N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Kosel vom 12.02.2018.

Sitzungsort:  in der Alten Schule, Schwansenweg 4, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.05 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende Silke Petersen
stellv. Ausschussvorsitzender Michael Furtner
Ausschussmitglied Hans-Joachim Heide
Ausschussmitglied Torsten König
Ausschussmitglied Ingo Wilde

Abwesend sind:
Ausschussmitglied (w. B.) Claus-Heinrich Delfs (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Hartmut Keinberger
Gemeindevertreter Wolfgang Kastens
Gemeindevertreterin Bianka König
Gemeindevertreterin Margrit Riemer
Protokollführer/in Sylvia Brücker

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen und Anfragen
5. Vorstellung der Erschließungsplanung zum Bebauungsplan Nr. 12 für das Gebiet "Südlich der Alten Landstraße"
6. Erneuerung Heizungsanlage "Alte Schule"
  Beschlussvorlage - 5/2018
7. Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Südlich der Alten Landstraße"
Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 47/2017
8. Satzungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Südlich der Alten Landstraße" sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 48/2017
9. Aufstellungsbeschluss für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Sondergebiet Bauunternehmen in Koselfeld"
  Beschlussvorlage - 3/2018
10. Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Sondergebiet Bauunternehmen in Koselfeld"
  Beschlussvorlage - 4/2018
11. Erneuerung von 15 Fenstern im Koseler Hof
  Beschlussvorlage - 7/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
13. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Als neuer TOP 5 wird "Vorstellung der Erschließungsplanung zum Bebauungsplan Nr. 12 für den Bereich Südlich der Alten Landstraße" eingefügt. Der ursprüngliche TOP 9 "Erneuerung neue Heizungsanlage Alte Schule" wird vorgezogen und als neuer TOP 6 geführt.
Die usrprünglichen TOP`s 11 und 12 "Vertragsangelegenheiten" werden gestrichen. Der nun unter TOP 12 laufende Punkt "Bauanträge/ Bauvoranfragen" soll nicht öffentlich beraten und abgestimmt werden.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Der Bürgermeister bittet darum das Wort bienenfreundliche "Sträucher" auf Seite 3 der letzten Niederschrift durch bienenfreundliche "Pflanzen" zu ersetzen. Dem Antrag wird einstimmig entsprochen.

zu TOP 4. Mitteilungen und Anfragen
Der Bürgermeister berichtet darüber, dass beim Kreis bezüglich der Überplanung der potentiellen Kiesabbaufläche angefragt worden ist. Diese Anfrage wurde zunächst negativ beschieden. Es müsste eine gute Begründung mit Alternativenprüfung und positivem Planungsziel erfolgen, um eine Planung an dieser Stelle überhaupt realisieren zu können. Herr Keinberger erklärt, dass man das Thema weiter verfolgen werde. Herr Furtner unterstützt dies. Der Bürgermeister weist zudem darauf hin, dass der Gemeinde hier Planungskosten i. H. v. ca. 60.000,00 € bis 80.000,00 € entstehen würden und es wichtig wäre, dass bevor man das Geld in die Hand nehme, zu überprüfen, ob eine gewisse Sicherheit bestünde.

Der Bürgermeister berichtet von einem Käufer in Hamburg, welcher ein Grundstück in Weseby erworben habe. Zu dem Grundstücke bestünde eine Zufahrt. Der neue Eigentümer wünscht allerdings eine andere Zufahrt, bei welcher der Durchbruch eines Knicks erforderlich wäre. Die Zuständigkeit würde hier nicht mehr bei der Gemeinde, sondern bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde liegen.

Herr König weist auf den katastrophalen Zustand der Alten Landstraße hin. Im Bereich der Firma Brückner sei der Zustand besonders schlecht. Herr Brückner hätte der Gemeinde hier Zusicherungen gemacht. Man müsse ihn darauf hinweisen, dass hier akuter Handlungsbedarf bestünde. Der Bürgermeister erklärt, dass mit dem letzten Bauabschnitt der B 76 im März begonnen werden soll. Vorher würde es kein Sinn machen etwas im Bereich der Alten Landstraße zu tun. Hierüber besteht im Ausschuss Einigkeit, dennoch müsse das Gespräch mit Herrn Brückner gesucht werden.

zu TOP 5. Vorstellung der Erschließungsplanung zum Bebauungsplan Nr. 12 für das Gebiet "Südlich der Alten Landstraße"

Herr Larsen von dem Ingenieurbüro BCS stellt die Erschließungsplanung für den Bereich "Südlich der Alten Landstraße" vor. Er weist darauf, dass derzeit noch nicht klar sei, ob die geplante Versickerungsrigole Umsetzung finden werde, da seitens der Unteren Wasserbehörde eine oberflächige Versickerung präferiert wird.

zu TOP 6. Erneuerung Heizungsanlage "Alte Schule"
Beschlussvorlage - 5/2018
Es wird darüber nachgedacht, die Wärmeversorgung der ehemaligen Schule, der Feuerwehr, des Vereinsheims und des Geräteschuppens vom Bauhof zu erneuern. Hierzu haben die Schleswiger Stadtwerke ein Grobkonzept erarbeitet, um eine zukünftige effiziente und umweltfreundliche Wärmeversorgung zu gewährleisten. Innerhalb der Sitzung gilt es nun zu beraten, ob die Angelegenheit weiter verfolgt oder verworfen werden soll. 

Herr Bielenberg stellt das Grobkonzept der Schleswiger Stadtwerke vor. Es wird beabsichtigt für vier Liegenschaften in Kosel (ehemalige Schule, Feuerwehr, Vereinsheim und Geräteschuppen) eine neue Wäremversorgung zu planen. In dem Grobkonzept wird auf eine besonders umweltfreundliche Wärmeversorgung mit Holzpellets gesetzt. Hierfür soll eine komplett neue Heizzentrale auf dem Gemeindegelände errichtet sowie neue Wärmeleitungen verlegt werden, um die Liegenschaften zuverlässig mit Wärme versorgen zu können.

Es wird darauf hingewiesen, dass Fördermittel der Aktivregion in Anspruch genommen werden können. Derzeit gebe es in der näheren Region kein Energieprojekt, so dass eine Förderung gute Voraussetzungen hätte. Mit der Förderung würde man einen ähnliche niedrigen Energiepreis erzielen, wie man ihn derzeit hätte.

Es ginge zum jetztigen Zeitpunkt darum, dass das bestehende Konzept noch nicht ganz ausgearbeitet ist, und man sich jetzt weiter zusammensetzten dürfe, um belastbare Zahlen, Informationenn und ggf. ein umsetzbares Angebot zu ermitteln. Das gemeinsame Erarbeiten einer Lösung sei das Ziel. Um ein Fernwäremnetz aufbauen zu können, müsse man zunächst einmal beginnen.

Die CO2-Einsparung liegt bei 80 % zu dem was jetzt Stand wäre. An dem Ziel eine CO2-Neutralität bis zum Jahr 2050 zu erreichen werde gearbeitet.

Es handele sich nicht um ein abgeschlossenes Quartier, sondern eine Erweiterung wäre durchaus möglich und auch angestrebt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Vorhaben zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, weitere Erkundigungen einzuholen. Das durch die Stadtwerke Schleswig erarbeitete Grobkonzept soll innerhalb einer der nächsten Ausschusssitzungen von einem Mitarbeiter der Stadtwerke Schleswig vorgestellt und erläutert werden. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Südlich der Alten Landstraße"
Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 47/2017
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Kosel und die Begründung haben in der Zeit vom 09.11.2017 bis zum 11.12.2017 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 12.10.2017 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplan Nr. 12 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.)

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Satzungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Südlich der Alten Landstraße" sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 48/2017
Siehe Beschlussvorlage 47/2017.

Beschluss:
Der Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Südlich der Alten Landstraße" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Südlich der Alten Landstraße" durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Südlich der Alten Landstraße" in Kraft.

Der Satzungsbeschluss ist erst nach Unterzeichnung der erforderlichen Erschließungsverträge bekannt zu machen.

Der Bürgermeister wird beauftragt den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Aufstellungsbeschluss für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Sondergebiet Bauunternehmen in Koselfeld"
Beschlussvorlage - 3/2018
Ein Vorhabenträger ist an die Gemeinde, mit dem Wunsch auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes herangetreten. Die Fläche soll als Gewerbefläche überplant werden und den betrieblichen Standort des Betriebes sicherzustellen.
Derzeit ist die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft im gültigen Flächennutzungsplan dargestellt. Somit ist neben der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ebenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Durch die Verwaltung wird der Sachverhalt kurz dargestellt. Beabsichtigt sei der Bau einer neuen Halle mit etwa 800 qm. Im Rahmen des einfachen Genehmigungsverfahrens sei lediglich eine Halle von 400 qm möglich. Um den Standort sicherzustellen, wäre eine größere Lagerhalle erforderlich. Dies ist nur im Rahmen einer Bauleitplanung realisierbar.

Es hat ein Gespräch mit der Landesplanung und dem Kreis stattgefunden.
Hier wurde festgehalten, dass bzüglich der Planung noch folgende Punkte geklärt werden müsste:
  1. Standortalternativenprüfung aufgrund der Außenbereichslage
  2. Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebietes
  3. Historie des Betriebes mit dem vorhandenen Standort

In der Gemeinde ist man sich einig, dass bezüglich der Historie des Betriebes und der vorhandenen Genehmigungen zunächst Informationen einzuholen sind und dann erneut über den Antrag beraten werden soll.

Beschluss:
Die Angelegenheit soll zurückgestellt werden und erneut im zweiten oder dritten Quartal 2018 zur Beratung gestellt werden.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Sondergebiet Bauunternehmen in Koselfeld"
Beschlussvorlage - 4/2018
Siehe Beschlussvorlage 3/2018.

Beschluss:
Die Angelegenheit soll zurückgestellt werden und erneut im zweiten oder dritten Quartal 2018 zur Beratung gestellt werden.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erneuerung von 15 Fenstern im Koseler Hof
Beschlussvorlage - 7/2018
In dem Haushaltsjahr 2017 wurden bereits 32.500,00 € für die Erneuerung von 9 Fenstern im Koseler Hof bereitgestellt. Eine Übertragung der Mittel erfolgte über die Jahresrechnung 2017 in das Haushaltsjahr 2018. Die Kosten wurden seinerzeit vorläufig geschätzt. Nach Auswertung der abgegebenen Angebote muss jedoch mit einem zusätzlichen monetären Aufwand von ca. 12.500,00 € gerechnet werden.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den zusätzlich erforderlichen Betrag von 12.500,00 € zur Erneuerung der Fenster im Koseler Hof über den Nachtragshaushalt 2018 bereitzustellen. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 13. Bekanntgaben
Die Bekanntgabe entfällt, da niemand aus der Öffentlichkeit mehr anwesend ist.


Sylvia Brücker  Silke Petersen 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzende