N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Kosel vom 13.11.2014.

Sitzungsort:  in der Alten Schule, Schwansenweg 4, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.52 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Winfried Vogt
stellv. Ausschussvorsitzender Michael Furtner
Ausschussmitglied Hans-Joachim Heide
Ausschussmitglied Torsten König
Ausschussmitglied Karl Walther
Ausschussmitglied (w. B.) Claus-Heinrich Delfs
Ausschussmitglied (w. B.) Silke Petersen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Hartmut Keinberger
Gemeindevertreter Wolfgang Kastens
Gemeindevertreterin Ulrike Rammer
Ausschussmitglied Ingo Wilde
Protokollführerin Sylvia Brücker
Verwaltung Bärbel Schiewer
Gast Georg Schhröder
Gast Frank Spack
Gast Frank Springer

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen und Anfragen
5. Bebauungsplan Nr. 15 Gemeinde Kosel "Reverkoppel - zwischen Schwansenweg und nördlich Breekstücken"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 60/2014
6. Raumlufttechnische Anlagen der Küche und Spülküche des Koseler Hofes sowie Dach über Spülküche
  Beschlussvorlage - 56/2014
7. Knickpflege in der Gemeinde

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es werden keine Änderungsanträge zur Tagesordnung gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Mitteilungen und Anfragen
Bürgermeister Keinberger erklärt, dass für die "Alte Schule" ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt wurde. Es sei nun noch die Genehmigung des Kreises Rendsburg-Eckernförde abzuwarten. Die baulich erforderlichen Maßnahmen seien nicht teuer.

Herr Keinberger teilt zudem mit, dass die 19. Änderung des F-Planes für den Bereich Bohnert von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) nicht mitgetragen wurde. Einer Entlassung aus dem Naturschutzgebiet wurde nicht zugestimmt.

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die Notarverhandlungen mit Frau Rewer bezüglich des neues Baugebietes am 17.11.2014 stattfinden.

Herr Heide teilt mit, dass das Hinweisschild Kastanienhof an der Ortsausfahrt Bohnert unglücklich aufgestellt wurde und die Sicht nach Rieseby behindert. Der Bauausschussvorsitzende will sich darum kümmern.

Herr Heide erklärt weiterhin, dass das Geschwindigkeitsmessgerät am Ortseingang Kosel ebenfalls unglücklich angebracht ist. Der Bürgermeister will sich der Situation annehmen und mit Herrn Naeve sprechen.


zu TOP 5. Bebauungsplan Nr. 15 Gemeinde Kosel "Reverkoppel - zwischen Schwansenweg und nördlich Breekstücken"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 60/2014
In der letzten Gemeindevertretersitzung hat die Gemeinde Kosel den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 15 für den Bereich "Reverkoppel - zwischen Schwansenweg und nördlich Breekstücken" gefasst. Mit der Aufstellung eines Planentwurfes wurde das Planungsbüro Springer in Busdorf beauftragt. Es handelt sich um ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB). Somit konnte von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgesehen werden (Hierzu wird auf den Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 21.05.2014 verwiesen). In einem Eröterungstermin zwischen dem Planer, der Gemeinde und der Verwaltung am 29.10.2014 wurden die wesentlichen Inhalte der Planung besprochen.

Herr Springer vom Planungsbüro stellt die Planung vor.

Zur geplanten Festsetzung Nr. 4.4 bezüglich der Versickerung weist er daraufhin, dass das Baugutachten hier ergeben müsste, dass eine Versickerung auf den Grundstücken auch möglich ist. Dies wäre vom sogenannten KF-Wert abhängig. Die Festsetzung sei somit erst einmal unter Vorbehalt.

Herr Springer spricht die Fläche an, auf der zurzeit noch starker Bewuchs vorhanden ist. Es bestünde auch die Möglichkeit die gesamte Fläche oder ein Teil der Fläche als zu erhaltenswert festzusetzen. Je nachdem wie die Gemeinde sich entscheidet, wäre dann auch ein Ausgleich zu schaffen. Sollte die Gemeinde die Fläche beispielsweise erhalten wollen, würde das unter Umständen potentielle Käufer einschränken.

Der Bürgermeister erkundigt sich, ob die Fläche, welche nicht überbaut werden darf, für Stellplätze genutzt werden kann. Herr Springer erklärt, dass wenn man es genau auslege, dies eigentlich nicht möglich sei. Dennoch gäbe es Fälle, wo Ausnahmen erteilt worden sind. Somit bestünde eine kleine Chance.

