N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Kosel vom 13.05.2014.

Sitzungsort:  in der Alten Schule, Schwansenweg 4, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.08 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Winfried Vogt
stellv. Ausschussvorsitzender Michael Furtner
Ausschussmitglied Hans-Joachim Heide
Ausschussmitglied Torsten König
Ausschussmitglied Karl Walther
Ausschussmitglied (w. B.) Silke Petersen

Abwesend sind:
Ausschussmitglied (w. B.) Claus-Heinrich Delfs (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Hartmut Keinberger
Gemeindevertreterin Margrit Riemer
Gemeindevertreter Heinz Zimmermann-Stock
Protokollführer/in Sylvia Brücker
Gast Frank Springer

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen und Anfragen
5. Bebauungsplan Nr. 15 für den Bereich "Reverkoppel - zwischen Schwansenweg und nördlich Breekstücken"
- Aufstellungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 24/2014
6. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Nr. 1 "Feriengebiet Hof Hülsen"
hier: Antrag auf Fristverlängerung nächster Bauabschnitte
  Beschlussvorlage - 16/2014
7. Sanierung von zwei Bädern in Fremdenzimmern des Dachgeschosses im Koseler Hof
  Beschlussvorlage - 23/2014
8. Einführung einer "Wege-Soli"
  Beschlussvorlage - 22/2014
9. Beschilderung Dorfstraße / Bohnert
  Beschlussvorlage - 6/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister Herr Keinberger stellt den Antrag "Änderungsanträge des Betriebsführungsvertrages mit der Schleswag Abwasser GmbH" als Tagesordnungspunkt (TOP) 11 in den nicht öffentlichen Teil mit aufzunehmen.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Die im nicht öffentlichen Teil unter TOP 10 und dem neuen TOP 11 vorgeschlagenen Punkte sollen nicht öffentlichen beraten und abgestimmt werden.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Mitteilungen und Anfragen
Herr Heide teilt mit, dass ihn ein Bürger aus Bohnert auf die Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h in Bohnert angesprochen hat. Es kam der Vorschlag dort eventuell Bodenschwellen zu errichten. Einige Anwohner wären bereit sich an den entstehenden Kosten zu beteiligen. Der Auschussvorsitzende Herr Vogt erklärt, dass man dieses Thema mit im TOP 9 besprechen könnte.

Der Ausschussvorsitzende fragt, wem das Buschwerk, welches sich im Bereich der Alten Landstraße/Trafogebäude befindet gehört. Der Bürgermeister teilt mit, dass es wohl zu dem Bauherren, der dort gerade neu gebaut habe, gehört. Er schlägt vor, dass sich der Ausschussvorsitzende darum kümmern solle. Herr Walther weist darauf hin, dass das Buschwerk aufgrund brütender Vögel zur Zeit nicht entfernt werden dürfte. Herr Vogt will sich der Sache annehmen.

Herr Heide fragt an, ob das Abwasser komplett nach Hülsen gepumpt werde oder ob ein Teil durch die Feuerwehr abgeholt werde. Herr Walther erklärt, dass es in Kehlkahr Klärgruben gibt, die Ferienhäuser in Hülsen aber alle an die Kanalisation angeschlossen sind. Der Bürgermeister Herr Keinberger teilt mit, dass er sich am Freitag mit Herr Heinrichs treffen und die Sache dort nochmal klären wolle.

Herr Heide fragt an, um was für einen Bau es sich bei Heindel handele und ob das alles so genehmigt ist. Herr Keinberger erklärt, dass es sich um eine Betriebsleiterwohnung handele und diese auch so genehmigt sei. Es habe alles seine Richtigkeit.

Herr Heide spricht die Problematik bezüglich des Parkens beim Koseler Hof an. Frau Riemer erklärt, dass seinerzeit ein Beschluss gefasst worden ist, wonach dort Hinweisschilder, welche zur Kirche hinführen, aufgestellt werden sollten. Der Bürgermeister erklärt, dass selbst wenn man dort Schilder aufstelle, dass Problem vermutlich weiter bestehen wird. Die Besucher parken lieber direkt vor der Tür. Es sollte aber ein Parkschild mit dem 70 Meter Hinweis durch Herrn Eggers von der Verwaltung bestellt werden. Aus dem Ausschuss kommt der Vorschlag dort zusätzlich noch Laternen aufzustellen, damit der Weg besser ausgeleuchtet wird und man das Schild überhaupt wahrnehmen kann. Der Bürgermeister lenkt ein, dass dieses jedoch durch die Verwaltung vorbereitet werden müsse und im Finanzausschuss abzustimmen wäre. Das Schild könne jetzt schon bestellt werden. Wo der Standort des Schildes am besten ist, wäre noch zu klären.

Herr Keinberger teilt mit, dass er von der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde mbH Post bezüglich der Regelbiotonne erhalten habe. Hierzu könne eine Informationsveranstaltung in der Gemeinde stattfinden. Der Bürgermeister sehe für solch eine Veranstaltung aber keine Notwendigkeit. Diese Meinung wird im Ausschuss geteilt. Herr Vogt erklärt sich bereit, das Informationsschreiben zu kopieren und in den Bekanntmachungskästen auszuhängen.

zu TOP 5. Bebauungsplan Nr. 15 für den Bereich "Reverkoppel - zwischen Schwansenweg und nördlich Breekstücken"
- Aufstellungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 24/2014

Wie bereits bekannt, hat die Gemeinde eine Innenentwicklungsanalyse (IEA) aufstellen lassen, um die Entwicklungsmöglichkeiten im Innenbereich aufzuzeigen. Eine Überplanung für den Bereich zwischen Schwansenweg und nördlich Breekstücken wurde zur letzten Gemeindevertretersitzung befürwortet. Hierbei handelt es sich um die kleinere Planungsvariante von 2 möglichen Bebauungskonzepten. Ziel der Gemeinde ist es, selbst zu erschließen.

Die Voraussetzungen für eine Bauleitplanung nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) sind hier gegeben, d. h. es handelt sich um ein beschleunigtes Verfahren, es wären keine Ausgleichsflächen nötig, der Artenschutz ist abzuklären.

Eine Bebauung mit kleineren und größeren Grundstücken (500 – 800 qm), die sowohl Senioren wie auch anderen Interessenten zusagen könnte, ist angedacht. Stichwort: Mehrgenerations-Möglichkeiten.

Herr Springer erklärt den Sachverhalt und weist darauf hin, dass bereits Vorgespräche im Amt Schlei-Ostsee stattgefunden haben.

Herr Zimmermann-Stock spricht das Thema altengerechtes Wohnen / Mehrgenerationswohnen an. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Senioren eigentlich nicht an solch großen Grundstücken interessiert seien. Dies würde in dem derzeit vorliegendem Entwurf, seiner Auffassung nach, keine Berücksichtigung finden. Herr Springer erläutert, dass die Größe der Grundstücke nur eine Ideen seien, es aber noch individuell angepasst werden könne. Wenn es schon Interessenten gebe, könne man deren Wünsche und Vorstellungen mit in die Planung einfließen lassen. Der Bürgermeister fügt hinzu, dass das Einzige, was in der Planung fest stehe, die Straße sei, da man hier wenig ändern kann.

Herr Walther fragt an, ob die Grundstücke bereits gekauft seien. Herr Keinberger erklärt, dass Preisverhandlungen, bei denen man sich einig wurde, geführt worden sind. Gekauft werden die Grundstücke aber erst dann wenn die Planung fest stehe. Herr Walther erklärt zudem, dass seine Fraktion gegen dieses Projekt sei. Man solle die Parkanlage bestehen lassen und zentral prüfen, ob irgendwo eine Möglichkeit für altengerechtes Wohnen besteht.

Herr Springer erläutert auf Nachfrage nochmals, was es mit der Grünzone zum Schwansenweg auf sich hat. Hier ist die Anbauverbotszone einzuhalten. Die Fläche könnte dennoch, bei Interesse an einem großem Grundstück, mit als Gartenfläche verkauft werden. Eine Bebauung wäre allerdings nur dann möglich, wenn der OD Stein irgendwann mal Richtung Süden verschoben werden würde.

Auf Nachfrage von Frau Petersen, teilt Herr Springer mit, dass die zur Zeit geplante Grundstücksgröße zwischen 450 und 680 qm liege. Herr Keinberger lenkt hier noch mal mit dem Hinweis ein, dass die Größen noch nicht endgültig fest stünden und hier noch etwas geändert werden könne.


Beschluss:

1. Für das Gebiet * "Reverkoppel - zwischen Schwansenweg und nördlich Breekstücken" wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Ausweisung einer Wohnbaufläche
  
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.

4. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13a BauGB abgesehen werden.

5. Von der frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.


- *s. ums. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Nr. 1 "Feriengebiet Hof Hülsen"
hier: Antrag auf Fristverlängerung nächster Bauabschnitte
Beschlussvorlage - 16/2014

Im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogen Bebauungsplan VEP Nr. 1 "Feriengebiet Hof Hülsen" sind u. a. bestimmte Fristen zur Fertigstellung der Anlage geregelt. Es handelt sich hier um die Errichtung und Vermarktung eines Ferienhausgebietes zur gewerblich-touristischen Vermietung, mit Erschießungsanlagen, Ausgleichsmaßnahmen, Gemeinschaftsflächen und Unterhaltung.

Der Vorhabenträger stellt nun einen Antrag auf Verlängerung der Frist zur Erstellung der letzten Baumaßnahme. Fristablauf lt. Vertrag vom 05.11.2008 war der 31.12.2013.
Lt. § 5 Ziff. 7 des Durchführungsvertrages wird die Gemeinde im Falle einer Änderung der wirtschaftichen Grundlage einer beantragten Verlängerung der vorgesehenen Fristen oder Änderung dieses Vertrages zustimmen, jedoch ohne Änderung der touristisch-gewerblichen Nutzung.
Im Schreiben vom 23.03.2014 erläutert der Vorhabenträger ausführlich, weshalb um diese Fristverlängerung gebeten wird.


Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt. Er schlägt in diesem Zusammenhang vor, der Fristverlängerung zwar zuzustimmen, jedoch nicht unbefristet, sondern beispielsweise auf 5 Jahre.

Herr Walther erklärt, das Herr Kastens den Vertrag geprüft habe. Er sei der Auffassung, dass der Vertrag so gar nicht mehr bestehe. Es hätte eine neue Regelung zwischen den neuen Vertragspartein geschlossen werden müssen. Somit sei zu prüfen, ob der Vertrag überhaupt noch exestiere. Zudem verstoße der Vertrag unter § 5 gegen die guten Sitten. Außerdem sei zu klären, ob die Verpflichtungen, welche sich aus dem Vertrag ergeben, überhaupt im Grundbuch eingetragen worden sind. Es könnte sich unter Umständen um eine Absichtserklärung handeln, welche nie umgesetzt worden ist. Dies alles müsse erst einmal abgeklärt werden, bevor man irgendeiner Fristverlängerung zustimme. Es würde sich empfehlen mit Herr Heinrichs einen neuen Vertrag zu schließen.

Der Bürgermeister erklärt, dass er mit dem Amtsdirektor gesprochen habe und dieser es ganz anders sehe. Nach dessen Auffassung sei eine Fusion erfolgt. Dies ändere jedoch nichts an den Verträgen. Diese laufen weiter. Herr Keinberger teilt weiter mit, dass Herr Heinrichs (gemäß Ansicht von Herrn Kastens) an überhaupt keine Verträge gebunden sei. Davon dürfe man hier aber nicht ausgehen. In einer Fusion nimmt derjenige alle Pflichten auf, die vorher bereits bestanden haben. Der vorliegende Vertrag sei damals so in der Gemeindevertretung entschieden worden. Frau Riemer fügt hinzu, dass der Vertrag sogar dem Innenministerium vorlegen hat.

