N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Kosel vom 06.02.2017.

Sitzungsort:  in der Alten Schule, Schwansenweg 4, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.15 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende Silke Petersen
stellv. Ausschussvorsitzender Michael Furtner
Ausschussmitglied Hans-Joachim Heide
Ausschussmitglied Torsten König
Ausschussmitglied Karl Walther
Ausschussmitglied Ingo Wilde

Abwesend sind:
Ausschussmitglied (w. B.) Claus-Heinrich Delfs (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Hartmut Keinberger
Gemeindevertreter Wolfgang Kastens
Gemeindevertreterin Ulrike Rammer
Gemeindevertreterin Margrit Riemer
Gemeindevertreter Bernhard Wendt
Protokollführerin Anja Schnutz
Gast Ralf Schmidt

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen und Anfragen
5. Neuordnung der Straßenbeleuchtung im Rahmen des Ausbaus der K83 (im Ortskern)
  Beschlussvorlage - 6/2017
6. Sanierung / Unterhaltung des Gehweges "Alte Landstraße" im Rahmen des Breitbandnetzausbaus
  Beschlussvorlage - 3/2017
7. Umgestaltung der Parkplätze hinter der "Alten Schule"
  Beschlussvorlage - 7/2017
8. Bankettpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 4/2017
9. Niederschlagswasserbeseitigung im Bereich Hülsen
  Beschlussvorlage - 5/2017
10. Kanalsanierungen im Bereich der K83 in der Ortslage Kosel
  Beschlussvorlage - 8/2017

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Die Niederschrift der letzten Sitzung wird unter TOP 4 wie folgt geändert:
  • Im zweiten Absatz wird hinter "Deponie" der Zusatz "in Gammelby" eingefügt.
  • Im vierten Absatz wird die Summe in "600,00 €" korrigiert und folgender Zusatz eingefügt: "und das LLUR ein Vorkaufsrecht gemäß § 50 LNatSchG ausübt".

zu TOP 4. Mitteilungen und Anfragen

Herr Ralf Schmidt stellt sich als neuer Mitarbeiter der Schleswag Abwasser vor und berichtet über seinen beruflichen Werdegang. Er hat die Nachfolge von Herrn Schliep übernommen und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.

Herr König regt an, vor der Sperrung der B76 eine Fotodokumentation vom Zustand der Straße "Alte Landstraße" anzufertigen, um später dadurch entstandene Straßenschäden nachweisen zu können. Die Idee wird von den Anwesenden befürwortet.

Auf die Frage von Herrn Walter hinsichtlich Neuigkeiten zur Deponie in Gammelby, erklärt der Bürgermeister, dass die Koseler Au in den Beobachtungsplan zur Renaturierung aufgenommen wurde.

Die Frage von Frau Petersen, ob an den Wanderwegen Mülleimer aufgestellt werden sollten, wird ablehnend beschieden. Zur Vermeidung wilder Müllablagerung ist das kein probates Mittel.

zu TOP 5. Neuordnung der Straßenbeleuchtung im Rahmen des Ausbaus der K83 (im Ortskern)
Beschlussvorlage - 6/2017
Der Kreis RD-Eck hat angekündigt, dass er die Kreisstraße K83 entweder 2017 oder 2018 sanieren wird. Die K83 beginnt am Koseler Hof und führt nach Rieseby. Innerhalb der Ortslage Kosel wird der Kreis wahrscheinlich auch den begleitenden Geh- und Radweg mit einer neuen Asphaltdecke versehen. Derzeit läuft die Prüfung, wer die Straßenbaulast für den Geh- und Radweg innehat. Sofern die Straßenbaulast beim Kreis ist und die Asphaltdeckenerneuerung ansteht, sind einige gemeindliche Aspekte zu überdenken.
  1. Straßenbeleuchtung
  2. Entsorgungskanäle
  3. Breitband-Leerrohrsystem
  4. Quartierskonzept
Die Punkte 2 bis 4 werden gesondert von dieser Vorlage überlegt. Allerdings gibt es ggf. Synergien in Verbindung mit Punkt 1.

Die Straßenbeleuchtung befindet sich heute nicht auf der Geh- und Radwegseite der Straße, sondern auf der gegenüberliegenden Seite. Der Bürgermeister regt an, dieses zu überdenken. Es empfiehlt sich, im Zusammenhang mit der Straßensanierung des Kreises die Straßenbeleuchtung auf die Gehwegseite umzubauen. Dazu müssten vorhandene Stromversorgungskabel, die teilweise sicherlich auch die Straße kreuzen, aufgesucht werden und im Geh- und Radweg neue Kabel verlegt werden. Zudem müssten neue Masten mit zeitgemäßen sowie energiesparenden LED-Leuchtköpfen montiert werden. Dieses bietet sich insbesondere dann an, wenn in einem Rohrgraben auch gleich die Leerrohre für die Breitbandversorgung verlegt werden können. Die Kosten können erst nach einer genaueren Planung berechnet werden. Da es wohl eher nicht sinnvoll ist, die vorhandenen Maste und Köpfe wiederzuverwenden, käme eine solche Maßnahme quasi einem Neubau gleich. Im Zuge dieses Neubaus gilt es auch zu bedenken, dass es Aspekte des Straßenausbaubeitragsrechtes zu berücksichtigen gilt.  

Der Bürgermeister schätzt die Kosten auf ca. 71.000 €, wobei 21 neue Leuchten montiert werden würden. Die Frage der Entstehung der Straßenausbaubeitragspflicht wird zurzeit geklärt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, eine weitergehende Planung des Neubaus dieses Teils der Straßenbeleuchtung durchzuführen. Ergebnisse werden in der kommenden Gemeindevertretung vorgestellt.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Sanierung / Unterhaltung des Gehweges "Alte Landstraße" im Rahmen des Breitbandnetzausbaus
Beschlussvorlage - 3/2017
Im Hinblick auf die bevorstehende Breitbandversorgung in Kosel stellt sich im Vorfeld die Frage, ob der asphaltierte Gehweg "Alte Landstraße" wieder so hergestellt wird wie im Bestand vorhanden oder ausgepflastert werden soll. Als Hinweis sei an dieser Stelle noch bemerkt, dass sich der Kostenaufwand pro m² Fläche die Waage hält. Zusätzlich muss aber auch noch durch die Amtsverwaltung geprüft werden, ob eine Straßenausbaubeitragspflicht besteht.     

Der Bürgermeister geht von einer Summe von ca. 8.000 € aus, die von 22 Anliegern getragen werden müssten. Dieser Betrag würde sich noch um den Anteil des Breitbandzweckverbandes von ca. 25 % verringern, so dass von ca. 6.000 € auszugehen ist. Die Entstehung der Ausbaubeitragspflicht wird zurzeit geprüft.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Gehweg "Alte Landstraße" im Zuge der Verlegung der Breitbandversorgung zu erneuern.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Umgestaltung der Parkplätze hinter der "Alten Schule"
Beschlussvorlage - 7/2017
Der Bürgermeister regt an, die Parkplätze hinter der "Alten Schule" mit Rasengittersteinen zu befestigen. Heute sind die Parkplätze mit Kieselsteinen 8/16 mm belegt.
  1. Schräg aufgestellte Parkplätze am Spielplatz der KiTa:
    Hier handelt es sich um eine Fläche von rund 85 m². Sie ist dreiseitig durch einen Hochbordstein eingefasst. Um die Fläche für die Verlegung von Rasengittersteinen herzurichten, müsste der vorhandene Oberboden abgetragen und ein tragfähiges Planum profilgerecht hergerichtet werden. Die Waben der Gittersteine müssen mit sandigem Boden verfüllt und Grassaat eingesät werden. Entlang des Asphalts müsste ein geradliniger Schnitt hergestellt und ein Tiefbordstein eingebaut werden. Der Spalt zum Asphalt müsste verschlossen werden. Insgesamt muss von einem Aufwand von rund 5.500 € ausgegangen werden.
  2. Parkplätze links neben dem Kyffhäuserheim:
    Hier handelt es sich um eine Fläche von rund 120 m². Diese Fläche ist bereits dreiseitig durch Bordsteine eingefasst. Lediglich nach links fehlt ein Bordstein. Um die Fläche für die Verlegung von Rasengittersteinen herzurichten, müsste der vorhandene Oberboden abgetragen und ein tragfähiges Planum profilgerecht hergerichtet werden. Die Waben der Gittersteine müssen mit sandigem Boden verfüllt und Grassaat eingesät werden. Insgesamt muss von einem Aufwand von rund 7.000 € ausgegangen werden.
Wenn gewünscht, können die Parkplätze durch farbige Pflastersteine, die in die Waben der Rasengittersteine passen, seitlich markiert werden. 

Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass eine Umgestaltung der Parkplätze nicht erforderlich ist.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Parkplätze entsprechend des Vorschlags von Herrn Keinberger zu befestigen. Der damit geschätzte Aufwand in Höhe von rund 13.000 € wird anerkannt. Erforderliche Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Preisanfrage zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Umsetzung soll im Frühjahr / Sommer 2017 durchgeführt werden.

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 8. Bankettpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 4/2017
Auf der Straße von Bohnert nach Hülsen kann das anfallende Niederschlagswasser nicht mehr ordnungsgemäß abgeführt werden. Hierzu ist es notwendig, die straßenbegrenzenden Banketten abzuschälen und die beiläufigen Entwässerungsgräben zu profilieren. Der durch die Bauamtsverwaltung geschätzte monetäre Aufwand zur Umsetzung der Maßnahme beträgt ca. 2.500,00 €.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Unterhaltungsmaßnahme umzusetzen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Niederschlagswasserbeseitigung im Bereich Hülsen
Beschlussvorlage - 5/2017
Bei einer kürzlich durchgeführten Kanalinspektion der Regenwasserleitung in Hülsen wurde festgestellt, dass die Wasserzügigkeit nicht mehr ausreichend gegeben ist. Dieser Umstand ist bedingt durch einen starken Muffenversatz im Bereich einer Straßenquerung und durch diverse komplexe Wurzeleinwüchse. In Folge dessen ist es erforderlich, die Regenwasserrohrleitung zu sanieren. Der zu schulternde finanzielle Aufwand wird seitens der Bauamtsverwaltung auf ca. 10.000,00 € geschätzt.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Sanierung der Rohrleitung zu veranlassen. Die hierzu erforderlichen Kosten in Höhe von 10.000,00 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Kanalsanierungen im Bereich der K83 in der Ortslage Kosel
Beschlussvorlage - 8/2017
Der Kreis RD-Eck hat angekündigt, dass er die Kreisstraße K83 entweder 2017 oder 2018 sanieren wird. Die Gemeinde hat im vergangenen Jahr beschlossen, die Regenwasserkanäle in 2017 zu reinigen und zu inspizieren. Innerhalb der K83 ist dieses unterdessen erfolgt. Es wurden einige Schäden festgestellt, die vor der Asphaltsanierung abgestellt werden sollten. Die Abstellung ist wahrscheinlich im Wesentlichen mit grabenlosen Bauweisen möglich.
Das betraute Planungsbüro hat gerade die aus der Inspektion gewonnenen Erkenntnisse genau geprüft und den Aufwand für die Schadensbeseitigung berechnet. Die erforderliche Summe beläuft sich auf 65.000 €.
Das Planungsbüro wird Mitte / Ende Februar 2017 eine Ausschreibung für grabenlose Bauweisen in anderen Gemeinden versenden. Insgesamt sollen 6 bis 8 Maßnahmen zusammengefasst werden. In diese Ausschreibung könnten die in Kosel erforderlichen Maßnahmen integriert werden. Dadurch ist die Wahrscheinlichkeit, bei den grabenlosen Spezialbauverfahren wirtschaftliche Preise zu erzielen, gegenüber einer Einzelausschreibung gesteigert. Zudem bietet der Planer eine übergreifende Honorarberechnung an, was zu einer Honorareinsparung von rund 25 % gegenüber einer Einzelbeauftragung führt. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die erforderlichen Kanalsanierungen an Schmutz- und Regenwasserkanälen sowie Grundstücksanschlussleitungen (bis an die Grundstücksgrenze) entlang der K83 durchzuführen. Der Aufwand wird geschätzt auf 65.000 €. Entsprechende Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Planungsauftrag zu erteilen, die Teilnahme an einer Ausschreibung zu organisieren und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zuerteilen. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Anja Schnutz  Silke Petersen 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzende