N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Kosel vom 15.08.2013.

Sitzungsort:  in der Alten Schule, Schwansenweg 4, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.20 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Winfried Vogt
stellv. Ausschussvorsitzender Michael Furtner
Ausschussmitglied Hans-Joachim Heide
Ausschussmitglied Torsten König
Ausschussmitglied Karl Walther
Ausschussmitglied (w. B.) Claus-Heinrich Delfs
Ausschussmitglied (w. B.) Silke Petersen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Hartmut Keinberger
Gemeindevertreter Karl Naeve
Gemeindevertreterin Margrit Riemer
Gemeindevertreter Heinz Zimmermann-Stock
Protokollführer Norbert Jordan
Gast Chrsitian Mau
7 Gäste
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung der Wählbaren Bürgerinnen und Bürger
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen und Anfragen
6. Regelung der künftigen Regenwasserbeseitigung im Bereich "Gallbergring"
  Beschlussvorlage - 30/2013
7. Straßenbeleuchtung Gallbergring
  Beschlussvorlage - 35/2013
8. Lärmaktionsplan Kosel
8.1 a.) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 32/2013
8.2 b.) abschließender Beschluss
  Beschlussvorlage - 33/2013
9. Tonnagenbeschränkung Schmiederedder / Kosel
  Beschlussvorlage - 21/2013
10. Innenentwicklungspotenziale in der Gemeinde Kosel
  Beschlussvorlage - 27/2013
11. Bankettpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 34/2013
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Verpflichtung der Wählbaren Bürgerinnen und Bürger

Die bürgerlichen Mitglieder des Bau-, Wege- und Umweltausschusses werden gemäß § 21 Gemeindeordnung durch den Ausschussvorsitzenden verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch auszuüben. Überdies werden sie zur Verschwiegenheit verpflichtet.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Bürgermeister Keinberger beantragt, den Punkt „Straßenbeleuchtung Gallbergring“ auf der Tagesordnung nach Tagesordnungspunkt Nr. 6 zu ergänzen. Die Straßenbeleuchtung ist derzeit noch nicht abschließend geklärt und sollte beraten werden. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Ergänzend bittet Ausschussmitglied Walther um Beratung verschiedener Punkte. Da es sich um mehrere Punkte handelt, wird Herr Walther gebeten, mögliche Beratungspunkte künftig vorab mit dem Bürgermeister zu erörtern, damit dann ggf. eine Berücksichtigung auf der Tagesordnung erfolgen kann. Dies nahm Herr Walther zur Kenntnis und zog seine Anträge zurück.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

Ausschussmitglied Petersen regt an, dass im Internet auch die Ergebnisse der im nicht öffentlichen Teil beratenen Tagesordnungspunkte veröffentlicht werden. Es wurde darauf hingewiesen, dass dies grundsätzlich nicht vorgesehen ist. Die Anregung wird entsprechend an die zuständige Stelle der Verwaltung weitergeleitet.


zu TOP 5. Mitteilungen und Anfragen

Gemeindevertreterin Riemer weist darauf hin, dass die Banketten bei der Straßenverengung in Bohnert stark ausgefahren sind. Der Gemeindearbeiter wird hierüber informiert.

Ausschussmitglied Heide weist darauf hin, dass beim TSV noch ein Tor eingebaut werden muss. Hierzu wird ausgeführt, dass dies der TSV in Eigenleistung vornehmen wollte.


zu TOP 6. Regelung der künftigen Regenwasserbeseitigung im Bereich "Gallbergring"
Beschlussvorlage - 30/2013

Am 22.07.2013 wurde mit dem Ausbau des Gallbergrings begonnen. Im Gartenbereich der innenliegenden Grundstücke verläuft eine Regenwasserleitung, die das bisher anfallende Oberflächenwasser in Richtung Schwansenweg abgeführt hat. Eine klare Zuordnung der Leitung
- öffentlich oder privat - lässt sich derzeit nicht vornehmen. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Bestandspläne durch das Ing.-Büro Carstensen ist jedoch davon auszugehen, dass es sich um eine öffentliche Leitung handelt. In diesem Fall hätten die Anlieger gemäß Satzung ein Anschlussrecht. Dieses Recht kann nur durch einen Verwaltungsakt aufgehoben werden. Baulasten oder dingliche Sicherungen sind für diese Leitung nicht bekannt.

Die bisherigen Beratungen sehen vor, dass die Leitung nicht aufrecht erhalten werden soll. Da an dieser Leitung jedoch verschiedene Grundeigentümer angeschlossen sind bzw. sein könnten, sind auch diese rechtzeitig über die bevorstehende Änderung zu informieren.

Die Leitung könnte auf Wunsch der Anlieger privat weiter betrieben werden. In diesem Fall wäre nicht nur die dingliche Sicherung der Leitung über alle Grundstücke notwendig, sondern auch die vertragliche Auseinandersetzung der angeschlossenen Grundeigentümer über die künftige Unterhaltung und Sanierung der Leitung. Mit der Übertragung würden alle Rechte und Pflichten weitergegeben werden. Betrachtet man jedoch die Situation, dass nicht ein Schacht zu dieser Leitung gefunden werden konnte und die Leitung aller Voraussicht nach in einem desolatem Zustand ist, sollte diese Lösung nicht favorisiert werden.

Alle Grundstücke die angeschlossen sind, sollten sich im Rahmen der Ausbaumaßnahme auf eine Veränderung der Regenwasserbeseitigung einstellen.

Die DN 150 Leitung von den Straßen in den rückwärtigen Gartenbereich soll im Rahmen der Ausbaumaßnahme lediglich an der Grundstücksgrenze getrennt und abgedeckelt werden. Die Leitung verbleibt dann bis auf weiteres unverändert auf den Privatgrundstücken.

Neuer Übergabepunktdieser Leitung in die dann weiterführende öffentliche Leitung soll der Schacht „R16i“ sein.


Der Sachverhalt wird durch Ausführungen des Bürgermeisters ergänzt. Vorerst können die Anlieger noch an der vorhandenen Leitung angeschlossen bleiben.

In einer anschließenden Diskussion wird auch verschiedenen Bürgern das Rederecht eingeräumt. Auf einzelne Fragen und Hinweise wurde näher eingegangen. Danach kann festgehalten werden, dass z. B. ein Anlieger eine Haftung für die Leitung nicht übernehmen möchte. Es wird vielmehr die Herstellung einer eigenen Versickerungsanlage favorisiert.

Fraglich ist, bis wann ein Umschluss zu erfolgen hat. Grundsätzlich soll den Anliegern eine Übergangszeit eingeräumt werden. Da die Anlieger der äußeren Grundstücke im Rahmen der Baumaßnahme sofort eine Änderung der Niederschlagswasserbeseitigung vornehmen müssen, sollte die Übergangszeit nicht zu lang gewählt werden.


Beschluss:

Die als öffentlich einzustufende Regenwasserleitung im Gartenbereich der Grundstücke am „Gallbergring“ soll aufgegeben werden. Die Grundeigentümer sind hierüber entsprechend zu unterrichten. Ebenso, dass es für den Umschluss eine Übergangsfrist bis zum 01.07.2014 gibt. Die vorhandene Leitung verbleibt bis auf weiteres auf den Grundstücken. Im Bereich der bisherigen Anbindung der Leitung an die Verkehrsfläche wird die Leitung abgetrennt und abgedeckelt. Neuer Übergabepunkt dieser Leitung in die dann weiterführende öffentliche Leitung soll der Schacht „R16i“ sein.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Torsten König

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Straßenbeleuchtung Gallbergring
Beschlussvorlage - 35/2013

Derzeit erfolgen die Straßen- und Kanalsanierungsarbeiten im Bereich „Gallbergring“. Im Rahmen der Ausschreibung wurde nur der Abbau der bestehenden Straßenlaternen und die Verlegung der notwendigen Kabel angefragt. Eine Entscheidung über die künftigen Straßenlaternen wurde noch nicht getroffen. Um sich einen Eindruck verschiedener Modelle zu verschaffen, wird angeregt sich verschiedene Leuchten beim Hersteller anzusehen. An dieser Besichtigung sollen der Bürgermeister, sein Vertreter und eine weitere Person teilnehmen. Im Ergebnis sollen dann drei verschiedene Modelle aus unterschiedlichen Preissegmenten den Anliegern des Gallbergrings vorgestellt werden.

Die Kosten für die neuen Straßenlaternen unterliegen auch der Straßenausbaubeitragssatzung.

Um Kosten zu sparen, soll auch eine Folgenutzung der vorhandenen Straßenlaternen in die Prüfung einbezogen werden. Ggf. können diese nach einer Umrüstung wiederverwendet werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, der im Sachverhalt geschilderten Vorgehensweise zu entsprechen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Torsten König

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Lärmaktionsplan Kosel

zu TOP 8.1 a.) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 32/2013

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Kosel für Bereiche an der B 76 (Bundesstraße 76) gem. § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie EU-Umgebungslärmrichtlinie mit entsprechenden Lärmkarten
haben in der Zeit vom 10.06.2013 bis 11.07.2013 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben des Amtes vom 28.05.2013 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.


Beschluss:

a) Abwägungsbeschlüsse:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage Abwägungsvorschläge - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:
Behörden-/TöB-Beteiligung – Liste –„Lärmaktionsplan der Gemeinde Kosel“
 
 
Datum:
Bedenken:
1.
Eisenbahn-Bundesamt
Schanzenstraße 80
20257 Hamburg
(f. Altenhof, Gammelby, Rieseby)
 
Keine Stellungnahme
2.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
des Landes Schleswig-Holstein
Abt. Straßenbau u. Straßenverkehr -VII 4
Postfach 7128
24171 Kiel
durch den LBV-SH
Landesbetrieb Straßenbau u. Verkehr
Kieler Str. 19
24768 Rendsburg
11.06.2013
s. Stellungnahme
3.
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Schleswig-Holstein
Gesundheitsabteilung IX 4
Düsternbrooker Weg
24105 Kiel
 
Keine Stellungnahme
4.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
Hamburgr Chaussee 25
24220 Flintbek
25.03.2013
02.06.2013
s. Stellungnahme
Keine
5.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Fachdienst Regionalentwicklung, Schul- und Kulturwesen
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
19.07.2013
s. Stellungnahme



Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
6.
Gemeinde Brodersby
über das Amt Südangeln
Toft 7
24860 Böklund
 
Keine Stellungnahme
7.
Gemeinde Goltoft
über das Amt Südangeln
Toft 7
24860 Böklund
 
Keine Stellungnahme
8.
Gemeinde Ulsnis
c/o Amt Süderbrarup
Postfach 1120
24389 Süderbrarup
 
Keine Stellungnahme
9.
Gemeinde Rieseby
(über Amt Schlei-Ostsee)
 
Keine
10.
Gemeinde Gammelby
(über Amt Schlei-Ostsee)
 
Keine
11.
Gemeinde Windeby
(über Amt Schlei-Ostsee)
 
Keine
12.
Gemeinde Fleckeby
(über Amt Schlei-Ostsee)
24.05.2013
Keine
13.
Gemeinde Güby
(über Amt Schlei-Ostsee)
30.05.2013
Keine

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.2 b.) abschließender Beschluss
Beschlussvorlage - 33/2013

Siehe Beschlussvorlage 32/2013.


Beschluss:

Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird der Lärmaktionsplan der Gemeinde Kosel für Bereiche an der B 76 (Bundesstraße 76) gem. § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie EU-Umgebungslärmrichtlinie mit entsprechenden Lärmkarten abschließend beschlossen.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Lärmaktionsplan ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit den Karten während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Tonnagenbeschränkung Schmiederedder / Kosel
Beschlussvorlage - 21/2013

Angeregt wurde die Beantragung einer Tonnagenbeschränkung für die Straße Schmiederedder in Kosel - für Fahrzeuge über einer näher bestimmten Tonnage.

Zu diesem Sachverhalt folgende Informationen:

Zum Sachverhalt der Ablastung von Straßen wurde mehrfach bereits Rücksprache gehalten mit der zuständigen Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde.
Die Einschränkung von Straßen (auch der genannten) auf eine gewünschte Belastungsgrenze stellt sich schwierig dar. Seitens der Verkehrsaufsicht kommt grundsätzlich nur eine entsprechende Beschränkung in Frage, sofern durch Gutachten nachgewiesen wird, dass eine Straße eine höhere Belastung nicht tragen kann. Sofern dieser Nachweis erfolgt, wäre grundsätzlich eine entsprechende Beschränkung möglich. Dieses war bislang gängige Aussage der Verkehrsaufsicht. Ob dieser strikte Standpunkt immer noch greift, oder auch nach Inaugenscheinnahme durch die Verkehrsaufsicht Tonnagenbegrenzungen angeordnet werden, kann nicht beurteilt werden.

Unabhängig von einer damit grundsätzlich ggf. zwar möglichen entsprechenden Anordnung sind aber folgende Überlegungen weiter nicht außer Acht zu lassen:
Beschränken und verbieten dürfen die Straßenverkehrsbehörden durch Verkehrszeichen. Die Beschränkung muss notwendig sein, die Anordnung muss zur Zweckerfüllung geeignet sein, sie ist ungeeignet und rechtsfehlerhaft, wenn sie nicht durch rechtmäßiges Verhalten der Verkehrsteilnehmer befolgt werden kann oder rechtswidriges Verhalten geradezu provoziert. Die beschränkende Anordnung muss das Übermaßverbot beachten.

Gerade die Straße Schmiederedder, über welche landwirtschaftliche Flächen erreicht werden / erreicht werden können, dürfte eine etwaige Ablastung nur mit Ergänzungsbeschilderungen erwarten lassen. 
 
Vorliegend müsste eine solche Beschränkung durch Zusatzbeschilderung also wieder dergestalt „untergraben“ werden, dass durch entsprechende Zusatzbeschilderungen

1. dem landwirtschaftlichen Verkehr (mit entsprechenden Gewichten – bereits ein Schlepper überschreitet oftmals bereits die übliche Ablastung von 7,5 to und es kann nicht unbeachtet werden, dass hier ein landwirtschaftlich geprägtes Umfeld vorliegt),
2. dem Ver- und Entsorgungsverkehr (als Beispiel: Abfallentsorgung)

die Nutzung der Straße erlaubt werden. Hier aber steht dann der Sinn einer Ablastung der Straße Schmiederedder in Frage, da zu vermuten ist, dass eben nur diese beiden hochgewichtigen Fahrzeugtypen überhaupt die Straße Schmiederedder nutzen. Eine Ablastung unter etwaiger Anordnung genannter Zusatzbeschilderungen würde also ins Leere laufen.   

Eine endgültige Entscheidung hinsichtlich dieser Anregung wäre – bei Antragstellung – jedoch durch die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde vorzunehmen.


Innerhalb des Ausschusses erhebt sich eine kurze Diskussion über den Streckenabschnitt, der für eine Ablastung vorgeschlagen werden soll. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass es sich um den asphaltierten Bereich und den Spurplattenweg handelt.

Durch den Ausschussvorsitzenden wird ergänzend ausgeführt, dass der Landwirt zwischenzeitlich eine Alternativzufahrt für die Maiskampagne geschaffen hat. Losgelöst hiervon regt Bürgermeister Keinberger an, erst Kosten für die notwendigen Baugrunduntersuchungen einzuholen, bevor eine abschließende Entscheidung getroffen wird. Unter Berücksichtigung dessen, dass der Anliegerverkehr von der Tonnagebegrenzung ausgenommen werden muss, steht die Ablastung insgesamt in Frage.

Ergänzend führt Bürgermeister Keinberger aus, dass im Gemeindegebiet ein Teilabschnitt eines Wirtschaftsweges in einem besonderen Verfahren aufbereitet werden soll. Dies sollte man vorerst abwarten. Ggf. könnte der Schmiederedder auch in diesem Verfahren instand gesetzt werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Beratung über eine Tonnagenbeschränkung für den Schmiederedder vorerst zurückzustellen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 10. Innenentwicklungspotenziale in der Gemeinde Kosel
Beschlussvorlage - 27/2013

Die Gemeinde hat in der Vergangenheit verschiedene Planungsansätze in den einzelnen Ortslagen diskutiert. Um Bauleitplanung betreiben zu können, wird von der Landesplanung eine Analyse der Innenentwicklungspotenziale gefordert. Diese wurde von der Gemeinde in Auftrag gegeben und zwischenzeitlich ist von der Landesplanungsbehörde die Mitteilung gekommen, dass die vorliegende Analyse mitgetragen werden kann.

Die Ergebnisse dieser Erfassung der Innenentwicklungspotenziale werden in die Bauleitplanung einfließen.


Durch den Protokollführer wird auf einzelne Fragen eingegangen und der Rahmen der möglichen Entwicklung noch einmal näher erläutert.


Beschluss:

Die festgestellten Innenentwicklungspotenziale werden zur Kenntnis genommen. 


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Bankettpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 34/2013

Es ist seit längerem bekannt, dass umfangreiche Bankettpflegemaßnahmen im gesamten Gemeindegebiet notwendig sind, um die öffentlichen Straßenkörper nachhaltig schützen zu können. Hierzu empfiehlt die Bauamtsverwaltung eine Straßen- und Wegebereisung, um den notwendigen Unterhaltungsaufwand längenmäßig zu erfassen und gegebenenfalls einzelne Streckenabschnitte für die Bankettpflege zu priorisieren. Grundsätzlich muss bei der Bereisung festgestellt werden, ob Bankettmaterial aufgetragen bzw. abgetragen werden muss. Erst dann lassen sich die Gesamtkosten für die Maßnahme schätzen.    


Bürgermeister Keinberger stellt die im Bereich Eschelsmark bereits umgesetzte Maßnahme im Detail vor. Vorerst sollte sich angesehen werden, wie sich dieses Verfahren über eine gewisse Zeit bewährt. Denkbar wäre hier ein Zeitraum von bis zu zwölf Monaten. Zur grundsätzlichen Klärung des Bedarfs wäre auch die Aufstellung eines Masterplans für Wirtschaftswege hilfreich.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen. Nach erfolgter Kostenschätzung wird die Umsetzung der Maßnahme in den Ausschüssen, bzw. in der Gemeindevertretung weiter beraten.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr zugegen ist, wird auf die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse verzichtet.



Norbert Jordan  Winfried Vogt 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender