N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Kosel vom 07.05.2015.

Sitzungsort:  in der Alten Schule, Schwansenweg 4, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.20 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Winfried Vogt
stellv. Ausschussvorsitzender Michael Furtner
Ausschussmitglied Hans-Joachim Heide
Ausschussmitglied Torsten König
Ausschussmitglied Karl Walther
Ausschussmitglied (w. B.) Claus-Heinrich Delfs
Ausschussmitglied (w. B.) Silke Petersen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Hartmut Keinberger
Gemeindevertreterin Ulrike Rammer
Gemeindevertreterin Margrit Riemer
Gemeindevertreter Bernhard Wendt
Gemeindevertreter Heinz Zimmermann-Stock
Protokollführer/in Sylvia Brücker
Gast Christoph Heinrichs
Gast Arne Saggau
Gast Frank Springer

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen und Anfragen
5. Bebauungsplan Nr. 15 für das Gebiet "Rewerkoppel – zwischen Schwansenweg und nördlich Breekstücken"
5.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 14/2015
5.2 Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet "Rewerkoppel – zwischen Schwansenweg und nördliche Breekstücken" sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 15/2015
6. Anpassung des Abwasserbeseitigungskonzepts für das Baugebiet des B-Planes Nr. 15 "Rewerkoppel"
  Beschlussvorlage - 16/2015
7. Abschließende Ausbauplanung für das Neubaugebiet des Bebauungsplanes. Nr. 15 für das Gebiet "Rewerkoppel - zwischen Schwansenweg und nördlich Breekstücken"
  Beschlussvorlage - 20/2015
8. Vergabe eines Straßennamens für das B-Plangebiet Nr. 15 "Rewerkoppel"
  Beschlussvorlage - 13/2015
9. Errichtung einer Steinmole in der Marina Hülsen
  Beschlussvorlage - 24/2015
10. Dach "Alte Schule"
  Beschlussvorlage - 21/2015
11. Beratung über die Kosten und den Entwurf für den Anbau am Feuerwehrgerätehaus Kosel
  Beschlussvorlage - 25/2015
12. Beratung über die Neugestaltung des Fahrradunterstandes in Bohnert
  Beschlussvorlage - 22/2015
13. Akustische Verbesserung der Alten Decke im Raum 1 der Alten Schule
  Beschlussvorlage - 23/2015
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
17. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Die als nicht öffentlich zu beratenden und abzustimmenden vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte sollen im nichtöffentlichen Teil behandelt werden.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Mitteilungen und Anfragen

Herr König fragt an, was mit dem Schild in Bohnert am Kastanienhof sei. Herr Vogt erklärt, dass es mutwillig verbogen worden ist und die Sache in Arbeit sei.

Der Bürgermeister informiert über den Baufortschritt im Koseler Hof. Zudem teilt er mit, dass die Anwohner aus dem Breekstücken, die baulichen Anlagen, welche sich nicht auf deren Grundstück befinden, zurück bauen werden. Dies soll bis spätestens Herbst diesen Jahres erfolgen. Herr Keinberger führt weiterhin an, dass der Röchredder saniert werden müsse. Die Kosten hierfür belaufen sich schätzungsweise auf ca. 2.000,00 €. Der Bürgermeister informiert darüber, dass ein Bauantrag für ein Grundstück im Schwansenweg mit zweigeschossiger Bauweise eingereicht worden ist. Die Gemeinde hat keinen Grund das Einvernehmen zu versagen. Hierüber wollte er nur in Kenntnis setzten. Als letztes führt Herr Keinberger an, dass 56 Buchenpflanzen bei Dreesen zur Abholung bereit liegen.

