Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
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Gemeinde Kosel

Beschlussvorlage
30/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christian Levien   
 
19.10.2012

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 29.10.2012 
Gemeindevertretung 29.11.2012 

Betreff:
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012

Sachverhalt:

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kosel mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 85.200,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.457.700,- € auf nunmehr 1.542.900,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 300,- € vermindert und damit gegenüber bisher 154.400,- € auf nunmehr 154.100,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Abstimmungstext:

Die Gemeindevertretung genehmigt den Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012.



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Christian Levien
-Verwaltung-