Sitzungsort: | in der Alten Schule, Schwansenweg 4, 24354 Kosel |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.54 Uhr |
Ausschussvorsitzender Winfried Vogt |
stellv. Ausschussvorsitzender Michael Furtner |
Ausschussmitglied Hans-Joachim Heide |
Ausschussmitglied Torsten König |
Ausschussmitglied Karl Walther |
Ausschussmitglied (w. B.) Claus-Heinrich Delfs |
Ausschussmitglied (w. B.) Silke Petersen |
Bürgermeister Hartmut Keinberger |
Gemeindevertreterin Ulrike Rammer |
Gemeindevertreterin Margrit Riemer |
Gemeindevertreter Bernhard Wendt |
Protokollführerin Sylvia Brücker |
Gast Detlev Flach |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Mitteilungen und Anfragen |
5. | Festlegung des Focus bzgl. erforderlicher Kanalsanierungen in Bezug auf das bereits vorgelegte Sanierungskonzept |
Beschlussvorlage - 44/2015 | |
6. | Anbau eines Holzschuppens an das Feuerwehrgerätehaus |
Beschlussvorlage - 45/2015 | |
7. | Antrag auf Verlegung des Wanderweges Hülsen - Bohnertfeld |
Beschlussvorlage - 47/2015 | |
8. | Erneuerung des Prozessleitsystems (PLS) der Kläranlage Kosel |
Beschlussvorlage - 46/2015 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Herr Furtner bittet darum, Herrn Pinn unter TOP 7 das Wort zu erteilen. Der Ausschuss stimmt einstimmig dafür.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Mitteilungen und Anfragen |
Bürgereister Keinberger teilt Folgendes mit: 1.) Ein Bürger aus Bohnert hatte ihn darum gebeten, die Lampen in der Straße bereits schon um 4:30 Uhr statt um 5:00 Uhr zu aktivieren, da er zu dieser Uhrzeit morgens das Haus verlassen würde. Herr Keinberger bat den Bürger darum, einen Bewegungsmelder zu installieren, da leider nicht für jeden einzelnen Bürger die Lampen vorher angeschaltet werden können. 2.) Für den Gallbergring sind die Spiegel bestellt worden. Die Verwaltung habe bei der zweiten Begehung festgestellt, dass diese Spiegel notwendig sind. 3.) Die bestellten Geschwindigkeitsmesstafeln für die Gemeinde sind geliefert worden. Der Bürgermeister schlägt als Aufstellungsort vor, eine Tafel am Schwansenweg, Einfahrt Breekstücken, auf dem Gemeindegrundstück aufzustellen. Die andere Messtafel soll von Bohnert kommend vor der Au aufgestellt werden. 4.) Der Bürgermeister hat an einer Veranstaltung zum Thema Heizkraftwerke der Firma Treurat & Partner teilgenommen und spricht kurz deren Inhalte an. Er weist daraufhin, dass wenn bezüglich Breitband später alle Straßen geöffnet werden müssten, man überdenken sollte, so ein Konzept einmal ins Auge zu fassen. Das Thema werde in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung beraten. 5.) Die Baugenehmigung für die barrierefreien Wohneinheiten sind errichtet worden. Herr König teilt mit, dass ihn ein Bürger gefragt hätte, ob bei dem abtransportierten Abraum Kunststoff und Glas mit enthalten war. Herr Keinberger erläutert, dass die Nachfrage bei Pohlmann ergeben habe, dass dies nicht der Fall ist. Herr Walther erkundigt sich beim Bürgermeister bezüglich der aktuellen Flüchtlingszahlen. Her Heide regt an eine Kostenermittlung bezüglich der Straßenlaternenverlegung zu veranlassen. Es gehe um die Bereiche Koseler Au bis Alte Landstraße und Schwansenweg "Breekstücken" bis La- Meziere-Weg. Der Ausschuss folgt dem Vorschlag.
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zu TOP 5. | Festlegung des Focus bzgl. erforderlicher Kanalsanierungen in Bezug auf das bereits vorgelegte Sanierungskonzept |
Beschlussvorlage - 44/2015 Nach Vorlage des generellen Sanierungskonzeptes im vergangen Jahr wurde nunmehr hinsichtlich der weiteren Planungsschritte zur Sanierung des Kanalsystems in der Gemeinde Kosel im Bauausschuss beraten, auf welche Bereiche sich zunächst konzentriert werden soll. Generell ist zu empfehlen, Sanierungsabschnitte zu definieren. Dabei können lokale Abschnitte oder aber nach Sanierungsverfahren unterschiedene Abschnitte gebildet werden. Die Art der Vorgehensweise bei den Sanierungen kann sich je nach Auswahl sehr unterschiedlich auf die Gebühren auswirken. Daher muss genau überlegt werden, welcher Schaden mit welchem Verfahren optimalerweise saniert wird. Den verschiedenen Bauweisen werden unterschiedliche Stand- und damit einhergehend Abschreibungszeiten zugeschrieben. Die Zeiten werden durch Ingenieure, Kommunalpolitiker und Verwaltungen individuell sehr unterschiedlich bewertet. Beispiel:
Jeglicher Aufwand für kleinräumige Reparaturen wird sofort nach Entstehung gebührenwirksam. Daher ist es zu empfehlen, plötzliche Reparaturen zu vermeiden und stattdessen planmäßige Sanierungen zu betreiben. Bisher wurde in der Gemeinde Kosel lediglich der Zustand des Schmutzwassersystems aufgenommen. Da es nicht zu empfehlen ist, in Unkenntnis des Zustandes der Regenwasserkanäle die oft parallel verlaufenden Schmutzwasserkanäle zu sanieren, wird empfohlen, zunächst den Zustand des Regenwassersystems aufzunehmen. Der mit der Reinigung und Inspektion der Regenwasserkanäle verbundene Aufwand einschließlich des Aufwandes für die Verarbeitung der gewonnenen Daten zur Vervollständigung des Kanalkatasters wurde durch Herrn Flach mit rund 90.000 € geschätzt. Die Gebührenstruktur und die Abwasserbeseitungssatzung der Gemeinde Kosel sieht keine Erhebung von Gebühren im Regenwasserbereich vor. Daher gibt es auch keine Rücklage, aus der ein Aufwand für die Aufnahme des Zustands der Regenwasserkanäle bzw. auch kein Sanierungsaufwand bestritten werden könnte. Da im Regenwassersystem erfahrungsgemäß infolge des oft höheren Altes gegenüber dem Schmutzwassersystem wesentlich mehr Schäden zu verzeichnen sind, muss davon ausgegangen werden, dass in den kommenden Jahren Sanierungen betrieben werden müssen. Um dann nicht in Hektik und Aktionismus verfallen zu müssen, wird empfohlen jetzt die Einführung einer Gebühr zu beginnen. Dazu sind verschiedene Verfahrensschritte erforderlich. Zunächst ist die Kenntnis vom Vermögen, für deren Erhaltung und Pflege sowie Betrieb Gebühren verlangt werden müssen, von Nöten. Dazu ist die Vervollständigung des Katasters unabdingbar. Ferner bedarf es neben der Aufnahme der versiegelten Flächen als fundamentale Basis für die Gebührenkalkulation eine Vermögensbewertung, die auf Grundlage des Katasters und der Zustandsbewertung erstellt werden kann. Diese Ingenieurleistung wurde durch Herrn Flach mit einem Preis von rund 9.500 € angeboten. Neben der Anpassung der Abwassersatzung(en) bedarf es auch der Neufassung des Abwasserbeseitungskonzeptes. Sofern die Gemeinde den genannten Argumenten folgen kann, so bieten die Finanz- und Bauabteilung des Amtes eine gesonderte Informationsveranstaltung mit der Erklärung der einzelnen, relativ komplexen Verfahrensschritte an. Diese Veranstaltung könnte im Februar 2016 stattfinden. Zur Info: Die Sonderrücklage Abwasser im Bereich SW der Gemeinde Kosel verfügt über keinen nennenswerten Betrag.
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Herr Flach verteilt einige Unterlagen und erläutert den Sachverhalt.
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Beschluss: Es wird beschlossen, das Thema "Einführung einer Regenwassergebühr" anzugehen. Die angebotene Informationsveranstaltung wird zu Beginn des kommenden Jahres stattfinden. Auf eine partielle Sanierung im Schmutzwassersystem wird zunächst verzichtet.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Anbau eines Holzschuppens an das Feuerwehrgerätehaus |
Beschlussvorlage - 45/2015 Beim Bürgermeister der Gemeinde Kosel wurde ein Angebot, für den Anbau an das Feuerwehrgerätehaus i. H. v. 8.000,00 €, abgegeben. Es soll beraten werden, ob diese Maßnahme durchgeführt werden soll.