Frau Petersen teilt mit, dass an der Ecke Haarmor 1 bis 3 die Straße verengt sei. Man sollte durch die Gemeinde feststellen lassen, wo tatsächlich die Grenzen verlaufen, bevor die neuen Eigentümer dort einen Zaun oder ähnliches errichten.

zu TOP 5. Bebauungsplan Nr. 15 für das Gebiet "Rewerkoppel – zwischen Schwansenweg und nördlich Breekstücken"

zu TOP 5.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 14/2015

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Kosel und die Begründung haben in der Zeit vom 11.03.2015 bis zum 15.04.2015 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 25.02.2015 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Keine Bedenken erhoben haben folgende Träger öffentlicher Belange: Handwerkskammer Flensburg, die Gemeinden Fleckeby, Gammelby, Güby, Rieseby, Windeby, Brodersby, Landeseisenbahnverwaltung, Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz SH, Einzelhandelsverband Nord, LLUR FL, Untere-Forstbehörde, DB AG, Stadt Schleswig.


Herr Springer vom Planungsbüro stellt die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, sowie der Öffentlichkeit vor und erläutert die Abwägung dazu.

Beschluss:

Abwägungsbeschlüsse:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet "Rewerkoppel - zwischen Schwansenweg und nördlich Breekstücken" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft.

Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5.2 Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet "Rewerkoppel – zwischen Schwansenweg und nördliche Breekstücken" sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 15/2015

Siehe Beschlussvorlage 14/2015.


Beschluss:

Der Bebauungsplan Nr. 15 für das Gebiet "Rewerkoppel – zwischen Schwansenweg und nördlich Breekstücken" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet "Rewerkoppel – zwischen Schwansenweg und nördlich Breekstücken" durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Der Bürgermeister wird beauftragt den Flächennutzungsplan zu berichtigen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Anpassung des Abwasserbeseitigungskonzepts für das Baugebiet des B-Planes Nr. 15 "Rewerkoppel"
Beschlussvorlage - 16/2015

Bei dezentraler Abwasserbeseitigung muss die Abwasserbeseitigungspflichtige ein Abwasserbeseitigungskonzept aufstellen, um der Wasserbehörde aufzuzeigen, dass diese Art der Abwasserbeseitigung möglich ist und in welcher Weise sie vorgenommen werden soll. Die Gemeinde Kosel plant für das Gebiet des B-Planes Nr. 15 "Rewerkoppel" die teilweise Versickerung des Niederschlagswassers. Dieses Gebiet ist in dem bisherigen Abwasserbeseitigungskonzept nicht enthalten. Um die geordnete Abwasserbeseitigung darzustellen, muss deshalb hierfür ein eigenes Abwasserbeseitigungsteilkonzept aufgestellt werden.

Das Teilkonzept sieht vor, das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser im Gebiet des B-Planes Nr. 15 "Rewerkoppel" auf den Grundstücken zu versickern. Der nachgewiesene Grundwasserstand und die mittels Bodenanalyse festgestellte Durchlässigkeit des Bodens (Kf-Wert) haben ergeben, dass eine Versickerung möglich ist. Das Niederschlagswasser der Verkehrsflächen wird gesammelt und in die vorhandene Regenwasserkanalisation eingeleitet. Das Schmutzwasser wird an die vorhandene Schmutzwasserfreigefälleleitung angeschlossen und im Klärwerk Kosel behandelt.


Beschluss:

Das Abwasserbeseitigungsteilkonzept für das Gebiet des B-Planes Nr. 15 "Rewerkoppel" wird beschlossen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Abschließende Ausbauplanung für das Neubaugebiet des Bebauungsplanes. Nr. 15 für das Gebiet "Rewerkoppel - zwischen Schwansenweg und nördlich Breekstücken"
Beschlussvorlage - 20/2015

