Sitzungsort: | im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, EG, Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.11 Uhr |
Ausschussvorsitzende Margrit Riemer |
Ausschussmitglied Michael Furtner |
stellv. Auschussvorsitzende Ulrike Rammer |
Ausschussmitglied Susanne von Redecker |
Ausschussmitglied Bernhard Wendt |
Bürgermeister Hartmut Keinberger |
Gemeindevertreter Hans-Joachim Heide |
Gemeindevertreter Torsten König |
Gemeindevertreter Winfried Vogt |
Gemeindevertreter Karl Walther |
Amtsdirektor Gunnar Bock |
Protokollführer Christian Levien |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Anträge und Anfragen |
5. | Förderung der Lokalen Tourismusorganisation und Übertragung der Aufgabe auf das Amt Schlei-Ostsee |
Beschlussvorlage - 1/2014 | |
6. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 8/2014 | |
7. | Sanierung der Türen "Alte Schule" |
Beschlussvorlage - 9/2014 | |
8. | Beratung über die Beschaffung eines Gemeindefahrzeuges |
Beschlussvorlage - 13/2014 | |
9. | Erwerb von Spielgeräten für den Spielplatz "Dorfanger" |
Beschlussvorlage - 10/2014 | |
10. | Zuschuss über die Reinigung der Toiletten im Sportlerheim |
Beschlussvorlage - 14/2014 | |
11. | Erneuerung des Gehweges "Alte Landstraße" bis Haus-Nr. 20 und Grundstückszufahrten |
Beschlussvorlage - 56/2013 | |
12. | Dacherneuerung "Koseler Hof" |
Beschlussvorlage - 15/2014 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
18. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Die Tagesordnungspunkte 5 und 6 werden getauscht. Zudem wird der Tagesordnung als neuer TOP 12 "Dacherneuerung Koseler Hof" hinzugefügt. Die Tagesordnungspunkte 13-17 werden, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, nicht öffentlich behandelt. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Unter TOP 5 der letzten Sitzung vom 07.11.2013 beschließt der Finanzausschuss, dass das Straßenverzeichnis nicht Anlage der Straßenausbaubeitragssatzung wird. Die Ausschussvorsitzende stellt den Änderungsantrag, dass das "nicht" gestrichen wird, da beschlossen wurde, das Straßenverzeichnis als Anlage beizufügen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4. | Anträge und Anfragen |
Anträge und Anfragen werden nicht gestellt. |
zu TOP 5. | Förderung der Lokalen Tourismusorganisation und Übertragung der Aufgabe auf das Amt Schlei-Ostsee |
Beschlussvorlage - 1/2014 Das Amt Schlei-Ostsee und weitere 8 Verwaltungseinheiten hatten die Stadt Schleswig 2009 durch öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der europaweiten Ausschreibung und Vergabe der Aufgabe "Tourismusförderung" im Gebiet der Lokalen Tourismusorganisation (LTO) für die Jahre 2010 bis 2014 betraut. Die Vergabe erfolgte an die Ostseefjord Schlei GmbH. Nunmehr ist eine erneute Ausschreibung für die Jahre 2015 bis 2019 vorzunehmen, wobei eine Verlängerungsoption um max. weitere 5 Jahre berücksichtigt werden soll. Folgende gemeinwirtschaftliche Aufgaben sind durch die LTO wahrzunehmen:
Die Gemeinde ist seit 2010 an der Förderung dieser Lokalen Tourismusorganisation beteiligt. Nunmehr geht es um die Unterstützung ab 2015 und um eine Übertragung der Aufgabe auf das Amt Schlei-Ostsee. Das Amt ist Gesellschafter bei der Ostseefjord Schlei GmbH. Folglich kann nur das Amt einheitlich die rechtliche Vertretung innerhalb der Organisation wahrnehmen. Diese Aufgabe steht in einem engen Zusammenhang zur Wahrnehmung der Aufgaben innerhalb der Lokalen Tourismusorganisation "Schlei-Ostsee-Region", deren Finanzierung von den betroffenen Gemeinden über den Amtshaushalt gesichert wird. Eine Teilung der rechtsverbindlichen Aufgabenwahrnehmung ist nicht möglich, so dass die übergemeindliche Förderung des Tourismus rechtsverbindlich nur einheitlich durch das Amt wahrgenommen werden kann. Diese Aufgabe sollte daher auf das Amt übertragen werden. Weitergehende gemeindliche Initiativen im touristischen Bereich werden hierdurch selbstverständlich nicht ausgeschlossen. Bezüglich einer Übertragung ist wichtig zu wissen, dass eine Rückübertragung grundsätzlich jederzeit von jeder Gemeinde unter Berücksichtigung vertraglicher Verpflichtungen binnen einer angemessenen Zeit verlangt werden kann und das im Amtsausschuss nur diejenigen Vertreter der Gemeinden, die die betreffende Aufgabe übertragen haben, hierüber Beschlüsse fassen. Die Kostenaufteilung innerhalb des LTO-Gebietes und innerhalb des Amtes Schlei-Ostsee kann den entsprechenden Tabellen entnommen werden. Kosel hat ca. 2.700,00 € zu zahlen. Im Übrigen wird auf die Informationsveranstaltung für alle Gemeindevertreter sowie Finanz- und Tourismusausschussmitglieder vom 29.01.2014 verwiesen. |
Beschluss: Die Trägerschaft für die Förderung des übergemeindlichen Tourismus wird auf das Amt Schlei-Ostsee übertragen. Die Kosten werden entsprechend der anliegenden Tabelle "Kostenaufteilung Lokale Tourismusorganisation innerhalb des Amtes Schlei-Ostsee" verteilt. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 8/2014 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Kosel zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2013. |
Beschluss: Die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Kosel wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2013 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Sanierung der Türen "Alte Schule" |
Beschlussvorlage - 9/2014 Die Türen in der "Alten Schule" müssen auf Grund des Alters und der nicht vorhandenen Dämmung erneuert werden. Die geschätzten Kosten liegen bei ca. 5.000 €. |
Beschluss: Es wird beschlossen, 5.000 € für die Erneuerung der Türen über den Nachtrag 2014 zur Verfügung zu stellen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Beratung über die Beschaffung eines Gemeindefahrzeuges |
Beschlussvorlage - 13/2014 Das Gemeindefahrzeug der Gemeinde Kosel ist 16 Jahre alt. Ende Februar muss das Fahrzeug über den TÜV. Es ist damit zu rechnen, dass erhebliche Kosten für diverse Reparaturen auf die Gemeinde zukommen werden. Bereits in den letzten beiden Jahren sind immer wieder hohe Kosten für Reparaturen angefallen. Derzeit liegen dem Amt 2 Angebote vor. Beide belaufen sich auf ca. 93.000 €. Für das alte Fahrzeug würde die Gemeinde eventuell noch 5.000 € über den Verkauf erhalten. |
Beschluss: Die Gemeindearbeiter sollen sich Gedanken machen, welche Art von Kommunalfahrzeug für die anfallenden Arbeiten benötigt wird. Zudem sollen für die verschiedenen Fahrzeuge mindestens 3 Angebote eingeholt werden. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erwerb von Spielgeräten für den Spielplatz "Dorfanger" |
Beschlussvorlage - 10/2014 Für den gemeindlichen Spielplatz "Dorfanger" sollen neue Spielgeräte erworben werden. Die Kosten werden auf ca. 6.000 € geschätzt. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die Kosten für die Anschaffung neuer Spielgeräte für den Spielplatz "Dorfanger" in Höhe von 6.000 € über den Nachtrag 2014 bereitzustellen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Zuschuss über die Reinigung der Toiletten im Sportlerheim |
Beschlussvorlage - 14/2014 Derzeit zahlt die Gemeinde Kosel dem TSV Kosel für die Reinigung der Toiletten im Sportlerheim jährlich einen Zuschuss von 600 €. Zu überlegen ist, ob statt der öffentlichen Nutzung der Toiletten im Sportlerheim auch eine Dixi-Toilette aufgestellt werden könnte. Der Zuschuss würde dann entfallen. |
Beschluss: Es wird beschlossen, eine Dixi-Toilette aufzustellen. Der Zuschuss an den TSV Kosel in Höhe von 600 € entfällt. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Erneuerung des Gehweges "Alte Landstraße" bis Haus-Nr. 20 und Grundstückszufahrten |
Beschlussvorlage - 56/2013 Bei einer örtlichen Begutachtung des Gehwegbestandes an der Alten Landstraße in Kosel wurde der Gedanke gehegt, die asphaltierte Gehwegfläche vom Koseler Hof bis zum neuen Baugebiet auszupflastern. Zudem sollen vier auf der gegenüberliegenden Seite befindliche Zufahrten, die sich auf gemeindeeigenem Grund befinden, durch Pflastersteine befestigt werden. Die Kosten, die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind, werden auf ca. 30.000,00 € geschätzt. Diese Kosten sind nach der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Kosel auf die Anlieger umzulegen. Am 27.11.2013 wurde beschlossen, eine Anliegerversammlung durchzuführen. Diese fand am 05.02.2014 statt. Von den Anliegern stimmten 11 für die Umsetzung der Baumaßnahme und 13 dagegen. |
Der Ausschuss ist sich darüber einig, dass auf Grund des Abstimmungsergebnisses während der Anliegerversammlung und des Ergebnisses aus dem Bauausschuss die Erneuerung des Gehweges nicht durchgeführt werden soll |
Beschluss: Die Maßnahme wird nicht durchgeführt. |
zu TOP 12. | Dacherneuerung "Koseler Hof" |
Beschlussvorlage - 15/2014 Die Decke sowie das Dach über der Küche im Koseler Hof sind nicht, bzw. schlecht isoliert. Aus diesem Grund soll der Teilbereich über der Küche mit neuen Dachpfannen und ordentlicher Isolierung saniert werden. Eine erste Kostenschätzung beläuft sich auf 10.000 €. |
Beschluss: Es wird beschlossen, für die Sanierung des Daches des Koseler Hofes 10.000 € über den Nachtrag 2014 bereitzustellen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 18. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. |
Christian Levien | Margrit Riemer |
Protokollführer | Ausschussvorsitzende |