Sitzungsort: | in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.10 Uhr |
Bürgermeister Gerhard Feige |
2. stellvertr. Bürgermeisterin Daniela Dittmann-Valerio |
Gemeindevertreter Michael Engel |
Gemeindevertreter Mike Gollan |
Gemeindevertreter Lothar Jöns |
Gemeindevertreterin Bettina Lassen |
1. stellvertr. Bürgermeister Hans-Jürgen Mordhorst |
Gemeindevertreter Manfred Peters |
Gemeindevertreter Klaus Uwe Haber (entschuldigt ) |
Gemeindevertreter Erich Leupold (entschuldigt ) |
Gemeindevertreter Kai Petersen (entschuldigt ) |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. | Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung |
Beschlussvorlage - 27/2016 | |
9. | Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG |
Beschlussvorlage - 25/2016 | |
10. | Defizitbeteiligung am Friedhof Rieseby |
Beschlussvorlage - 24/2016 | |
11. | Fortsetzung der Beteiligung am Streetworkerprojekt |
Beschlussvorlage - 26/2016 | |
12. | Außerordentliche Tilgung von zwei Darlehen |
Beschlussvorlage - 28/2016 | |
13. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 |
Beschlussvorlage - 31/2016 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
15. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Bürgermeister beantragt, TOP 13 von der Tagesordnung abzusetzen, da dieser Punkt noch nicht entscheidungsreif ist. Ferner soll als Neuer TOP 13 "Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016" aufgenommen werden. Zusätzlich beantragt der Bürgermeister TOP 14 nicht öffentlich zu beraten.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Herr Schäfer fragt nach, ob die letzte Windkraftanlage nun doch noch gebaut werden kann. Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass derzeit noch die Veränderungssperre gilt. Im Folgenden erhebt sich eine kurze Diskussion um den Ablauf der Errichtung der Windkraftanlagen und die noch ausstehenden Arbeiten. Hierbei wird auch die Frage diskutiert, ob die Familie Kirberg noch eine weitere Anlage errichten kann. Hierzu können jedoch noch keine konkreten Aussagen getroffen werden.
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zu TOP 4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.
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zu TOP 5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.
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zu TOP 6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
Gemeindevertreter Mordhorst bittet die Verwaltung offiziell, einen Gesprächstermin mit den Betreibern der Windkraftanlagen anzufragen, damit verschiedene Punkte, wie z.B. die Befeuerung, der weitere Baufortschritt, die Schadensbeseitigungen an den Straßen usw. besprochen werden können. Gemeindevertereter Mordhorst weist darauf hin, dass auf der Brücke ein herrenloses Fahrrad angekettet ist. Der Bürgermeister wird sich um die Angelegenheit kümmern. Gemeindevertreter Dittmann-Valerio berichtet von Schäden, da schwere Fahrzeuge im Rosahler Weg über den Bordstein gefahren sind. Auch Gemeindevertreter Engel berichtet von Schäden, die durch schwere Gülletransporter verursacht werden. Zur Vermeidung von weiteren Schäden regt Gemeindevertreter Mordhorst an, Tonnagebegrenzungen für die entsprechenden Wege zu prüfen.
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zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 8. | Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung |
Beschlussvorlage - 27/2016 Nach § 34 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein regelt die Gemeindevertretung ihre inneren Angelegenheit, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung, soweit hierzu keine gesetzlichen Regelungen vorliegen. Die Geschäftsordnung der Gemeinde Loose ist 26 Jahre alt und ist entsprechend neu anzupassen. Hierauf wurde auch vom Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt hingewiesen. Daher ist eine neue Geschäftsordnung zu beschließen. Die Amtsverwaltung hat hierzu eine Mustergeschäftsordnung erarbeitet.
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Beschluss: Die vorliegende Geschäftsordnung wird beschlossen.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG |
Beschlussvorlage - 25/2016 Im Rahmen der Abschlüsse der Wegenutzungsverträge im Jahre 2010 wurden den Gemeinden angeboten, sich an der Schleswig-Holstein Netz AG als Netzbetreiber in Form von Aktienerwerb zu beteiligen. Die Schleswig-Holstein Netz AG hat den Gemeinden, nach Ablauf der Haltefrist für die Aktien von 5 Jahren, ein neues Angebot zum Erwerb von Aktien unterbreitet. Der Preis pro Aktie beläuft sich auf 4.695,24 €. Die Gemeinde Loose könnte maximal 67 Aktien zu einem Preis von 314.581,08 € erwerben. Die Mindestabnahme beträgt 22 Aktien für 103.295,28 €. Es besteht auch die Möglichkeit, ein optionales Kontingent von 134 Aktien für 629.162,16 € zu erwerben. Die Garantiedividende beträgt nach Abzug der Unternehmenssteuer 152,11 € pro Aktie. Von dieser Summe sind noch Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag abzuziehen. Somit verbleibt eine Dividende von 128,03 € je Aktie, welches einer Verzinsung von 2,73 % entsprechen würde. Die Finanzierung des Aktienerwerbs durch ein Kommunaldarlehen wäre möglich. Bei der Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 400.000,- € bei der Investitionsbank Schl.-Holst., mit 5 Jahren Tilgungsfreiheit, werden 0,3 % Zinsen berechnet. Die Konditionen basieren auf einer Anfrage vom 13.06.2016.
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Beschluss: E wird beschlossen, sich durch den Erwerb von 134 Aktien an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :2 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Defizitbeteiligung am Friedhof Rieseby |
Beschlussvorlage - 24/2016 Das Friedhofskuratorium (4 Mitglieder der Kirchengemeinde und je 2 Mitglieder der Gemeinden Rieseby und Loose sowie jeweils 1 beratendes Mitglied der Kirchenkreis- und der Amtsverwaltung) hat die finanzielle Situation des Friedhofsgebührenhaushaltes zuletzt am 30.01.2015 erörtert. Am 20.05.2015 fand nach rechtlicher Beurteilung durch die Amtsverwaltung auf Einladung der Gemeinden eine Beratung der Bürgermeister und Fraktionsvorsitzenden mit der Kirchengemeinde im Amt Schlei-Ostsee statt. Im September 2015 hat die Kirche den Mitgliedern des Kuratoriums einen Vertragsentwurf zugesandt, der jedoch im Kuratorium noch nicht erörtert wurde. Nunmehr erbittet der Vorsitzende des Kirchengemeinderates eine Entscheidung der Gemeindevertretungen bis zum 31.08.2016. Situationsdarstellung: Der Betrieb des Friedhofes der Kirchengemeinde Rieseby weist entsprechend des vorliegenden Vertragsentwurfes ein aufgelaufenes Defizit Ende 2014 in Höhe von 48.734,49 € auf. Abzüglich der vorhandenen Substanzerhaltungsrücklage (10.400,00 €) und einer "Personalkostenausgliederung" von 10% (4.400,00 €) sollen sich dieses Defizit lt. Entwurf die Gemeinden Rieseby mit 26.129,56 € (77% Einwohneranteil) und Loose mit 7.804,93 € (23% Einwohneranteil) teilen. Das laufende Defizit sollen ebenfalls die Gemeinden tragen. Rechtliche Beurteilung: Nach § 20 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestattG) haben die Gemeinden grundsätzlich sicherzustellen, dass der örtliche Bedarf an Friedhöfen gedeckt ist. Nach § 20 Abs. 2 BestattG können auch anerkannte Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigene (kirchliche) Friedhöfe betreiben. Soweit (wie in Rieseby) nur die Kirche einen Friedhof in der Gemeinde unterhält, ist sie verpflichtet, auch Nichtangehörigen der Konfession die Bestattung zu ermöglichen. In diesen Fällen hat sich die Gemeinde nach § 22 Abs. 2 BestattG an den Kosten des Friedhofs zu beteiligen, die nicht durch Gebühren gedeckt werden können. Diese Situation war bereits im Jahr 2011 eingetreten. Die Beteiligungspflicht der Gemeinde bedeutet nicht, dass sie das Defizit des kirchlichen Friedhofes komplett übernehmen muss. Da ein konfessioneller Träger seinen Friedhof auch im eigenen Interesse errichtet und betreibt, kommt in aller Regel nur ein anteiliger Deckungsbeitrag der Gemeinde in Betracht. Der Gesetzgeber hat jedoch bewusst keine Beteiligungsquote festgelegt. Er geht der nichtamtlichen Begründung zufolge davon aus, dass sich die Beteiligten auf einen gemeindlichen Beitrag verständigen. Es ist auch nicht möglich, dass die Trägerschaft des Friedhofes durch einseitige Erklärung (hier der Kirchengemeinde) auf eine oder mehr Gemeinden übertragen wird. Die Kirchengemeinde hat die Aufgabe ursprünglich freiwillig als öffentlich-rechtliche Institution übernommen und ist für die auf dem Friedhof beerdigten Menschen verantwortlich; der Friedhof ist für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gewidmet. Eine Entwidmung darf daher nach § 21 Abs. 2 BestattG nur erfolgen, wenn alle Ruhezeiten abgelaufen sind. Eine beabsichtigte Schließung eines kirchlichen Friedhofes wäre den betroffenen Gemeinden mindestens 2 Jahre vorher anzuzeigen. Ziel der Beratungen sollte eine faire Defizitbeteiligung sein. Die Gemeinde Rieseby hat am 21.07.2016 beschlossen, sich mit 30,8% am bis zum 31.12.2015 aufgelaufenen Defizit zu beteiligen und künftige Defizitbeteiligungen alle 2 Jahre zu entscheiden. Hierbei hat sich die Gemeinde an einer kommunalen Defizitbeteiligung von insgesamt 40% orientiert (77% Einwohneranteil von 40%). Ein Vertragsabschluss wird mit der Gemeinde Rieseby nicht erfolgen. Bei dieser kommunalen Beteiligungsquote würde sich für Loose eine Beteiligung am Gesamtdefizit von 9,2% ergeben.
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Auf Nachfrage von Gemeindevertreter Engel zu den konkreten Zahlen, aus denen sich das Defizit errechnet, regt Gemeindevertreter Mordhorst an, eine Informationsveranstaltung mit der Kirche und der Gemeindevertretung durchzuführen. Dabei könnten alle Interessierten Einblick in das Zahlenwerk nehmen.
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Beschluss: Die Gemeinde beteiligt sich am bis zum 31.12.2015 aufgelaufenen Friedhofsdefizit mit 7.804,93 €. Nachfolgende Defizitbeteiligungen sollen alle 2 Jahre entschieden werden. Der vorliegende Vertragsentwurf wird nicht beschlossen.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Fortsetzung der Beteiligung am Streetworkerprojekt |
Beschlussvorlage - 26/2016 Die Gemeinde beteiligt sich seit dem 01.03.2000 am Projekt "Straßensozialarbeit". Der Zuschuss beträgt jährlich 715,81 €. Es erfolgt eine automatische Verlängerung des Vertrages um 2 Jahre, wenn nicht mindestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Es ist zu entscheiden, inwieweit eine weitere Beteiligung für die Zeit ab 01.03.2017 erfolgen soll.
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Beschluss: Es wird beschlossen, sich auch für weitere zwei Jahre an dem Projekt "Straßensozialarbeit" mit jährlich 715,81 € zu beteiligen. Es soll daher keine Kündigung durch die Gemeinde erfolgen.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Außerordentliche Tilgung von zwei Darlehen |
Beschlussvorlage - 28/2016 Der Bau von zwei Rentnerwohnungen in der Gemeinde Loose wurde in der Vergangenheit durch die Aufnahme von Darlehen finanziert. Aktuell bestehen noch 2 Darlehen mit einer Restsumme von 30.330,26 € zum 30.09.2016. Für beide Darlehen werden aktuell jährlich 0,5% Verwaltungskosten gezahlt. Zinsen fallen aktuell nicht an. Ab 01.07.2017 setzt gemäß Darlehensvertrag die Zinsprogression ein. Das hat zur Folge, dass sich der Sollzins alle drei Jahre um 0,75 % p.a. erhöht. Nach Rücksprache mit der Investitionsbank ist eine außerordentliche Tilgung beider Darlehen zum 30.09.2016 möglich. Der aktuelle Rücklagenstand der Gemeinde beträgt 146.717,85 €. Die Tilgung der beiden Darlehen wäre somit durch Rücklagenentnahme möglich.
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Beschluss: Es wird beschlossen beide Darlehen zum 30.09.2016 außerordentlich zu tilgen. Das Restkapital beträgt 30.330,26 € und wird über den Nachtrag 2016 bereitgestellt.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 |
Beschlussvorlage - 31/2016 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Loose mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ergeben sich keine Veränderungen im Verwaltungshaushalt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 629.200,- € erhöht und damit gegenüber bisher 61.200,- € auf nunmehr 690.400,- € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 629.200 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 15. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.
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Godber Peters | Gerhard Feige |
Protokollführer | Bürgermeister |