Frau Petersen teilt mit, dass der Vertrag durch einen Juristen zu prüfen ist. Die Frist sei bereits seit 31.12.2013 abgelaufen. Wenn man nun eine Fristverlängerung ausspreche, sollte diese auf max. 2-3 Jahre begrenzt werden. Ein gewisser Druck müsse bestehen bleiben. Herr Keinberger weist darauf hin, dass man sich überlegen müsste, ob man jemanden in eine Insolvenz bringen wolle. Man sollte froh sein, dass das Ganze jetzt so laufe und weiter gehe. Es sollte keine unbefristete Verlängerung ausgesprochen werden, aber eine Verlängerung auf 4-5 Jahre (wobei er zu 5 Jahren tendieren würde).

Der Bürgermeister bittet den Bauausschuss darum, dem Antrag auf Fristverlängerung erst einmal zuzustimmen und die Empfehlung in die Gemeindevertretung zu geben. Bis zur Sitzung der Gemeindevertretung könnten sich Herr Bock und Herr Kastens zusammen setzten um die Problematik zu besprechen.

Beschluss:


Dem Antrag vom 23.03.2014 auf Fristverlängerung für den nächsten/letzten Bauabschnitt wird stattgegeben mit einer Fertigstellungsfrist bis zum 31.12.2018.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Sanierung von zwei Bädern in Fremdenzimmern des Dachgeschosses im Koseler Hof
Beschlussvorlage - 23/2014

Im Haushalt 2014 sind 18.000 € für die Sanierung zweier Bäder bei den Gästezimmern im Koseler Hof eingestellt. Der Beschluss zur Bereitstellung der Mittel wurde am 27.11.2013 im Rahmen der Haushaltsberatungen gefasst. Ein konkreter Beschluss, der die Maßnahme beschreibt und die Ermächtigung zur Erteilung von Aufträgen gibt, liegt nicht vor.

Auf Wunsch des Bürgermeisters wurden vergleichende Preisanfragen im Wettbewerb getätigt. Die Kosten können daher auf Basis der bisher erkennbaren Umstände und der wirtschaftlichsten Angebote folgendermaßen beziffert werden:
  • Fliesenarbeiten + Trockenbauarbeiten:                        7.300 €
  • Heizungs- / Sanitärarbeiten:                        9.500 €

Die Kosten für die Maler- und Elektrikerarbeiten werden durch Herrn Andresen geschätzt auf:
  • Malerarbeiten (Oberwände und Decken)            750 €
  • Elektriker (Steckdosen, Lichtschalter, Leuchten)            750 €

Summe 18.300 €

In den Angeboten sind Eventualpositionen für Unvorhergesehenes enthalten, deren Kosten nicht in die ausgewiesene Angebotssumme einfließen. Diese Positionen sind aufgenommen worden, da niemand mit Gewissheit vorhersehen kann, was nach der Demontage der alten Bäder an Substanz zu Tage tritt.
  • Fliesenarbeiten + Trockenbauarbeiten:                        3.000 €
  • Heizungs- / Sanitärarbeiten:                        2.200 €

Summe im "schlechtesten Fall: 23.500 €


Wenngleich es vielleicht unwahrscheinlich ist, dass alle ungünstigen Voraussetzungen zusammen auftreten, so ist es dennoch nicht unwahrscheinlich, dass das bereit gestellte Budget nicht ganz ausreichen wird. Daher empfiehlt Herr Andresen, zur Information aller Gemeindevertreter einen Beschluss in der Gemeindevertretung herbei zu führen.

Nach Rücksprache mit dem Pächter des Koseler Hofs wäre es denkbar, die Arbeiten nach Ostern oder im Herbst 2014 durchzuführen. Voraussetzung für eine Durchführung der Arbeiten kurzfristig nach Beschlussfassung im Mai / Juni 2014 ist nicht nur der Terminplan des Pächters, sondern auch die Verfügbarkeit der zu beauftragenden Firmen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Badsanierungen durchzuführen. Sollte sich während der Maßnahme herausstellen, dass die bereit gestellten Haushaltsmittel nicht ausreichen, so wird der Titel im Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2014 entsprechend aufgestockt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Aufträge an Fachfirmen zu erteilen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Einführung einer "Wege-Soli"
Beschlussvorlage - 22/2014
Die immer größer und schwerer werdenden landwirtschaftlichen Fahrzeuge beanspruchen die Wirtschaftswege stark. Um weiterhin eine gute Befahrbarkeit der Gesamtackerflächen zu gewährleisten, wird überlegt mit den anliegenden Landeigentümern und Pächtern eine Solidargemeinschaft zu gründen.
Im nördlichen Dithmarschen wurde dieses bereits mit großem Erfolg umgesetzt. Dort hatten die auf freiwilliger Basis beruhende Gemeinschaft beschlossen, einen finanziellen Aufwand von 10 €/ha "Wege-Soli" für die Dauer von vorerst fünf Jahren zu zahlen. Mithilfe des Solibeitrages und weiteren finanziellen Mitteln der Gemeinde werden die Wege erneuert. Die Gemeinschaft überlegt nun, sollten binnen der vorgegeben fünf Jahre die Spurbahnen gut instand gesetzt worden sein, das Modell mit einem gesenkten Beitrag für künftige Reparaturmaßnahmen künftig fortzuführen.
Es wird überlegt so ein Modell auch in der Gemeinde Kosel durchzuführen.

Der Bürgermeister erklärt den Sachverhalt.
Frau Petersen teilt mit, dass die Wegeunteraltung nur für den Teil in Kosel eine Rolle spiele, da es für den Ortsteil Bohnert nicht zutreffe. Hier habe es seinerzeit keine Flurbereinigung gegeben.
Herr Keinberger erläutert, dass es sich nur um eine Anregung handele. Man könnte überlegen, ob man sich mal mit den unterschiedlichen Grundeigentümern an einen Tisch setzte, um diese Thema anzuregen. Herr Zimmermann-Stock schlägt vor, dass man eine Einwohnerversammlung machen könnte, an der alle betroffenen Grundeigentümer, teilnehmen könnten.

Beschluss:

zu TOP 9. Beschilderung Dorfstraße / Bohnert
Beschlussvorlage - 6/2014
Der Fraktionsvorsitzende Karl Walther beantragte die Verkehrsregelung in Bohnert zu überprüfen. Es handelt sich um den Bereich der Dorfstraße in Bohnert. Die Geschwindigkeitsbegrenzung in dem Gebiet ist "Tempo 30". Weitere Schilder (zwecks Vorfahrt) sind dort nicht vorhanden. Es gilt dort die allgemeine Rechts- Vor Links Regelung. Der Antrag zielte darauf ab verkehrsverlangsamende Schilder aufzustellen. Die Gemeinde hatte beschlossen eine Ortsbehung mit Herr Eggers durchzuführen. Dies ist in der zwischenzeit geschehen. Herr Eggers hat für den betroffenen Bereich Schilder aufstellen lassen, welche auf die Rechts vor Links Regelung aufmerksam machen.

Der Ausschuss diskutiert kontrovers über die Folgen von abgesenkten Bordsteinen in Verbindung mit einer "Zone 30". Man kommt zu keinem abschließenden Ergebnis. Da die Problematik weiterhin besteht, soll sich Herr Scheller von der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee der Sache annehmen und sich mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde in Verbindung setzten. Es müsse geklärt werden, wie sich die Vorfahrtsregelung dort verhält. Das Problem muss behoben werden.

Beschluss:

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben
Die Bekanntgabe entfällt, da von der Öffentlichkeit niemand mehr anwesend ist.


Sylvia Brücker  Winfried Vogt 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzender