellungnahme des Ministeriums abgewartet werden sollte. Eine Hinhaltetaktik kann der Gemeinde seitens der IG Gallbergring nicht vorgeworfen werden. Schließlich soll die rechtliche Möglichkeit der Einführung der Anregung der IG abgeprüft werden.
  • Eine Vermietung des Gemeinderaums für Feierlichkeiten soll nicht erfolgen.
  • Die Möglichkeit einer DSL-Versorgung für Langsee und Weseby über LTE-Frequenzen wird geprüft.
  • Am 27.05.2011 findet das Benefiz-Konzert in der Ornumer Scheune statt.


zu TOP 5. Mitteilungen und Anfragen

Herr Kastens hatte ein Schreiben an die Gemeinde Kosel gerichtet und über die möglichen Gefahren von chronischem Botulismus durch Ausbringung von Gärresten aus Biogasanlagen informiert. Er möchte weder die Biogasanlagen verhindern noch Angst und Panik schüren, sondern es soll lediglich ein Bewusstsein und eine besondere Aufmerksamkeit geweckt werden. Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Gespräch mit Herrn Tobias Hansen zu führen und seine Einschätzung zu erbitten.

Ferner schlägt Herr Kastens in der Sitzung mündlich vor, über eine Idee einer alternativen Ausgleichsmaßnahme für den Bau der Biogasanlage nachzudenken. Am Ortseingang Bohnert gibt es nördlich eine im Eigentum von Tobias Hansen stehende Wiese, die kürzlich durch eine Reparatur eines Durchlasses unter der Straße wieder trocken gelegt wurde. Herr Kastens hat in Bohnertfeld ein nennenswertes Laubfroschvorkommen gefunden. Er regt an, die Wiese mit geringem Aufwand wieder zu vernässen und den Laubfrosch anzusiedeln. Es würde ein hoher biologischer Nutzen geschaffen. Dabei müsse natürlich sichergestellt sein, dass alle jenseits der Wiese liegenden Oberlieger ihr Drainagewasser schadlos loswerden.
Um die Möglichkeit der Umsetzung dieser Anregung zu prüfen, soll folgendermaßen verfahren werden:
1. Der Bürgermeister soll den Eigentümer befragen.
2. Sollte der Eigentümer der Anregung positiv gegenüber stehen, soll die technische Machbarkeit durch das Bauamt des Amtes Schei-Ostsee geprüft werden.
3. Sollte die Prüfung zu 2. eine vertretbare Möglichkeit eröffnen, so soll die Genehmigungsfähigkeit durch das Bauamt des Amtes Schlei-Ostsee bei den zuständigen Behörden geprüft werden.
Das Ergebnis soll der Gemeindevertretung vorgetragen werden.


zu TOP 6. Beginn der Aufstellung des Kanalkatasters
Vorstellung des ausführenden Ingenieurbüros
Beschlussvorlage - 3/2011

Nachdem die Gemeindevertretung der Gemeinde Kosel schon am 05.03.2009 beraten und im nachfolgenden Bauausschuss beschlossen hat (Bauausschuss tagte am 24.03.2011), ein Kanalkataster aufzustellen, hat Herr Andresen zwischenzeitlich eine beschränkte Ausschreibung mit vorangestelltem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der vorangestellte Teilnahmewettbewerb diente dazu, tatsächlich nur fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Dienstleister, die an der beschränkten Ausschreibung zu beteilgen waren, zu ermitteln. Die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit waren durch schriftliche Belege nebst Referenzen und Angabe der dazugehörigen Kontaktpersonen nachzuweisen. Dem ausgewählten Bieterkreis wurde dann die tatsächliche Ausschreibung mit den Vergabeunterlagen und Leistungstexten zugesendet. Dabei hat sich u.a. für die Gemeinde Kosel das Ingenieurbüro Torresin aus Nortorf als wirtschaftlichster Dienstleister herausgestellt. Es handelt sich um ein Ingenieurbüro für Bauwesen, Ingenieurvermessung und Geoinformatik.
Das Büro wird auf Basis der Ausschreibung im Rahmen eines VOL-Auftrages zu vereinbarten Einheitspeisen (pro Stück, pro Meter, pro km...) tätig. Die Auftragssumme beläuft sich auf Grundlage der von Herrn Andresen bereits in 2009 ermittelten, teilweise geschätzten Vorsätze auf rund 54.000 €. Da das Leistungsverzeichnis 26 Seiten umfasst, sei bei dieser Vorlage nur die Zusammenfassung des Auftrags-LVs beigefügt.
Hinweis: Diese Summe beinhaltet lediglich die Ingenieur- und Vermessungsleistungen, die Reinigungs- und Inspektionsleistungen werden durch dritte Fachfirmen erbracht.
In der Sitzung wird sich ein Vertreter des Ingenieurbüros vorstellen. Er hat die vorhandenen Bestandsunterlagen erhalten, gescannt und kopiert und grob ausgewertet. Ferner hat das Ingenieurbüro die ALK (automatische Liegenschaftskarte) der Gemeinde, die bisher von Herrn Andresen vermittelten Grundlagen und die daraus hervorgegangenen Beschlüsse sowie Presseartikel zur Verfügung gestellt bekommen.
Das Büro hat zunächst den Auftrag, den Kostenumfang der Ingenieurs-, sowie Reinigungs- und Inspektionsleistungen auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen aus seiner Sicht zu ermitteln und ggf. im Vergleich zu den von Herrn Andresen seinerzeit ermittelten Kosten darzustellen.
Im Ergebnis soll der genaue Umfang der zu erbringenden Leistung (Ingenieurleistungen und Reinigungs- sowie Inspektionsleistungen) beraten und beschlossen werden.

Im Haushalt sind bereits folgende Mittel bereitgestellt:

2010:                        45.000 €, komplett übertragen ins Folgejahr
2011:                        35.000 €
Summe:            80.000 €

Neben den Schilderungen des Sachverhaltes wird durch Herrn Andresen eine Anregung gegeben:

Das Wissen um die Lage und Führung der Stromversorgungskabel der Straßenbeleuchtung liegt meistens nahezu ausschließlich bei dem örtlichen Elektriker. Auch wenn derzeit niemand davon ausgeht, dass die erfolgreiche Zusammenarbeit weder kurz- noch langfristig aufgegeben werden soll, so muss dennoch festgestellt werden, dass es anzuraten ist, mittelfristig ein Planwerk zu erstellen.
Dieses muss nicht zwangsläufig teuer sein. Ggf. könnten die Laternen im Zuge der Vermessung der Kanäle mit eingemessen werden. Bei rund 150 Laternen (geschätzt) würde dieses Einmessen und Darstellen in der ALK Kosten von rund 1.000 € verursachen. Da das Kanalkataster nur in den Ortsteilen mit zentraler Ortsentwässerung aufgebaut wird, müssten die Laternen in den Außerortslagen separat eingemessen werden. Somit wäre für insgesamt ca. 1.200 € eine gute und dauerhafte Basis für einen Leitungsplan geschaffen. Nachfolgend könnte man mit dem Mitarbeiter des örtlichen Elektrikers die Kabelführung sukkzessive einpflegen.



Herr Andresen erklärt kurz die Veranlassung, die die Gemeinde in die Pflicht zur Aufstellung eines Katasters versetzt (SÜVO). Anschließend lässt er kurz die bereits gefassten Beschlüsse am 17.02.09, am 05.03.09 und am 24.03.09 Revue passieren. Die Form der Findung eines wirtschaftlichen Vertragspartners wurde erläutert. Am Ende des Vergabeverfahrens hat sich das Büro Torresin und Partner hervorgetan. Am 28.04.2011 wurde Herr Flach durch Herrn Voigt und Herrn Andresen mittels einer Ortsbereisung in das Kanalnetz der Gemeinde Kosel eingewiesen.

Herr Flach stellt sich und das Ingenieurbüro Torresin und Partner vor. Anschließend geht er auf Details der technischen Umsetzung in Kosel ein. Die Prüfung der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen hat ergeben, dass wahrscheinlich rund 14 - 15 km Freigefällekanal aufzunehmen, zu reinigen und zu inspizieren sind. Zudem zählt er auf dieser Basis rund 370 Haltungsschächte und rund 600 Grundstücksanschlussschächte. Auf Basis dieser Vordersätze ergeben sich mit den vereinbarten Einheitspreisen Ingenieurkosten von rund 61.000 €. Unter Zugrundelegung der Vordersätze aus 2009 hätten sich lediglich rund 54.000 € ergeben.
Herr Andresen hat die Kostenschätzung 2009 auf Basis der ihm bis dato vorliegenden Unterlagen erstellt. Zwischenzeitlich haben sich aus dem ehemaligen Amt Schlei ergänzende Unterlagen angefunden, die eine genauere Schätzung des Aufwands ermöglichen.

Um die Kosten dennoch so gering als möglich zu halten, schlägt Herr Flach vor, auf die angedachte Schachtscannung zu verzichten. Diese ist weder vorgeschrieben, noch ist sie für das Netz in Kosel unbedingt erforderlich. Durch diese Einsparung dürften sich die Ingenieurkosten wieder bei rund 55.000 € bewegen.

Darüber hinaus schätzt Herr Flach die Kosten für die Reinigung und Inspektion der Hauptkanäle und die Inspektion der SW-Grundsütcksanschlusskanäle ab. In der Summe schätzt er den Aufwand auf rund 90.000 €. Da in der Kostenschätzung von Herrn Andresen aus 2009 sowohl eine Hydraulische Berechnung als auch die Vermögensbewertung und die Schachtscannung mit einbezogen waren (zusammen brutto 28.000 €) und diese Leistungen heute zunächst ausgeblendet werden, kann festgestellt werden, dass die Kostenschätzung aus 2009 mit rund 152.000 € (180.000 € - 28.000 € = 152.000 €) nach derzeitigem Kenntnisstand lediglich 7.000 € teurer als heute geschätzt schloss. Nach heutigen Erkenntnissen ergeben sich Gesamtkosten von rund 145.000 € (55.000 € + 90.000 €).


Beschluss:

Es wird beschlossen, die bereits im März 2009 beschlossene Erstellung des Kanalkatasters so wie geplant in die Tat umzusetzen. Der genaue Umfang wird nach den Erläuterungen des Ingenieurbüros wie folgt festgelegt:
  • auf die Schachtscannung wird verzichtet
  • auf die Hydraulische Berechnung wird zunächst verzichtet
  • auf die Vermögensbewertung wird zunächst verzichtet

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Ingenieurauftrag zu erteilen. Die Vermessung soll durchgeführt werden. Das Ergebnis der Vermessung und die aus diesen Erkenntnissen genauer berechenbaren Kosten für die Reinigung und Inspektion der Kanäle sollen in einem der kommenden Bauausschüsse vorgetragen werden. Der Ausschuss wird dann die weitere Vorgehensweise beraten und beschließen.
Bisher sind 80.000 € über die Haushalte 2010 und 2011 bereit gestellt bzw. übertragen worden. Diese Mittel sind zunächst ausreichend. Für die Reinigung und Inspektion müssten dann über die Haushaltsplanung 2012 weitere Mittel bereit gestellt werden.
Ein rechtzeitig zu verteilender Info-Flyer wird die Grundstückseigentümer auf die Vermessungsarbeiten hinweisen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erweiterung der Zone 30 in der Alten Landstraße

Über das Ordnungsamt wurde bereits erwirkt, dass an der „Alten Landstraße“ von der Eiche bis zum Ostring eine Zone 30 ausgewiesen wird.
In der Beratung ergibt sich die Diskussion, ob sich die Zone 30 ggf. über den Ostring hinaus Richtung Ortsschild ausweiten ließe. Dieser Gedanke wird schließlich aber doch verworfen.
Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:
Auf Basis des Schriftstückes mit dem Aktenzeichen 112-CS-122013 von Herrn Scheller soll die Zone 30 ausgewiesen werden. Da es sich um eine Zone 30 handelt, soll geprüft werden, inwiefern dieses Auswirkungen auf die Vorfahrtsregelungen einmündender Straßen hat. Möglicherweise muss ein Schild „Geänderte Vorfahrt“ aufgestellt werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Einrichtung eines Halteverbotes Schwansenweg/Alte Landstraße

Auf der nördlichen Straßenseite der Alten Landstraße vor dem Koseler Hof wird bisweilen wild geparkt. Das Ordnungsamt und der Bürgermeister hatten einen Ortstermin. Die Einrichtung eines Halteverbotes erübrigt sich eigentlich, da die verbleibende Restbreite der Straße beim Parken die vorgeschriebenen 3 m unterschreitet. Da Schilder mit dem absoluten Halteverbotszeichen den Autofahrer aber deutlicher auf das Verbot hinweisen, sollten diese aufgestellt werden. Das Schriftstück mit dem Aktenzeichen 112-CS-121955 von Herrn Scheller erläutert die Umstände.
Es wird erörtert, welche Vor- und Nachteile mit der Aufstellung von Schildern verbunden sind. Man ist sich einig, dass man das Parken unterbinden möchte. Über die Länge des auszuweisenden Verbots herrscht Uneinigkeit.
Es wird folgender Beschluss gefasst:



