N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Kosel vom 04.09.2017.

Sitzungsort:  in der Alten Schule, Schwansenweg 4, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende Silke Petersen
Ausschussmitglied Hans-Joachim Heide
Ausschussmitglied Karl Walther
Ausschussmitglied Ingo Wilde

Abwesend sind:
stellv. Ausschussvorsitzender Michael Furtner (entschuldigt )
Ausschussmitglied Torsten König (entschuldigt )
Ausschussmitglied (w. B.) Claus-Heinrich Delfs (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Hartmut Keinberger
Gemeindevertreterin Bianka König
Gemeindevertreterin Ulrike Rammer
Gemeindevertreterin Margrit Riemer
Gemeindevertreter Bernhard Wendt
Protokollführer Norbert Jordan
Gast Frank Springer
4 Gäste
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen und Anfragen
5. Aufhebung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Kosel für den Bereich "Alte Landstraße"
  Beschlussvorlage - 27/2017
6. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel für den Bereich "Alte Landstraße"
  Beschlussvorlage - 28/2017
7. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel für den Bereich "Alte Landstraße" im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB)
  Beschlussvorlage - 29/2017
8. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Kosel für den Bereich "Am Granberg"
  Beschlussvorlage - 30/2017
9. Pflasterarbeiten am Gehweg / Alte Landstraße
  Beschlussvorlage - 32/2017
10. Eschelsmark 5 - Neubau eines Hähnchenmaststalles -
  Beschlussvorlage - 33/2017

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Durch die Ausschussvorsitzende wird beantragt den für die nicht öffentliche Beratung vorgeschlagenen Tagesordnungspunkt öffentlich zu behandeln. Der Antragsteller hat keine Bedenken gegen die öffentliche Beratung erhoben. Sofern diesem Antrag gefolgt wird, entfällt auch der TOP 11 "Bekanntgaben", da dieser nur der Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse dient. Gegen den Antrag werden keine Bedenken erhoben.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Mitteilungen und Anfragen
Ausschussmitglied Heide regt an, die Straßenlaternen entlang des Schwansenweges (von der Koseler Au bis zum Ortsausgang in Richtung Bohnert) mit zu erneuern. Dort stehen noch alte Laternen. Unter Berücksichtigung des bisherigen Beschlusses zur Erneuerung von Straßenlaternen, würde dieser Abschnitt das einheitliche Erscheinungsbild verbessern.
Hierzu wird durch Bürgermeister Keinberger erläutert, dass bereits ein Beschluss für die Teilerneuerung für den Bereich bis zur Koseler Au vorliegt. Bei den kalkulierten Kosten für die Gesamtmaßnahmen, einschl. der Arbeiten der Schleswiger Stadtwerke, konnten Einsparungen erzielt werden. Es wäre somit denkbar, wenn diese Mittel für weitere Straßenlaternen genutzt werden. Nach kurzer Erörterung besteht Einigkeit darüber, dass diese Maßnahme auf der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung abschließend beraten werden soll.

Weitere Anfragen und Mitteilungen liegen nicht vor.

zu TOP 5. Aufhebung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Kosel für den Bereich "Alte Landstraße"
Beschlussvorlage - 27/2017
Am 12.07.2007 fasste die Gemeinde den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel. Am 01.12.2010 wurde der Satzungsbeschluss gefasst. Aufgrund von Problemen bei der Erschließung wurde der Bebauungsplan nie bekannt gemacht und somit auch nicht wirksam.

Zwischenzeitlich ist ein neuer Vorhabenträger an die Gemeinde herangetreten. Er beabsichtigt zusammen mit einem weiteren Vorhabenträger die Erschließung des Baugebietes umzusetzen. Da das Verfahren seit 2010 schwebend unwirksam ist, müssten die Verfahrensschritte der Beteiligung und Abwägung wiederholt werden.

Aufgrund der Gesetzesnovellierung des Baugesetzbuches (BauGB) ist es nunmehr möglich bis zum 31.12.2019 Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren einzubeziehen (§ 13 b BauGB). Nach Rücksprache mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und der Landesplanung wäre das Verfahren nach § 13 b BauGB in diesem Fall möglich. Vorher muss jedoch der alte Satzungsbeschluss aufgehoben werden. 

Beschluss:
Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel für den Bereich "Alte Landstraße"* wird aufgehoben. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel für den Bereich "Alte Landstraße"
Beschlussvorlage - 28/2017
Siehe Beschlussvorlage 27/2017. 

Beschluss:
  1. Für das Gebiet "Alte Landstraße"* wird der Bebauungsplan Nr. 12 im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von neuem Wohnraum
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit den Vorhabenträgern zu schließen.
  5. Von der frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13 b BauGB abgesehen werden.
  6. Von der frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB wird gem. §§ 13 b i. V. m 13 a (2) i. V. m. 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel für den Bereich "Alte Landstraße" im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorlage - 29/2017
Siehe Beschlussvorlage 27/2017. 
Ergänzend zum Sachverhalt wird durch Herrn Springer noch einmal der bisherige Werdegang geschildert. Gegenüber dem damaligen Satzungsbeschluss aus dem Jahre 2010 haben sich in dem jetzigen Entwurf nur kleine Änderungen ergeben. Diese wären:
  • Zulässigkeit der Errichtung von Doppelhäusern.
  • Veränderung in der Abgrenzung zwischen den unterschiedlichen Teilbereichen.
  • Anpassungen bei Knickverschiebungen bzw. -anlegungen, einschl. Schutzstreifen.
  • Neubewertung der zu erhaltenen Bäume.
  • Erhöhter Ausgleichsanspruch für den Eingriff in die Knicks.
  • Kompensation für ca. 60 m Knick über ein externes Ökokonto.

Hierzu ergänzend wird durch den Protokollführer darauf hingewiesen, dass mit den Vorhabenträgern noch Erschließungsverträge zu schließen sind. Diese werden noch vorbereitet und den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Auswirkungen auf den städtebaulichen Entwicklungsrahmen der Gemeinde sind nicht zu erwarten, da die Anzahl der Wohneinheiten bereits in der Vergangenheit negativ in die Bilanzierung eingeflossen sind.

Weiterhin wird die Regelungsmöglichkeit für Ferienwohnungen /-häuser angesprochen. Ein Regelungswunsch hierzu wird nicht geäußert. Ebenso wird durch Bürgermeister Keinberger die Frage der Steuerung von Einfriedigungen aufgeworfen. Nach kurzer Erörterung wird auch hierzu kein Regelungsbedarf geltend gemacht.

Beschluss:
  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Kosel für den Bereich "Alte Landstraße" und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Kosel für den Bereich "Am Granberg"
Beschlussvorlage - 30/2017
Im letzten Quartal wurde über den Antrag auf Bauleitplanung für den Bereich "Am Granberg" beraten. Die Gemeindevertretung hatte beschlossen ein Beratungsgespräch mit dem Planungsbüro Springer zu führen, bei dem der Bürgermeister, die Bauausschussvorsitzende, der Finanzausschussvorsitzende und der Fraktionsvorsitzende von den Grünen anwesend sein sollten.

Dieses Gespräch hat zwischenzeitlich stattgefunden. Die Fraktionsvorsitzenden wollten im Nachgang noch einmal innerhalb der Fraktionen hierüber beraten.

Nunmehr soll über den Antrag des Vorhabenträgers auf Durchführung einer Bauleitplanung entschieden werden. 
Ergänzend zum Sachverhalt wird durch Bürgermeister Keinberger das Ergebnis des Erörterungsgesprächs näher ausgeführt. Im Ergebnis wurde kein Bedarf an einer Bauleitplanung festgestellt. Darüber hinaus wären die Planungskosten sehr hoch.

