Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Kosel

Beschlussvorlage
3/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
26.01.2012

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 31.01.2012 
Gemeindevertretung 15.02.2012 

Betreff:
Bodenbeläge im Koseler Hof

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kosel hat 10.000 € für die Erneuerung von Bodenbelägen im Koseler Hof in den Haushalt 2012 eingestellt (Haushaltsstelle 13.84040.93500 „Erwerb eines Teppichs für den Koseler Hof“).
Zwischenzeitlich hat sich der Pächter konkrete Gedanken gemacht, welche Art Bodenbeläge er favorisiert. Im Gartenzimmer wünscht er wegen der leichteren Pflege in Bezug auf die offene Nutzung zur Terrasse einen Fliesenbelag. Im Treppenaufgang, in den Fluren zu den Gästezimmern und in den Gästezimmern wäre nach wie vor ein Gastro-Teppich angebracht.
Dem Amt liegt jeweils ein Angebot über die Teppich- und die Fliesenarbeiten vor. Der Bürgermeister hatte den Pächter um Einholung dieser Angebote gebeten. Der Pächter hat diese am 26.01.2012 bei Herrn Andresen abgegeben.

1. Teppicharbeiten
In der Summe sind es 12 Räume mit einer Gesamtfläche von rund 95 m² zzgl. der Treppe, die mit Teppich versehen sind und auch wieder mit Teppich versehen werden sollen. Der vorhandene Teppich ist auf einer Schaumunterlage verklebt. Beim Aufnehmen des vorhandenen Teppichs stellt sich heraus, ob die Schaumunterlage liegen bleibt oder sich löst. Abhängig davon ergibt sich die Erfordernis einer neuen Unterlage. Die neue Ware hat Hotelqualität. Sowohl die Beläge der Tritt- als auch die Beläge der Setzstufen der Treppe sind zu erneuern.
Unterm Strich ergeben sich im günstigen Fall (Schaumunterlage kann wiederverwendet werden, d.h. bleibt liegen) Kosten von 6.150 €. Im ungüstigen Fall (Schaumunterlage kann nicht wiederverwendet werden, d.h. löst sich komplett oder teilweise) muss die Schaumunterlage durch eine Renovierungsunterlage ersetzt werden. Dann summieren sich die Kosten auf insgesamt 8.550 €.
Der Hohe Preis pro Quadratmeter bei beiden Optionen ergibt sich nicht zuletzt aus der hohen Anzahl der kleinen Räume und der aufwendig zu beklebenden Treppe.
Die Lieferzeit des Teppichbodens beträgt ca. 14 Tage nach Auftragserteilung.
2. Fliesenarbeiten
Das Gartenzimmer grenzt an die Terrasse und soll daher fortan einen Fliesenbelag erhalten. D.h., hier ist der Teppich auszubauen und der Untergrund für die Aufnahme von Fliesen vorzubereiten. Da derzeit Möbel im Raum stehen, ist schwer absehbar, ob der Boden noch mit Ausgleichsmasse gespachtelt und egalisiert werden muss. Dieses Erfordernis ist auch abhängig von der gewählten Fliese. Auch hier kann man ebenso wie beim Teppichbelag vom günstigen und ungünstigen Fall ausgehen. Ohne das Fliesenmaterial würden die Kosten im günstigen Fall bei rund 2.600 € und im ungünstigen Fall bei rund 3.100 € liegen. Der Pächter favorisiert eine Fliese in Holzdielenoptik. Verschiedene Varianten wurden zu Preisen von 26,95 €/m² bis 45,95 €/m² angeboten. Daher kommt für das Fliesenmaterial eine Summe von 780 € - 1.330 € zu den o.g. Kosten hinzu. Alle Fliesen genügen den Ansprüchen der Rutschhemmklassen R9 oder gar R10. Dieses ist erforderlich, da nicht zuletzt die Vorschriften des Arbeitsschutzes für das Servicepersonal einschlägig sind.
Die Lieferzeit des Fliesenmaterials beträgt ca. 14 - 20 Tage nach Auftragserteilung.

Kosten insgesamt:
  • jeweils günstige Voraussetzungen mit den preiswertesten Fliesen:       9.530 €
  • jeweils ungünstige Voraussetzungen mit den preiswertesten Fliesen:      12.430 €

Fazit: Die in den Haushalt eingestellten Mittel werden im günstigen Fall gerade mal ausreichen. Die Beratung im Gremium muss zur Klarstellung für den Pächter, den Bürgermeister und die Verwaltung ergeben, wie verfahren werden soll.

Die Durchführung der Maßnahmen würde der Pächter im laufenden Betrieb organisieren, da eine Umsetzung in der Woche ab dem 06.02.2012 nicht mehr realistisch ist. In der Woche ab dem 06.02.2012 wird der Pächter schließen und u.a. die Küche samt der Dunstabzugshaube umbauen.
Bei der Auswahl des Teppichbodens und der Fliesen stellt sich die Frage, ob die Gemeinde als Eigentümerin hinsichtlich der Farbgebung und der Qualität Einfluss nehmen möchte.


Abstimmungstext:

Die Gemeindevertretung beschließt, die bereitgestellten Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 € für die im Sachverhalt aufgeführten Bodenbelagsarbeiten zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich werden für einen ggf. darüber hinaus gehenden Aufwand 2.400 € im Nachtrag 2012 eingestellt.
Folgende Personen des Gemeinderats werden die Materialauswahl begleiten: Ulrike Rammer, Hartmut Keinberger und Winfried Vogt



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Jan Andresen
-Verwaltung-