N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Kosel vom 16.08.2012.

Sitzungsort:  in der Alten Schule, Schwansenweg 4, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.10 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvors. (w.B.) Egon Bülow
wählbarer Bürger Claus-Heinrich Delfs
Ausschussmitglied Hans-Joachim Heide
stimmloses Mitglied Wolfgang Kastens
Ausschussmitglied Hartmut Keinberger
stellv. Ausschussvorsitzender Torsten König
Ausschussmitglied Winfried Vogt
Ausschussmitglied Friedrich-Wilhelm Voß

Abwesend sind:
stimmloses Mitglied Robert Metzler (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Heinz Zimmermann-Stock
Gemeindevertreter Dirk Christiansen
Gemeindevertreter Michael Furtner
Gemeindevertreterin Margrit Riemer
Gast Detlev Flach
Gast Günther Meinshausen
2 Gäste
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen und Anfragen
5. Erweiterung des Kyffhäuserheims
  Beschlussvorlage - 25/2012
6. Sanierung des Gallbergringes
  Beschlussvorlage - 26/2012
7. Erstellung eines Kanalkatasters - Änderungen
  Beschlussvorlage - 24/2012
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
10. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Durch Bürgermeister Zimmermann-Stock wird gebeten, einen weiteren Tagesordnungspunkt aufzunehmen. Es liegt eine Anfrage für einen Erwerb eines gemeindeeigenen Flurstücks im Bereich Schoolbek vor. Hierüber möge der Ausschuss bitte beraten. Es wird daher beantragt, den Punkt „Verkauf eines Flurstückes in Schoolbek“ nach Tagesordnungspunkt 7 einzufügen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Mitteilungen und Anfragen

Durch Bürgermeister Zimmermann-Stock wird über folgende Punkte berichtet:
  • Aufnahme weiterer Verhandlungen mit den Grundeigentümern für die Realisierung des Radweges von Kosel nach Missunde
  • Fertigung eines Briefes an die Gemeinde Rieseby betreffend des gewünschten Wanderweges von Bohnertfeld nach Büstorf
  • Aktueller Sachstand zum Thema „altengerechtes Wohnen“
  • Leserbrief zu einem Bauvorhaben in Missunde
  • Übungen der Feuerwehr zur Erreichung der Leistungsstufe „Roter Hahn 2“

Ausschussmitglied Keinberger hat folgende Anfragen/Informationen:
  • Betreffend der Rückverlegung des Wanderweges in Missunde sollte durch die Verwaltung die Rechtslage der Verkehrssicherungspflicht geklärt werden. Wie ist dort der Sachstand?
    Durch Bürgermeister Zimmermann-Stock wird hierzu der aktuelle Sachstand mitgeteilt.
  • Wie ist der aktuelle Stand betreffend der Beseitigung des Kammkrautes?
    Hierzu wird durch Bürgermeister Zimmermann-Stock berichtet, dass die Beseitigung versucht wurde, aber leider nicht zum gewünschten Ziel geführt hat. Der Bagger konnte die Beseitigung aufgrund geringer Reichweite nur bedingt durchführen.
  • Der S.-H. Landesverband hat über den Erlass eines Reparaturgesetzes informiert. Danach ist beabsichtigt, die Verpflichtng zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wieder einzuführen. Hierzu ergibt sich eine kurze Diskussion im Hinblick auf Tagesordnungspunkt Nr. 6. Durch den Bürgermeister und den Protokollführer werden ergänzende Informationen gegeben.

Ausschussmitglied Heide hat folgende Anfrage:
  • Wer erteilt die Genehmigung für die Nutzung des Dorfangers durch den Zirkus Traber?
    Bürgermeister Zimmermann-Stock führt aus, dass dies von ihm entschieden wird. Schäden sind durch diese Nutzung nicht zu erwarten.


zu TOP 5. Erweiterung des Kyffhäuserheims
Beschlussvorlage - 25/2012

Bereits im Rahmen der letzten Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses wurde bereits über das Begehren der Kyffhäuserkameradschaft Kosel berichtet. Ziel ist dabei die Erweiterung des Abstellraumes. Begründet wird die Notwendigkeit mit einer immer größeren Frequentierung des Gebäudes.

Es wurde beschlossen, die Umsetzung der Maßnahme weiter zu verfolgen und in den Fraktionen zu beraten. Von der Kyffhäuserkameradschaft Kosel sollten drei Planungsvorschläge mit einhergehenden Kostenschätzungen vorgelegt werden. Die Planungsvorschläge (ohne Kostenschätzung) liegen nunmehr vor.


Ergänzend zum Sachverhalt wird durch Bürgermeister Zimmermann-Stock berichtet, dass die Kostenschätzung zwischenzeitlich allen Gemeindevertretern/innen per Mail zugegangen ist.

Durch den Vorsitzenden der Kyffhäuserkameradschaft Kosel, Herrn Meinshausen, wird das geplante Vorhaben inhaltlich noch einmal näher vorgestellt. Neben der Schaffung von Abstellraum ist auch die Herstellung eines behindertengerechten Eingangs angedacht. Im Eingangsbereich soll Platz für eine Garderobe und ein Regal für die Schuhe der Sportler errichtet werden. Größter Nutznießer, so Herr Meinshausen, ist der TSV Kosel. Es wäre daher wünschenswert, wenn sich dieser bei der Realisierung des Projektes durch Bereitstellung von Arbeitskräften beteiligt.

Die geschätzten Materialkosten für die „große“ Lösung liegen bei 21.519,96 EURO (brutto). Hierin ist bereits auch eine kleine Reserve für unvorhergesehenes eingeplant. Da bei der „mittleren“ Lösung die Materialkosten nur unwesentlich geringer ausfallen (weniger Mauersteine) wurde auf eine separate Berechnung verzichtet.

Durch Ausschussmitglied Keinberger wird nachgefragt, ob der bisherige Zugang nicht behindertengerecht umgebaut werden könnte. Dies wäre grundsätzlich denkbar, würde das Problem der Garderobe und des Schuhregals nicht abdecken. Der bisherige Eingang soll grundsätzlich beibehalten werden. So kann je nach Veranstaltung zwischen den Eingängen gewählt werden.

Wenn die „große“ Lösung als tragfähig anerkannt werden könnte, könnten auch die Tischtennisplatten aus der „alten Schule“ in den neuen Abstellraum umgelagert werden. Der dann frei werdende Raum könnte dann für andere Zwecke genutzt werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Variante I (große Lösung) zu unterstützen, sofern die Finanzierung durch den Finanzausschuss im Haushaltsjahr 2013 sichergestellt werden kann.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Vor Eintritt in die Beratung zu Tagesordnungspunkt 6 erklärt Ausschussmitglied König sich als möglich befangen. Durch den Protokollführer wird die rechtliche Situation erläutert und erklärt, dass eine Befangenheit grundsätzlich nicht gegeben ist. Der Beschluss des Bauausschusses wirkt nicht unmittelbar.
Nach kurzer Erörterung stimmt der Ausschuss über eine mögliche Befangenheit ab.




Beschluss:
Ausschussmitglied König wird als nicht befangen erklärt.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Sanierung des Gallbergringes
Beschlussvorlage - 26/2012

Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss vom 28.05.2009 grundsätzlich die Sanierung des Gallbergringes beschlossen. Abhängig von der Finanzierung sollte ein Baubeginn Anfang 2010 erfolgen.

Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 03.12.2009 musste hinsichtlich der Finanzierung auf einen Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 30.10.2009 hingewiesen werden, der auf die Erhebungspflicht von Straßenausbaubeiträgen hinwies. Danach stellte der Verzicht auf den Erlass einer Beitragssatzung eine Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht dar, der eine entsprechende Bestrafung des Bürgermeisters sowie der Mitglieder der Selbstverwaltung (Gemeindevertreter/innen) nach sich ziehen kann.
So hat das OLG Naumburg mit Urteil vom 18.07.2007, AZ.: 2Ss 188/07, entschieden, dass sich Mitglieder eines Gemeinderates wegen Untreue (§ 266 BGB) strafbar machen können, wenn sie eine vom Gesetzgeber angeordnete Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen dadurch verletzen, dass sie die Durchführung einer beitragsfähigen Straßenbaumaßnahme beschließen, ohne zuvor die für eine Beitragserhebung erforderliche Beitragssatzung zu erlassen.

Die Gemeindevertretung Kosel hatte sich folglich mit dem Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung auseinander zu setzen.

