N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Kosel vom 20.11.2014.

Sitzungsort:  in der Alten Schule, Schwansenweg 4, Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.05 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende Margrit Riemer
Ausschussmitglied Michael Furtner
Ausschussmitglied Wolfgang Kastens
stellv. Auschussvorsitzende Ulrike Rammer
Ausschussmitglied Bernhard Wendt

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Hartmut Keinberger
Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Anträge und Anfragen
5. Ergänzende Bezuschussung des Kindergartens
  Beschlussvorlage - 58/2014
6. Raumlufttechnische Anlagen der Küche und Spülküche des Koseler Hofes sowie Dach über Spülküche
  Beschlussvorlage - 56/2014
7. Zuschuss für das dänische Büchereiwesen für das Jahr 2015
  Beschlussvorlage - 53/2014
8. Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung
  Beschlussvorlage - 67/2014
9. Antrag auf Bezuschussung der Betreuungsmaßnahmen an den dänischen Schulen in Ascheffel und Rieseby
  Beschlussvorlage - 68/2014
10. Oberflächenentwässerung der Straße "Kehlkar" im Ortsteil Hülsen
  Beschlussvorlage - 66/2014
11. Bootsliegeplätze in Weseby
  Beschlussvorlage - 70/2014
12. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 64/2014
13. Erlass Haushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 65/2014
14. Beteiligung an der U3-Kindertagesstätte der Gemeinde Fleckeby
  Beschlussvorlage - 69/2014
15. Anschaffung einer Wärmebildkamera
  Beschlussvorlage - 71/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
19. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Die Tagesordnung wird um die Punkte "Beteiligung an der U3-Kindertagesstätte der Gemeinde Fleckeby" und "Anschaffung einer Wärmebildkamera" erweitert. Die Tagesordnungspunkte 16-18 werden nichtöffentlich behandelt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Anträge und Anfragen

Anträge und Anfragen werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Ergänzende Bezuschussung des Kindergartens
Beschlussvorlage - 58/2014

Der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Finanzierung der Kindertageseinrichtung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kosel sieht vor, dass die Elterngebühren mindestens 30% der Betriebskosten der Kindertagesstätte decken sollen. Soweit dieser Prozentsatz nicht erreicht wird, trägt die Kirchengemeinde den Differenzbetrag. Die Kirchenkreisverwaltung hat errechnet, dass zur Erreichung des 30%igen Anteils eine Gebührenerhöhung für eine tägliche 6stündige Betreuung von monatlich 129,00 € auf 169,00 € nötig wäre. In einer Besprechung der Kirchengemeinde mit der politischen Gemeinde wurde im Ergebnis folgendes vorgeschlagen:
  1. Die Kirchengemeinde erhöht den Elternbeitrag zum 01.02.2015 auf 145,00 € (analog Fleckeby).
  2. Der Differenzbetrag zur Erreichung des 30%igen Betriebskostenanteils (lt. Haushaltsplanung 2015 ca. 5.800,00 €) wird in den Jahren 2015 und 2016 von der politischen Gemeinde getragen.


Beschluss:

  1. Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Kirchengemeinde den Elternbeitrag zum 01.02.2015 auf 145,00 € (analog Fleckeby) erhöht.
  2. Der Differenzbetrag zur Erreichung des 30%igen Betriebskostenanteils (lt. Haushaltsplanung 2015 ca. 5.800,00 €) wird in den Jahren 2015 und 2016 als ergänzender Zuschuss von der politischen Gemeinde getragen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Raumlufttechnische Anlagen der Küche und Spülküche des Koseler Hofes sowie Dach über Spülküche
Beschlussvorlage - 56/2014

Am 10.09.2014 wurde in der GV beschlossen, dass ein Fachplaner für technische Gebäudeausrüstung (TGA-Planer) eingeschaltet wird. Dieses ist unterdessen mit der Beauftragung von Herrn Dipl.-Ing. Georg Schröder erfolgt.
Ohne die ganze Küchensituation in Zweifel zu ziehen, wäre ein in sich begrenztes Maßnahmenpaket sinnvoll. In der Beschlussvorlage 40/2014 zu dem o.g. Beschluss hatte Herr Andresen den Fokus auf die Situation in der Spülküche gelenkt. Während eines Ortstermins am 29.09.2014 mit Herrn Schröder und Herrn Spack stellte sich heraus, dass neben den Belangen in der Spülküche auch jene in der Küche Berücksichtigung finden sollten. Den zur Verfügung gestellten Unterlagen kann das Ergebnis der Ortstermine entnommen werden.

Die aus den Überlegungen hervorgehenden Schätzkosten können wie folgt umrissen werden:
1.
RTL- Anlagen
 
 
1.1.
Kondensationshaube für den Kombidämpfer
3.000,00 €
 
1.2.
Wrasenhaube und Lüfter am Geschirrspüler *)
6.000,00 €
 
1.3.
Zuluftgerät mit Textilschlauch und Wärmeanbindung
17.000,00 €
 
1.4.
Unvorhergesehenes
2.600,00 €
 
 
 
 
2.
TGA- Planer zum Nachweis gemäß Angebot
5.000,00 €
 
 
 
3.
Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten einschließlich erforderlicher
Durchdringungen durch Dach und Decke für Lüftungsleistungen,
Beachtung bauphysikalischer Zwangspunkte
16.400,00 €
 
 
 
 
Summe Maßnahmenpaket
50.000,00 €

Herr Schröder wird zur Bauausschusssitzung am 13.11.2014 erscheinen und die Maßnahmen zu 1. und 2. erläutern.

In Absprache mit Herrn Spack sowie auch dem Bürgermeister wurden die bereits beschlossenen Erneuerungen der Bäder auf das kommende Frühjahr verschoben. Der Grund dafür ist, dass das Dach und die Lüftung der Spülküche baulich in einem engen Zusammenhang mit einem der betroffenen Bäder stehen. Ferner bat Herr Spack darum, nur einmal eine Bauendreinigung vornehmen zu müssen. Für die Badsanierungen sind über den Haushalt und Nachtragshaushalt 2014 bereits Mittel in Höhe von 23.500 € bereit gestellt und werden in das Jahr 2015 übertragen.

*) Die Spülmaschine besitzt zwar eine Kondensationsfunktion des zwangsläufig beim Spülen entstehenden Wasserdampfes, aber trotzdem entweicht seitlich ein gewisser Anteil an Wasserdampf. Dieser schlägt sich besonders im Winter an den kalten Außenwänden und der Decke nieder. Daher ist die Installation einer Abluft zu empfehlen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem vorgestellten Maßnahmepaket 1-3 zuzustimmen und dieses im Frühjahr 2015 umzusetzen. Die geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 50.000 € werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden über den Vermögenshaushalt 2015 bereit gestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, notwendige Aufträge zu erteilen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Zuschuss für das dänische Büchereiwesen für das Jahr 2015
Beschlussvorlage - 53/2014

Der dänische Büchereiverein bittet mit Schreiben vom 15.08.2014 um Förderung des dänischen Büchereiwesens für das Jahr 2015.

Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 05.03.2009 einen Grundsatzbeschluss gefasst, dem dänischen Büchereiwesen in der Legislaturperiode 2008 - 2013 keine Zuschüsse zu gewähren. Im Jahr 2014 wurde ebenfalls der Beschluss gefasst, keinen Zuschuss zu gewähren.

Nunmehr ist über die Bezuschussung des dänischen Büchereiwesens im Jahr 2015 zu beraten.


Beschluss:

Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, dem dänischen Büchereiwesen keinen Zuschuss zu gewähren.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 8. Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung
Beschlussvorlage - 67/2014

Es wird beabsichtigt, die Zweitwohnungssteuer auf 12 v. H. zu erhöhen.

Bei einer Erhöhung auf 11 von Hundert werden die zusätzlichen Einnahmen auf ca. 8.000 € geschätzt.
Bei einer Erhöhung auf 12 von Hundert werden die zusätzlichen Einnahmen auf ca. 24.000 € geschätzt.

Die 1. Nachtragssatzung ist seit dem 01.01.2010 in Kraft. In dieser wurde ein Maßstab von 10 von Hundert festgesetzt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Zweitwohnungssteuer auf 11 von Hundert des Maßstabes des § 4 GO zu erhöhen und eine entsprechende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kosel zu erlassen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Antrag auf Bezuschussung der Betreuungsmaßnahmen an den dänischen Schulen in Ascheffel und Rieseby
Beschlussvorlage - 68/2014

Seit dem Schuljahr 2002/2003 betreibt die dänische Schule in Rieseby eine Betreuungsmaßnahme nach dem Unterricht. Auch im Schuljahr 2014/2015 wird an den Schulen in Ascheffel und Rieseby eine tägliche Betreuung nach dem Unterricht angeboten. Zurzeit werden 31 bzw. 22 Kinder betreut. Aus der Gemeinde Kosel nehmen 5 Kinder an der Betreuungsmaßnahme teil. Daher beantragt die dänische Schule im Sinne der Gleichstellung einen angemessenen Zuschuss.


Beschluss:

Es wird beschlossen, der dänischen Schule keinen Zuschuss für das Schuljahr 2014/2015 zu gewähren.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 10. Oberflächenentwässerung der Straße "Kehlkar" im Ortsteil Hülsen
Beschlussvorlage - 66/2014

im Ortsteil Hülsen in der Gemeinde Kosel befindet sich die Erschließungsstraße Kehlkahr. Die asphaltierte Straße ist nach Norden zum Wendehammer hin stark abschüssig. In der nordöstlichen Ecke des Wendehammers befinden sich zwei Straßenabläufe. Anliegender Lageplan 1 zeigt die Situation. Diese Straßenabläufe entwässern wahrscheinlich über das Flurstück 7/24 oder auch 7 /25 in das nördlich unterhalb liegende Feuchtgebiet (Flurstück 82). Da es in der Vergangenheit bisweilen Probleme mit dieser Niederschlagswasserableitung gegeben hat, möchte die Gemeinde nunmehr die Gelegenheit einer Lösung dieser Probleme nutzen.

Die Eigentümerin des Flurstücks 7/24 möchte ein Haus errichten und muss in diesem Zusammenhang die Schmutzwasserbeseitigung organisieren. Das von der Bauherrin eingeschaltete Architektenbüro aus Eckernförde hat zur Erarbeitung eines alternativen Lösungsvorschlages zu einer Kleinkläranlage, Kontakt zur Firma DAT gesucht. Die dem Amt bekannte Firma DAT hat ein Konzept erdacht. Dieses sieht vor, vom Wendehammer der Straße Kehlkahr an der westlichen Grenze des Flurstückes 7/24 eine Freigefälleschmutzwasserleitung bis an die nordöstliche Ecke selbigen Flurstückes zu verlegen. Diese Leitung soll neben dem Schmutzwasser des neu geplanten Hauses möglicherweise auch später mal einen Teil des Schmutzwassers der übrigen Grundstücke der Erschließung Kehrkahr abführen. Am Ende der Freigefälleleitung ist eine Pumpstation geplant, die das Schmutzwasser dann über eine zu bauende Druckrohrleitung in die bereits vorhandene Druckentwässerung der Flurstücke 77 bis 80 pumpt.
Da der Ortsteil Hülsen im Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde eine dezentrale Abwasserbeseitigung vorsieht, handelt es sich bei der Druckentwässerungsanlage vom Ortsteil Hülsen bis zur Kläranlage Kosel um ein privates und daher nicht kommunales System.

Die Gelegenheit zur Regelung der Straßenentwässerung besteht jetzt darin, über das zu bebauende Flurstück 7/24 vor Baubeginn eine Niederschlagswasserleitung parallel mit dem privaten Schmutzsystem zu verlegen und diese über eine Baulast öffentlich rechtlich zu sichern. Mit der Grundeigentümerin, vertreten durch den Architekten, wurde über die beschriebene Niederschlags- und Schmutzwasserleitungsführung gesprochen. Sie wäre bereit dazu, eine kommunale Niederschlagswasserleitung zu dulden und eine Baulasterklärung zu unterzeichnen. Eine entsprechende schriftliche Erklärung wird derzeit gerade eingeholt. Die Gemeinde müsste allerdings dulden, dass das auf dem Flurstück 7/24 anfallende Niederschlagswasser ebenfalls durch diese Rohrleitung entwässert. 
Nördlich des Flurstückes 7/24 würde die Niederschlagswasserleitung über das Flurstück 82 verlegt. Auch hier wäre der weitere Eigentümer bereit, eine Baulast zu geben.

Somit ließe sich die Straßenentwässerung "Kehlkahr" für die Zukunft ordnen und eine direkte Einleitung in das Feuchtgebiet für die Zukunft unterbinden. Allerdings ist die wasserrechtliche Genehmigung der Einleitung an der mit E im Lageplan 1 gekennzeichneten Stelle erforderlich. Ob die Niederschlagswasserleitung allein oder gepaart mit einer privaten Schmutzwasserleitung in einem Rohrgraben verlegt wird, ist im Grunde von keiner rechtlichen Bedeutung, da das gemeindliche Interesse hier lediglich die Niederschlagsentwässerung der Straße Kehlkahr betrifft.
Diese Genehmigung liegt unterdessen bereits vor. Ferner liegt eine naturschutzrechtliche Genehmigung vor, dass entlang des geschützten Biotopes überhaupt ein Rohrgraben erstellt werden darf.

Um die Kosten der dargestellten Lösung zu ermitteln, hat Herr Andresen, die Firma DAT gebeten, ein Angebot zu unterbreiten. Dieses sollte von der Planung, über die Kommunikation mit der privaten Bauherrin und dem Architekten bis hin zur Bauleistung und Bauleitung alles beinhalten. Die Bauleistung besteht aus:
  • 4 Schächten incl. Bodenteil mit Gerinne
  • 140 lfdm PP- Rohrleitung DN 200 SN 10
  • Rohrgraben in unwägbarem Gelände
  • Absanden der Rohrleitung mit steinfreiem Bettungssand
  • Verdichten des Rohrgrabens
Die Firma DAT hat einen fachkundigen, leistungsfähigen und zuverlässigen Tiefbauer der Region für die nicht ganz simplen Arbeiten vorgesehen.
Die Kosten belaufen sich für die Gemeinde in der Summe auf rund 23.000 € 25.000 €. Eine Refinanzierung über Gebühren ist zunächst nicht möglich, der Aufwand muss aus dem allgemeinen Haushalt bestritten werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die (letzte "günstige") Gelegenheit zur Regelung der Oberflächenentwässerung im Kehlkar zu nutzen. Die Kosten in Höhe von rund 25.000 € werden anerkannt. Im Haushalt 2015 werden die erforderlichen Mittel bereit gestellt. Der Bürgermeister ist ermächtigt, erforderliche Aufträge zu erteilen. Dies gilt vorbehaltlich der Eintragung einer entsprechenden Baulast.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Bootsliegeplätze in Weseby
Beschlussvorlage - 70/2014

Die Gemeinde Kosel verpachtet Bootsliegeplätze in Weseby. Die jährlichen Kosten belaufen sich aktuell auf 50 €. Es wird überlegt die jährlichen Kosten um 25 € auf 75 € zu erhöhen.  


Beschluss:

Die jährlichen Kosten werden um 25 € auf 75 € erhöht.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 64/2014

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kosel mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 136.200,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.689.600,- € auf nunmehr 1.825.800,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 145.800,- € erhöht und damit gegenüber bisher 282.600,- € auf nunmehr 428.400,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Folgende Änderungen werden im Nachtragshaushalt mit aufgenommen:
- 79000.51000 neu: 2.300 €
- 30000.57100 neu: 8.900 €
- 30000.15700 neu: 4.500 €
- 90000.00300 neu: 135.900 €


Beschluss:

Die Gemeindevertretung genehmigt den Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Erlass Haushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 65/2014

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Folgende Änderungen werden im Haushalt mit aufgenommen:
13000.55000 neu: 11.000 €
46400.67700 neu: 75.000 €


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 werden beschlossen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     1.737.000 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     1.737.000 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     232.500 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     232.500 EUR
    festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                     0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     434.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        1,48 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     300 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     300 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     320 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach §82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500 EUR.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Beteiligung an der U3-Kindertagesstätte der Gemeinde Fleckeby
Beschlussvorlage - 69/2014

Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kindertagesstättenplatz für Kinder von 1 bis unter 3 Jahren hat die Gemeinde Fleckeby eine U3-Kindertagesstätte im Bereich des Bürgerzentrums Fleckeby gebaut. Die Gemeinden Fleckeby, Güby und Hummelfeld nutzen diese Einrichtung gemeinsam. Der vorliegenden Berechnung ist zu entnehmen, dass sich die Baukosten für einen U3-Platz nach Abzug der Fördermittel auf 8.950,00 € belaufen. Die Gemeinde Kosel konnte sich mit diesem Betrag einen entsprechenden Platz sichern. Mit dieser Beteiligung kann, gegenüber dem anderenfalls zu zahlenden Kostenausgleich, eine jährliche Ersparnis von 720,00 € je Platz erreicht werden. Einzelheiten können der Berechnung entnommen werden.


Beschluss:

Die Angelegenheit wird in den nächsten Finanzausschuss vertagt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 15. Anschaffung einer Wärmebildkamera
Beschlussvorlage - 71/2014

Es wird beraten für beide Feuerwehren eine gemeinsame Wärmebildkamera anzuschaffen. Voraussetzung dafür ist, dass mehrere Wehren des Amtes die Anschaffung vornehmen und somit Kreiszuschüsse beantragt werden können.


Beschluss:

Unter der Voraussetzung, dass mehrere Wehren eine Wärmebildkamera anschaffen wird beschlossen, eine Wärmebildkamera anzuschaffen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 19. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.



Christian Levien  Margrit Riemer 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende