Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Kosel

Beschlussvorlage
37/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Michael Eggers   
 
01.08.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 06.09.2016 
Finanzausschuss 12.09.2016 
Gemeindevertretung  

Betreff:
Erneuerung einer Spundwand im Bereich des Schleiufers in Missunde

Sachverhalt:
Herr Heuchert stellt nach einem anberaumten Ortstermin in Missunde mit dem Bürgermeister der Gemeinde Kosel, Herrn Keinberger und dem Unterzeichner, folgenden Antrag:

Sehr geehrter Herr Keinberger, sehr geehrter Herr Eggers,

anbei erhalten Sie, wie besprochen, ein Angebot für die Ausführung einer Kunststoff-Spundwand als Uferbefestigung im Bereich des Schleiufers 9/10 in Missunde. Dem Angebot beigefügt sind Info-Broschüren über die angebotenen, alternativen Systeme. 

Nach technischer Rücksprache mit dem Anbieter stelle ich den Antrag, das System "Duolock" als Uferbefestigung auf ca. 30lfdm einzubauen, um der Ufererosion Einhalt zu gebieten. Aus meiner Sicht erfüllt das System sehr gut die Anforderungen an Umweltverträglichkeit, Dichtigkeit, und Auswahl des passenden technischen Verfahrens unter den gegebenen Bedingungen. Wie besprochen steht das Angebot der Familie Heuchert als direktem Anlieger, sich an den Kosten der Uferbefestigung zu beteiligen, sofern Sie unserer Empfehlung folgen. In Anbetracht der Angebotshöhe können wir uns vorstellen, etwa ein Viertel der Kosten zu tragen. 

Bevor ich diese Auswahl begründe, noch kurz eine Beschreibung des Vorhabens: 
Bei Befürwortung des Vorhabens und Genehmigung der Mittel würde die Ausführung noch im Herbst 2016 (Oktober/November) durchgeführt werden. Ein Kettenbagger würde bis zum asphaltierten Bereich des Schleiufers transportiert werden und von dort aus selbstständig das Schleiufer hochfahren. Eine Mindest-Durchfahrtsbreite muss noch abgestimmt werden. Es ist damit zu rechnen, dass die Arbeiten mehr als eine Tagesleistung der Kolonne sein werden (2-3 Mann plus Baggerfahrer), ein zweiter Arbeitstag wird voraussichtlich benötigt. Bei der "Duolock"-Variante wird die Grasnarbe abgezogen, die Spundwände mittels vorlaufender Stahl-Mutterbohle einvibriert. Die Spundwände werden bis unmittelbar unter alter GOK verlegt, der Oberboden dann wieder angefüllt. Die Lage der neuen Spundwand ist unmittelbar hinter der bestehenden Holzpfahlwand, d.h. landseitig geplant. Für den Geländesprung von ca. 1m werden 3m lange Spundwandbohlen gewählt. 

Zu den Anforderungen von oben:
-Umweltverträglichkeit: Im Gegensatz zu Stahl-Spundbohlen tragen die Kunststoff-Spundwände keine Stoffe in den Boden oder das Wasser ein und sind insofern zu präferieren. Da die Lage direkt landseitig der bestehenden Holzpfahlwand festgelegt wird und die alte Wand bestehen bleibt, wird keine Veränderung der Strömungsverhältnisse im Wasser hervorgerufen und außerdem keine optische Veränderung herbeigeführt. Grundsätzlich denkbar, aber eine schlechte Lösung und deshalb aus unserer Sicht unmittelbar zu verwerfen ist ein Steinwall, der jedoch ins Wasser gebaut werden müsste, die von uns am Steg genutzten Bootsliege- und Badeplätze am Strand vernichtet und abermals die Strömungsverhältnisse ändert. 

Dichtigkeit: Vorrangiges Ziel ist der Stopp der Ufererosion. Dieses Ziel wird nachhaltig erreicht, besser als bei einer Sanierung der Holzpfahlwand. Wenn keine Maßnahme zur Befestigung durchgeführt wird, ist damit zu rechnen, dass kurz- bis mittelfristig (2-5 Jahre) sowohl der Wanderweg in den Wald als auch die Zuwegung zu den Ferienhäusern Schleiufer 9/10 erheblich erschwert würde bzw. unmöglich wird. Sollte der Durchbruch der Landzunge Kielfot erfolgen, würde der Angriff auf das Ufer durch Wellenschlag erheblich verstärkt und damit die Erosion erheblich beschleunigt werden. Es ist aus meiner Sicht sinnvoll, hier proaktiv eine Maßnahme vorzunehmen. Mein eigenes Interesse will ich nicht verhehlen: Unsere Familie hat seit einem halben Jahrhundert die Grundstücke Schleiufer 9/10 von der Gemeinde gepachtet, mittlerweile kommen wir in der vierten Generation jeden Sommer nach Missunde. Wir haben ein großes Interesse daran, dass dieser Ort auch noch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten Heimat für die Familie sein kann. 

Auswahl des technischen Verfahrens: Die "Duolock" Spundwände werden mittels einer vorauslaufenden Mutterbohle einvibriert. Ein Graben ist nicht notwendig, die Voraussetzung sind jedoch Bodenverhältnisse, die das Einvibrieren zulassen. Bei der alternativen "Prolock" Spundwand muss zunächst ein Graben bis UK Spundwand ausgehoben werden, in den die Spundwand dann hineingestellt wird. Der Graben wird anschließend verfüllt und verdichtet, durch das Loch in der Spundwand wird ein Stahlrohr gerammt. Es liegt nach meiner Kenntnis ein sandiger, sehr durchlässiger Boden vor. Um eine Unterspülung der Spundwand zu vermeiden, müsste der Graben für die "Prolock"-Spundwand bis deutlich unterhalb der Wasserlinie (Bauchgefühl: 50cm) ausgehoben werden. Meine Befürchtung ist, dass sofort das anstehende Wasser in den Graben einströmen würde und die Grabenwände einstürzen würden. Die Standsicherheit der bestehenden Holzpfahlwand, die ja gerade erhalten werden soll, wäre u.U. gefährdet, weil nicht klar ist, wie tief die Holzpfähle eingerammt sind. 

Dadurch, dass eine Kunststoff-Spundwand errichtet würde, deren vorrangiges Ziel die Dichtigkeit ist, könnte aus meiner Sicht auf einen statischen Nachweis verzichtet werden, da die bestehende (und unzweifelhaft standsichere, auch bei Erddruck aus PKW-Belastung) Holzpfahlwand, die direkt am Geländesprung steht, ja bestehen bleibt und die statischen Aufgaben weiterhin übernehmen könnte. 

Gern höre ich von Ihnen über die weiteren Schritte und Termine. Wie bereits angekündigt, könnte ich mir vorstellen, bei einer entsprechenden Sitzung, sofern sie öffentlich ist, zugegen zu sein. Fragen technischer Art leite ich gern weiter. 

Freundliche Grüße
Jan Heuchert 

Die zuständige Behörde des Kreises Rendsburg Eckernförde stuft die angedachte Maßnahme in Missunde als Ersatzbau ein. Dieser Ersatzbau ist ohne Genehmigung möglich. Unabhängig davon ist natürlich immer der Artenschutz, die Brut- und Setzzeiten usw., zu berücksichtigen. Es gilt nun innerhalb der Sitzung zu beraten, ob dem Antrag entsprochen wird.  

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, für eine Entscheidung den Termin mit der unteren Küstenschutzbehörde abzuwarten. Danach soll über die Angelegenheit erneut beraten werden. 


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Michael Eggers
-Verwaltung-