Nachdem der Grundsatzbeschluss zur Erschließung der Innerortslage "Rewerkoppel" gefasst wurde, wurden neben den städtebaulichen Planungen auch die Ausbauplanungen durch das Planungsbüro Urban bis zur Leistungsphase 4 bzw. 5 vorangetrieben, d.h. es liegt ein Entwurf vor, die Genehmigungsfähigkeit wurde vorabgestimmt und mit der Ausführungsplanung wurde begonnen. Ein baugeologisches Gutachten wurde erstellt und attestiert versickerungsfähigen Boden. Hinsichtlich der Entwässerung ist eine zentrale Schmutzwasserbeseitigung mit Anschluss an das Ortsnetz vorgesehen. Das auf den privaten Grundstücken anfallende Regenwasser soll versickert werden. Dazu wird in einem weiteren Tagesordnungspunkt der Sitzung über die Änderung der Abwasserbeseitungskonzeptes zu beraten sein. Über die schadlose Abführung des Niederschlagswassers von den Verkehrsflächen wird beraten werden müssen, denn die hydraulischen Verhältnisse, nicht zuletzt auch die des Bestandes in der Erschließung Breekstücken müssen geprüft und mit in die Planungen einbezogen werden.
Die Geländetopographie bedarf für die Straßenführung mit Anbindung an den Schwansenweg und die Grundstücksbildung im Baufeld I einer besonderen Anpassung.

In der 16. KW hat ein Besprechungstermin zur Vorbereitung der Sitzung mit Beteiligung des Planungsbüros, des Bürgermeisters, des Wasserbeschaffungsverbandes und der Verwaltung stattgefunden. In diesem Gespräch ging es u.a. um Empfehlungen zur Gestaltung der Verkehrsführung (Stichwort "unechte Einbahnstraße" über Breekstücken), zur Gestaltung der Oberflächen und der Straßenbeleuchtung, um die Schmutz- und insbesondere die Regenwasserbeseitigung als auch um die fußläufige Anbindung nach Norden. Bzgl. der Darstellung der örtlichen Situation wird auf die Plananlagen der Beschlussvorlagen zu den vorangegangenen städtebaulichen Beratungspunkten verwiesen.

Das Ziel dieser Beratung soll sein, dass das Planungsbüro am Ende genaue Vorgaben erhält, wie die Planungen im Detail hinsichtlich der oben bereits genannten Punkte in die Tat umgesetzt werden sollen. D.h., mit den beschlossenen Eckdaten wird die Ausschreibung sämtlicher erforderlicher Leistungen erstellt und anschließend deren Vergabe an die wirtschaftlichsten Bieter erfolgen.


Herr Saggau stellt das Konzept vor.

Beschluss:

Es wird beschlossen, die technischen Details wie folgt zu definieren:
  • dem Vorschlag des Ingenieurbüros Urban wird gefolgt
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Fertigstellung der Ausführungsplanung zu veranlassen. Ferner soll die Ausschreibung als beschränkte Ausschreibung mit Beteiligung fachkundiger, leistungsfähiger und zuverlässiger Bieter durchgeführt und anschließend die Leistungen an die wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden. Die auf Basis der bisher bekannten Rahmenbedingungen ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 160.000,00 € werden anerkannt. Entsprechende Mittel werden im Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereitgestellt.
Die Vergabe soll bis zum Juni 2015 erfolgt sein. Die Bauarbeiten frühestmöglich beginnen und bis ca. Ende August 2015 durchgeführt werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Vergabe eines Straßennamens für das B-Plangebiet Nr. 15 "Rewerkoppel"
Beschlussvorlage - 13/2015

Für das B-Plangebiet Nr. 15 "Rewerkoppel - östlich Schwansenweg und nördlich Breekstücken" muss ein Straßenname vergeben werden. Es wurde in Erwägung gezogen, den Namen "Breekstücken" weiterzuführen. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass sich die Festsetzung von Hausnummern schwierig gestalten würde, sollte es später zu einer östlichen Erweiterung des bisherigen Gebietes "Breekstücken" kommen. Eine fortlaufende und daher nachvollziehbare Nummerierung wäre nicht möglich. Das hätte zur Folge, dass vermehrt Straßenschilder aufgestellt werden müssten, um z. B. den Rettungsdiensten die Suche zu erleichtern. Infolgedessen wird geraten, für das Gebiet des B-Planes Nr. 15 einen eigenständigen Straßennamen zu vergeben.


Beschluss:

Der Straßenname für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 15 soll "Rewerkoppel" werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Errichtung einer Steinmole in der Marina Hülsen
Beschlussvorlage - 24/2015

Der Betreiber des Sportboothafens der Marina Hülsen ist an die Gemeinde Kosel herangetreten und hat darüber berichtet, dass in der Schlei, im Bereich zwischen dem Bootssteg und dem Uferstreifen, Verlandungen eintreten. Hierdurch verändert sich der Tiefgang für die Boote und ein Erreichen der Bootsliegeplätze wird erschwert.

Um nicht in unregelmäßigen Abständen die Sandablagerungen ausbaggern und abfahren zu müssen, wurde über eine Alternativlösung nachgedacht. Ziel ist die nachhaltige Vermeidung von Verlandungen und Aufrechterhaltung des Hafenbetriebes. Aus diesen Gründen ist die Schaffung einer Steinmole zwischen der südlich gelegenen Steganlage und dem Uferstreifen geplant. Erste Gespräche mit den zuständigen Fachbehörden wurden durch den Vorhabenträger veranlasst.

Der Bereich in dem die Errichtung der Steinmole geplant ist, ist nicht Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 "Feriengebiet Hof Hülsen". Neben dem Wasser- und Schifffahrtsamt und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde ist bei Bauvorhaben in der Schlei auch die Gemeinde zu beteiligen. Die Schlei ist kommunalisiert und gehört zu den angrenzenden Gemeinden.


Herr Heinrichs stellt sein Vorhaben vor. Herr Fischer (ehemaliger Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde -UNB- des Kreises Rendsburg-Eckernförde) erläutert die rechtliche Situation und den Verfahrensweg eines solchen Antrages. Er erklärt, dass eine Rücksprache mit Frau Vollmer von der UNB bereits erfolgte
Vom Grundsatz her, würde nichts gegen das Vorhaben sprechen.

Aus dem Ausschuss wird angemerkt, dass Seitens der Holmer Fischer sicherlich der Einwand erfolgen wird, wie sich die Mohle auf die Schlei und dessen Strömung auswirke.

Beschluss:

Der vorliegende Entwurf der geplanten Steinmole wird wohlwollend zur Kenntnis genommen. Eine abschließende Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen kann jedoch erst nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen erfolgen. Dabei ist darzulegen, wie sich die Mole strömungstechnisch auf andere Bereiche der Schlei auswirkt bzw. auswirken kann.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Dach "Alte Schule"
Beschlussvorlage - 21/2015

Der Bürgermeister möchte eine Beratung über die Erneuerung und energetische Sanierung des Daches auf der "Alten Schule" in Kosel anstoßen. Dieser Tagesordnungspunkt soll entsprechend den ersten Auftakt dazu liefern. Daher werden mit dieser Vorlage zunächst keine weiteren Informationen und auch kein Vorschlag eines Beschlusstextes geliefert.

Sofern eine umfangreiche Sanierung weitergehend in Betracht gezogen wird, so wird dringend die Einschaltung eines Architekten empfohlen. Es sind neben der transparenten Vergabe der Bauleistungen zahlreiche Umstände, nicht zuletzt bauphysikalischer Natur, zu bedenken. Daher sollte ein geeigneter Planer gewählt und ein Honorar im Rahmen der Möglichkeiten der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure verhandelt werden. Das Ergebnis der sogenannten Vorplanung mit einer ersten Kostenschätzung könnte dann Gegenstand einer Beratung in einer der kommenden Bauausschusssitzungen werden. Das Honorar für eine Vorplanung wird durch Herrn Andresen auf rund 1.500 – 2.000 € geschätzt.


Der Bürgermeister wird ein unverbindliches Kostenangebot einholen.

Beschluss:

zu TOP 11. Beratung über die Kosten und den Entwurf für den Anbau am Feuerwehrgerätehaus Kosel
Beschlussvorlage - 25/2015
Für die Unterbringung des Feuerwehrbootes soll Platz geschaffen werden. Dazu wurde der Architekt / Statiker Münchow um die Erarbeitung eines Entwurfes gebeten. Dieser wurde auch erstellt und wird mit dieser Vorlage zur Verfügung gestellt. Die Kostenermittlung liegt noch nicht vor und wird nachgereicht.
Der Bauausschuss / die Gemeindevertretung soll über den Entwurf beraten und ggf. Änderungs- oder Ergänzungswünsche äußern.