Über die Verpflichtung zum Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung gemäß § 76 der Gemeindeordnung (GO) wurde in der Vergangenheit verschiedentlich diskutiert. Zwischenzeitlich hat der Landtag mit Beschluss des Landtages vom 13. März 2012 § 76 GO um folgenden Satz ergänzt: „Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen besteht nicht.“ Insofern können die Gemeinden frei entscheiden, ob sie künftig Straßenausbaubeiträge erheben möchten oder nicht.
Soweit Straßenausbaubeiträge erhoben werden sollen, besteht nunmehr aufgrund einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes die Möglichkeit zwischen einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen zu wählen. Die „traditionellen“ einmaligen Beiträge werden für die jeweils anstehende Maßnahme ermittelt und auf die durch diese Maßnahme „bevorteilten“ Anlieger verteilt. Wiederkehrende Beiträge wurden neu in das Gesetz aufgenommen. Hierbei stellt die Gemeinde einen Straßenbauinvestitionsplan bspw. für 5 Jahre auf und verteilt diese Kosten auf 5 Jahre und auf alle Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet.
Die Gemeindevertretung hat daraufhin am 31.05.2012 beschlossen, vorläufig keine Straßenausbaubeitragssatzung zu erheben.

Unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses und der seit Mai 2009 verstrichenen Zeit wird es als sachdienlich angesehen, dass der Wille zum Ausbau des Gallbergringes noch einmal zum Ausdruck gebracht wird. Gemäß Beschluss vom 28.05.2009 sollte das Ing.-Büro Rix & Soll beauftragt werden, die Maßnahme auszuschreiben. Voraussetzung hierfür war die Sicherstellung der Finanzierung durch den Finanzausschuss.


Ergänzend wird auf die inhaltlichen Ziele des Koalitionsvertrages der Landesregierung zur Pflicht der Wiedereinführung von Straßenausbaubeiträgen eingegangen. Fraglich ist dabei für das Projekt „Gallbergring“, welcher Verfahrensstand erreicht sein muss, damit auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichtet werden kann. Reicht der bloße Beschluss oder muss die Maßnahme tatsächlich begonnen sein? Oder reicht ggf. beides nicht und die Maßnahme muss schon abgeschlossen sein? Die Verwaltung wird hierzu um entsprechende Prüfung der Rechtslage gebeten.

Nach kurzer Beratung besteht innerhalb des Ausschusses Einigkeit, dass mit der Maßnahme erst 2013 begonnen werden soll. Die Vorbereitung der Maßnahme wird voraussichtlich nicht so schnell erfolgen können, dass in 2012 noch begonnen werden kann bzw. ein Beginn in 2012 witterungsbedingt noch sinnvoll erscheint.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Ausbau des Gallbergringes durchzuführen. Vorab ist durch das Ing.-Büro Rix & Soll eine aktualisierte Kostenschätzung einzureichen. Sofern die Finanzierung durch den Finanzausschuss sichergestellt werden kann, sollen die notwendigen Mittel für das Haushaltsjahr 2013 bereitgestellt werden. Die Ausschreibung der Maßnahme soll danach möglichst zeitnah erfolgen. Sofern alle Voraussetzungen vorliegen, ist mit dem Bau frühstmöglich zu beginnen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erstellung eines Kanalkatasters - Änderungen
Beschlussvorlage - 24/2012

Am 29.06.2012 haben Frau Riemer als Finanzausschussvorsitzende sowie Herr Bürgermeister Zimmermann-Stock mit dem Betreiber, dem Planer und der Verwaltung ein Gesprächstermin in der Amtsverwaltung abgehalten. Der Beschluss der GV vom 31.05.2012 zum Thema „Kanalkataster“ sollte erörtert werden. Aus Sicht des Betreibers, des Planers und der Verwaltung wurde es für erforderlich angesehen, dass seitens der Gemeinde der protokollierte Beschlusstext noch einmal näher erläutert wird.

Nachdem Argumente ausgetauscht wurden, wurde angeregt, die Angelegenheit erneut dem Bauausschuss vorzustellen. Folgende Vorgehensweise sei technisch sinnvoll. Da in Kosel Steineinträge und Fremdwasser die Schmutzwasserpumpen und die Kläranlage belasten und in den kommenden Jahren nach Aussage des Bürgermeisters Straßensanierungsmaßnahmen anstehen (Raiffeisenweg, Haarmoor), ist aus technischer Sicht auch die Untersuchung des kompletten Regenwassersystems zu empfehlen.

Empfohlene Maßnahmen als Ergebnis der Unterredung vom 29.06.2012:
  • Ortsteil Kosel ohne Gallbergring: Kanalreinigung und Inspektion der Schmutzwasserkanäle (12.000 €)
  • Sinnvollerweise auch der Regenwasserkanäle im Ortsteil Kosel (12.500 €)
  • Ortsteile Missunde und Weseby: Reinigung und Inspektion der Schmutzwasserkanäle (8.000 €)
  • Inspektion der Grundstücksanschlussleitungen für Schmutzwasser in den Ortsteilen Kosel, Missunde und Weseby (34.000 €).
  • Inspektion der Regenwasseranschlussleitungen im Ortsteil Kosel (18.000 €)
Hinweis: Reinigung der Anschlussleitungen nur, wenn der Abfluss behindert ist oder eine Inspektion ohne Reinigung ganz scheitert.

Nicht durchgeführt werden:
  • Ortsteil Kosel: Schachtscannung, Reinigung der Grundstücksanschlussleitungen Schmutz- und Regenwasser
  • Ortsteile Missunde und Weseby: Schachtscannung, Reinigung und Inspektion der Regenwasserkanäle, Inspektion der Grundstücksanschlussleitungen Regenwasser
  • Ortsteil Langsee: komplett IGEL
  • Ortsteil Bohnert: Schmutzwassersystem komplett privat organisiert, Regenwasser bei der weiteren Katasteraufstellung komplett unberücksichtigt
Die Kosten für die am 29.06.2012 favorisierten Maßnahmen belaufen sich auf 84.500 €. Für den Fall, dass die Regenwasserkanäle und Anschlussleitungen im Ortsteil Kosel unberücksichtigt bleiben, belaufen sich die Kosten auf 54.000 €. Jedenfalls sind die Kosten des Planers mit rund 65.000 € hinzuzuaddieren.

In der Summe können die Gesamtkosten vorbehaltlich der Ergebnisse aus der Inspektion somit mit rund 149.500 € angegeben werden. Bleiben die Regenwasserkanäle und Anschlussleitungen im Ortsteil Kosel unberücksichtigt, so können die Gesamtkosten mit rund 119.000 € beziffert werden.

Im Vermögenshaushalt sind 2010 45.000 € und 2011 weitere 35.000 €, d.h. in der Summe 80.000 € bereit gestellt worden. Mit Stand 09.08.2012 sind in diesem Haushaltstitel noch 43.900 € verfügbar. Also wurden rund 36.100 € verausgabt (Planerkosten). Die Differenz zu den o.g. Gesamtkosten müssten 2013 ergänzend bereit gestellt werden (69.500 € oder 39.000 €).


Bei Eintritt in die Beratung wird durch Ausschussmitglied Keinberger nachgefragt, warum erneut über dieses Thema beraten wird. Wurde durch die Verwaltung bei der letzten Beratung evtl. nicht ausreichend informiert? Hierzu wird durch den Protokollführer erklärt, dass dies nicht der Fall ist. Gleichzeig wird der Hintergrund noch einmal näher erläutert.

Herr Flach vom Büro Torresin & Partner führt noch einmal die gesetzlichen Bestimmungen aus und erläutert, wo der Bedarf an der Anpassung des Beschlusses zu sehen ist. Nach der SüVO sind Schmutzwasserleitungen zu prüfen, die älter als 15 Jahre sind bzw. auch Leitungen bis 15 Jahre, wenn kein Nachweis der Erstprüfung vorgelegt werden kann. Dies ist für Weseby und Missunde der Fall. Eine Prüfung wird daher zwingend notwendig. Dies hat der bisherige Beschluss nicht vorgesehen.

Überdies wird durch den Protokollführer ausführlich über den Mehrwert der Untersuchung der Regenwasserleitungen informiert. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass hierdurch künftig Kosten gespart werden können, wenn kleinere Schäden schon vorsorglich instandgesetzt werden und es nicht erst zu umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen kommen muss. Die Anwesenden nehmen dies zur Kenntnis und verweisen auf die damit verbundenen Kosten. Da in 2013 weitere kostenträchtige Projekte anstehen und die Erfassung der Regenwasserkanäle nicht zwingend vorgeschrieben ist, wird ein Handlungsbedarf hierfür nicht gesehen.

Auf Nachfrage wird auch auf die zeitlichen Aspekte zur Beseitigung festgestellter Schäden eingegangen.


Beschluss:

Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 31.05.2012 wird wie folgt abgeändert bzw. ergänzt.

Folgende Maßnahmen sind ergänzend auszuführen:
  • Ortsteil Kosel ohne Gallbergring: Kanalreinigung und Inspektion der Schmutzwasserkanäle (12.000 €)
  • Ortsteile Missunde und Weseby: Reinigung und Inspektion der Schmutzwasserkanäle (8.000 €)
  • Inspektion der Grundstücksanschlussleitungen für Schmutzwasser in den Ortsteilen Kosel, Missunde und Weseby (34.000 €).


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 10. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr zugegen ist, kann auf eine Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse verzichtet werden.



Egon Bülow  Norbert Jordan 
Ausschussvorsitzender  Protokollführer