Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Zentrale Dienste

 

Gemeinde Kosel

Beschlussvorlage
49/2013
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christian Levien   
 
24.10.2013

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 07.11.2013 
Gemeindevertretung 27.11.2013 

Betreff:
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013

Sachverhalt:

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kosel mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 137.900,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.514.700,- € auf nunmehr 1.652.600,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 116.500,- € vermindert und damit gegenüber bisher 837.000,- € auf nunmehr 720.500,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Abstimmungstext:

Die Gemeindevertretung genehmigt den Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013.



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Christian Levien
-Verwaltung-