Die Gemeinde Kosel betreibt aktuell ein Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplans Nr. 15 "Rewerkoppel". Der durch die Bebauung zu erwartende Eingriff in den Naturhaushalt ist nach den gesetzlichen Bestimmungen auszugleichen. Ein Ausgleich solcher Planungen kann dabei auf verschiedene Art und Weise erfolgen. Hier ist z. B.
eine Kompensation im Baugebiet,
der Erwerb von Ökopunkten bei Dritten oder
ein Ausgleich auf eigenen Ausgleichsflächen (Ökokonto)
denkbar.
Die Gemeinde Kosel verfügt über verschiedene landwirtschaftliche Flächen im Außenbereich, so dass die Überlegung für die Einrichtung eines Ökokontos naheliegt. Die Gemeinde kann nach formeller Beantragung und Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde auf diesen Flächen Ausgleichsmaßnahmen umsetzen, die aus kommunalen Planungen notwendig werden. Ebenso kann die Gemeinde, sofern gewünscht, in eine Vermarktung der Ökopunkte an Dritte eintreten.
Unter Berücksichtigung des aktuellen und des evtl. künftigen Bedarfs wird die Einrichtung eines Ökokontos für die Flurstücke 56/1 und 52/3, beide Flur 5, Gemarkung Missunde und die Flurstücke 22/2, 22/3, 22/4 und 29/5, alle Flur 5, Gemarkung Ornum, angestrebt. Die grundsätzliche Eignung dieser Flächen wurde bereits durch die Untere Naturschutzbehörde bestätigt.
Eine weitere Verpachtung der Flächen ist unter der Maßgabe möglich, dass die Bewirtschaftung den naturschutzrechtlichen Zielen nicht entgegensteht.
Für die Erstellung der notwendigen Antragsunterlagen und die Bewertung der Flächen wird es erforderlich, ein Fachplaner zu beauftragen. Hierfür wurde durch die Verwaltung ein entsprechendes Kostenangebot eingefordert. Die Kosten betragen ca. 1.500,00 €.