Beschluss:
Es wird beschlossen, für den Bereich "Am Granberg" keine Bauleitplanung zu betreiben. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Pflasterarbeiten am Gehweg / Alte Landstraße
Beschlussvorlage - 32/2017
Es ist angedacht, einen bislang asphaltierten Wegeabschnitt von ca. 45 m Länge auszupflastern. Dieser Wegeabschnitt befindet sich im Kreuzungsbereich Schwansenweg / Alte Landstraße, gegenüber des Koseler Hofes. Die Gesamtfläche des zu sanierenden Gehweges beträgt ca. 65 m². Ein bereits eingeholtes Angebot einer Fachfirma schließt mit einer Bruttoangebotssumme von 4.699,59 € für alle zur Umsetzung erforderlichen Arbeiten.  
Durch die Ausschussvorsitzende werden bei der angedachten Maßnahme Bedenken hinsichtlich der unmittelbar angrenzenden Mauer geäußert. Durch diese Maßnahme sollten keine Schäden an der privaten Mauer erfolgen. Hierzu wird durch Bürgermeister Keinberger angeregt, dass die Arbeiten nur Abschnittsweise umgesetzt werden. Dies wird im Rahmen der Baustelleneinweisung mit thematisiert.

Auf Nachfragen zu einer möglichen Straßenausbaubeitragspflicht wird kurz Stellung genommen. Dies ist bei jedem Einzelfall individuell zu prüfen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Vorhaben zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen die bauliche Maßnahme umzusetzen. Die hierzu erforderlichen Mittel werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Eschelsmark 5 - Neubau eines Hähnchenmaststalles -
Beschlussvorlage - 33/2017
Mit Datum vom 04.08.2017 hat der Bauherr, Herr Tobias Hansen, einen Bauantrag für den "Neubau eines Hähnchenmaststalles" beim Amt Schlei-Ostsee eingereicht. Geplant ist eine Anlage mit 29.600 Tierplätzen, die das Einkommen des bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebes auf dem Grundstück "Eschelsmark 5" im Ortsteil Bohnert stärken soll. Dieser neue Betriebszweig wird in der Betriebsbeschreibung als Ausgleich für die schwankenden Erlöse im Ackerbau bezeichnet.

Geplant ist ein ca. 21 x 81 m großer Mastbetrieb in Verblendmauerwerk und einer Eindeckung aus Wellfaser-Zementplatten. Die Anlage mit Satteldach wird eine Höhe von ca. 7,50 m erreichen.

Gemäß Flächennutzungsplan der Gemeinde Kosel ist für das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und ist demgemäß als sog. Außenbereich zu betrachten. Nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Dieses sog. privilegierte Bauvorhaben erfüllt die genannten Kriterien, sodass ein Versagen des gemeindlichen Einvernehmens baurechtlich nicht begründet werden kann.

Diesbezüglich wurde auch Rücksprache mit der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde gehalten. Auch von dort aus werden keine bauplanungsrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Versagungsgründe gesehen, sodass die Baugenehmigung für das Bauvorhaben erteilt werden wird. 
Ausschussmitglied Walther hat sich ausführlich mit den Bauantragsunterlagen auseinandergesetzt. Danach bestehen noch viele Fragen zu verschiedenen Themen. Insbesondere geht es dabei um den Grundwasserschutz, die mit der Tierhaltung verbundene Menge von Stickstoffmengen und Phosphaten sowie der Zusammenwirkung der Biogasanlage mit der Mastanlage.

Hieran schließt sich eine umfangreiche Beratung zum Vorhaben und dessen planungsrechtliche Beurteilung an. Es wird über die Möglichkeiten der Einvernehmensversagung und evtl. Folgen beraten. Abschließend wird durch Ausschussmitglied Walther der Antrag gestellt, das Einvernehmen zu versagen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung des Hähnchenmaststalles zu erteilen.

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Norbert Jordan  Silke Petersen 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende