N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Kosel vom 07.11.2013.

Sitzungsort:  in der Alten Schule, Schwansenweg 4, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.10 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende Margrit Riemer
stellv. Auschussvorsitzende Ulrike Rammer
Ausschussmitglied Susanne von Redecker
Ausschussmitglied Bernhard Wendt

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Michael Furtner (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Hartmut Keinberger
Gemeindevertreter Hans-Joachim Heide
Gemeindevertreter Torsten König
Gemeindevertreter Winfried Vogt
Gemeindevertreter Karl Walther
Protokollführer Christian Levien
3 Gäste
Dirk Steinmetz

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Anträge und Anfragen
5. Erlass einer I.Nachtragssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung
  Beschlussvorlage - 46/2013
6. Sanierung des Schmutzwasserpumpwerkes "Kosel Au"
  Beschlussvorlage - 48/2013
7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 49/2013
8. Erlass Haushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 50/2013
9. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 39/2013
10. Antrag auf Förderung des dänischen Büchereiwesens für das Jahr 2014
  Beschlussvorlage - 36/2013
11. Antrag auf Bezuschussung der Betreuungsmaßnahme an der dänischen Schule in Rieseby
  Beschlussvorlage - 45/2013
12. Wartungsvertrag für den Rechen und Sandfang auf der Kläranlage
  Beschlussvorlage - 47/2013
13. Instandsetzung der Heckpumpe des TLF 8/18 Unimog der Feuerwehr Kosel
  Beschlussvorlage - 53/2013
14. Kostenbeteiligung an der Ostsee-Fjord-Schlei GmbH
  Beschlussvorlage - 61/2013
15. Anschaffung eines Spielgerätes "Dorfanger"
16. Erneuerung Badezimmer im Koseler Hof
17. Infoschild für Hülsen + Geländer für die Schule
18. Info Herstellung Pflasterfläche Gehweg "Alte Landstraße"
19. Spende für den Weihnachtsmarkt
20. Baumpflegemaßnahmen
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
22. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Tagesordnung wird der Punkt "Baumpflegearbeiten" als neuer TOP 20 hinzugefügt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Anträge und Anfragen

Anträge und Anfragen liegen nicht vor.


zu TOP 5. Erlass einer I.Nachtragssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung
Beschlussvorlage - 46/2013

In der Sitzung am 27.02.2013 wurde der Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung ohne Straßenverzeichnis beschlossen. Ein deklaratorisches Verzeichnis der Straßen, Wege und Plätze, die unter § 4 Abs. 1 der Satzung fallen, sollte erarbeitet werden.

Daher bedarf es einer I.Nachtragssatzung, die § 4 Abs. 4 wieder aufnimmt und auf das Straßenverzeichnis als Anlage hinweist.

Bei der Gelegenheit werden aus Rechtssicherheitsgründen weitere Änderungen eingearbeitet:
Artikel 1
Für verkehrsberuhigende Maßnahmen im Fahrbahnbereich jedes Straßentyps bemisst sich der Anliegeranteil nach dem höchsten in der Satzung festgesetzten Anliegeranteil, also 60 %. Dies wurde bei der Beschlussfassung am 27.02.2013 übersehen und jetzt korrigiert.
Die Ergänzung der Wörter "überwiegend" und "insbesondere" in Ziffer 5 Buchstabe a stellt in Bezug auf Wirtschaftswege sicher, dass nicht nur Wirtschaftswege nach der Definition des Straßen- und Wegegesetzes, sondern auch übrige Wirtschaftswege vom Satzungsinhalt abgedeckt sind.
Artikel 2
§ 4 Abs.4 wird eingefügt.
Die Zuordnung der Straßen und Wege zu einem Straßentyp nach § 4 Abs.1 der Satzung erfolgt nach rein rechtlichen Gesichtspunkten und entzieht sich einer politischen Beurteilung.
Ein Straßenverzeichnis kann nur feststellenden Charakter haben und ist erst nach Durchführung einer Ausbaumaßnahme abschließend überprüfbar. Deswegen kann auch keinerlei Anspruch auf Zuordnung zu einem Straßentyp aus dem Inhalt des Verzeichnisses hergeleitet werden.
Hinweis der Verwaltung:
Fachleute, Kommentatoren, Richter empfehlen deshalb, einer Satzung kein Straßenverzeichnis anzuhängen.
Der beigefügte interne Teil des Straßenverzeichnisses gibt einen Überblick über die Straßen und Wege im Privateigentum bzw. in anderer Baulastträgerschaft, dieser wird nicht Anlage zur Satzung.
Artikel 3
Eine Regelung zur Tiefenbegrenzung bei möglicher Hinterbebauung fehlte bisher.
Artikel 4
Da nur ganze Vollgeschosse berechnet werden können, entfällt das "Runden auf die erste Ziffer nach dem Komma".
Die Höhe nach Ziffer 2 Buchstabe c wird aus Beitragsgerechtigkeitsgründen auf 2,8 m angehoben, da die Gebäudehöhe auch die Geschossdecken einschließt.

Da aufgrund der Satzung bisher keine Beitragsveranlagung erfolgte, kann die Nachtragssatzung rückwirkend in Kraft treten.


Beim Versand der Unterlagen zum Finanzausschuss hat die Verwaltung versehentlich nur die Vorderseite der 1. Nachtragssatzung versandt. Die Rückseite der Satzung fehlte.

Diesem Protokoll liegt die 1. Nachtragssatzung in zwei Versionen vor.
1.             Ursprungsnachtragssatzung des Amtes mit Hinweis auf das Straßenverzeichnis
2.             Nachtragssatzung (gemäß Beschluss im Finanzausschuss) ohne Hinweis auf das Straßenverzeichnis


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt die I. Nachtragssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung (Version 2) zu beschließen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Sanierung des Schmutzwasserpumpwerkes "Kosel Au"
Beschlussvorlage - 48/2013

Schon Ende 2012 hat die Gemeinde Kosel in den Vermögenshaushalt 2013 eine Summe von 20.000 € für die Sanierung der Pumpstation "Kosel Au" eingestellt. Die Notwendigkeit wurde schon damals erkannt und bei einem Ortstermin mit dem neuen Bürgermeister und Bauausschussvorsitzenden erneut festgestellt.
Die Umsetzung steht daher allerdings noch aus. Es wurden über eine Preisanfrage drei Kostenangebote von Fachfirmen eingeholt. Die Bieter gaben Preise von 21.336,70 €, 20.857,13 € und 19.814,69 € ab. Es wird empfohlen, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Auftrag für die Sanierung der Pumpstation "Kosel Au" an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die erforderlichen Mittel sind bereits im Vermögenshaushalt bereit gestellt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 49/2013

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kosel mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 137.900,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.514.700,- € auf nunmehr 1.652.600,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 116.500,- € vermindert und damit gegenüber bisher 837.000,- € auf nunmehr 720.500,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Folgende Beträge wurden im Nachtrag eingearbeitet:
- 500,00 € Zuschuss Weihnachtsmarkt
- 400,00 € Zuschuss Feuerwehr Kosel
- 400,00 € Zuschuss Feuerwehr Bohnert
- 700,00 € Baumgutachten
- Konzessionsabgabe Strom von 39.300 € auf 48.300 €
- Konzessionsabgabe Gas von 100 € auf 3.100 €


Beschluss:

Die Gemeindevertretung genehmigt den Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 50/2013

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


- 1.500 € Erneuerung Infoschild Hülsen + Neugestaltung Geländer bei der Schule
- 18.000 € Erneuerung Badezimmer im Koseler Hof


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2017 werden beschlossen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     1.689.600 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     1.689.600 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     282.600 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     282.600 EUR
    festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                     0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     422.400 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        1,46 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     300 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     300 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     320 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach §82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500 EUR.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 39/2013

Die derzeit gültige Hundesteuersatzung wurde 1994 erlassen und zwischenzeitlich durch mehrere Nachtragssatzungen geändert. Gemäß § 2 des Kommunalabgabengesetzes hat eine entsprechende Satzung eine Gültigkeitsdauer von 20 Jahren, Änderungen durch Nachtragssatzungen bleiben bei der Berechnung der Frist unberücksichtigt.
Somit verliert die Hundesteuersatzung der Gemeinde Kosel mit Ablauf des Jahres 2013 ihre Gültigkeit.

Der beigefügte Entwurf einer neuen Hundesteuersatzung entspricht der aktuellen Rechtslage und enthält die gleichen Steuersätze, Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände wie bisher.
Lediglich die Regelung, nach der jeder 4. und weitere Hund noch höher als der dritte Hund besteuert wird, wurde gestrichen, da dieser Fall in der Praxis sozusagen nicht vorkommt - wer mehr als 3 Hunde hält, ist in der Regel Züchter und zahlt die sog. Zwingersteuer.


Beschluss:

Die Neufassung der Hundesteuersatzung wird zum 01.01.2014 erlassen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Antrag auf Förderung des dänischen Büchereiwesens für das Jahr 2014
Beschlussvorlage - 36/2013

Der dänische Büchereiverein bittet mit Schreiben vom 02.08.2013 um Förderung des dänischen Büchereiwesens für das Jahr 2014.

Die Gemeindevertretung Kosel hat in ihrer Sitzung am 05.03.2009 einen Grundsatzbeschluss gefasst, dem dänischen Büchereiwesen in der Legislaturperiode 2008 - 2013 keine Zuschüsse zu gewähren.

Nunmehr ist neu über die Bezuschussung des dänischen Büchereiwesens im Jahr 2014 zu beraten.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem dänischen Büchereiwesen keinen Zuschuss zu gewähren.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 11. Antrag auf Bezuschussung der Betreuungsmaßnahme an der dänischen Schule in Rieseby
Beschlussvorlage - 45/2013

Seit dem Schuljahr 2002/2003 betreibt die dänische Schule in Rieseby eine Betreuungsmaßnahme nach dem Unterricht.

Auch im Schuljahr 2013/2014 wird an der Schule in Rieseby eine tägliche Betreuung nach dem Unterricht angeboten. Zurzeit werden hier 19 Kinder in der Zeit von 11.00 Uhr bis 14.30 Uhr betreut.

Aus der Gemeinde Kosel nehmen 3 Kinder an der Betreuungsmaßnahme teil. Daher beantragt die dänische Schule im Sinne der Gleichstellung einen angemessenen Zuschuss.


Beschluss:

Es wird beschlossen, der dänischen Schule keinen Zuschuss für das Schuljahr 2013/2014 zu gewähren.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 12. Wartungsvertrag für den Rechen und Sandfang auf der Kläranlage
Beschlussvorlage - 47/2013

Schon im Januar 2013 wurde durch den Betreiber der Kläranlage der Abschluss eines Wartungsvertrages angeregt. In den Gremien der Gemeinde wurde im Februar 2013 beraten und die GV hat zunächst beschlossen, eine Entscheidung zu vertagen.
Nun ist eine neue Beratung erwünscht. Die zur Verfügung gestellte Stellungnahme der Schleswag-Abwasser AG zeigt die Argumente auf. Der jährliche Aufwand beläuft sich auf 1.227,49 €. Sollten Ersatzteile benötigt werden, so kommen diese Kosten natürlich dazu.


Beschluss:

Es wird beschlossen, einen Wartungsvertrag für den Rechen nebst Sandfang abzuschließen. Die jährlichen Kosten des Wartungsvertrages in Höhe von rund 1.250 € werden anerkannt und aus dem Unterhaltungshaushalt bestritten.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Instandsetzung der Heckpumpe des TLF 8/18 Unimog der Feuerwehr Kosel
Beschlussvorlage - 53/2013

Der Gemeinde Kosel liegt ein Kostenvoranschlag der Firma Albert Ziegler Feuerschutz GmbH für die Reparatur der Heckpumpe des TLF 8/18 Unimog vor. Gemäß Rücksprache mit dem Wehrführer der Feuerwehr Kosel, Herrn Wolfmüller, ist die Reparatur längst überfällig (Kostenvoranschlag vom 06.09.2012).


Beschluss:

Es wird beschlossen, eine Reparatur aufgrund des Angebotes der Firma Ziegler vom 15.11.2013 mit einer Angebotssume von 5.922,- €, zu beauftragen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Kostenbeteiligung an der Ostsee-Fjord-Schlei GmbH
Beschlussvorlage - 61/2013

Die touristische Vermarktung der Region erfolgt durch die Ostseefjord-Schlei GmbH. Nunmehr wird über eine Kostenbeteiligung der Gemeinde Kosel erneut beraten.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass sich die Gemeinde Kosel mit einem jährlichen Betrag von ca. 2.500,- € an den Kosten der Ostsee-Fjord-Schlei GmbH zum 01.01.2014 beteiligt. 


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Anschaffung eines Spielgerätes "Dorfanger"

Der Ausschuss ist sich darüber einig, dass für den Spielplatz "Dorfanger" ein Spielgerät angeschafft werden soll.

Beschluss
Es sollen mehrere Angebote eingeholt und ein Spielgerät beschafft werden. Die benötigten Mittel werden über den Nachtrag 2014 zur Verfügung gestellt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Erneuerung Badezimmer im Koseler Hof

Im Koseler Hof müssen noch zwei Badezimmer renoviert werden. Der Ausschuss ist sich darüber einig, dass die Renovierung im Jahr 2014 vollzogen werden soll.

Beschluss
Es werden 18.000 € für die Renovierung der Bäder im Koseler Hof im Haushalt 2014 aufgenommen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Infoschild für Hülsen + Geländer für die Schule

Der Bürgermeister, Hartmut Keinberger, berichtet darüber, dass das Infoschild in Hülsen dringend erneuert werden muss. Zudem würde er gerne eine Neugestaltung des Geländers an der Schule vornehmen. Über beide Maßnahmen herrscht Einigkeit im Ausschuss.

Beschluss
Für die Maßnahmen werden 1.500 € im Haushalt 2014 zur Verfügung gestellt. Der Tourismusausschuss wird beauftragt sich um die Neugestaltung zu kümmern.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Info Herstellung Pflasterfläche Gehweg "Alte Landstraße"

Der Bürgermeister berichtet über den Zustand der Pflasterfläche des Gehweges "Alte Landstraße". Aus seiner Sicht sollte die Gemeinde über eine Herstellung des Gehweges im Jahr 2014 nachdenken. Ein erstes Angebot beläuft sich auf Gesamtkosten von ca. 30.000 €. Im nächsten Jahr soll zu diesem Thema eine Einwohner / Anliegerversammlung stattfinden.


zu TOP 19. Spende für den Weihnachtsmarkt

Der Koseler Weihnachtsmarkt hat in diesem Jahr 10-jähriges Jubiläum. Den diesjährigen Weihnachtsmarkt möchte der Finanzausschuss gerne bezuschussen.

Beschluss
Für den Koseler Weihnachtsmarkt wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 500 € gewährt


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 20. Baumpflegemaßnahmen

Auf Grund des Orkantiefs Christian sind 6/7 Bäume abgängig. Um genaueres feststellen zu können ist ein Baumgutachten von Nöten.

Beschluss
Es wird beschlossen 700 € für ein Baumgutachten zur Verfügung zu stellen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 22. Bekanntgaben

Eine Bekanntgabe des nicht öffentlich gefassten Beschlusses erübrigt sich, da keine Öffentlichkeit mehr vorhanden ist.



Christian Levien  Margrit Riemer 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende