N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Kosel vom 13.02.2017.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, EG, Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.17 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende Margrit Riemer
Ausschussmitglied Michael Furtner
Ausschussmitglied Wolfgang Kastens
Ausschussmitglied Bernhard Wendt

Abwesend sind:
stellv. Auschussvorsitzende Ulrike Rammer (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Hartmut Keinberger
Gemeindevertreter Hans-Joachim Heide
Gemeindevertreter Torsten König
Gemeindevertreter Ingo Wilde
Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Anträge und Anfragen
5. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 9/2017
6. Antrag auf Bezuschussung des Jugendrotkreuzorchesters des Deutschen Roten Kreuzes, Ortsverein Eckernförde
  Beschlussvorlage - 66/2016
7. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Kosel für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Kosel
  Beschlussvorlage - 1/2017
8. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Kosel für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Bohnert
  Beschlussvorlage - 2/2017
9. Niederschlagswasserbeseitigung im Bereich Hülsen
  Beschlussvorlage - 5/2017
10. Umgestaltung der Parkplätze hinter der "Alten Schule"
  Beschlussvorlage - 7/2017
11. Kanalsanierungen im Bereich der K83 in der Ortslage Kosel
  Beschlussvorlage - 8/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
13. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Tagesordnungspunkt 12 wird nicht öffentlich behandelt. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Anträge und Anfragen
Der Bürgermeister berichtet über eine abgegebene Bewerbung für den Erhalt von kostenlosen Containern. 

zu TOP 5. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 9/2017
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Kosel zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2016.      

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Kosel wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2016 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.      

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Antrag auf Bezuschussung des Jugendrotkreuzorchesters des Deutschen Roten Kreuzes, Ortsverein Eckernförde
Beschlussvorlage - 66/2016
Der Gemeinde Kosel liegt ein Antrag auf Bezuschussung des Jugendrotkreuzorchesters des Deutschen Roten Kreuzes, Ortsverein Eckernförde vor. Der Verein bittet um Mitfinanzierung des Unterschusses von 8.500 €.

Der Antrag liegt der Vorlage bei.    

Beschluss:
Es wird beschlossen keinen Zuschuss zu gewähren.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 7. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Kosel für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Kosel
Beschlussvorlage - 1/2017
Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Sondervermögen der Gemeinde darstellt, muss die Gemeinde in diesem Fall eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde erlassen. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben kraft Gesetzes bestehen.

Durch das Innenministerium wurde eine entsprechende Mustersatzung erarbeitet, die durch die Verwaltung um gemeindliche Gegebenheiten ergänzt wurde. Die Wertgrenzen in § 3 und § 9 Abs. 2 wurden aus der Hauptsatzung der Gemeinde übernommen. Die Wertgrenze in § 7 Abs. 7 wurde aus der Haushaltssatzung der Gemeinde übernommen. Dies können in den gemeindlichen Beratungen angepasst werden. Eine anderweitige Abweichung von der Mustersatzung bedarf der Einzelgenehmigung durch das Innenministerium.  

Beschluss:
Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Kosel für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Kosel wird beschlossen.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Kosel für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Bohnert
Beschlussvorlage - 2/2017
Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Sondervermögen der Gemeinde darstellt, muss die Gemeinde in diesem Fall eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde erlassen. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben kraft Gesetzes bestehen.

Durch das Innenministerium wurde eine entsprechende Mustersatzung erarbeitet, die durch die Verwaltung um gemeindliche Gegebenheiten ergänzt wurde. Die Wertgrenzen in § 3 und § 9 Abs. 2 wurden aus der Hauptsatzung der Gemeinde übernommen. Die Wertgrenze in § 7 Abs. 7 wurde aus der Haushaltssatzung der Gemeinde übernommen. Dies können in den gemeindlichen Beratungen angepasst werden. Eine anderweitige Abweichung von der Mustersatzung bedarf der Einzelgenehmigung durch das Innenministerium.   

Beschluss:
Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Kosel für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Bohnert wird beschlossen.   

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Niederschlagswasserbeseitigung im Bereich Hülsen
Beschlussvorlage - 5/2017
Bei einer kürzlich durchgeführten Kanalinspektion der Regenwasserleitung in Hülsen wurde festgestellt, dass die Wasserzügigkeit nicht mehr ausreichend gegeben ist. Dieser Umstand ist bedingt durch einen starken Muffenversatz im Bereich einer Straßenquerung und durch diverse komplexe Wurzeleinwüchse. In Folge dessen ist es erforderlich, die Regenwasserrohrleitung zu sanieren. Der zu schulternde finanzielle Aufwand wird seitens der Bauamtsverwaltung auf ca. 10.000,00 € geschätzt.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Sanierung der Rohrleitung zu veranlassen. Die hierzu erforderlichen Kosten in Höhe von 10.000,00 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Umgestaltung der Parkplätze hinter der "Alten Schule"
Beschlussvorlage - 7/2017
Der Bürgermeister regt an, die Parkplätze hinter der "Alten Schule" mit Rasengittersteinen zu befestigen. Heute sind die Parkplätze mit Kieselsteinen 8/16 mm belegt.
  1. Schräg aufgestellte Parkplätze am Spielplatz der KiTa:                                                     
    Hier handelt es sich um eine Fläche von rund 85 m². Sie ist dreiseitig durch einenHochbordstein eingefasst. Um die Fläche für die Verlegung von Rasengittersteinen herzurichten, müsste der vorhandene Oberboden abgetragen und ein tragfähiges Planum profilgerecht hergerichtet werden. Die Waben der Gittersteine müssen mit sandigem Boden verfüllt und Grassaat eingesät werden. Entlang des Asphalts müsste ein geradliniger Schnitt hergestellt und ein Tiefbordstein eingebaut werden. Der Spalt zum Asphalt müsste verschlossen werden. Insgesamt muss von einem Aufwand von rund 5.500 € ausgegangen werden.
  2. Parkplätze links neben dem Kyffhäuserheim:Hier handelt es sich um eine Fläche von rund 120 m². Diese Fläche ist bereits dreiseitig durch Bordsteine eingefasst. Lediglich nach links fehlt ein Bordstein. Um die Fläche für die Verlegung von Rasengittersteinen herzurichten, müsste der vorhandene Oberboden abgetragen und ein tragfähiges Planum profilgerecht hergerichtet werden. Die Waben der Gittersteine müssen mit sandigem Boden verfüllt und Grassaat eingesät werden. Insgesamt muss von einem Aufwand von rund 7.000 € ausgegangen werden.
Wenn gewünscht, können die Parkplätze durch farbige Pflastersteine, die in die Waben der Rasengittersteine passen, seitlich markiert werden.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Parkplätze entsprechend des Vorschlags von Herrn Keinberger nicht zu befestigen.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 11. Kanalsanierungen im Bereich der K83 in der Ortslage Kosel
Beschlussvorlage - 8/2017
Der Kreis RD-Eck hat angekündigt, dass er die Kreisstraße K83 entweder 2017 oder 2018 sanieren wird. Die Gemeinde hat im vergangenen Jahr beschlossen, die Regenwasserkanäle in 2017 zu reinigen und zu inspizieren. Innerhalb der K83 ist dieses unterdessen erfolgt. Es wurden einige Schäden festgestellt, die vor der Asphaltsanierung abgestellt werden sollten. Die Abstellung ist wahrscheinlich im Wesentlichen mit grabenlosen Bauweisen möglich.
Das betraute Planungsbüro hat gerade die aus der Inspektion gewonnenen Erkenntnisse genau geprüft und den Aufwand für die Schadensbeseitigung berechnet. Die erforderliche Summe beläuft sich auf 65.000 €.
Das Planungsbüro wird Mitte / Ende Februar 2017 eine Ausschreibung für grabenlose Bauweisen in anderen Gemeinden versenden. Insgesamt sollen 6 bis 8 Maßnahmen zusammengefasst werden. In diese Ausschreibung könnten die in Kosel erforderlichen Maßnahmen integriert werden. Dadurch ist die Wahrscheinlichkeit, bei den grabenlosen Spezialbauverfahren wirtschaftliche Preise zu erzielen, gegenüber einer Einzelausschreibung gesteigert. Zudem bietet der Planer eine übergreifende Honorarberechnung an, was zu einer Honorareinsparung von rund 25 % gegenüber einer Einzelbeauftragung führt. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die erforderlichen Kanalsanierungen an Schmutz- und Regenwasserkanälen sowie Grundstücksanschlussleitungen (bis an die Grundstücksgrenze) entlang der K83 durchzuführen. Der Aufwand wird geschätzt auf 65.000 €. Entsprechende Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Planungsauftrag zu erteilen, die Teilnahme an einer Ausschreibung zu organisieren und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zuerteilen. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 13. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit anwesend ist erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 


Christian Levien  Margrit Riemer 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzende