Durch Bürgermeister Keinberger wurde angeregt, nachhaltige Regelungen zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht für gemeindliche Bäume zu treffen. Dies wäre z. B. durch Vergabe eines Vertrages an ein Unternehmen denkbar.
Grundsätzlich ist zur Verkehrssicherungspflicht anzuführen, dass die Bäume zweimal im Jahr betrachtet werden sollten. Einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand. Diese Sichtkontrolle ist zu dokumentieren und kann durch geschultes Personal (z. B. Gemeindearbeiter) erfolgen. Sofern bei der Sichtkontrolle eine mangelnde Vitalität oder aber Totholzbildung festgestellt werden sollte, wären notwendige Pflege- / Fällmaßnahmen zu veranlassen. Sollte widererwartend dennoch ein Ast herausbrechen oder ein Baum umstürzen, wäre grundsätzlich der Versicherungsschutz über den kommunalen Versicherungsgeber, dem KSA, gegeben.
Sofern die personellen Ressourcen hierfür nicht ausreichend sind, sollte eine Prüfung durch Dritte erfolgen. Dabei sollten verschiedene Angebote eingeholt werden.
Grundsätzlich ist bei diesem Thema Klarheit über den gemeindlichen Baumbestand herzustellen. Dies ist notwendig, damit auch nur die Bäume geprüft werden die öffentlich sind und keine Kosten fü Bäume anfallen, die tatsächlich privat sind.
Die Kosten für die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht sind vom allgemeinen Vitalitätszustand der Bäume abhängig und können aktuell nicht beziffert werden.