Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Zentrale Dienste

 

Gemeinde Kosel

Beschlussvorlage
10/2013
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christoph Stöcks   
 
01.02.2013

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss  
Gemeindevertretung 27.02.2013 

Betreff:
Erlass der III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung

Sachverhalt:

Nach der Gemeindeordnung besteht für die Gemeinden keine Verpflichtung, den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung als ständigen Ausschuss zu führen. Aus pragmatischen Gründen ist es sinnvoll, die Rechnungsprüfung auf den Finanzausschuss zu übertragen. Dadurch wird ein weiterer Schritt zur Verschlankung der Verwaltung getan. Diese Änderung sollte mit der neuen Wahlzeit erfolgen.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die vorliegende III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung zum 01.06.2013 mit folgenden Änderungen zu erlassen:
  • § 5 Abs.1 a: Zusammensetzung Finanzausschuss 5 Mitglieder, zusätzliches Aufgabengebiet: Rechnungsprüfung
  • § 5 Abs.1 Satz 2 Formulierung wie in der bisher gültigen Fassung: “In die Ausschüsse zu b,c,d,e und f können Bürgerinnen und bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung angehören können; ihre Zahl darf die der Gemeindevertreter nicht erreichen.“
  • § 5 Abs.4 wird gestrichen.



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Christoph Stöcks
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurf der III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung