Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Kosel

Beschlussvorlage
14/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
29.01.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung 25.05.2016 

Betreff:
Reinigung und Inspektion der Regenwasserkanäle in der Gemeinde Kosel

Sachverhalt:
In der GV am 25.11.2015 wurde beschlossen, dass zum Thema "Einführung einer Regenwassergebühr" zu Beginn des Jahres 2016 eine Informationsveranstaltung für Gemeindevertreter angeboten werden solle.
Diese Informationsveranstaltung hat am 26.01.2016 um 19:00 Uhr in der alten Schule in Kosel stattgefunden. 13 Gemeindevertreter waren anwesend, haben den Vortrag von Herrn Peters verfolgt und die Gelegenheit zur Erörterung des Themas, auch mit Frau Hagemeier und Herrn Andresen von der Amtsverwaltung genutzt.
Herr Peters hat die rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf das Abgabenrecht erläutert und die eindeutige Pflicht zur Erhebung von Regenwassergebühren verdeutlicht. Schlussendlich ist es aber Aufgabe der Gemeindevertretung, annehmende oder ablehnende Beschlüsse zu fassen.
Die Mehrheit der anwesenden Gemeindevertreter lehnt es ab, den Bürger in dieser Wahlperiode mit zusätzlichen Abgaben zu belasten. Gleichwohl wird erkannt, dass man sich nach Jahren eines zurückhaltenden Aufwandes für den Betrieb des Regenwasserkanalsystems nunmehr wieder intensiver widmen muss. Herr Andresen empfiehlt, dass die Kanäle gereinigt und bei der Gelegenheit inspiziert werden. Vermessen sind die sichtbaren Objekte des Systems bereits. Um die bei der Inspektion gewonnenen Erkenntnisse auch zukünftig verwerten zu können, sollten die Sachinformationen in das Kanalkataster eingearbeitet werden. Die Zustandsinformationen sollten im bereits erstellten Sanierungskonzept ergänzt werden.
Die Kosten für die Kanalreinigung und –inspektion sowie auch für die vorbereitenden und nachbereitenden Ingenieurleistungen werden unverändert und konservativ geschätzt auf 90 bis 95 Tsd. Euro. Auf eine Vermögensbewertung würde dann zunächst verzichtet. Diese wäre für SW und / oder RW erst dann erforderlich, wenn eine (neue) Gebühr kalkuliert werden soll.
Hinsichtlich des Zeitaufwands wird abgeschätzt, dass im Sommer 2016 die Ausschreibung für die Kanalreinigung und –inspektion durchgeführt werden könnte. Um die kalkulierenden Firmen im Sinne wirtschaftlicher Einheitspreise nicht unter Druck zu setzen, sollte man dem Auftragnehmer zugestehen, die Arbeiten bis Mai 2017 durchführen zu dürfen. Anschließend könnten die gewonnenen Erkenntnisse bis Sommer 2017 in das Kanalkataster eingearbeitet werden. Im Herbst 2017 könnte das Ergebnis in einer Sitzung vorgetragen werden.  

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die Kanalreinigung und –inspektion sowie ingenieurtechnische Begleitung durchzuführen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Preisanfrage zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen. Das Ergebnis soll im Herbst 2017 vorgetragen werden.  


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Jan Andresen
-Verwaltung-