Beschluss:

Es wird beschlossen, ein Halteverbot entsprechend des o.g. Schriftstückes auszuweisen. Das Ordnungsamt soll klären, wie sich ein Halteverbot im Bushaltestellenbereich auswirkt.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Regelungen zum künftigen Winterdienst

Der Bürgermeister berichtet, dass der Winterdienst für den Winter 2010/2011 Kosten von rund 13.256,10 € verursacht hat.
Die Landwirte Tobias Hansen und Markus Peters haben den Bürgermeister wissen lassen, dass sie Interesse an der Übernahme des Winterdienstes hätten. Diesbzgl. haben beide beim Bürgermeister und Herrn Andresen im Amt vorgesprochen. Das Gemeindegebiet würde unter den Beiden aufgeteilt und der Winterdienst zusammen gewärleistet. Ein schriftliches Angebot wird der Gemeinde vorgelegt.
Der Vertrag mit der Firma Ritterbusch wäre bis zum 30.09. eines Jahres beidseitig kündbar.

Es wird kein Beschluss gefasst.


zu TOP 10. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf Energiesparleuchtmittel

Herr Andresen berichtet aus der Erfahrung aus anderen Gemeinden. Dort wurden nicht die gesamten Leuchtenköpfe, sondern nur die Leuchtmittel ausgetauscht. Eine solche Maßnahme amortisiert sich binnen kurzer Zeit.

Beschluss:

Es wird beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, für die Gemeindevertretersitzung eine Beschlussvorlage anzufertigen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Einrichtung eines Hundeübungsplatzes

Es wird über den Wunsch einiger Bürger Kosels beraten, einen Hundeübungsplatz auszuweisen.

Zunächst ist grundsätzlich auszuführen, dass es sich bei der vorstehenden Einrichtung um eine genehmigungspflichtige bauliche Anlage im Sinne der Landesbauordnung handelt. Für die Zulässigkeit müssen gesetzliche Anforderungen erfüllt werden.
Die planungsrechtliche Beurteilung ist primär von Bedeutung. Hier ist zwischen dem Innenbereich und dem Außenbereich zu differenzieren.
Grundsätzlich ist eine derartige Einrichtung im Innenbereich zulässig. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass unter dem bauordnungsrechtlichen Aspekt die Immissionsträchtigkeit, die zwangsläufig von einem Hundeübungsplatz bzw. einer Spielwiese ausgeht, geprüft werden muss.
Dies ist im Regelfall im Hinblick auf die Gebietsverträglichkeit (Wohnen und Erholung) durch ein von der Bauaufsichtsbehörde gefordertes Schallgutachten zu belegen, dessen Kostentragung mit einer Summe im mittleren vierstelligen Bereich auch zu klären ist.
In Ermangelung ausreichender Abstandsflächen zur vorhandenen Wohnbebaung ist die Zulässigkeit einer derartigen Einrichtung allerdings von vornherein in Frage zu stellen.
Für die Außenbereichsbeurteilung im Umland der Ortslage Kosel ist anzumerken, dass nach den einschlägigen Rechtsvorschriften nur priviligierte Vorhaben (Landwirtschaft) zulässig sind. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht entgegen stehen.
Hierzu zählen insbesondere naturschutzrechtliche Belange. Die in Frage kommenden Bereiche sind Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete. Die Untere Naturschutzbehörde hat in einer Stellungnahme in einer anderen Gemeinde deutlich gemacht, dass derartige Einrichtungen im Landschaftsschutzgebiet grundsätzlich nicht zulässig sind. Ein Genehmigungsantrag hätte damit keinen Erfolg.

Auf Basis der vom Ausschussvorsitzenden gegebenen Informationen wird das Ansinnen eher kritisch gesehen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die Umstände und Bedingungen in einer Beschlussvorlage zu formulieren. Der Bauausschuss lehnt den Wunsch auf Einrichtung eines Hundeübungsplatzes ab. Die GV soll abschließend beraten und beschließen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 14. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.



Jan Andresen  Egon Bülow 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende/r