N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 17.09.2015.

Sitzungsort:  in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.55 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Gerhard Feige
2. stellvertr. Bürgermeisterin Daniela Dittmann-Valerio
Gemeindevertreter Michael Engel
Gemeindevertreterin Britta Fries
Gemeindevertreter Mike Gollan
Gemeindevertreter Klaus Uwe Haber
Gemeindevertreterin Bettina Lassen
Gemeindevertreter Erich Leupold
Gemeindevertreter Hans-Uwe Messerschmidt
1. stellvertr. Bürgermeister Hans-Jürgen Mordhorst
Gemeindevertreter Manfred Peters

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Lothar Jöns (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
  Beschlussvorlage - 13/2015
9. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
  Beschlussvorlage - 14/2015
10. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Loose für das Gebiet "Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhofes und südlich Neuilewitt"
  Beschlussvorlage - 15/2015
11. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Loose für das Gebiet "Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhofes und südlich Neuilewitt"
  Beschlussvorlage - 16/2015
12. Aufhebung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Loose für das Gebiet "Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhofes und südlich Neuilewitt"
  Beschlussvorlage - 17/2015
13. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
  Beschlussvorlage - 11/2015
14. Zuschussantrag des VFL Loose
  Beschlussvorlage - 18/2015
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
17. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnung um TOP 14 "Zuschussantrag des VFL Loose" im öffentlichen Teil zu erweitern. Die Tagesordnungspunkte 15 und 16 sollen nichtöffentlich behandelt werden.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Finanzausschussvorsitzender Leupold verweist bezüglich der Finanzausschussitzung auf die noch folgenden Tagesordnungspunkte.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Herr Hebeler gibt bekannt, dass er bei TOP 10 eine Anregung machen möchte. Dieses wird ihm gewährt.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Engel weist auf folgende Punkte hin:
  • Bei der Bank beim alten Feuerwehrgerätehaus muss das Gras gemäht werden. Der Bürgermeister wird den Gemeindearbeiter entsprechend anweisen.
  • Der Weg nach Osterhof müsste jeweils früher freigeschnitten werden. Der Bürgermeister wird den Gemeindearbeiter entsprechend anweisen.
  • In den Linden im Bereich Osterhof befindet sich viel Totholz. Der Bauausschuss wird sich mit der Angelegenheit befassen.
  • Auf Nachfrage bezüglich des Fortschrittes des Baugebietes hinter dem Turm erklärt der Bürgermeister, dass derzeit die erforderlichen Gutachten erstellt werden und das Wegerecht geklärt wird.

Gemeindevertreterin Fries fragt nach, ob für die Bereifung des Feuerwehrfahrzeuges Vergleichsangebote eingeholt wurden. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass Vergleichsangebote eingeholt wurden. Die Firma Andersch hat den Auftrag erhalten.

Gemeindevertreter Messerschmidt fragt nach, ob der Beschluss des Finanzausschusses zur Verfahrensweise bei Feuerwehrbeschaffung ausreichend ist, oder ob darüber noch einmal die Gemeindevertretung entscheiden muss. Durch Herrn Peters wird hierzu erläutert, dass der Finanzausschuss hier ein Verfahren zum Umgang mit Haushaltsmitteln festgelegt hat, und dieses ausreichend ist.

Gemeindevertreter Peters regt an, den Hersteller des Dokumentenmanagementsystems aufzufordern, bei der Ablage der Belege eine Summenbildung in das Programm aufzunehmen, so dass die Belegprüfung erleichtert wird.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
Beschlussvorlage - 13/2015

Die Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee haben die Amtsverwaltung im vergangenen Jahr mit der Planung einer Breitbandversorgung beauftragt. Zwischenzeitlich wurden die Infrastrukturvorplanung für eine glasfaserbasierende Breitbandversorgung der Haushalte im Amtsgebiet, ein Business Case sowie Entwürfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes sowie deren Satzungsentwurf erstellt. Den Gemeinden werden damit die wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung über die Errichtung einer Breitbandinfrastruktur und der entsprechenden Organisationsform zur Verfügung gestellt. Sie wurden am 26. August 2015 den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern dargestellt und erläutert. Im Ergebnis wird die Gründung eines Breitbandzweckverbandes empfohlen, der nach seiner Konstituierung die weiteren Voraussetzungen für einen Breitbandausbau (Finanzierung, Förderung, EU-weite Ausschreibung usw.) mit dem Ziel der Realisierung klärt.

Als mögliche zusätzliche Partnerin kommt die Stadt Kappeln in Betracht. Der Fördergeber und das Breitbandkompetenzzentrum haben bereits vor einiger Zeit signalisiert, dass sie eine Zusammenarbeit wünschen. Die Planung wurde daher aufeinander abgestimmt. Eine Zusammenarbeit kann nur gegenseitig befruchten, da die Wirtschaftlichkeit einer Breitbandversorgung entscheidend von der Anschlussnehmerquote innerhalb eines zusammenhängenden Gebietes abhängt.


Die Änderungen, die sich nach Rücksprache mit dem Innenministerium ergeben haben, werden durch Herrn Peters erläutert. Der geänderte Vertrag ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.


Beschluss:

Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird beschlossen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
Beschlussvorlage - 14/2015

Nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vereinbaren die Verbandsmitglieder eine Verbandssatzung, die der Zweckverband erlässt. Der vorliegende Satzungsentwurf wurde mit der Aufsichtsbehörde (Ministerium) abgestimmt.


Die Änderungen, die sich nach Rücksprache mit dem Innenministerium ergeben haben, werden durch Herrn Peters erläutert. Die geänderte Satzung ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.


Beschluss:

Die Verbandssatzung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Loose für das Gebiet "Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhofes und südlich Neuilewitt"
Beschlussvorlage - 15/2015

Der Bürgermeister der Gemeinde Loose hat am 30.04.2015 gem. § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung S-H im Rahmen einer Eilentscheidung entschieden, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde für den Bereich "Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt" aufzustellen. Ziel der Planung war die Feinsteuerung der Windkraft an diesem Standort. Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt Nr. 11/2015 am 30.04.2015 bekannt gemacht.

Im Mai 2015 hat der Landtag S-H das Windenergieplanungssicherstellungsgesetz beschlossen, wonach für die Genehmigung von Windkraftanlagen eine landesweite Veränderungssperre von 2 Jahren gilt. Von dieser Veränderungssperre können durch die Staatskanzlei Ausnahmen erteilt werden. Zwischenzeitlich wurden die Ausnahmetatbestände durch die Staatskanzlei definiert und für den Standort Loose geprüft.

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass eine Genehmigung von Windkraftanlagen, über die bereits durch das LLUR genehmigten Anlagen hinaus, nicht erfolgen wird. Dies trifft dabei auch für die im Genehmigungsverfahren anhängige WEA 1 zu. Diese befindet sich in einem Bereich, für den mit Planungserlass vom 23.06.2015 weiche Tabukriterien (Abstandsflächen zur Wohnbebauung) festgelegt wurden. Für raumbedeutsame Windkraftanlagen in harten und weichen Tabukriterien werden durch die Staatskanzlei grundsätzlich keine Ausnahmen in Aussicht gestellt.

Unter Berücksichtigung der umfassenden landesweiten Regelungen zur Steuerung von Windkraft ist die Sinnhaftigkeit der Fortführung von Bauleitplanungen in der Gemeinde nicht mehr gegeben. Die Entwicklung von potentiellen Eignungsflächen muss sich den (noch nicht bekannten) landesplanerischen Vorgaben anpassen.

Die Gemeinde wird in dem Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes S.-H. 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie) formal zu einem späteren Zeitpunkt beteiligt und kann in diesem Verfahren eigenständige Stellungnahmen abgeben.


Her Hebeler verteilt ein Schriftstück in dem noch einmal seine rechtliche Sicht der Dinge dargestellt wird. Daraufhin stellt Gemeindevertreter Mordhorst den Sachverhalt von Anfang an noch einmal komplett dar und gibt einen deutlichen Hinweis auf die Veränderungssperre des Landes


Beschluss:

Die Gemeinde beschließt den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Loose für das Gebiet "Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuillwitt" aufzuheben.
graphic


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Loose für das Gebiet "Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhofes und südlich Neuilewitt"
Beschlussvorlage - 16/2015

Der Bürgermeister der Gemeinde Loose hat am 30.04.2015 gem. § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung S-H im Rahmen einer Eilentscheidung entschieden, den Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde für den Bereich "Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt" aufzustellen. Ziel der Planung war die Feinsteuerung der Windkraft an diesem Standort. Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt Nr. 11/2015 am 30.04.2015 bekannt gemacht.

Im Mai 2015 hat der Landtag S-H das Windenergieplanungssicherstellungsgesetz beschlossen, wonach für die Genehmigung von Windkraftanlagen eine landesweite Veränderungssperre von 2 Jahren gilt. Von dieser Veränderungssperre können durch die Staatskanzlei Ausnahmen erteilt werden. Zwischenzeitlich wurden die Ausnahmetatbestände durch die Staatskanzlei definiert und für den Standort Loose geprüft.

