Durch die Verwaltung wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Ortsentwässerung erstellt.
Dabei hat sich herausgestellt, dass die Schmutzwasserzusatzgebühren aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen sowie aufgrund speziell gestiegener Kosten für die Klärschlammverwertung von bisher 1,79 € auf nunmehr 2,25 € pro cbm Abwasser erhöht werden müssen.
Da über die Grundgebühren maximal die Fixkostensumme von 98.100 € finanziert werden darf, folgt hier eine leichte Gebührensenkung:
Zählergröße bis Qn 2,5 von bisher 15,00 € auf 14,00 € monatlich, bis Qn 6,0 von bisher 30,00 € auf 28,00 € monatlich, über Qn 6,0 von bisher 45,00 € auf 43,00 € monatlich.
Die weiteren Änderungen bzw. Neufassungen der Vorschriften §§ 12 bis 16 entsprechen der aktuellen Rechtslage.
Der § 12 (9) wurde neu aufgenommen. Er regelt die Schmutzwassermenge bei nicht vorhandenen bzw. defekten Zählern. Die Schmutzwassermenge wird auf 40 m³ festgesetzt.