Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Kosel

Beschlussvorlage
43/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Bärbel Schiewer   
 
18.08.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 06.09.2016 
Gemeindevertretung 21.09.2016 

Betreff:
Stellplatzausweisung in der Straße "Breekstücken"

Sachverhalt:
Bei der Erstellung der Gebäude in der Straße "Breekstücken" Nr. 1 a-c, 3 a-f, 5 a-g, 7 a-d und 9 a-d in den Jahren 1997 - 1999 wurden seinerzeit pro Wohneinheit ein Stellplatz, teilweise als Gemeinschaftsstellplätze, errichtet. Die mit Einfamilienhäusern bebauten Grundstücke 2-14 weisen ihre notwendigen Stellplätze jeweils auf ihrem Grundstück nach. Öffentliche Parkplätze sind gemäß B-Plan Nr.9 "Rewer am Schwansenweg" am Rande des Wendehammers bzw. längs des verkehrsberuhigten Bereiches für den entsprechenden Bedarf im Geltungsbereich ausgewiesen.
Mittlerweile sind die Ansprüche der Bewohner gestiegen, so dass meist mindestens zwei Pkw pro Wohneinheit vorhanden sind. Es gibt jedoch keine weitere Abstellmöglichkeit für diese zusätzlichen Kraftfahrzeuge. Die Folge ist das Parken im verkehrsberuhigten Bereich. Dies ist jedoch laut Straßenverkehrsordnung nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen zulässig. Nach Aussage des Bürgermeisters ist die Polizei bereits mehrfach in der Straße "Breekstücken" vorstellig geworden und hat entsprechend Strafmandate für das "wilde" Parken verteilt. Zudem birgt diese Situation ein gehöriges Gefahrenpotential.

Um die Situation zu entspannen, schlägt der Bürgermeister vor, dass die Bewohner einen Teilbereich der Grünfläche im Einmündungsbereich Schwansenweg/Breekstücken vorübergehend als Stellplatzfläche nutzen. Dies wurde bereits beim Ausbau der Straße "Am Gallbergring" durchgeführt. Dies ist jedoch nur für einen kurzen Zeitraum zu tolerieren.

Langfristig bedarf es einer rechtsverbindlichen Lösung des Problems:
  • Variante A : Aus städtebaulicher Sicht scheint die angesprochene Grünfläche der einzig mögliche Bereich zu sein, um Stellplätze unterzubringen. Dieser ist gemäß B-Plan als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Das Abstellen von Fahrzeugen ist hier nicht zulässig. Wenn dort ein Teilbereich als Stellplatzfläche ausgewiesen werden soll, muss dieser an anderer Stelle der Gemeinde oder finanziell ausgeglichen werden. Zudem ist mit dieser Ausweisung nicht garantiert, dass die Hauseigentümer dort ihre Fahrzeuge abstellen. Meist ist der Weg zu weit, und es wird erneut direkt am Grundstück geparkt.
  • Variante B: Die Straßenverkehrsfläche ist jetzt als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt. Dieser könnte als Anliegerstraße ausgewiesen werden, so dass ein Parken am Straßenrand möglich ist. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass für den Ver- und Entsorgungsverkehr stets eine freie Durchfahrtmöglichkeit gewährleistet sein muss.

Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro Springer in Busdorf wäre für beide Varianten eine B-Plan Änderung erforderlich. Die Planungskosten für die B-Plan Änderung sowie die Herstellungskosten wären nicht unerheblich. Der/die Eigentümer der Straße Breekstücken 1-9 können für die anfallenden Kosten nicht herangezogen werden.

Bevor bzw. ob sich die Gemeinde für eine der beiden Varianten entscheidet, sollte vorab im Rahmen eines Ortsbesichtigung geprüft werden, ob eine Unterbringung von zusätzlichen Stellpätzen südlich der Häusergruppen 1, 3 und 5 möglich sind.

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, eine Ortsbesichtigung vorzunehmen, um die weitere Vorgehensweise in der nächsten Gemeindevertretersitzung zu beschließen. 


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Bärbel Schiewer
-Verwaltung-

Anlagen:
Auszug B-Plan
Luftbild
Lageplan Breekstücken 1-9