Der Bauausschussvorsitzende schlägt vor, die Beratung hierüber erst einmal zurück zu stellen und sich Alternativen zu überlegen.

Beschluss:

zu TOP 12. Beratung über die Neugestaltung des Fahrradunterstandes in Bohnert
Beschlussvorlage - 22/2015

In der Vergangenheit wurde bereits mal angedacht, den Fahrradunterstand auf dem Bolzplatz in Bohnert zu erneuern. Nunmehr liegt ein Vorschlag vor, der von GV Furtner erläutert wird.

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Herr Furtner erläutert, dass man einen Unterstand aus Lärchenholz mit Grasdach errichten könnte. Die Kosten hierfür würden sich auf ca. 2.000,00 bis 3.000,00 € belaufen.

Frau Petersen hinterfragt die Notwendigkeit eines solchen Unterstandes. Dies wird aus vielerlei Gründen im Ausschuss gesehen.

Herr Furtner wird Kostenvorschläge einholen.

Beschluss:

Der Fahrradunterstand soll gemäß Angebot der Fa. Otto für ca. 3.500,00 € erstellt werden. Der Betrag wird über den Nachtrag 2015 bereitgestellt.


zu TOP 13. Akustische Verbesserung der Alten Decke im Raum 1 der Alten Schule
Beschlussvorlage - 23/2015

Der Raum 1 (Gemeinschaftsraum) in der Alten Schule in Kosel besitzt eine glatte Gipskartondecke, hat einen Linoleum- oder PVC- Fußboden und geputzte sowie gestrichene, relativ glatte Wände. Dadurch bedingt herrscht eine schlechte Akustik. Eine Verbesserung würde über den Einbau einer Akustikdecke erzielt werden können.

Die Kosten dafür seien durch Herrn Andresen wie folgt berechnet:
  1. Vorbereitende Arbeiten: Abnahme der Gardinen, schützen der Küche, Ausräumen der Möbel: 100 €
  2. Vorbereitende Elektroarbeiten: Demontage der vorhandenen Beleuchtung, der Leinwand und der Rauchmeldeeinrichtung. 250 €
  3. Lieferung und Einbau einer Akustikdecke bestehend aus weißen zementgebundenen Holzwolleplatten (Hersteller: Herklilt/Herakustik oder Trodtekt). Die Ränder der Decke zu den Wänden bleiben frei, so dass quasi ein mittiges Deckensegel mit einem freien Rand von z.B. 30 cm entsteht. Die Breite des freien Randes ergibt sich aus den Plattenmaßen. Ein Zuschnitt der Platten ist dann nicht erforderlich und der werkseitige Rand der Platten bleibt erhalten. Auf den Akustikplatten sorgt eine Dämmauflage, bestehend aus einer foliierten Mineralfaserdämmung für eine zusätzliche Schallabsorption. 6.100 €
  4. Nachbereitende Elektroarbeiten: Montage der Beleuchtung unter der neuen Decke, dito Leinwand und Rauchmeldeeinrichtung: 350 €
  5. Nachbereitende Arbeiten: Gardinen aufhängen und Möbel wieder einräumen: 100 €

            Summe der Kostenberechnung:             6.900 €, gerundet 7.000 €

Eine derartige Decke kann z.B. im Schleikindergarten in Rieseby oder auch im Musikraum der Schule Fleckeby bemustert werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die im Sachverhalt beschriebene Akustikdecke einbauen zu lassen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Preisanfrage zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die berechneten Kosten von rund 7.000 € werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2015 bereit gestellt. Der Einbau soll bis Ende August 2015 erfolgen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 17. Bekanntgaben
Die Bekanntgabe entfällt, da niemand aus der Öffentlichkeit mehr anwesend ist.


Sylvia Brücker  Winfried Vogt 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzender