Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Kosel

Beschlussvorlage
21/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
26.04.2017

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 04.05.2017 
Gemeindevertretung 10.05.2017 

Betreff:
Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Teilen der Straße "Schwansenweg" im Zuge der Breitbandleerrohrverlerlegung

Sachverhalt:

Der Bürgermeister regt an, dass vor der Sanierung der Asphaltdecke der K83 ein Teil der Straßenbeleuchtung in der Straße "Schwansenweg" verlagert und erneuert wird. Die Asphaltdecke soll ab Kosler Hof bis Rieseby saniert werden. Zur Zeit stehen die Straßenleuchten ab dem Koslerer Hof nordwärts auf der, dem Rad- und Gehweg gegenüberliegenden Straßenseite. Da die Beleuchtung eigentlich primär dem Fußgänger- und Radverkehr dienen soll, ist die Platzierung auf der Seite des Geh- und Radweges bedeutend sinnvoller. Da bei der Kabelquerung und den Anbindungen der Straßenbeleuchtungen der Straßen "An der Kirche", "Alte Landstraße" "Voßkuhl / Wallholzredder" und "Haarmoor" sowie bei der Demontage der vorhandenen Leuchten möglicherweise auch der Asphalt der Kreisstraße in Mitleidenschaft gezogen werden könnte, empfiehlt es sich, die Maßnahme vor der Asphaltsanierung durchzuführen. Ferner wird der Geh- und Radweg, der in der Straßenbaulast des Kreises ist, im Zuge der Fahrbahnsanierung durch den Kreis auch mit einer neuen Asphaltdecke versehen. Auch dieses ist ein triftiges Argument dafür, vorher die neuen Straßenleuchten zu errichten und das neue Stromversorgungskabel zu verlegen. Hier ergibt sich zusätzlich eine Synergie mit der Verlegung des Breitbandleerrohrnetztes. Es wird unabhängig von der Straßenbeleuchtung angestrebt, vor der Asphaltsanierung des Geh- und Radweges die notwendige Leerrohrinfrastruktur für das Glasfasernetz durch den Breitbandzweckverband bzw. die Schleswiger Stadtwerke verlegen zu lassen. Hier bietet sich die Mitverlegung des Straßenbeleuchtungskabels an.

Herr Andresen hat den zur Verfügung gestellten Lageplan erstellt. 9 Leuchten stehen in einem Abstand von i.M. 60 m auf der falschen Straßenseite und wären abzubauen. Wenn die Substanz noch brauchbar ist, könnten diese Leuchten im Bauhof eingelagert werden. Herr Andresen hat den Abstand der neuen Leuchten auf 40 m reduziert und schlägt daher die Installation von 13 neuen LED-Leuchten auf der Strecke von rund 500 m vor. Die Standorte im Lageplan sind vom Schreibtisch aus gewählt worden und müssen natürlich im Falle einer Umsetzung der Maßnahme örtlich geprüft werden (Grundstückszufahrten…).

Da die Schleswiger Stadtwerke die Breitbandinfrastruktur errichten, hat der Bürgermeister dort ein Angebot für die notwendigen Arbeiten in Form der Mitverlegung erbeten. Die Stadtwerke schlagen LED-Leuchten vom Hersteller Siteco, Typ Streelight 10 mini mit einem 6 m hohen Aluminiummast vor.

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Die Kosten belaufen sich auf rund 45.000 €. Um herauszufinden, wie die Stromversorgung der Straßenbeleuchtungen sämtlicher, oben genannter Straßenzüge aufgebaut ist, wurde bei der Kostenermittlung berücksichtigt, dass zunächst ein nicht unerheblicher Aufwand für Recherchen über Freischaltungen und Suchgräben betrieben werden muss. Natürlich sollte dabei der örtliche Elektriker mit seinen Ortskenntnissen eingebunden werden. Es steht allerdings zu befürchten, dass auch dieser nicht genau weiß, wie die Kabelführungen verlaufen.

Das Straßenausbaubeitragsrecht und die diesbzgl. gemeindliche Satzung sind zu beachten. Auch wenn es sich um eine Kreisstraße handelt, so ist die Straßenbaulast für die Teileinrichtung Beleuchtung eindeutig bei der Gemeinde.

Natürlich müssen die Bauleistungen nach den Regeln des Vergaberechts vergeben werden. Allerdings lässt sich die Wirtschaftlichkeitder Kabelmitverlegung im Zuge der Breitbandleerrohrmaßnahmen ohne eine Preisanfrage begründen. Schließlich müssten unbeteiligte Tiefbauer im Wettbewerb eigens und ausschließlich für das Straßenbeleuchtungskabel einen Kabelgraben und die Oberflächenwiederherstellung kalkulieren. Die Leistungen für die Lieferung und Installation der neuen Leuchten muss aber dem Wettbewerb unterstellt werden, denn diese Leistungen stehen nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Leistungen für das Breitbandleerrohrnetz. 


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, den beschriebenen Teil der Dorfstraße mit neuen Straßenlaternen zu versehen. Die Kosten von ca. 45.000 € werden anerkannt und erforderiche Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereit gestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Tiefbauarbeiten an die Schleswiger Stadtwerke zu vergeben. Ferner wird er ermächtigt, eine Preisanfrage für die Lieferung und Installation der neuen Leuchten durchzuführen und dieses auf der nächsten Bauausschusssitzung vorzustellen. Die Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde ist, sofern erforderlich, anzuwenden. 



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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
Lageplan vom 26.04.2017