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass eine Genehmigung von Windkraftanlagen, über die bereits durch das LLUR genehmigten Anlagen hinaus, nicht erfolgen wird. Dies trifft dabei auch für die im Genehmigungsverfahren anhängige WEA 1 zu. Diese befindet sich in einem Bereich, für den mit Planungserlass vom 23.06.2015 weiche Tabukriterien (Abstandsflächen zur Wohnbebauung) festgelegt wurden. Für raumbedeutsame Windkraftanlagen in harten und weichen Tabukriterien werden durch die Staatskanzlei grundsätzlich keine Ausnahmen in Aussicht gestellt.

Unter Berücksichtigung der umfassenden landesweiten Regelungen zur Steuerung von Windkraft ist die Sinnhaftigkeit der Fortführung von Bauleitplanungen in der Gemeinde nicht mehr gegeben. Die Entwicklung von potentiellen Eignungsflächen muss sich den (noch nicht bekannten) landesplanerischen Vorgaben anpassen.

Die Gemeinde wird in dem Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes S.-H. 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie) formal zu einem späteren Zeitpunkt beteiligt und kann in diesem Verfahren eigenständige Stellungnahmen abgeben.


Beschluss:

Die Gemeinde beschließt den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Loose für das Gebiet "Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuillwitt" aufzuheben.

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Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Aufhebung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Loose für das Gebiet "Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhofes und südlich Neuilewitt"
Beschlussvorlage - 17/2015

Der Bürgermeister der Gemeinde Loose hat am 30.04.2015 gem. § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung S-H im Rahmen einer Eilentscheidung die Satzung über die Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Loose für den Bereich "Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt" beschlossen. Diese Satzung wurde im Amtsblatt Nr. 11/2015 am 30.04.2015 bekannt gemacht.

Im Mai 2015 hat der Landtag S-H das Windenergieplanungssicherstellungsgesetz beschlossen, wonach für die Genehmigung von Windkraftanlagen eine landesweite Veränderungssperre von 2 Jahren gilt. Von dieser Veränderungssperre können durch die Staatskanzlei Ausnahmen erteilt werden. Zwischenzeitlich wurden die Ausnahmetatbestände durch die Staatskanzlei definiert und für den Standort Loose geprüft.

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass eine Genehmigung von Windkraftanlagen, über die bereits durch das LLUR genehmigten Anlagen hinaus, nicht erfolgen wird. Dies trifft dabei auch für die im Genehmigungsverfahren anhängige WEA 1 zu. Diese befindet sich in einem Bereich, für den mit Planungserlass vom 23.06.2015 weiche Tabukriterien (Abstandsflächen zur Wohnbebauung) festgelegt wurden. Für raumbedeutsame Windkraftanlagen in harten und weichen Tabukriterien werden durch die Staatskanzlei grundsätzlich keine Ausnahmen in Aussicht gestellt.

Unter Berücksichtigung der umfassenden landesweiten Regelungen zur Steuerung von Windkraft ist die Sinnhaftigkeit der Fortführung von Bauleitplanungen in der Gemeinde nicht mehr gegeben. Die Entwicklung von potentiellen Eignungsflächen muss sich den (noch nicht bekannten) landesplanerischen Vorgaben anpassen.

Die Gemeinde wird in dem Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes S.-H. 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie) formal zu einem späteren Zeitpunkt beteiligt und kann in diesem Verfahren eigenständige Stellungnahmen abgeben.


Beschluss:

Die Satzung über die Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Loose für den Bereich "Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt" wird aufgehoben.

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Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
Beschlussvorlage - 11/2015

Im Rahmen der überörtlichen Kassen- und Ordnungsprüfung der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die Entschädigungen für die Feuerwehrgerätewarte in die Entschädigungssatzung der jeweiligen Gemeinde aufzunehmen sind. In diesem Zusammenhang wurde die bisherige Entschädigungssatzung durch das Amt überarbeitet. Hinsichtlich der einzelnen Entschädigungen wurden die bisherigen Summen in Prozentsätze übernommen, um bei Änderungen der Entschädigungsverordnungen und der Entschädigungsrichtlinien keine Änderung der Satzung durchführen zu müssen. Durch die Verwendung von Prozentsätzen kann es zu vernachlässigen Rundungsabweichungen kommen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die vorliegende Entschädigungssatzung gem. Entwurf zu beschließen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Zuschussantrag des VFL Loose
Beschlussvorlage - 18/2015

Der Gemeinde liegt ein Antrag des VFL Loose auf Bezuschussung für eine Dachsanierung des Vereinsheimes vor. Der VFL Loose bittet um einen Zuschuss in Höhe von 1.500 €.
Der Antrag sowie ein Angebot der Firma "Siegfried Klohs Dachdeckermeister GmbH" liegen dem Protokoll des Finanzausschusses bei.


Beschluss:

Es wird beschlossen einen Zuschuss in Höhe von 1.500 € zu gewähren.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 17. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.



Godber Peters  Gerhard Feige 
Protokollführer  Bürgermeister