Sitzungsort: | in der Alten Schule, Schwansenweg 4, 24354 Kosel |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.40 Uhr |
Ausschussvorsitzende Silke Petersen |
stellv. Ausschussvorsitzender Michael Furtner |
Ausschussmitglied Hans-Joachim Heide |
Ausschussmitglied Torsten König |
Ausschussmitglied Karl Walther |
Ausschussmitglied Ingo Wilde |
Ausschussmitglied (w. B.) Claus-Heinrich Delfs (entschuldigt ) |
Bürgermeister Hartmut Keinberger |
Gemeindevertreter Wolfgang Kastens |
Gemeindevertreterin Bianka König |
Gemeindevertreterin Ulrike Rammer |
Gemeindevertreterin Margrit Riemer |
Protokollführer/in Bärbel Schiewer |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Mitteilungen und Anfragen |
5. | Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie Fortschreibung 2017/2018 |
Beschlussvorlage - 42/2017 | |
6. | Erörterung der Wegesituation in der Gemeinde Kosel |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
8. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Mitteilungen und Anfragen |
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zu TOP 5. | Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie Fortschreibung 2017/2018 |
Beschlussvorlage - 42/2017 Im Jahr 2012/13 wurden die Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR) und somit zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen aufgefordert. Gem. § 47 d (1) S. 2 BImSchG stellen die Gemeinden auf der Grundlage von sog. Lärmkarten Lärmaktionspläne auf. Diese sind für sämtliche Hauptverkehrsstraßen, die im Sinne der Richtlinie Bundes-, Landes- oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr behaftet sind, aufzustellen. In der Gemeinde Kosel wäre das die Bundesstraße 76 (B 76). Die Lärmaktionspläne sind laut Umgebungslärmrichtlinie alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die Lärmkarten der zweiten Stufe aus dem Jahr 2012 wurden daher überprüft und überarbeitet. Auf deren Grundlage ist gem. § 47 d Abs. 5 BImSchG die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Kosel von der Verwaltung des Amtes Schlei-Ostsee in der hier vorliegenden Fassung erarbeitet worden. Da keine relevanten Lärmbelästigungen auf Grundlage der Lärmkartierung von 2012 und der Entwürfe von 2017 festgestellt wurden, werden keine weiteren Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre geplant. Eine zentrale Bedeutung bei der Aktionsplanung hat die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit. Durch die Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und Auswirkungen geregelt werden. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde (LLUR) gestellt. Die Lärmaktionspläne müssen dabei die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen. Die Öffentlichkeit ist im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne anzuhören. Sie erhält dadurch rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Aktualisierung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken. Änderungen und Bedenken werden dann nach einem entsprechenden Abwägungsverfahren in den Planentwurf zur Aufstellung des endgültigen Lärmaktionsplanes eingearbeitet. Inwieweit die Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit berücksichtigt wurden, wird nach einem endgültigen Beschluss der Gemeindevertretung über den Lärmaktionsplan 2017/2018 durch Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht. Die Fortschreibung ist gemäß Fristsetzung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) bis zum 18.07.2018 abzuschließen.
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Die Protokollführerin erläutert nochmals die Notwendigkeit der Aktualisierung des 2012/2013 aufgestellten Lärmaktionsplanes und den weiteren Verfahrensablauf. Der Inhalt des vorliegenden Entwurfes weist keine Änderung zum Stand vor fünf Jahren auf, da es bezüglich der Lärmquellen und der belasteten Menschen auf Grundlage der Lärmkarten keine Veränderungen gibt. Zudem ist den Ausschussmitglieder bewusst, dass im Bereich der betroffenen Hauptverkehrsstraße (B 76) eine bauliche Erweiterung nicht angedacht bzw. umsetzbar ist.
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Beschluss:
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Erörterung der Wegesituation in der Gemeinde Kosel |
Herr Walther erläutert seinen Standpunkt zu den folgenden Wegesituationen im Bereich Bohnert:
Des Weiteren wurde über folgende Themen gesprochen:
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Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 8. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit mehr zugegen ist, wird auf die Bekanntgabe des im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlusses verzichtet.
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Bärbel Schiewer | Silke Petersen |
Protokollführerin | Ausschussvorsitzende |