Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Kosel

Beschlussvorlage
46/2013
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Susanne Hagemeier   
 
23.10.2013

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 07.11.2013 
Gemeindevertretung 27.11.2013 

Betreff:
Erlass einer I. Nachtragssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung

Sachverhalt:

In der Sitzung am 27.02.2013 wurde der Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung ohne Straßenverzeichnis beschlossen. Ein deklaratorisches Verzeichnis der Straßen, Wege und Plätze, die unter § 4 Abs. 1 der Satzung fallen, sollte erarbeitet werden.

Daher bedarf es einer I.Nachtragssatzung, die § 4 Abs. 4 wieder aufnimmt und auf das Straßenverzeichnis als Anlage hinweist.

Bei der Gelegenheit werden aus Rechtssicherheitsgründen weitere Änderungen eingearbeitet:
Artikel 1
Für verkehrsberuhigende Maßnahmen im Fahrbahnbereich jedes Straßentyps bemisst sich der Anliegeranteil nach dem höchsten in der Satzung festgesetzten Anliegeranteil, also 60 %. Dies wurde bei der Beschlussfassung am 27.02.2013 übersehen und jetzt korrigiert.
Die Ergänzung der Wörter "überwiegend" und "insbesondere" in Ziffer 5 Buchstabe a stellt in Bezug auf Wirtschaftswege sicher, dass nicht nur Wirtschaftswege nach der Definition des Straßen- und Wegegesetzes, sondern auch übrige Wirtschaftswege vom Satzungsinhalt abgedeckt sind.
Artikel 2
§ 4 Abs.4 wird eingefügt.
Die Zuordnung der Straßen und Wege zu einem Straßentyp nach § 4 Abs.1 der Satzung erfolgt nach rein rechtlichen Gesichtspunkten und entzieht sich einer politischen Beurteilung.
Ein Straßenverzeichnis kann nur feststellenden Charakter haben und ist erst nach Durchführung einer Ausbaumaßnahme abschließend überprüfbar. Deswegen kann auch keinerlei Anspruch auf Zuordnung zu einem Straßentyp aus dem Inhalt des Verzeichnisses hergeleitet werden.
Hinweis der Verwaltung:
Fachleute, Kommentatoren, Richter empfehlen deshalb, einer Satzung kein Straßenverzeichnis anzuhängen.
Der beigefügte interne Teil des Straßenverzeichnisses gibt einen Überblick über die Straßen und Wege im Privateigentum bzw. in anderer Baulastträgerschaft, dieser wird nicht Anlage zur Satzung.
Artikel 3
Eine Regelung zur Tiefenbegrenzung bei möglicher Hinterbebauung fehlte bisher.
Artikel 4
Da nur ganze Vollgeschosse berechnet werden können, entfällt das "Runden auf die erste Ziffer nach dem Komma".
Die Höhe nach Ziffer 2 Buchstabe c wird aus Beitragsgerechtigkeitsgründen auf 2,8 m angehoben, da die Gebäudehöhe auch die Geschossdecken einschließt.

Da aufgrund der Satzung bisher keine Beitragsveranlagung erfolgte, kann die Nachtragssatzung rückwirkend in Kraft treten.


Abstimmungstext:

Der Finanzausschuss empfiehlt die I. Nachtragssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung (Version 2) zu beschließen.



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Susanne Hagemeier
-Verwaltung-

Anlagen:
  • I. Nachtragssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung mit Straßenverzeichnis
  • Verzeichnis über Straßen und Wege im Privateigentum bzw. mit anderer Baulastträgerschaft