N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Kosel vom 14.11.2013.

Sitzungsort:  in der Alten Schule, Schwansenweg 4, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Winfried Vogt
stellv. Ausschussvorsitzender Michael Furtner
Ausschussmitglied Hans-Joachim Heide
Ausschussmitglied Torsten König
Ausschussmitglied Karl Walther
Ausschussmitglied (w. B.) Claus-Heinrich Delfs
Ausschussmitglied (w. B.) Silke Petersen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Hartmut Keinberger
Gemeindevertreterin Margrit Riemer
Verwaltung Sylvia Brücker
Protokollführer/in Annika Horsthemke
Gast Thomas Hinrichs
Gast Guntram Lauenstein

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen und Anfragen
5. Information über die geplante Erweiterung des Kiesabbaus zwischen der B76 und "Alte Landstraße"
  Beschlussvorlage - 51/2013
6. Wartungsvertrag für den Rechen und Sandfang auf der Kläranlage
  Beschlussvorlage - 47/2013
7. Anschaffung von "Robin Grün"
  Beschlussvorlage - 43/2013
8. Sanierung des Schmutzwasserpumpwerkes "Kosel Au"
  Beschlussvorlage - 48/2013
9. Baumpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 54/2013
10. Erneuerung des Gehweges "Alte Landstraße" bis Haus-Nr. 20 und Grundstückszufahrten
  Beschlussvorlage - 56/2013
11. Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1, 1. Änderung "Missunde"
  Beschlussvorlage - 52/2013
12. Einfriedigung "Alte Schule"
  Beschlussvorlage - 44/2013
13. Widmungsverfahren für die Straße "Gallbergring"
  Beschlussvorlage - 55/2013
14. Ausbaumaßnahmen Gallbergring - Erneuerung der Straßenbeleuchtung
  Beschlussvorlage - 59/2013
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
20. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister trägt seine Änderungsanträge zur Tagesordnung vor.



Über den öffentlichen Tagesordnungspunkt "Erneuerung der Straßenbeleuchtung Ausbaumaßnahme Gallbergring" soll unter TOP 14 beraten werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Der bisherige TOP 14 wird zu TOP 15 und der TOP 15 wird zu TOP 16.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Des Weiteren sollen zwei Bauvoranfragen im nichtöffentlichen Teil beraten werden. Diese sollen die TOP 17 und 18 sein. Ebenfalls im nichtöffentlichen Teil soll über den Gemeindefeldweg in Bohnert unter TOP 19 gesprochen werden.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.


Die Tagesordnungspunkte 15 und 16 sollen ebenfalls im nichtöffentlichen Teil beraten werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Mitteilungen und Anfragen

Frau Petersen merkt an, dass auf der Alten Landstraße nach dem Sturm immer noch Äste in der Nähe der Fahrbahn liegen. Der Bürgermeister erklärt, dass die Alte Landstraße bereits geräumt wurde und keine Gefahr mehr besteht.

Der Bürgermeister berichtet, dass 2003 ein Baumkataster erstellt wurde und momentan 8 Bäume regelmäßig in Augenschein genommen werden. Im nächsten Jahr soll ein neues Baumkataster erstellt werden.

Des Weiteren merkt der Bürgermeister an, dass ein kleines Baugebiet mit altengerechtem Wohnen geschaffen werden sollte.


zu TOP 5. Information über die geplante Erweiterung des Kiesabbaus zwischen der B76 und "Alte Landstraße"
Beschlussvorlage - 51/2013

Am 25.09.2013 hat ein Gespräch mit Herrn Keinberger (Bürgermeister), Herrn Vogt (Bauausschussvorsitzender), Herrn Hinrichs (Landschaftsplaner Büro Springer), Herrn Dr. Lauenstein (Geschäftsführer Peter Glindemann), Herrn Jordan (Verwaltung) und Frau Brücker (Verwaltung) im Amt Schlei Ostsee stattgefunden. Herr Hinrichs und Herr Dr. Lauenstein erläuterten, wie der Kiesabbau der Firma Glindemann in den nächsten 30 Jahren geplant ist. Herr Hinrichs erklärte anhand bereits durchgeführter Gutachten die Möglichkeiten und Hindernisse bezüglich des Kiesabbaus. Herr Keinberger und Herr Vogt baten darum, dass das Vorhaben noch einmal direkt in der Gemeinde vorgestellt werden solle. Auf Anraten von Herrn Jordan sollte die Gemeinde überlegen, ob sie das geplante Projekt in einer Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Planes) darstellt.



Nach einer kurzen Vorstellung von Herrn Dr. Lauenstein beginnt Herr Hinrichs vom Planungsbüro Springer mit seinem Vortrag über die geplante Erweiterung des Kiesabbaus.

Frau Petersen fragt, ob das Naturschutzgebiet Bültsee berücksichtigt wird und warum die ortstypischen Bäume nicht erhalten werden. Herr Hinrichs erklärt, dass das Naturschutzgebiet nicht betroffen ist und somit Berücksichtigung findet. Des Weiteren ist man an die neue Knickverordnung gebunden, die das Ersetzen von Bäumen vorsieht.

Herr Walther fragt, ob das Grundwasser berührt wird. Herr Hinrichs erläutert, dass laut Vorgabe ein Abstand von mindestens 2 m Entfernung eingehalten werden muss und dies auch umgesetzt werden würde. Zu einer Berührung des Grundwassers könne es somit nicht kommen.

Herr Delfs erfragt genauere Angaben über den Zeitansatz, die Eigentumsverhältnisse bei der späteren Renaturierung sowie Folgen einer möglichen Insolvenz der Firma Glindemann. Herr Hinrichs erklärt, dass eine Einschätzung von 10 Jahren realistisch erscheint und die momentane Eigentümerin die Firma Glindemann ist. Auch nach dem erfolgten Abbau wird dies der Fall sein. Bei einer möglichen Insolvenz greifen Bankbürgschaften. Zudem sei man offen, für ein Vorkaufsrecht der Gemeinde.

Der Ausschussvorsitzende merkt an, dass der Vortrag nochmals am 27.11.2013 in der Gemeindevertretung erfolgen wird.


Beschluss:

zu TOP 6. Wartungsvertrag für den Rechen und Sandfang auf der Kläranlage
Beschlussvorlage - 47/2013

Schon im Januar 2013 wurde durch den Betreiber der Kläranlage der Abschluss eines Wartungsvertrages angeregt. In den Gremien der Gemeinde wurde im Februar 2013 beraten und die GV hat zunächst beschlossen, eine Entscheidung zu vertagen.
Nun ist eine neue Beratung erwünscht. Die zur Verfügung gestellte Stellungnahme der Schleswag-Abwasser AG zeigt die Argumente auf. Der jährliche Aufwand beläuft sich auf 1.227,49 €. Sollten Ersatzteile benötigt werden, so kommen diese Kosten natürlich dazu.


Beschluss:

Es wird beschlossen, einen Wartungsvertrag für den Rechen nebst Sandfang abzuschließen. Die jährlichen Kosten des Wartungsvertrages in Höhe von rund 1.250 € werden anerkannt und aus dem Unterhaltungshaushalt bestritten.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Anschaffung von "Robin Grün"
Beschlussvorlage - 43/2013

Straßen birgen oft eine große Gefahr für Kinder. Das neue Warnsignalmännchen "Achtung Robin Grün" leuchtet schon von weitem den Verkehrsteilnehmern entgegen und animiert die Autofahrer langsamer und aufmerksamer zu fahren sowie rechtzeitig zu bremsen. Die auffällige Warnpuppe lässt sich einfach in unsicheren Verkehrsbereichen aufstellen. Robin Grün ist daher ein leuchtendes Beispiel für Verkehrssicherheit. Die Signalpuppe ist 80 cm groß und hält eine 1 m hohe "Pass auf"-Fahne in der Hand. Sie ist in grüner Signalfarbe erhältlich. Robin wiegt ca. 2,5 kg, ist einfach aufstellbar, sehr robust und wetterbeständig.

In der Gemeinde Kosel ist geplant, 2 „Robin Grün“-Puppen für den Ortskern Kosel selbst und jeweils eine für die Bereiche in Missunde, Weseby und Bohnert zu bestellen. Die Puppen sollen insbesondere dort zur Verfügung gestellt werden, wo sich Eltern bereits vermehrt über Raser beklagt haben. Damit soll die Verkehrssicherheit erhöht werden.



Bezüglich der genauen Aufstellungsorte der Puppen, soll nach der Anschaffung diskutiert werden.


Beschluss:

Die Gemeinde Kosel beschließt insgesamt 5 "Robin Grün"-Puppen zum Preis von je 60,00 € zu bestellen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Sanierung des Schmutzwasserpumpwerkes "Kosel Au"
Beschlussvorlage - 48/2013

Schon Ende 2012 hat die Gemeinde Kosel in den Vermögenshaushalt 2013 eine Summe von 20.000 € für die Sanierung der Pumpstation "Kosel Au" eingestellt. Die Notwendigkeit wurde schon damals erkannt und bei einem Ortstermin mit dem neuen Bürgermeister und Bauausschussvorsitzenden erneut festgestellt.
Die Umsetzung steht daher allerdings noch aus. Es wurden über eine Preisanfrage drei Kostenangebote von Fachfirmen eingeholt. Die Bieter gaben Preise von 21.336,70 €, 20.857,13 € und 19.814,69 € ab. Es wird empfohlen, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Auftrag für die Sanierung der Pumpstation "Kosel Au" an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die erforderlichen Mittel sind bereits im Vermögenshaushalt bereit gestellt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Baumpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 54/2013

Im Gemeindegebiet befinden sich mehrere gemeindliche Bäume, die einer Unterhaltung bedürfen. Hierüber wurde bereits im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.08.2013 berichtet. Der Bau-, Wege- und Umweltausschuss soll sich mit der weiteren Umsetzung der Maßnahme beschäftigen.

Durch Bürgermeister Keinberger wurden bereits verschiedene Kostenangebote eingeholt. Die Bäume wurden sich vor Ort angesehen und die notwendigen Maßnahmen erörtert. Neben der Beseitigung von Totholz ist auch die Beseitigung einer abgängigen Kastanie und die Sicherung von Bäumen durch Seiltechnik vorgesehen. Die Kosten für die Baumpflegemaßnahmen in den Bereichen Ehrenmal Bohnert, Ehrenmal Missunde, Dorfeiche Missunde und Voßkuhl würden bei ca. 6.500,00 EURO liegen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die notwendigen Baumpflegemaßnahmen in den Bereichen Ehrenmal Bohnert, Ehrenmal Missunde, Dorfeiche Missunde und Voßkuhl umzusetzen. Die Kosten in Höhe von ca. 6.500,00 EURO werden anerkannt und sofern notwendig über den Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu erteilen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erneuerung des Gehweges "Alte Landstraße" bis Haus-Nr. 20 und Grundstückszufahrten
Beschlussvorlage - 56/2013

Bei einer örtlichen Begutachtung des Gehwegbestandes an der Alten Landstraße in Kosel wurde der Gedanke gehegt, die asphaltierte Gehwegfläche vom Koseler Hof bis zum neuen Baugebiet auszupflastern. Zudem sollen vier auf der gegenüberliegenden Seite befindliche Zufahrten, die sich auf gemeindeeigenem Grund befinden, durch Pflastersteine befestigt werden. Die Kosten, die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind, werden auf ca. 30.000,00 € geschätzt. Diese Kosten sind nach der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Kosel auf die Anlieger umzulegen.



Der Bürgermeister erläutert, das der Weg bereits ausgebessert wurde und nun wieder Ausbesserungsarbeiten anstehen würden. Daher wäre eine Erneuerung sinnvoll.

Es wird angemerkt, dass noch kein Beschluss gefasst werden solle. Es soll eine Anliegerversammlung stattfinden, um zunächst über die möglichen Kosten zu informieren.


Beschluss:

Es wird beschlossen, hierzu eine Anliegerversammlung durchzuführen und dananch die Angelegenheit wieder in den gemeindlich Gremien zu beraten.


zu TOP 11. Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1, 1. Änderung "Missunde"
Beschlussvorlage - 52/2013

Der Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 1 "Missunde" ist nicht mehr anzuwenden, da er fehlerhaft ist. Die 1. Änderung zu diesem B-Plan bezieht sich auf drei weitere Grundstücke und kann als selbstständige Änderung angesehen werden, da sie einen eigenen abschließenden Regelungsrahmen durch sämtliche notwendige Festsetzungen schafft. Sie ist damit weiterhin anwendbar. Für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Vorhabens bedeutet dies, dass die Gemeinde im Falle der Grundstücke, welche in den Bereich des B-Plans Nr. 1 fallen, nach allgemeinem Baurecht zu entscheiden hat und für die drei Grundstücke, welche in den Bereich der 1. Änderung fallen, nach den Festsetzungen des B-Planes entscheiden muss.

Die 1. Änderung zum B-Plan Nr. 1 sieht eine maximal bebaubare Grundfläche (GR) für die Wochenendhäuser von 60 qm vor.
In den Grundsätzen des neuen LEP (Landesentwicklungsplanes) aus dem Jahr 2010 findet sich die Regelung, dass Wochenendhausgebiete das Landschaftsbild so wenig wie möglich beeinträchtigen sollen. Die bebaubare Grundfläche (GR) von Wochenendhäusern soll 70 qm nicht überschreiten.

Das bedeutet, bezogen auf das Gebiet "Am Granberg", dass bei allen Grundstücken, die nicht im Bereich der 1. Änderung liegen, 70 qm bebaut werden dürfen. Bei den drei Grundstücken, welche von der 1. Änderung erfasst sind, dürfen jedoch die 60 qm nicht überschritten werden, da der Bebauungsplan geltendes Recht ist.

Um allen Grundstückseigentümern eine einheitliche Größe zur Bebauung zu ermöglichen, müsste die Gemeinde Kosel eine Befreiung erteilen.


Beschluss:

Die Gemeinde Kosel erteilt eine Befreiung von der Festsetzung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 1 "Missunde" bezüglich der Fesetsetzung max. 60 qm GR. Die zulässige GR von 70 qm, wie sie sich auch in den Grundsätzen zum LEP findet, soll auch für diese Grundstücke angewandt werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Einfriedigung "Alte Schule"
Beschlussvorlage - 44/2013

Im Bereich der alten Schulanlage soll eine neue Zaunanlage errichtet werden. Ein bereits vorliegender Gestaltungsvorschlag sieht eine abwechselnde Einfreidigung aus Edelstahlzaunelementen unterbrochen durch Sträucher-/Heckengewäschsen vor. Innerhalb der Gemeinde soll über diesen Gestaltungsvorschlag sowie andere Möglichkeiten beraten werden.



Der Bürgermeister erklärt, dass die Angelegenheit bereits am 31.05. an den Tourismusausschuss abgegeben wurde.


Beschluss:

zu TOP 13. Widmungsverfahren für die Straße "Gallbergring"
Beschlussvorlage - 55/2013

Für den Ausbau der Straße "Gallbergring" sollen von den Anliegern Beiträge nach der Straßenausbaubeitragssatzung erhoben werden. Dafür ist die Widmung der Straße Voraussetzung. Da Widmungsunterlagen nicht vorhanden und die Widmungstheorie schwierig nachweisbar ist, soll aus Gründen der Rechtssicherheit die Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.


Beschluss:

Folgende Straßen im Eigentum der Gemeinde Kosel werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Nr.
Bezeichnung
Gemarkung
Flur
Flurstück
1
Gallbergring
Kosel
5
90/72, 90/21, 90/22, 90/30
2
Stichweg Gallbergring zu den Grundstücken Nr. 13 und 13 a
Kosel
5
90/26
3
Verbindungsweg zwischen Gallbergring und Schwansenweg
Kosel
5
90/58

Die Einstufung der unter der Nr. 1 und Nr. 2 aufgeführten Straßen erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 a StrWG als Ortsstraßen.

Die Einstufung der unter der Nr. 3 aufgeführten Straße erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG als beschränkt öffentliche Straße. Die Benutzung wird auf den Fußgänger- und Radwegverkehr beschränkt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Ausbaumaßnahmen Gallbergring - Erneuerung der Straßenbeleuchtung
Beschlussvorlage - 59/2013

Die Ausbauplanung der Gemeinde für die Erneuerung des Gallbergrings beinhaltet auch, die vorhandenen 6 Straßenlaternen durch 14 neue zu ersetzen und zu erweitern. Die Kosten hierfür betragen ca. 20.000 €.
Will die Gemeinde von dieser Planung abweichen, ist hierzu ein Beschluss erforderlich, der das Ausbauprogramm ändert.


Ausschussmitglied König verlässt den Raum.

Der Bürgermeister erläutert die Situatiion und erklärt, dass die Leitungen für mögliche Lampen bereits verlegt wurden und diese jederzeit angeschlossen werden könnten. Sollte die Gemeinde sich zu einem späteren Zeitpunkt entschließen, neue Lampen aufstellen zu wollen, müsste die Straße nicht noch einmal erneut aufgerissen werden.

Frau Petersen regt an, für das Thema eine Einwohnerversammlung einzuberufen, da die Kosten auf die Anlieger aufgeteilt werden.

Nach der Abstimmung betritt Ausschussmitglied König wieder den Raum.

Der Ausschussvorsitzende verabschiedet die Öffentlichkeit.


Beschluss:

Die Angelegenheit wird in die Gemeindevertretung gegeben. Der Bau-, Wege- und Umweltausschuss empfiehlt, dass die Angelegenheit in einer Einwohnerversammlung erörtert werden soll.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Torsten König

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 20. Bekanntgaben

Der anwesenden Öffentlichkeit wird bekanntgegeben, dass für die beiden im nicht öffentlichen Teil behandelten Bauvoranfragen das Einvernehmen erteilt wurde, der Verkauf des Grundstücks abgelehnt wurde und die Punkte "Bauliche Entwicklung im Bereich Hülsen" und "Gemeindefeldweg in Bohnert" lediglich zur Information dienten.

Der Ausschussvorsitzende schließt die Sitzung um 21.30 Uhr.




Annika Horsthemke  Winfried Vogt 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzender