Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Gemeindevertretung | 15.02.2012 |
Betreff: |
Wanderweg parallel zur L 179 von Kosel nach Missunde |
Sachverhalt: |
Bereits im Jahr 1988 wurde beim Land offiziell beantragt, einen Radwegentlang der L 179 von Kosel nach Missunde zu bauen. Der Bau dieses Radweges wurde seitdem wiederholt abgelehnt. Nunmehr hat die Gemeinde darüber beraten, anstelle eines Radweges als verkehrliche Einrichtung der Landesstraße einen Wanderweg als selbständige Wegeverbindung der Gemeinde zu errichten. Das Planungsbüro Springer hat die Gesamtkosten für einen Wanderweg, der in herkömmlicher Form von Firmen hergestellt wird (ohne Grundstückserwerb) auf 340.000,00 € geschätzt. Ein Kostenüberschlag für die Herstellung eines Wanderweges in Eigenleistung hat Kosten in Höhe von 170.000,00 € ergeben, wobei verschiedene Kosten (bspw. Grundstückserwerb) hierbei nicht berücksichtigt wurden. Auf Grundlage dieser Daten haben verschiedene Gespräche stattgefunden. U. a. wurden mit dem Wirtschafts-, dem Landwirtschaftsministerium und der Aktiv-Region Schlei-Ostsee die Förderungsmöglichkeiten erörtert, wobei als wesentliche Relevanz eine Förderung durch die Aktiv-Region erkannt wurde. Hierbei handelt es sich um EU-Mittel, mit denen die förderfähigen Netto-Kosten mit 55% gefördert werden können, wobei die Höchstförderung derzeit bei 50.000,00 € festgesetzt ist. Förderfähige Kosten sind Bau- und Planungskosten. Nicht förderungsfähige Kosten sind sämtliche Kosten, die mit dem Grunderwerb zusammenhängen sowie Eigenleistungen. Für eine Projektbewilligung ist eine entsprechende Vorplanung mit einer Kostenberechnung sowie die Grundstückssicherung zu Gunsten der Gemeinde vorzulegen. Folglich ergeben sich auf Grundlage der vorliegenden Kostenschätzung, die sämtliche Arbeiten in Eigenleistung vorsieht, folgende Möglichkeiten: I. Bau mit Wegeaufbau und Fördermitteln: Laut Kostenüberschlag 170.000,00 € ./. Vermessung 26.000,00 € ./. Notar 1.000,00 € ./. Ausgleichsfläche 16.200,00 € 126.800,00 € Förderung hierauf (Höchstbetrag) 50.000,00 € verbleiben 76.800,00 € + Vermessung 26.000,00 € + Notar 1.000,00 € + Ausgleichsfläche 16.200,00 € + Planung/Bauleitung 10.000,00 € + Grundstückserwerb 40.000,00 € Kosten für die Gemeinde 170.000,00 € II. Bau ohne Wegeaufbau aber mit Fördermittel Material Einzäunung 13.500,00 € Planung/Bauleitung 14.000,00 € 27.500,00 € Förderung hierauf (55% vom Netto) 12.500,00 € verbleiben 15.000,00 € + Vermessung 26.000,00 € + Notar 1.000,00 € + Ausgleich Knick 5.000,00 € + Grundstückserwerb 40.000,00 € Kosten für die Gemeinde 87.000,00 € III. Bau ohne Wegeaufbau und ohne Fördermittel Material Einzäunung 13.500,00 € Planung/Bauleitung 4.000,00 € 17.500,00 € + Vermessung 26.000,00 € + Notar 1.000,00 € + Ausgleich Knick 5.000,00 € + Grundstückserwerb 40.000,00 € Kosten für die Gemeinde 89.500,00 € IV. Nur Erwerb (Sicherung) der Wegetrasse Vermessung 26.000,00 € Notar 1.000,00 € Grundstückserwerb 40.000,00 € Kosten für die Gemeinde 67.000,00 € V. Bau ohne Wegeaufbau, ohne Förderung und ohne Erwerb, sondern mit Miete Material Einzäunung 13.500,00 € Planung/Bauleitung 4.000,00 € Ausgleich Knick 5.000,00 € Kosten für die Gemeinde 22.500,00 € zzgl. jährlicher Miete für die Fläche 2.000,00 € Zusammenfassende Bewertung Die im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden Kosten in Höhe von rund 70.000,00 € sind nicht förderfähig und verbleiben bei einem Erwerb der Flächen in jedem Fall bei der Gemeinde. Allein die Baukosten sind förderfähig, wobei ein Förderantrag eine Projektplanung und eine EU-gerechte Verfahrensbegleitung erfordert, deren Aufwand sich nur lohnt, wenn sich auch die Investition und damit die Fördersumme lohnt. Die II. Alternative macht insofern keinen Sinn. Das einfordern von Fördermitteln erfordert jedoch stets einen Eigenanteil der Gemeinde, so dass sich auch die gemeindlichen Kosten über den Grundstückserwerb entsprechend erhöhen würden (Alternative I.). Die III. Alternative stellt (neben der II.) die billigste Variante dar, soweit ein Grundstückserwerb zwingend erforderlich erscheint. Die IV. Alternative sichert lediglich die Wegetrasse eigentumsrechtlich. Die V. Alternative stellt sich als Möglichkeit dar, wenn die (Anfangs-)investition niedrig gehalten werden soll. Der Pachtzins ersetzt sodann die Grundstückserwerbskosten; Vermessungs-, Grundbuchs- und Notarkosten fallen jedoch nicht an. Damit verbunden ist allerdings eine mangelnde dauerhafte eigentumsrechtliche Sicherung des Wanderweges. Die Ermittlung der vorstehenden Daten entspricht dem derzeitigen Anfangsstand der Planung. Die Kosten wurden geschätzt und bei einer Wegeerstellung bildet die Durchführung der Arbeiten in Eigenleistung die Grundlage. |
Abstimmungstext: |
Die Gemeindevertretung beschließt den Bau des Wander/Radweges von Koselnach Missunde nach der Alternative III. |
Anlagen: |
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