Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Kosel

Beschlussvorlage
4/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
27.01.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Finanzausschuss 18.02.2015 
Gemeindevertretung  

Betreff:
Einrichtung eines Ökokontos durch die Gemeinde Kosel

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kosel betreibt aktuell ein Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplans Nr. 15 "Rewerkoppel". Der durch die Bebauung zu erwartende Eingriff in den Naturhaushalt ist nach den gesetzlichen Bestimmungen auszugleichen. Ein Ausgleich solcher Planungen kann dabei auf verschiedene Art und Weise erfolgen. Hier ist z. B.
  • eine Kompensation im Baugebiet,
  • der Erwerb von Ökopunkten bei Dritten oder
  • ein Ausgleich auf eigenen Ausgleichsflächen (Ökokonto)

denkbar.

Die Gemeinde Kosel verfügt über verschiedene landwirtschaftliche Flächen im Außenbereich, so dass die Überlegung für die Einrichtung eines Ökokontos naheliegt. Die Gemeinde kann nach formeller Beantragung und Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde auf diesen Flächen Ausgleichsmaßnahmen umsetzen, die aus kommunalen Planungen notwendig werden. Ebenso kann die Gemeinde, sofern gewünscht, in eine Vermarktung der Ökopunkte an Dritte eintreten.

Unter Berücksichtigung des aktuellen und des evtl. künftigen Bedarfs wird die Einrichtung eines Ökokontos für die Flurstücke 56/1 und 52/3, beide Flur 5, Gemarkung Missunde und die Flurstücke 22/2, 22/3, 22/4 und 29/5, alle Flur 5, Gemarkung Ornum, angestrebt. Die grundsätzliche Eignung dieser Flächen wurde bereits durch die Untere Naturschutzbehörde bestätigt.

Eine weitere Verpachtung der Flächen ist unter der Maßgabe möglich, dass die Bewirtschaftung den naturschutzrechtlichen Zielen nicht entgegensteht.

Für die Erstellung der notwendigen Antragsunterlagen und die Bewertung der Flächen wird es erforderlich, ein Fachplaner zu beauftragen. Hierfür wurde durch die Verwaltung ein entsprechendes Kostenangebot eingefordert. Die Kosten betragen ca. 1.500,00 €.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde die Einrichtung eines Ökokontos auf den Flurstücken 56/1 und 52/3, beide Flur 5, Gemarkung Missunde und die Flurstücke 22/2, 22/3, 22/4 und 29/5, alle Flur 5, Gemarkung Ornum, zu beantragen und einen Fachplaner zu beauftragen. Die hierfür notwendigen Kosten von ca. 1.500,00 € werden über den Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt. Auf der Fläche sollen mindestens 3.000 m² als Ausgleichsfläche für das Baugebiet Rewerkoppel dienen.



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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
- Übersichtskarte