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Herr Delfs schlägt vor, eine Fertiggarge in Betracht zu ziehen. Er wird sich über Maße und Preise informieren und dies dem Bürgermeister mitteilen.
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Beschluss: Der Bürgermeister wird ermächtigt mit der Feuerwehr, bezüglich eines Anbaus bis zu 10.000,00 €, in Verhandlungen zu treten.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Antrag auf Verlegung des Wanderweges Hülsen - Bohnertfeld |
Beschlussvorlage - 47/2015 Bereits im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.05.2014 wurde durch Bürgermeister Keinberger die Situation zum Wanderweg von Hülsen nach Bohnertfeld geschildert. Ziel war und ist die mögliche Verlegung des Wanderweges. Mit Schreiben vom 21.10.2015 ist nunmehr der aktuelle Grundstückseigentümer an die Gemeinde herangetreten und bittet um Verlegung des Wanderweges. Aktuell verläuft der Wanderweg, von Bohnertfeld kommend, auf einem gemeindeeigenen Flurstück, welches ca. 60 m vor Hülsen endet. Von dort ist die Fortführung des Wanderweges über privatrechtliche Verträge bis zur Gemeindestraße gesichert. Gewünscht ist die Verlegung des Wanderweges an einem im südlichen Bereich befindlichen Knick. Die neue Wegeführung würde ca. 390 m betreffen. Ziel ist die Beratung über die Grundsatzentscheidung der Umlegung sowie den damit verbundenen Aufwendungen. Sollte sich dem Antrag positiv gegenüber gestellt werden, müssten weitere Konkretisierungen zur nachhaltigen rechtlichen Sicherung des Wanderweges und den anfallenden Kosten erfolgen.
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Herr Pinn trägt seinen Antrag vor und erläutert die Situation. Im Ausschuss besteht Einigkeit darüber, dass eine Verlegung des Wanderwegs nur in Betracht komme, wenn die Kosten vom Eigentümer (Antragsteller) getragen werden. Der neue Verlauf des Weges müsse so errichtet werden, dass er auch ohne Gefahr als ein solcher Weg genutzt werden kann. Die Breite des Weges soll so gefasst sein, dass eine Pflege mit dem Gemeindemäher erfolgen kann.
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Antrag auf Umverlegung des Wanderweges zu unterstützen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, in dieser Angelegenheit mit dem Grundstückseigentümer weiterführende Abstimmungsgespräche zu führen. Ebenso hat eine Prüfung der nachhaltigen rechtlichen Sicherung des Wanderweges und eine Kostenschätzung zu erfolgen. Der Grundeigentümer übernimmt die gesamten Kosten.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Erneuerung des Prozessleitsystems (PLS) der Kläranlage Kosel |
Beschlussvorlage - 46/2015 Die Schleswag Abwasser GmbH (SAWG) hat mitgeteilt, dass das Prozessleitsystem (PLS) der Kläranlage Kosel nicht mehr vollständig in Betrieb ist. Die Ganglinien des PLS werden nur noch teilweise übermittelt, ganze Teile werden nicht mehr dargestellt, d. h. die für die Einstellung der Zyklen dringend benötigten Messwerte fehlen. Teilweise wird die Anlage nur nach Erfahrungswerten gefahren. Das PLS ist immer noch in der Version installiert, die mit der Erstellung der Kläranlage eingebaut wurde. Hinsichtlich der von der unteren Wasserbehörde geforderten Aufzeichnungen (Betriebstagebuch gem. SüVO) werden auch nicht mehr alle benötigten Werte aus dem PLS geliefert. Aus Sicht der SAWG ist aus diesem Grund eine Erneuerung der Software bei gleichzeitiger Ertüchtigung der Hardware unbedingt erforderlich. Für die Maßnahme werden Kosten in Höhe von 5.000 € veranschlagt.
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Beschluss: Es wird beschlossen, das PLS, wie im Sachverhalt dargestellt, zu erneuern. Die Gesamtkosten in Höhe von 5.000 € werden anerkannt und im Vermögenshaushalt 2016 bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Sylvia Brücker | Winfried Vogt |
Protokollführer/in | Ausschussvorsitzender |