Herr Furtner fragt, warum nicht im gesamten Gebiet eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,40 festgesetzt worden ist. Herr Springer erläutert, dass für normale Einfamilienhäuser (EFH) eine GRZ von 0,25 ausreiche. In städtischen Bereich wird auch teilweise eine GRZ von bis zu 0,35 gewählt. Bei der festgesetzten GRZ von 0,40 handele es sich ohnehin um das absolute Maximum. Würde man überall eine GRZ von 0,40 festlegen, würde das unter Umständen zu einer sehr starken Verdichtung/ Bebauung führen, welche nicht ortstypisch ist. Herr Furtner äußert die Befürchtung, dass eine GRZ von 0,30 eventuell zu knapp für Familien mit Kindern werden könnte, welche ebenerdig bauen wollen. Herr Springer erklärt, dass es Entscheidung der Gemeinde sei die GRZ hochzusetzten.

Auf die Nachfrage, wie es mit Befreiungen zur GRZ aussieht, erläutert Herr Springer, dass solche so gut wie gar nicht mehr erteilt werden. Er gibt zudem den Hinweis, dass wenn eine GRZ von 0,40 festgesetzt ist, die Bauherren den Anspruch haben, diese GRZ im vollen Umfang auszuschöpfen. Es liegt dann nicht mehr in der Entscheidung der Gemeinde.

Frau Petersen äußert, dass es bei den Grundstücken "An der Kirche" ebenfalls eine hohe GRZ gäbe. Dort könne das Regenwasser nicht auf dem Grundstück versickert werden. Es käme immer wieder zu Problemen. Herr Delfs lenkt ein, dass er dort kein großes Problem sehe. Technisch wäre eine Versickerung auch bei kleinen Grundstücken mit einer hohen GRZ möglich. Es käme auf den KF-Wert an. Sobald der stimmt, könne auch versickert werden.

Herr Walther fragt an, ob es stimmt, dass die Gemeinde selbst den Bau für barrierefreies Wohnen im B-Plan-Gebiet plane. Bürgermeister Keinberger bejaht dies.

Frau Rammer stellt zur Diskussion, warum keine glasierten Dachpfannen zulässig sein sollen. Herr Springer erklärt, dass dies Wunsch aus den Vorgesprächen mit der Gemeinde war. Im Ausschuss ist man sich einig, dass glasierte Pfannen aufgrund der Blendwirkung und Nachbarbeeinträchtigung nicht gewünscht sind.

Herr Furtner vergewissert sich, ob regenerative Energien möglich sind. Dies wird durch Herrn Springer bejaht.

Herr Kastens gibt seine Befürchtungen bezüglich einer hohen GRZ von 0,40 bekannt.

Beschluss:
  1. Der Entwurf zum B-Plan Nr. 15 für das Gebiet "Rewerkoppel - zwischen Schwansenweg und nördlich Breekstücken" und die Begründung wird mit folgender Änderung gebillgt:          
                   - Die GRZ im Baufeld 2 ist von 0,30 auf 0,40 zu erhöhen
                   (Die Begründung ist entsprechen anzupassen)
  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Raumlufttechnische Anlagen der Küche und Spülküche des Koseler Hofes sowie Dach über Spülküche
Beschlussvorlage - 56/2014

Am 10.09.2014 wurde in der GV beschlossen, dass ein Fachplaner für technische Gebäudeausrüstung (TGA-Planer) eingeschaltet wird. Dieses ist unterdessen mit der Beauftragung von Herrn Dipl.-Ing. Georg Schröder erfolgt.
Ohne die ganze Küchensituation in Zweifel zu ziehen, wäre ein in sich begrenztes Maßnahmenpaket sinnvoll. In der Beschlussvorlage 40/2014 zu dem o.g. Beschluss hatte Herr Andresen den Fokus auf die Situation in der Spülküche gelenkt. Während eines Ortstermins am 29.09.2014 mit Herrn Schröder und Herrn Spack stellte sich heraus, dass neben den Belangen in der Spülküche auch jene in der Küche Berücksichtigung finden sollten. Den zur Verfügung gestellten Unterlagen kann das Ergebnis der Ortstermine entnommen werden.

Die aus den Überlegungen hervorgehenden Schätzkosten können wie folgt umrissen werden:
1.
RTL- Anlagen
 
 
1.1.
Kondensationshaube für den Kombidämpfer
3.000,00 €
 
1.2.
Wrasenhaube und Lüfter am Geschirrspüler *)
6.000,00 €
 
1.3.
Zuluftgerät mit Textilschlauch und Wärmeanbindung
17.000,00 €
 
1.4.
Unvorhergesehenes
2.600,00 €
 
 
 
 
2.
TGA- Planer zum Nachweis gemäß Angebot
5.000,00 €
 
 
 
3.
Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten einschließlich erforderlicher
Durchdringungen durch Dach und Decke für Lüftungsleistungen,
Beachtung bauphysikalischer Zwangspunkte
16.400,00 €
 
 
 
 
Summe Maßnahmenpaket
50.000,00 €

Herr Schröder wird zur Bauausschusssitzung am 13.11.2014 erscheinen und die Maßnahmen zu 1. und 2. erläutern.

In Absprache mit Herrn Spack sowie auch dem Bürgermeister wurden die bereits beschlossenen Erneuerungen der Bäder auf das kommende Frühjahr verschoben. Der Grund dafür ist, dass das Dach und die Lüftung der Spülküche baulich in einem engen Zusammenhang mit einem der betroffenen Bäder stehen. Ferner bat Herr Spack darum, nur einmal eine Bauendreinigung vornehmen zu müssen. Für die Badsanierungen sind über den Haushalt und Nachtragshaushalt 2014 bereits Mittel in Höhe von 23.500 € bereit gestellt und werden in das Jahr 2015 übertragen.

*) Die Spülmaschine besitzt zwar eine Kondensationsfunktion des zwangsläufig beim Spülen entstehenden Wasserdampfes, aber trotzdem entweicht seitlich ein gewisser Anteil an Wasserdampf. Dieser schlägt sich besonders im Winter an den kalten Außenwänden und der Decke nieder. Daher ist die Installation einer Abluft zu empfehlen.


Herr Schröder von Ingenieurbüro stellt den Sachverhalt vor. Das geplante Maßnahmenpaket ist laut Auffassung von Herrn Schröder aus arbeitstechnischen und hygienischen Gründen erforderlich. Er erläutert, dass es unter anderem geplant ist, die Zulaufschächte in der Küche zu schließen und durch einen Textilschlauch zu ersetzten. Auf Nachfrage erklärt er, dass eine Lüftungsanlage grundsätzlich einmal im Jahr durch eine entsprechende Fachfirma zu warten ist.

Herr Spack fragt an, wie stark so ein Textilschlauch als Schmutzfänger wirkt. Herr Schröder teilt mit, dass der Schlauch mit einem Reißverschluss versehen und somit abnehmbar ist. Der Schlauch könnte und müsste somit mindestens jedes halbe Jahr gewaschen werden.

Auf Nachfrage von Herrn Spack erklärt Herr Schröder, dass der Zuluftschlauch mit Wärmeanbindung ist. Das bedeutet, dass wenn im Winter kalte Luft herein kommt, diese erwärmt wird. Da würden dann selbstverständlich auch Heizkosten anfalllen. Der Energieverbrauch sei von Faktoren, wie der Außentemperatur und der Zeit abhängig. Wieviel Energiekosten also genau anfallen kann nicht abschließend beantwortet werden.

Herr Spack teilt dem Ausschuss mit, dass die geplanten Maßnahmen aus seiner Sicht empfohlen werden können.

Bürgermeister Keinberger erläutert, dass es eine vorausschauende Planung sein müsse,


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem vorgestellten Maßnahmepaket 1-3 zuzustimmen und dieses im Frühjahr 2015 umzusetzen. Die geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 50.000 € werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden über den Vermögenshaushalt 2015 bereit gestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, notwendige Aufträge zu erteilen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Knickpflege in der Gemeinde
Bürgermeister Keinberger erklärt, dass er ein Gespräch mit Frau Riemer zum Anlass genommen habe, um die Knickpflege in der Gemeinde noch einmal allgemein anzusprechen. Da die Knicks sich in unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen befinden, sei es mit der Knickpflege teilweise problematisch. Die Gemeinde schneide somit jedes Jahr das Sichtraumprofil zur Straße frei.

Der Bauausschussvorsitzende will sich der Angelegenheit annehmen und einen Plan entwerfen, wo geschnitten werden müsse.


Sylvia Brücker  Winfried Vogt 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzender